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- Vs/Fragment 004 17-19
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- Stoiberin, Bin kein bot, Kahrl, Marcusb
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Seite: 4, Zeilen: 17-19Quelle: IZMF
Seite(n): 1, Zeilen: 2-4Das erste Gerät mit dem Namen „Telephon" baute 1861 der Deutsche Philipp Reis. Es konnte - ebenfalls noch drahtgebunden - Töne und Worte über eine gewisse Distanz wiedergeben
Das erste Gerät mit dem Namen Telephon baute 1861 der Deutsche Philipp Reis. Es konnte - ebenfalls noch drahtgebunden - Töne und Worte über eine gewisse Distanz wiedergeben. - Anmerkungen
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- Vs/Fragment 005 14-18
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- Goalgetter, Nerd wp, Shinzenbi, Bin kein bot, Kahrl, Marcusb
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Seite: 5, Zeilen: 14-18Quelle: IZMF
Seite(n): 1, Zeilen: 20-28Der erste wirkliche Mobilfunkdienst in Deutschland war der Seefunkdienst. Bis in die 50er Jahre wurden verschiedene Funknetzsysteme wie Hafen-, Zug- und Stadtfunkdienste eingerichtet. Im Jahre 1958 fasste die Deutsche Bundespost die Funknetze zum „öffentlichen, bewegten Landfunknetz (öbL) A“ zusammen. Der erste wirkliche Mobilfunkdienst in Deutschland war der Seefunkdienst. Bis in die 50er Jahre wurden zudem verschiedene Funknetzsysteme wie Hafen-, Zug- und Stadtfunkdienste eingerichtet, die meist auf Langwellen-, später auf Mittelwellen-Funk basierten. - Anmerkungen
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- Vs/Fragment 005 014
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- Goalgetter, Nerd wp, KayH, Marcusb
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Seite: 5, Zeilen: 14-18Quelle: IZMF
Seite(n): 1, Zeilen: 20-28Der erste wirkliche Mobilfunkdienst in Deutschland war der Seefunkdienst. Bis in die 50er Jahre wurden verschiedene Funknetzsysteme wie Hafen-, Zug- und Stadtfunkdienste eingerichtet. Im Jahre 1958 fasste die Deutsche Bundespost die Funknetze zum „öffentlichen, bewegten Landfunknetz (öbL) A“ zusammen. Der erste wirkliche Mobilfunkdienst in Deutschland war der Seefunkdienst. Bis in die 50er Jahre wurden zudem verschiedene Funknetzsysteme wie Hafen-, Zug- und Stadtfunkdienste eingerichtet, die meist auf Langwellen-, später auf Mittelwellen-Funk basierten. Das A-Netz Im Jahre 1958 fasste die Deutsche Bundespost die bis dahin existierenden Funknetze zum so genannten „Öffentlichen, bewegten Landfunknetz (öbL) A“ zusammen.
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- Vs/Fragment 005 15-19
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- 188.194.113.198, Nerd wp, Dr. Söder, Stoiberin, Shinzenbi, Bin kein bot, Kahrl
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Seite: 5, Zeilen: 15-19Quelle: IZMF
Seite(n): 1, Zeilen: 21-26Der erste Mobilfunkdienst in Deutschland war der Seefunkdienst. Bis in die 50er Jahre wurden verschiedene Funknetzsysteme wie Hafen-, Zug- und Stadtfünkdienste eingerichtet. Im Jahre 1958 fasste die Deutsche Bundespost die Funknetze zum "öffentlichen bewegten Landfunknetz (öbL) A" zusammen. Damit entstand das erste gemeinsame nationale Netz, das A-Netz.
Der erste Mobilfunkdienst in Deutschland war der Seefunkdienst. Bis in die 50er Jahre wurden verschiedene Funknetzsysteme wie Hafen-, Zug- und Stadtfunkdienste eingerichtet. Im Jahre 1958 fasste die Deutsche Bundespost die Funknetze zum "Öffentlichen, bewegten Landfunknetz (öbL) A" zusammen. Damit entstand das erste gemeinsame nationale Netz, das A-Netz. - Anmerkungen
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- Vs/Fragment 044 11-15
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- Dr. Söder, CopySonsUnion, Bin kein bot, Kahrl, Marcusb
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Seite: 44, Zeilen: 11-14Quelle: Münchner Merkur
Seite(n): 1, Zeilen: 16-20Neben den vier Anbietern T-Mobile, Vodafone, E-Plus und 02 befanden sich darunter mit MobilCom/France Télécom und Telefönica/ Sonera (Quam) auch zwei Neulinge im deutschen Markt. Diese warfen wenig später angesichts der hohen Kosten und fehlenden Kunden das Handtuch und mussten die Milliarden-Ausgaben komplett abschreiben.145
Neben den vier Anbietern T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2 befanden sich darunter mit MobilCom/France Télécom und Telefónica/Sonera (Quam) auch zwei Neulinge. Diese warfen wenig später angesichts der hohen Kosten und fehlenden Kunden das Handtuch und mussten die Milliarden- Ausgaben komplett abschreiben. - Anmerkungen
Fußnote: "145 Vgl. die Meldung unter: http://www.tagesschau.de/wirtschaft/meldun»61848.html.%22 Der Link ist nicht erreichbar. Die identische Wortwahl zeigt allerdings eine offensichtlich wörtliche Übernahme an.
