von Yvonne Boenke
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| [1.] Yb/Fragment 072 09 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2015-06-18 19:15:11 PlagProf:-) | BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Hamann 1997, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Yb |
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| Untersuchte Arbeit: Seite: 72, Zeilen: 9-23 |
Quelle: Hamann 1997 Seite(n): 68, Zeilen: 9 ff. |
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| Untreue und Tod - auf dieses Geschehen ist der Leser im ersten Kapitel von Effi Briest nicht zuletzt durch vorausdeutende, vorwegnehmende Zeichen336 vorbereitet337. Seine Erwartungshaltung lässt das sich anschließende Geschehen folgerichtig vor ihm ablaufen. Die Vorausdeutungen des ersten Kapitels stehen in einem engen Beziehungsgeflecht mit der Person des Ehemanns von Innstetten. Der Erzähler, der freilich durchaus nicht alles und jedes eigens sagt338 , hat Effis Mitteilungen über ihn eng mit entscheidenden Gelenkstellen des Romans: Heirat - Untreue - Tod verknüpft.
Die Konfliktträchtigkeit des Ganzen verdeutlicht sich in der von Effi abverlangten Entscheidung zwischen der Geborgenheit des Elternhauses und der Ehe mit Innstetten; denn während des sich dem Trauermarsch anschließenden Spiels übermittelt die Mutter ihrer Tochter die Werbung des Landrats, die begleitet wird von der vorausdeutenden Warnung, in dem gewohnten Kreis zu verbleiben: „Effi, komm!“ 336 Guenther, a.a.O., S. 258. 337 Hamann, a.a.O., S. 68. 338 Guenther, a.a.O., S. 264. |
Untreue und Tod - auf dieses Geschehen ist der Leser im ersten Kapitel vorbereitet, seine Erwartungshaltung lässt das sich anschließende Geschehen folgerichtig fast zwanghaft vor ihm ablaufen. Die Vorausdeutungen des ersten Kapitels stehen in einem engen Beziehungsgeflecht mit der Person Innstettens. Der Erzähler hat Effis Mitteilungen über ihn eng mit entscheidenden Gelenkstellen des Romans: Heirat - Untreue - Tod verknüpft. Die Konfliktträchtigkeit des Ganzen verdeutlicht sich in der von Effi abverlangten Entscheidung zwischen der Geborgenheit des Elternhauses und der Ehe mit Innstetten; denn während des sich dem Trauermarsch anschließenden Spiels übermittelt die Mutter ihrer Tochter die Werbung des Landrats, die begleitet wird von der vorausdeutenden Warnung in dem gewohnten Kreis zu verbleiben: Effi, komm (18). |
Die Quelle wird zwar in Fn 337 genannt (und es gibt auch zwei kleine inhaltliche Ergänzungen), dennoch bleibt die großteils wörtliche Übernahme ungekennzeichnet. |
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