VroniPlag Wiki

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30. September 2020[]

  • Der Tagesspiegel: Berliner Staatssekretär Steffen Krach will Regionspräsident in Hannover werden (Felix Hackenbruch, Tilmann Warnecke) "Wegen seiner Erfolge in der Wissenschaftspolitik war Krach in Berlin immer wieder für Höheres gehandelt worden - etwa für das Amt des Bildungssenators oder des Amt des Wissenschaftssenators, wenn [Michael] Müller in den Bundestag wechselt. Denn dass Franziska Giffey bei einem Wahlsieg wie Müller auch das Amt der Wissenschaftssenatorin übernimmt, gilt als unwahrscheinlich: Dort hängt ihr noch immer ihre Plagiatsaffäre nach, selbst wenn ihr der Doktortitel nicht entzogen wurde und sie mit einer Rüge der FU davonkam."

21. September 2020[]

  • Abgeordnetenhaus von Berlin (Drucksache 18 / 24741): Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Adrian Grasse (CDU) zum Thema: Konsequenzen einer Rüge ohne Rechtsgrundlage (PDF) "[Frage] 1. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller hat im Rahmen der Fragestunde der Plenarsitzung am 20. August 2020 angekündigt, das 'Gutachten (des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes) zu einer Reihe von Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Entzug eines Doktortitels aufgrund der Aufdeckung von Plagiaten' noch einmal genau zu überprüfen und auszuwerten. Ist diese Prüfung mittlerweile abgeschlossen und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist der Senat gekommen: a) in Bezug auf die Rechtmäßigkeit des Verfahrens, b) in Bezug auf die Rechtmäßigkeit des Ergebnisses des Verfahrens (der Erteilung einer Rüge) und c) in Bezug auf erforderliche Konsequenzen?
    [Frage] 2. Ist der Senat der Auffassung, dass ein Verfahren, das gutachterlich bestätigt mit einem unrechtmäßigen Ergebnis abgeschlossen wurde, trotzdem nicht zu beanstanden ist (bitte begründen)?

    Zu 1 und 2.:
    Aus dem vorliegenden Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes (WPD) ergeben sich aus Sicht des Senats keine Erkenntnisse, die den Senat in dem betreffenden Einzelfall zu einer Neubewertung der Situation oder etwa zu einem bestimmten Tätigwerden gegenüber der beteiligten Universität veranlassen würden.
    [...]
    Nach Auffassung des Senats lag es grundsätzlich im Ermessen der beteiligten Universität, neben der Entscheidung, einen Doktortitel nicht zu entziehen, eine Rüge auszusprechen. Auch das WPD-Gutachten führt auf Seite 7 Rechtsauffassungen an, wonach eine Rüge als im Vergleich zur Entziehung milderes Mittel grundsätzlich zulässig sei. Beispielsweise hat die Charité – als Gliedkörperschaft der FU und HU – ihrerseits in der Vergangenheit in vergleichbaren Verfahren dreizehn Rügen ausgesprochen. Hierzu wurde bisher weder seitens des Senats noch, soweit ersichtlich, anderer Stellen grundsätzlicher Erörterungsbedarf gesehen."

16. September 2020[]

  • Frankfurter Allgemeine Zeitung (Nr. 216, S. N4): Unschuld vom Lande – Argumente gegen Aufklärung (Jochen Zenthöfer) "Wissenschaftsbetrug ist eine Störung im System der Erkenntnisfindung. Beschäftigen will sich damit niemand. Aufarbeitung strengt an. Früher wurden Plagiate ignoriert oder als 'Zitationsfehler' verharmlost. Seit Politiker und Professoren ihre Doktortitel verlieren, müssen Verwaltungen ihre Aversion gegen transparente Aufarbeitung begründen. Gesucht wird das Killerargument, mit dem man sich Journalisten, Wissenschaftler oder Plagiatsforscher vom Leib halten kann.
    [...]
    Seit neuestem wird es deshalb abstrakter. Entdeckt wurde der Grundsatz der Unschuldsvermutung. So schreibt die Berliner Landesregierung in der Antwort auf eine Parlamentarische Anfrage zu Plagiatsvorwürfen gegen eine Wissenschaftlerin: 'Derzeit liegen keine Kenntnisse bezüglich einer rechtskräftigen Entscheidung vor. Demnach ist der Senat angehalten, die Achtung des Rechts auf die Unschuldsvermutung zu gewährleisten.' [...] Allerdings gilt die Unschuldsvermutung nur im Strafrecht und im Disziplinarrecht. Das ist nachzulesen in Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts."

8. September 2020[]

  • B.Z.: Müller will Doktorarbeit von Giffey nicht noch einmal überprüfen (Gunnar Schupelius) "Das Präsidium der Freien Universität ignoriert den Befund des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes eiskalt und bleibt auf unsere Anfrage hin bei der Rüge: [...]
    Genauso ignorant gibt sich der Regierende Bürgermeister: 'Die Prüfung der Dissertation erfolgte durch die FU im Sinne von guter wissenschaftlicher Praxis (...)' ließ uns [Michael] Müller ausrichten. Genau das scheint ja aber nicht der Fall zu sein. Universitäts-Präsidium und Senat nehmen ihre Kontrollfunktion also nicht wahr. Das ist kein Wunder. Denn Franziska Giffey ist die Hoffnungsträgerin der SPD. Sie soll die schwache Partei im Wahlkampf 2021 zum Sieg führen und selbst Regierende Bürgermeisterin werden.
    [...]
    Müller will außerdem in den Bundestag wechseln und braucht dafür die Partei im Rücken. Das FU-Präsidium muckt auch nicht auf, denn dort ist man auf das Wohlwollen von Müller angewiesen. Ab 2021 könnte Giffey selbst die Vorgesetzte des FU-Präsidenten sein. Welches Interesse sollte er denn an einer abermaligen Untersuchung ihrer Doktorarbeit haben?
    Im Volksmund nennt man diese Konstellation einen Filz. Es ist ein roter Filz, der dafür sorgt, dass Giffey mit einem blauen Auge davon kommt."

1. September 2020[]

  • Abgeordnetenhaus von Berlin (Drucksache 18 / 24529): Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) zum Thema: Rechtslage der Beurteilung der Dissertation von Franziska Giffey nachvollziehbar machen (PDF) "[Frage] 2. Teilt der Senat die Auffassung des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes des Abgeordnetenhauses, dass eine Rüge im Berliner Hochschulgesetz und im Berliner Promotionsrecht nicht vorgesehen ist?

    Zu 2.:
    § 34 Abs. 7 BerlHG regelt den Aspekt des Entzuges akademischer Grade und Titel. Eine Rüge als Sanktionsinstrument ist in § 34 Abs. 7 BerlHG nicht ausdrücklich benannt. Aus Sicht des Senats ist das Aussprechen einer Rüge durch den Ermessensspielraum des § 34 Abs. 7 BerlHG geregelt."