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- Vs/Fragment 005 04-10
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- 188.194.113.198, Stoiberin, Nerd wp, Bin kein bot, Marcusb
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Seite: 5, Zeilen: 4-10Quelle: IZMF
Seite(n): 1, Zeilen: 13-20Als weitere Meilensteine der Telekommunikationsgeschichte aus deutscher Sicht gelten die erste Direktwahlverbindung von Deutschland in die USA (1965) und die Einführung digitaler Technik (Integrated Services Digital Network, kurz ISDN) im Jahre 1988. Für all diese Entwicklungen gilt jedoch eine Einschränkung: Sie binden Sender und Empfänger jeweils an einen Ort. Erst der Mobilfünk macht es möglich, ohne Telefonschnur fast überall mit anderen Menschen zu kommunizieren.
Als weitere Meilensteine der Telekommunikationsgeschichte aus deutscher Sicht gelten die erste Direktwahlverbindung von Deutschland in die USA (1965) und die Einführung digitaler Technik (Integrated Services Digital Network, kurz ISDN) im Jahre 1988. Für all diese Entwicklungen gilt jedoch eine Einschränkung: Sie binden Sender und Empfänger jeweils an einen Ort. Erst der Mobilfunk macht es möglich, ohne Telefonschnur fast überall mit anderen Menschen zu kommunizieren. - Anmerkungen
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- Vs/Fragment 007 09-24
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- Goalgetter, Nerd wp, Bin kein bot, Kahrl
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Seite: 7, Zeilen: 9-16, 19-24Quelle: IZMF
Seite(n): 1, Zeilen: 36-41, 44-49Dadurch wurde technisch der so genannten "Handover" ermöglicht, das heißt, dass Gespräche von Funkzelle zu Funkzelle weitergeleitet werden konnten, wenn der Nutzer während des Telefonats seinen Standort wechselte, zum Beispiel während der Autofahrt. Zudem konnte der genaue Aufenthaltsort des Gesprächspartners festgestellt werden. Diese Entwicklung schuf die Grundlage dafür, dass allen Mobilfunkteilnehmern eine bundesweit einheitliche Vorwahl zugeteilt werden konnte12, [welche nicht zwingend mit der Nutzung eines bestimmten Endgerätes, sondern vielmehr mit der Nutzung einer in das Endgerät einzusetzenden Berechtigungskarte verbunden war.]
Die monatliche Bereitstellungsgebühr sank von anfangs 120 Mark auf 19 Mark. Mit rund 850.000 C-Netzkunden zählte das Netz 1993 seine größte Teilnehmerzahl. Durch die wachsende Konkurrenz, bedingt durch die sich paralell entwickelnden technischen Neuerungen im Netzbereich, sank die Teilnehmerzahl im C-Netz stetig, was schließlich dazu führte, dass das System am 31. Dezember 2000 abgeschaltet wurde.13
Und im Hintergrund regelte es den so genannten "Handover". Es leitete die Gespräche von Funkzelle zu Funkzelle weiter, sobald der Mobiltelefon-Nutzer während eines Telefonats seinen Standort wechselte, zum Beispiel während der Autofahrt. Auf diese Weise war es möglich, alle Teilnehmer unter einer bundesweit einheitlichen Vorwahl zu erreichen, der 0161. [siehe auch Fußnote 12 in der Dissertation]
[Das neue Mobilfunknetz erreichte eine für die damalige Zeit hohe Popularität, was sich an schnell wachsenden Kundenzahlen und sinkenden Kosten ablesen lässt.]
