VroniPlag Wiki

This Wiki is best viewed in Firefox with Adblock plus extension.

MEHR ERFAHREN

VroniPlag Wiki
Kommunalpolitik in einer Gemeinde: Eine Untersuchung am Beispiel von Breuna

von Wolfgang Dippel

vorherige Seite | zur Übersichtsseite | folgende Seite

Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende

[1.] Wd/Fragment 031 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2015-03-02 14:37:43 Graf Isolan
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Leimbert 1989, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Wd

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 31, Zeilen: 1-6
Quelle: Leimbert 1989
Seite(n): 20, Zeilen: 18-22
Den Geschäftsgang des Ortsbeirates leitet der Ortsvorsteher. Dieser wird in der ersten Sitzung des Ortsbeirates von den Mitgliedern des Ortsbeirates gewählt. Die Leitung der Außenstelle der Gemeindeverwaltung kann ihm übertragen werden; er ist dann als Ehrenbeamter zu berufen (vgl. § 82 Abs. 5 Satz 4 HGO). Der Ortsvorsteher, der in der ersten Sitzung des Ortsbeirats zu wählen ist, leitet den Geschäftsgang des Ortsbeirats. Ihm kann die Leitung einer Außenstelle der Gemeindeverwaltung übertragen werden; er ist dann als Ehrenbeamter zu berufen (§ 82 Abs. 5 Satz 4).

[Seite 7]

§§ ohne Gesetzesangabe sind solche der Hessischen Gemeindeordnung

Anmerkungen

Aus der einleitenden "Einführung in das hessische Gemeinderecht" der Hessischen Gemeindeordnung (HGO). Ohne Hinweis auf eine Übernahme.

Schließt die auf den voran gegangenen Seiten begonnene Übernahme ab.

Sichter
(Graf Isolan), SleepyHollow02


[2.] Wd/Fragment 031 07 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2015-02-20 13:03:01 Graf Isolan
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schirra 1989, Schutzlevel sysop, Wd

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 31, Zeilen: 7-15, (16-20), 27-34
Quelle: Schirra 1989
Seite(n): 39, Zeilen: 5-28
2.5. Die politischen Parteien

Parteien und Wählervereinigungen spielen im kommunalpolitischen Bereich eine große Rolle. Parteien nehmen im allgemeinen Einfluß auf Staat und Verwaltung. Im kommunalen Bereich sind Parteien notwendig, da auch auf örtlicher Ebene die Bürger die Möglichkeit haben müssen, ihre Vorstellungen und Ideen durchzusetzen. Da der Bürger diese als Einzelner auf der noch so überschaubaren Ebene der Gemeinde kaum durchsetzen kann, ist der Zusammenschluß in politischen Parteien notwendige Folge (vgl. Ziebill 1972, S. 62). "Diejenigen, die Parteien als nicht legitimiert betrachten, auf die kommunale Selbstverwaltung Einfluß zu nehmen, mit der Begründung, kommunale Entscheidungen seien unpolitischer Art, wollen offenbar nicht wahrhaben, daß Kommunalpolitik Politik ist" (Schirra 1989, S. 39). "Man darf unter Politik nicht nur Vorgänge im staatlichen Bereich verstehen. Auch die Gemeindegestaltung in der Selbstverwaltung, z.B. das Kräftespiel zwischen lokalen Interessengruppen um Wegebaufragen ist politisches Handeln, d.h. ein zwecks Durchsetzung bestimmter Interessen und Ziele auf Machterwerb und Machtgebrauch gerichtetes soziales Handeln ..." (Pflaum 1961, S. 232).

Das Grundgesetz sieht die Existenz von politischen Parteien vor. Demnach heißt es in Art. 21 GG: "Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft ihrer Mittel öffentlich Rechenschaft geben." Die politischen Parteien sind damit verfassungsrechtlich verankert und verfassungsrechtlich anerkannt. Obwohl im Grundgesetz der Begriff der politischen Parteien existiert, wird [dieser aber nicht näher umschrieben.]


Pflaum, R.
Politische Führung und politische Beteiligung als Ausdruck gemeindlicher Selbstverwaltung.
In: Wurzbacher, G. / Pflaum, R.: Das Dorf im Spannungsfeld industrieller Entwicklung,
Stuttgart 1961, S. 232-279

Schirra, C.
Politik in einer Gemeinde.
Frankfurt / Main u.a. 1989

Ziebill, O.
Politische Parteien und kommunale Selbstverwaltung
Stuttgart u.a. 1972

1.2.4. Politische Parteien

Hauptakteure im kommunalpolitischen Bereich sind die Parteien.

So wie Parteien im allgemeinen Einfluß haben auf Staat und Verwaltung, so wirken auch Parteien auf die Kommunale Selbstverwaltung ein. Parteien sind im kommunalen Bereich notwendig. Auch auf örtlicher Ebene müssen Bürger die Möglichkeit haben, ihre Vorstellungen und Ideen durchzusetzen. Da der Bürger diese auf der noch so überschaubaren Ebene der Gemeinde als einzelner kaum durchsetzen kann, ist der Zusammenschluß in politischen Parteien notwendige Folge.117 Diejenigen, die Parteien als nicht legitimiert betrachten, auf die Kommunale Selbstverwaltung Einfluß zu nehmen, mit der Begründung, kommunale Entscheidungen seien unpolitischer Art, wollen offenbar nicht wahrhaben, daß Kommunalpolitik Politik ist.

Das Grundgesetz sieht die Gründung von politischen Parteien in der Bundesrepublik ausdrücklich vor. In Art 21 GG heißt es: "Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft ihrer Mittel öffentlich Rechenschaft geben." Damit sind die politischen Parteien verfassungsrechtlich verankert und verfassungsrechtlich anerkannt.

Im Grundgesetz existiert zwar der Begriff der politischen Partei, dieser wird aber nicht näher umschrieben.


117 vgl. Ziebill 1972, 62


ZIEBILL, Otto: Politische Parteien und kommunale Selbstverwaltung, Stuttgart 1972 (Ziebill 1972)

Anmerkungen

Ohne Hinweis auf eine Übernahme. Bis auf Umstellungen von Satzteilen handelt es sich im wesentlichen um denselben Text wie in der Vorlage inkl. der dort benutzten Literaturverweise.

Das eingeschobene Zitat von Pflaum wurde nicht in die Zeilenzählung aufgenommen.

Sichter
(Graf Isolan), SleepyHollow02



vorherige Seite | zur Übersichtsseite | folgende Seite
Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Graf Isolan, Zeitstempel: 20150302144018