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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 176, Zeilen: 1ff (komplett)
Quelle: Stach 1998
Seite(n): 5-6, Zeilen: 5:20-25.41-43 -6:1-5.7-18
Die Berufsausbildung in handwerklichen, kaufmännischen und technischen Berufen hat in Deutschland eine lange Tradition. Der Grundstein wurde in den Zünften des Mittelalters gelegt. Formalisierte Berufsausbildung blieb im Grundsatz bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts auf den Bereich des Handwerks und der Kaufmannschaft beschränkt, und erfolgte nur in den Betrieben. Ansätze zur Dualität, also Ausbildung im Betrieb und in der Schule, gab es seit dem beginnenden 19. Jahrhundert. Der Besuch der Schule war allerdings noch nicht verpflichtend. Die Zunahme gewerkschaftlicher Organisationen und die Entstehung sozialdemokratischer Wählerschichten, die damals noch als Staatsfeinde betrachtet wurden, waren grundlegend für die Entstehung des dualen Systems.475 Die gesetzliche Regelung erfolgte erst im Jahre 1969 in der Bundesrepublik Deutschland durch das Berufsbildungsgesetzt [sic] (BBiG). Im Kontext der vorbereitenden Diskussionen zu diesem Gesetz wurde die Bezeichnung Duales System erstmals verwendet. Das Gesetz regelt die gesamte Breite der Lehrlingsausbildung, also sowohl die gewerbliche Ausbildung im Handwerk und in der Industrie, die kaufmännisch verwaltende Ausbildung als auch die landwirtschaftliche und die hauswirtschaftliche Berufsausbildung. So wie die Durchführung der Berufsausbildung von Dualität - die praktische Ausbildung soll im Betrieb erfolgen, die theoretische Ausbildung in der Schule - gekennzeichnet ist, ist auch die Zuständigkeit und Verantwortung zweigeteilt bzw. dual. Das Berufsbildungsgesetz regelt die betriebliche Berufsausbildung. Für die Berufsschulen sind die Länder zuständig.

Die Berufsausbildung schließt sich nahtlos an die Schulpflicht an, die je nach Bundesland 9 oder 10 Jahre beträgt, und dauert in der Regel 3 bis 3,5 Jahre. Die Verpflichtung an der Teilnahme an einer Berufsschule ergibt sich aus einem Vertrag mit dem Betrieb. Unabhängig von der Teilnahme an einer Ausbildung besteht grundsätzlich eine Schulpflicht bis zum 15. bzw. 16. Lebensjahr, die in allgemein bildenden Schulen erfüllt werden muss. Nach der Schulpflicht an allgemeinbildenden Schulen wird eine Fortsetzung der schulischen Ausbildung dann mit dem Ziel der Studierfähigkeit, oder in beruflichen Vollzeitschulen oder ausbildungsbegleitend in der Teilzeitberufsschule fortgeführt. Mussten früher Jugendliche ohne Ausbildungsstelle, die auch nicht andere Schulformen anstrebten [oder dafür die Qualifikation nicht besaßen, die Teilzeitberufschule [sic] besuchen, haben sich seit den 70er Jahren für sie vollzeitschulische Angebote entwickelt, wie das Berufsvorbereitungsjahr oder das Berufsgrundbildungsjahr.]


475 Vgl. LIPSMEIER (1994): S. 13 - 36.

[Seite 5]

Wie auch in anderen europäischen Ländern hat die Berufsausbildung für handwerkliche, kaufmännische und technische Berufe in Deutschland eine lange Tradition, die bis zu den Zünften des Mittelalters zurückreicht. Formalisierte Berufsausbildung blieb im Grundsatz bis zum Beginn des 20ten Jahrhunderts auf den Bereich des Handwerks und der Kaufmannschaft beschränkt, und erfolgte nur in den Betrieben. Ansätze zur Dualität, Ausbildung im Betrieb und in der Schule, gab es seit dem beginnenden 19ten Jahrhundert, allerdings war der Besuch der Schule noch nicht verpflichtend. [...]

[...]

[...] Die Zunahme gewerkschaftlicher Organisation und sozialdemokratischer Wähler, die damals als Staatsfeinde betrachtet wurden, waren so grundlegend für die Entstehung des dualen Systems (vergl. LIPSMEIER 1994. S. 14).

[Seite 6]

Die gesetzliche Regelung erfolgte erst im Jahre 1969 in der Bundesrepublik durch das Berufsbildungsgesetzt [sic] (BBiG). Im Kontext der vorbereitenden Diskussionen zu diesem Gesetz wurde der Begiff [sic] Duales System erstmals verwendet. Das Gesetz regelt die gesamte Breite der Lehrlingsausbildung, also sowohl die gewerbliche im Handwerk und in der Industrie, die kaufmännisch verwaltende, die landwirtschaftliche und die hauswirtschaftliche Berufsausbildung. In dieser Regelungsbreite hebt sich die Bundesrepublik von anderen Ländern ab, in denen es vergleichbare Ausbildungen gibt.

So wie die Durchführung der Berufsausbildung von Dualität gekennzeichnet ist - die Ausbildung soll im Betrieb erfolgen, die theoretische in der Schule - ist auch die Zuständigkeit und Verantwortung zweigeteilt bzw, dual. Das Berufsbildungsgesetz regelt die betriebliche Berufsausbildung, für die Berufsschulen sind die Länder zuständig.

Die Berufsausbildung schließt sich an die Schulpflicht, die je nach Bundesland 9 oder 10 Jahre beträgt, an und dauert in der Regel 3 bis 31/2 Jahre. Unabhängig von der Teilnahme an einer Ausbildung besteht weiterhin Schulpflicht bis zum 18 Lebensjahr, die sowohl in allgemeinbildenden Schulen erfüllt werden kann, dann mit dem Ziel der Studierfähigkeit, oder auch in beruflichen Vollzeitschulen oder ausbildungsbegleitend in der Teilzeitberufsschule. Mußten früher Jugendliche ohne Ausbildungstelle [sic], die auch nicht andere Schulformen anstrebten oder dafür die Qualifikation nicht besaßen, die Teilzeitberufsschule besuchen, haben sich seit den 70er Jahren für sie vollzeitschulische Angebote entwickelt, wie das Berufsvorbereitungsjahr oder das Berufsgrundbildungsjahr.


Lipsmeier Antonius (1994) Der historische Kontext des Berufsausbildungssystems; in Reuling. Jochen (Ed.) Modernisierung, Regulierung und Anpassungsdruck des Berufsausbildungssystems der Bundesrepublik Deutschland; Bertelsmann Bielefeld p 13 - 36

Anmerkungen

Ohne jeden Hinweis inkl. Literaturverweis und auffälligem Tippfehler ("Berufsbildungsgesetzt") wortgetreu übernommen.

An einer Stelle war eine Aktualisierung des zehn Jahre alten Texts notwendig - hier finden sich auch die einzigen "größeren" Abweichungen vom Original.

Sichter
(Graf Isolan) Schumann