Die monatliche Bereitstellungsgebühr sank von anfangs 120 Mark auf 19 Mark und 1993 erreichte das C-Netz mit rund 850.000 Kunden seine größte Teilnehmerzahl. Das analoge Netz hatte damit jedoch seine Grenzen erreicht. Es überdauerte noch eine Zeit lang die Einführung der neuen digitalen Mobilfunkdienste und wurde erst Ende des Jahres 2000 abgeschaltet.- Anmerkungen
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- Vs/Fragment 006 09-27
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- Goalgetter, Nerd wp, Stoiberin, Bin kein bot, Kahrl, Marcusb
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Seite: 6, Zeilen: 9-27Quelle: IZMF
Seite(n): 1, Zeilen: 15-30II. Das B-Netz Die technische Entwicklung fand dahingehend statt, dass bereits 1972 das ebenfalls von der Deutschen Bundespost entwickelte und betriebene B-Netz im Frequenzbereich von 146 - 174 MHz neben das A-Netz trat.9 Die Einführung des B-Netztes brachte eine wichtige technische Neuerung mit sich, die darin bestand, dass der Nutzer nun selbständig die Rufnummer des Anzurufenden wählen konnte. Eine Vermittlung durch das "Fräulein vom Amt", wie es beim A-Netz noch notwendig war, war nun nicht mehr erforderlich - vorausgesetzt, der ungefähre Afenthaltsort des gewünschten Teilnehmers war dem Anrufenden bekannt. Zudem wurde das Mobilfunknetz international. Nun konnten Mobilfunkgespräche mit demselben Gerät ebenso in Österreich, den Niederlanden und in Luxemburg geführt werden. Dieser Ansatz erster "internationaler Mobilkommunikation" diente schließlich weiteren Ländern dazu, nach dem Vorbild des B-Netztes ein eigenes Mobilfunknetz aufzubauen.10 Die Kosten für mobile Kommunikation mit dem B-Netz blieben für die Benutzer weiterhin hoch. Dennoch wuchs die Zahl der Teilnehmer bis Ende der 70er Jahre so stark, dass das B-Netz überlastet war und auf die Frequenzen des 1977 abgeschalteten A-Netzes zurückgegriffen werden musste. 1986 erreichte das B-Betz mit fast 27.000 Nutzern seine maximale [Teilnehmerzahl.]
B-Netz: Das Fräulein vom Amt wird abgelöst Nach 14 Jahren wurde das B-Netz 1972 als Nachfolger des A-Netzes eingeführt. Die wichtigste Neuerung bestand darin, dass die Nutzer nun selbst wählen konnten – vorausgesetzt, sie kannten den ungefähren Aufenthaltsort des gewünschten Teilnehmers. Beim A-Netz dagegen war der Mobilfunknutzer noch auf die Vermittlung durch das "Fräulein vom Amt" angewiesen. Zudem wurde das Mobilfunknetz international. Nun konnten Mobilfunkgespräche mit einem Gerät ebenso in Österreich, den Niederlanden und in Luxemburg geführt werden.
Auch beim B-Netz blieben die Geräte teuer und die Gebühren hoch. Dennoch wuchs die Zahl der Teilnehmer bis Ende der 70er Jahre so stark, dass das B-Netz überlastet war und auf die Frequenzen des 1977 abgeschalteten A-Netzes zurückgegriffen werden musste. Das B-Netz erreichte 1986 mit fast 27.000 Nutzern seine maximale Teilnehmerzahl.
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- Diskussion:Vs/Fragment 007 09-24
== Reine Tatsachenbeschreibung == Die monatliche Bereitstellungsgebühr sank von anfangs 120 Mark auf 19 Mark.- Eine Tatsachenfeststellung, die keine geistige Leistung ist und deshalb nicht zitiert, sondern höchstens durch Quellen inhaltlich belegt werden muss..
- Eine Tatsachenfeststellung, die keine geistige Leistung ist und deshalb nicht zitiert, sondern höchstens durch Quellen inhaltlich belegt werden muss..
- Vs/Fragment 196
- Typus
- Verdächtig
Untersuchte Arbeit:
Seite: , Zeilen:Quelle: [[Quelle:Vs/|]]
Seite(n): , Zeilen:Für die Verarbeitung von Verkehrsdaten, also solcher Daten, die zur Übermittlung generiert werden oder bei Übermittlung einer Nachricht anfallen, wird grundsätzlich eine Pflicht zur Löschung oder Anonymisierung aufgestellt, sobald die Daten nicht mehr zur Übermittlung benötigt werden. Ausgenommen hiervon ist die Verwendung für Abrechnungszwecke. Welche Daten hierzu im Einzelnen verarbeitet werden dürfen, wird im Gegensatz zur Vorgängerrichtlinie 97/66/EG allerdings nicht mehr festgelegt. Eine eigene Regelung hat mit Art. 9 DSRL die Verarbeitung von Standortdaten erhalten, die insbesondere für Mobilfunkanwendungen von Interesse sind. Die Verarbeitung dieser Daten ist nur in anonymisierter Form oder nach vorheriger Einwilligung statthaft.
