von Yvonne Boenke
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| [1.] Yb/Fragment 233 14 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2015-06-18 14:09:02 PlagProf:-) | Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Wikipedia Duell 2005, Yb |
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| Untersuchte Arbeit: Seite: 233, Zeilen: 14-27 |
Quelle: Wikipedia Duell 2005 Seite(n): 1 (Onlinequelle), Zeilen: - |
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| Als Zweck des Duells galt es, für eine wirkliche oder vermeintliche Beleidigung Genugtuung (Satisfaktion) zu erhalten oder zu geben. Dabei ging es mit der Zeit nicht mehr darum, wer im Zweikampf siegte, sondern ausschließlich darum, dass beide Duellanten durch die bloße Bereitschaft, sich um ihrer Mannesehre willen zum Kampf zu stellen und dafür Verletzung oder Tod zu riskieren, ihre persönliche Ehrenhaftigkeit unter Beweis stellten oder wiederherstellten. Unabhängig von seinem Ausgang hatte das Duell zur Folge, dass die Beleidigung als gesühnt galt und beide Beteiligten in ihren Augen und im Urteil der Gesellschaft wieder als Ehrenmänner angesehen werden konnten.
Nicht jedermann war zur Teilnahme an diesem gesellschaftlichen Ritual berechtigt. Als satisfaktionsfähig galt ursprünglich nur, wer das Recht zum Waffentragen hatte, Adlige, Offiziere und Studenten. Die wachsende politische, wirtschaftliche und soziale Bedeutung des Bürgertums [im 19. Jahrhundert hatte zur Folge, dass schließlich auch Bürgerliche als satisfaktionsfähig betrachtet wurden, sofern sie der „besseren“ Gesellschaft, diesem „Staat im Staate“1082, angehörten und bereit waren, sich dem Comment, den ungeschriebenen Verhaltensregeln einer Gruppe, zu unterwerfen.] 1082 Schopenhauer, a.a.O., S. 383. |
Als Zweck des Duells galt es, für eine wirkliche oder vermeintliche Beleidigung Genugtuung (Satisfaktion) zu erhalten bzw. zu geben. Dabei ging es nicht darum, wer im Zweikampf „siegte“, sondern ausschließlich darum, dass beide Duellanten durch die bloße Bereitschaft, sich um ihrer „Mannesehre“ willen zum Kampf zu stellen und dafür Verletzung oder Tod zu riskieren, ihre persönliche Ehrenhaftigkeit unter Beweis stellten bzw. wiederherstellten. Unabhängig von seinem Ausgang hatte das Duell zur Folge, dass die Beleidigung als „gesühnt“ galt und beide Beteiligten in ihren Augen und im Urteil der Gesellschaft wieder als „Ehrenmänner“ angesehen wurden.
Nicht jedermann war zur Teilnahme an diesem gesellschaftlichen Ritual berechtigt. Als „satisfaktionsfähig“ galt ursprünglich nur, wer das Recht zum Waffentragen hatte, d.h. Adlige, Offiziere und Studenten. Die wachsende politische, wirtschaftliche und soziale Bedeutung des Bürgertums im 19. Jahrhundert hatte zur Folge, dass schließlich auch Bürgerliche als satisfaktionsfähig betrachtet wurden, sofern sie der „besseren“ Gesellschaft angehörten und bereit waren, sich deren „Comment“, d. h. ihren ungeschriebenen Verhaltensregeln, zu unterwerfen. |
Ein Verweis auf die Quelle fehlt hier. Mit dem Inhalt dieses Fragments beginnt der Teil "Zusammenfassung" (S. 233-243) der Arbeit. |
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