„Für die Verarbeitung von Verkehrsdaten, also solcher Daten, die zur Übermittlung generiert werden oder bei Übermittlung einer Nachricht anfallen, wird grundsätzlich die Pflicht zur Löschung oder Anonymisierung aufgestellt, sobald die Daten nicht mehr zur Übermittlung benötigt werden. Ausgenommen hiervon ist die Verwendung für Abrechnungszwecke.“ Quelle: Verlag Recht und Wirtschaft GmbH Heidelberg Telekommunikationsrecht von Professor Dr. Christian Koenig, LL. M., Bonn Sascha Loetz, Bonn Andreas Neumann, Bonn ISBN: 3-8252-2620-4
- Anmerkungen
- Sichter
[[Kategorie:]]
- Vs/Fragment 276 18-23
- Typus
- Verschleierung
- Bearbeiter
- Goalgetter, Nerd wp, Bin kein bot, Kahrl
Untersuchte Arbeit:
Seite: 276, Zeilen: 18-23Quelle: Kruse 2003
Seite(n): 1, 2, Zeilen: 29-32, 11. Was ist Mobilterminierung? Von Terminierungsdienstleistung spricht man, wenn ein Teilnehmer eines Telekommunikationsnetzes einen Gesprächspartner in einem anderen Netz anruft und es für die Verbindung der Mitwirkung des Netzes des angerufenen Partners bedarf. Das Netz realisiert das Gespräch auf der Strecke zwischen dem Übergabepunkt (point of interconnection) und dem Endgerät.
2 Was ist Mobilterminierung? Wenn ein Teilnehmer eines Telekommunikationsnetzes einen Gesprächspartner in einem anderen Netz anruft, bedarf es für die Verbindung der Mitwirkung des Netzes des angerufenen Partners. Dieses realisiert das Gespräch auf der Strecke zwischen dem Übergabepunkt (point of interconnection) und dem Endgerät. Diese Dienstleistung wird als Terminierung bezeichnet.
- Anmerkungen
- Sichter
- Vs/Fragment 202
- Typus
Untersuchte Arbeit:
Seite: , Zeilen:Quelle: [[Quelle:Vs/|]]
Seite(n): , Zeilen:4. Rationalisierung der Marküberprüfungen Es ist weiter ein Anliegen der Kommission, den mit den Marktüberprüfungen verbundenen Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Dazu ist vorgesehen, die Mitteilungsanforderungen für Entwürfe bestimmter nationaler Maßnahmen zu vereinfachen. Die nationalen Regulierungsbehörden müssen demnach zwar weiterhin Marktüberprüfungen und Konsultationen auf nationaler und europäischer Ebene durchführen. Für bestimmte Marktüberprüfungen und für Mitteilungen ist jedoch eine geringere Detailgenauigkeit erforderlich als zuvor.
Rationalisierung der Marktüberprüfungen Die Kommission schlägt vor, den mit den Marktüberprüfungen verbundenen Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Dazu ist vorgesehen, die Mitteilungsanforderungen für Entwürfe bestimmter nationaler Maßnahmen zu vereinfachen. Die nationalen Regulierungsbehörden müssen demnach zwar weiterhin Marktüberprüfungen und Konsultationen auf nationaler und europäischer Ebene durchführen. Für bestimmte Marktüberprüfungen und für Mitteilungen ist jedoch eine geringere Detailgenauigkeit erforderlich als zuvor.
- Anmerkungen
Ganze Seite wortwörtlich abgeschrieben, erster Satz des Beispiels hier ausgetauscht!
- Sichter
[[Kategorie:]] [[Kategorie:]]
- Vs/Fragment 280 01-27
- Typus
- KomplettPlagiat
- Bearbeiter
- Nerd wp, Bin kein bot
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Seite: 280, Zeilen: 01-27Quelle: Kruse 2003
Seite(n): 4, Zeilen: 14-25[Theoretisch ist dies zwingend zu erwarten, weil die Terminie-]rungsentelte ein wesentlicher Teil der kurzfristigen Grenzkosten des originierenden Netzes sind. Empirisch nachvollziehen lässt sich dies tatsächlich zum Beispiel für Großbritannien von 1993 bis 1999 (als dieser Bereich noch weitgehend unreguliert war). Die jeweiligen Terminierungsentgelte schlagen sich im Zeitablauf in etwa in den entsprechenden Festnetz-Endkundenpreisen wider.7 In Deutschland gilt bei vielen Fetznetzgesprächen in unterschiedliche Mobilfunknetze im Wesentlichen das Gleiche, bei Mobil-zu-mobil-Gesprächen allerdings in geringerem Maße. Theoretisch ist dies zwingend zu erwarten, weil die Terminierungsentelte ein wesentlicher Teil der kurzfristigen Grenzkosten des originierenden Netzes sind. Empirisch nachvollziehen lässt sich dies tatsächlich z.B. für Großbritannien von 1993 bis 1999 (als dies noch weitgehend unreguliert war). Die jeweiligen Terminierungsentgelte schlagen sich im Zeitablauf in etwa in den entsprechenden Festnetz-Endkundenpreisen wider.4 In Deutschland gilt bei vielen Fetznetzgesprächen in unterschiedliche Mobilfunknetze im wesentlichen das Gleiche (wenngleich hier keine längeren Datenreihe verfügbar waren), bei Mobil-zu-mobil-Gesprächen (wg. einer Vereinfachung der Tarifstruktur) in geringerem Maße. (B) Soweit sich hohe Terminierungsentgelte in den Endkundenpreisen der originierenden Netze niederschlagen, wäre es also für deren Kunden relativ teuer, einen Teilnehmer in einem solchen Netz anzurufen. Darauf können die Anrufer, die die betreffenden Preise zu zahlen haben, reagieren - mit einer Reduzierung von Zahl oder Dauer der Gespräche in relativ teure Mobilnetze, - mit einer Substitution durch andere Kommunikationswege. Dies kann z.B. darin bestehen, die Kommunikation mittels SMS, email oder Fax zu erledigen, den betreffenden Gesprächspartner auf seinem Festnetzanschluss anzurufen, Nachrichten an die Sekretärin zu übermitteln usw. - mit einer kostenabwälzenden Substitution. Dies bedeutet im wesentlichen, dem Anzurufenden eine Nachricht (z.B. SMS, e-mail, Festnetz-Mailbox) zu übermitteln, dass dieser ihn zurückrufen möge. Die Folge ist, dass damit die Terminierungsgebühren vermieden werden und die Kommunikationskosten auf den Gesprächspartner abgewälzt werden. - Anmerkungen
- Sichter
- Vs/Fragment 201 01
- Typus
- KomplettPlagiat
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Seite: 201, Zeilen: 1-28Quelle: KOM 2006
Seite(n): 1, Zeilen:• die Umstellung auf IP-gestützte Netze (Internetprotokoll) • die zunehmende Nutzung drahtloser Kommunikationsnetze und drahtloser Zugangsplattformen (z. B. 3G, WiFi, Wi- MAX und Satelliten) • den Glasfaserausbau in den Ortsnetzen • den Übergang zum Digitalfernsehen. Diese Entwicklungen führen zur Entstehung neuer und innovativer Dienste für die Verbraucher. Die Überprüfung des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation muss folglich eine Anpassung an diese Entwicklungen zulassen. 3. Vorgeschlagene Änderungen Auch wenn der aktuelle Rechtsrahmen funktionsfähig ist, sind Änderungen nötig, um seine Leistungsfähigkeit in einem sich ständig weiter entwickelnden Markt weiterhin zu gewährleisten. Die Kommission schlägt daher folgende Änderungen in den beiden Kernbereichen vor: • Verwaltung der Funkfrequenzen • Marktüberprüfungsverfahren. Die Kommission zieht weitere Änderungen in Erwägung, um: • den Binnenmarkt zu festigen • die Verbraucher- und Nutzerinteressen zu stärken • die Sicherheit zu erhöhen • veraltete Vorschriften aufzuheben. Funkfrequenzen stellen eine wichtige Ressource für jede drahtlose Kommunikationstechnologie dar, wie z. B. die Mobiltelefonie, den Rundfunk und Verkehrssysteme (z. B. Flugleitsysteme) sowie Satelliten. Die Art und Weise wie diese wichtige Ressource in Europa verwaltet wird, hat erhebliche Auswirkungen auf die Auswahl der Verbraucher, das Wachstum und das Innovationspotenzial. 201
* die Umstellung auf vollständig IP-gestützte Netze (Internetprotokoll); - die zunehmende Nutzung drahtloser Kommunikationsnetze und drahtloser Zugangsplattformen (z. B. 3G, WiFi, WiMAX und Satelliten);
- den Glasfaserausbau in den Ortsnetzen;
- den Übergang zum Digitalfernsehen.
Diese Entwicklungen führen zur Entstehung neuer und innovativer Dienste für die Verbraucher. Die Überprüfung des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation muss eine Anpassung an diese Entwicklungen zulassen.
VORGESCHLAGENE ÄNDERUNGEN
Auch wenn der aktuelle Rechtsrahmen funktionsfähig ist, sind Änderungen nötig, um seine Leistungsfähigkeit weiterhin zu gewährleisten. Die Kommission schlägt Änderungen in den folgenden beiden Kernbereichen vor:
- Verwaltung der Funkfrequenzen;
- Marktüberprüfungsverfahren.
Die Kommission zieht weitere Änderungen in Erwägung, um:
- den Binnenmarkt zu konsolidieren;
- die Verbraucher- und Nutzerinteressen zu stärken;
- die Sicherheit zu erhöhen;
- veraltete Vorschriften aufzuheben.
Verbesserung der Frequenznutzung
Funkfrequenzen stellen eine wichtige Ressource für jede drahtlose Kommunikationstechnologie dar, wie z. B. die Mobiltelefonie, den Rundfunk und Verkehrssysteme (z. B. Flugleitsysteme) sowie Satelliten. Die Art und Weise wie diese wichtige Ressource in Europa verwaltet wird, hat erhebliche Auswirkungen auf die Auswahl der Verbraucher, das Wachstum und das Innovationspotenzial.
- Anmerkungen
nicht angemeldeter Nutzer, von Martin Klicken gesichtet und bestätigt http://europa.eu/legislation_summaries/information_society/l24216c_de.htm
- Sichter
- Vs/Fragment 277 01-25
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- KomplettPlagiat
- Bearbeiter
- Goalgetter, Nerd wp, Bin kein bot, Kahrl
Untersuchte Arbeit:
Seite: 277, Zeilen: 1-25Quelle: Kruse 2003
Seite(n): 2, 3, Zeilen: 3-18 1-7Da das Gespräch in der Regel als Ganzes vom jeweils anrufenden Teilnehmer an das originierende Netz bezahlt wird (Calling-Party-Pays)2, zahlt dieses seinerseits für die Terminierungsleistung des anderen Netzes. Die Entgelte, die das terminierende Netz dem originierendem Netz für diese Dienstleistung berechnet, heissen Terminierungsentgelte.
Wenn der Gesprächspartner unter seiner Handynummer angerufen wird, erfordert dies also die Terminierung durch das betreffende Mobilfunknetz, vereinfacht "Mobilterminierung". Bei dem originierenden Netz kann es sich sowohl um ein Festnetz (inklusive Verbindungsnetzbetreiber) als auch um ein anderes Mobilfunknetz handeln.
2 Marktabgrenzung und Regulierungsbegründung
Die Argumente der Befürworter einer Preisregulierung der Mobilterminierung gehen in der Regel davon aus, dass der "Terminierungsmarkt" als eigener relevanter Markt abgrenzt werden kann.3 Nachfrager auf diesem Markt sind die originierenen Netze. Der einzige Anbieter für ein bestimmtes Gespräch ist das Mobilfunknetz des angerufenen Teilnehmers. Damit hat das jeweils terminierende Netz ein Monopol, da zur Erreichung eines spezifischen Teilnehmers nur dieses Mobilnetz die Terminierungsleistung erbringen kann. Die Berechtigung einer so engen Marktabgrenzung wird allerdings von den Mobilfunkbetreibern vehement bestritten.
Der angerufene Teilnehmer, dessen Mobilfunknetz die Terminierungsentgelte in Rechnung stellt, zahlt also nicht für diese Leistung, sondern der Netzbetreiber des Gesprächspartners, der das jeweilige Gespräch initiiert hat. Das originierende Netz seinerseits stellt die Terminierungsentgelte seinen eigenen Kunden als Bestandteil der Endkundenpreise in Rechnung. Es [wird dabei häufig angenommen, dass die Terminierungspreise für den angerufenen Teilnehmer bei seiner Nachfrageentscheidung für ein bestimmtes Mobilnetz nicht relevant sind.]
Da das Gespräch in der Regel als Ganzes vom jeweils anrufenden Teilnehmer an das originierende Netz bezahlt wird (Calling-Party-Pays),1 zahlt dieses seinerseits für die Terminierungsleistung des anderen Netzes. Die Entgelte, die das terminierende Netz dem originierendem Netz für diese Dienstleistung berechnet, heissen Terminierungsentgelte.
Wenn der Gesprächspartner unter seiner Handynummer angerufen wird, erfordert dies also die Terminierung durch das betreffende Mobilfunknetz, vereinfacht "Mobilterminierung". Bei dem originierenden Netz kann es sich sowohl um ein Festnetz (incl. Verbindungsnetzbetreiber) als auch um ein anderes Mobilfunknetz handeln, wie in Abbildung 1 dargestellt ist.
3 Marktabgrenzung und Regulierungsbegründung
Die Argumente der Befürworter einer Preisregulierung der Mobilterminierung gehen in der Regel davon aus, dass der "Terminierungsmarkt" als eigener relevanter Markt abgrenzt werden kann. Nachfrager auf diesem Markt sind die originierenen Netze. Der einzige Anbieter für ein bestimmtes Gespräch ist das Mobilfunknetz des angerufenen Teilnehmers. Damit hat das jeweils terminierende Netz ein Monopol, da zur Erreichung eines spezifischen Teilnehmers nur dieses Mobilnetz die Terminierungsleistung erbringen kann.
Die Berechtigung einer so engen Marktabgrenzung wird allerdings von den Mobilfunkbetreibern vehement bestritten. Der angerufene Teilnehmer, dessen Mobilfunknetz die Terminierungsentgelte in Rechnung stellt, zahlt also nicht für diese Leistung, sondern der Netzbetreiber des Gesprächspartners, der das jeweilige Gespräch initiiert hat. Das originierende Netz seinerseits stellt die Terminierungsentgelte seinen eigenen Kunden als Bestandteil der Endkundenpreise in Rechnung. Es wird dabei häufig angenommen, dass die Terminierungspreise für den angerufenen Teilnehmer bei seiner Nachfrageentscheidung für ein bestimmtes Mobilnetz nicht relevant sind.
- Anmerkungen
die Änderungen sind marginal z.B. "incl." wird zu "inklusive"
- Sichter
- Vs/Fragment 278 01-26
- Typus
- KomplettPlagiat
- Bearbeiter
- Goalgetter, Nerd wp, Bin kein bot, Kahrl
Untersuchte Arbeit:
Seite: 278, Zeilen: 1-26Quelle: Kruse 2003
Seite(n): 3, Zeilen: 7-31[Es] wird dabei häufig angenommen, dass die Terminierungspreise für den an-gerufenen Teilnehmer bei seiner Nachfrageentscheidung für ein bestimmtes Mobilnetz nicht relevant sind. Die ökonomische Antwort auf die Frage nach dem adäquaten "relevanten Markt" muss wie üblich von den Substitutionsbeziehungen der betreffenden Dienstleistung ausgehen. Für die Terminierungsgebühr, soweit sie in freien Verhandlungen gebildet wird, sind das terminierende Netz der Anbieter und das jeweilige originierende Netz der Nachfrager.4 Es ist insofern gerechtfertigt, dass der Terminierungsmarkt als eigener relevanter Markt definiert wird. Es handelt sich hier in der Tat kurzfristig um eine Monopolstellung des terminierenden gegenüber den jeweils originierenden Netzen.
Die viel wichtigere Frage ist jedoch, ob dieses Monopol erstens zu ineffizienten Ergebnissen führt und zweitens, was auch dann nicht automatisch gegeben wäre, einer Regulierung unterworfen werden sollte. Man kann nämlich nur dann von einem Monopol auf einen Regulierungsbedarf schließen, wenn es sich um ein dauerhaft also auch längerfristig resistentes Monopol handelt. Wenn es dabei um die notwendigen Vorleistungen (essential facilities) für Anbieter auf nachgelagerten Märkten geht, werden solche dauerhaften, nicht substituierbaren Monopolstellungen auch als monopolistische Bottlenecks bezeichnet.
Aktuelle Monopolstellungen führen jedoch keineswegs immer zu Ineffizienzen, vor allem nicht in mittel- und längerfristiger Betrachtung. Dies gilt zum Beispiel für transitorische Monopole5 oder etwa Monopole auf bestreitbaren Märkten, auf denen also die Markteintrittsbarrieren so niedrig sind, dass die Möglichkeit des Markteintritts Ineffizienzen verhindert. Drittens gibt es eine Reihe von Monopolstellungen, bei denen eine Substitutions- [konkurrenz zu benachbarten Märkten oder Sektoren besteht,3 die Preiserhöhungsspielräume wirksam begrenzt.]
Es wird dabei häufig angenommen, dass die Terminierungspreise für den angerufenen Teilnehmer bei seiner Nachfrageentscheidung für ein bestimmtes Mobilnetz nicht relevant sind. Die ökonomische Antwort auf die Frage nach dem adäquaten "relevanten Markt" muss wie üblich von den Substitutionsbeziehungen der betreffenden Dienstleistung ausgehen. Für die Terminierungsgebühr, soweit sie in freien Verhandlungen gebildet wird, ist das terminierende Netz der Anbieter und das jeweilige originierende Netz der Nachfrager.2 Es ist insofern gerechtfertigt, dass der Terminierungsmarkt als eigener relevanter Markt definiert wird. Es handelt sich hier in der Tat kurzfristig um eine Monopolstellung des terminierenden gegenüber den jeweils originierenden Netzen. Die viel wichtigere Frage ist jedoch, ob dieses Monopol erstens zu ineffizienten Ergebnissen führt und zweitens (was auch dann nicht automatisch gegeben wäre) einer Regulierung unterworfen werden sollte. Man kann nämlich nur dann von einem Monopol auf einen Regulierungsbedarf schließen, wenn es sich um ein dauerhaft (also auch längerfristig) resistentes Monopol handelt. Wenn es dabei um die notwendigen Vorleistungen (essential facilities) für Anbieter auf nachgelagerten Märkten geht, werden solche dauerhaften, nicht substituierbaren Monopolstellungen auch als monopolistische Bottlenecks bezeichnet. Aktuelle Monopolstellungen führen jedoch keineswegs immer zu Ineffizienzen, vor allem nicht in mittel- und längerfristiger Betrachtung. Dies gilt z.B. für transitorische Monopole (wie z.B. diejenige eines Erfinders, der als Erster auf einem neuen Markt ist, aber nicht dauerhaft als Einziger) oder etwa Monopole auf bestreitbaren Märkten, auf denen also die Markteintrittsbarrieren so niedrig sind, dass die Möglichkeit des Markteintritts Ineffizienzen verhindert. Drittens gibt es eine Reihe von Monopolstellungen, bei denen eine Substitutionskonkurrenz zu benachbarten Märkten oder Sektoren besteht,3 die Preiserhöhungsspielräume wirksam begrenzt.
- Anmerkungen
- Sichter
- Vs/Fragment 313 21-30
- Typus
- KomplettPlagiat
- Bearbeiter
- Nerd wp, Bin kein bot
Untersuchte Arbeit:
Seite: 313, Zeilen: 21-30Quelle: Kruse 2003
Seite(n): 28, Zeilen: 22-40Die regulatorische Einführung einer VNBAM würde den deutschen Mobilfunksektor dramatisch verändern. Die ordnungspolitisch gravierendste Folge ist die Tatsache, dass ein relativ wenig regulierter, wettbewerblich funktionierender Sektor de facto in einen hochregulierten Sektor überführt würde. Diese Bewertung beruht vor allem darauf, dass die Preise für die Nutzung des eigentlichen Mobilfunknetzes dem wettbewerblichen Marktmechanismus entzogen und in die Hand der Regulierungsbehörde gegeben würde, indem diese die Zuführungsgebühren festsetzt. Dieser mobilfunktypische Bestandteil der Gesprächsdienstleistung macht den größten Teil der gesamten Wertschöpfung aus. Dahinter tritt der Verbindungsnetzbetreiberanteil, der Anlass einer möglichen VNBAM-Regulierungseinführung ist, quantitativ zurück. Das heißt, man würde einen großen Wertschöpfungsanteil von Wettbewerb in Regulierung überführen, weil man einen kleinen Wertschöpfungsanteil korrigieren möchte. Mit anderen Worten: Selbst prozentual kleine „Fehler“ bei den Zuführungsgebühren können in der quantitativen Wirkung leicht größer sein als potenzielle Effizienzunterschiede im Verbindungsnetz. Zudem ist der Verbindungsleistung auch schon bisher im Wettbewerb, nämlich zusammen mit der Zuführung und Terminierung für die einzelnen Gespräche. Die regulatorische Einführung einer VNBAM würde den deutschen Mobilfunksektor dramatisch verändern. Die ordnungspolitisch gravierendste Folge ist die Tatsache, dass ein relativ wenig regulierter, wettbewerblich funktionierender Sektor de facto in einen hochregulierten Sektor überführt würde. Diese Bewertung beruht vor allem darauf, dass die Preise für die Nutzung des eigentlichen Mobilfunknetzes (die gesamte Funkinfrastruktur bis hin zur MSC) dem wettbewerblichen Marktmechanismus entzogen und in die Hand der Regulierungsbehörde gegeben würde, indem diese die Zuführungsgebühren (und eventuell auch die Terminierungsgebühren) festsetzt. Dieser mobilfunktypische Bestandteil der Gesprächsdienstleistung macht bereits einen großen Teil der gesamten Wertschöpfung aus. Dahinter tritt der Verbindungsnetzbetreiberanteil (der Anlass einer möglichen VNBAM-Regulierungseinführung ist), quantitativ deutlich zurück. Das heisst, man würde einen großen Wertschöpfungsanteil von Wettbewerb in Regulierung überführen, weil man einen kleinen Wertschöpfungsanteil korrigieren möchte. Mit anderen Worten: Selbst prozentual kleine „Fehler“ bei den Zuführungsgebühren können in der quantitativen Wirkung leicht größer sein als potenzielle Effizienzunterschiede im Verbindungsnetz. Zudem ist der Verbindungsleistungs-Teil auch schon bisher im Wettbewerb, nämlich zusammen mit der Zuführung und Terminierung für die einzelnen Gespräche. - Anmerkungen
- Sichter