VroniPlag Wiki

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102 gesichtete, geschützte Fragmente: Plagiat

[1.] Ub/Fragment 229 29 - Diskussion
Bearbeitet: 30. March 2015, 05:46 Klgn
Erstellt: 12. June 2011, 01:28 (Plagin Hood)
Fragment, Gesichtet, Hogan Hartson 2009, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Plagin Hood, Hansgert Ruppert, Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 229, Zeilen: 29-31
Quelle: Hogan Hartson 2009
Seite(n): 3, Zeilen: 11-13
Das Europaparlament hatte den ursprünglichen Kommissionsentwurf mit

bemerkenswerten 597 Abgeordnetenstimmen des Europäischen Parlaments gegen nur 69 Gegenstimmen bei 33 Enthaltungen abgeändert, so dass zukünftig unterlegene Unternehmen die [Rechtmäßigkeit einer Auftragsvergabe von unabhängigen Stellen überprüfen lassen können.]

Das Europaparlament hat den ursprünglichen Kommissionsentwurf so abgeändert, dass unterlegene Unternehmen die Rechtmäßigkeit einer Auftragsvergabe von unabhängigen Stellen überprüfen lassen können.
Anmerkungen

Für sich genommen etwas kurz, steht jedoch im Zusammenhang mit weiteren Textübernahmen aus der Quelle, siehe weitere Fragmente zu S. 229, S. 230.

Sichter
HgR Hindemith


[2.] Ub/Fragment 138 01 - Diskussion
Bearbeitet: 12. December 2013, 21:52 Singulus
Erstellt: 8. June 2011, 13:15 (BruderGrimm)
Fragment, Gesichtet, Kuechle 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
BruderGrimm, Eridanos, Hindemith, Plagin Hood
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 138, Zeilen: 1-8
Quelle: Kuechle 2005
Seite(n): 38, Zeilen: 1-9
[Nach aktuellen Untersuchungen konzentrie-]ren sich die militärischen Forschungs- und Entwicklungsgelder im Jahre 2000 auf nur 120 Betriebe von insgesamt 3.500 aktiven Unternehmen im Bereich der Forschung und Entwicklung (F&E). Diese wenigen Begünstigten stehen zudem meist unter der Kontrolle großer Rüstungsfirmen, so dass 98 Prozent der Forschungs- und Entwicklungsausgaben des Verteidigungshaushaltes sich auf zehn industrielle Komplexe verteilen. Auch die meisten zivilen Fördergelder entfallen auf diese Rüstungsgruppen. Daher lässt sich die französische Technologiepolitik als missionsorientiert bezeichnen. Sie ist ein zentrales industriepolitisches Instrument der Regierung. Nach aktuelleren Untersuchungen Serfatis konzentrieren sich die militärischen Forschungs- und Entwicklungsgelder im Jahre 2000 auf nur 120 von insgesamt 3.500 F&E aktiven Unternehmen. Diese wenigen Begünstigten stehen zudem meist unter der Kontrolle großer Rüstungsfirmen, so dass 98 Prozent der F&E- Ausgaben [sic] des Verteidigungshaushalts sich auf ganze 10 industrielle Konglomerate verteilen.Auch [sic] die meisten zivilen Fördergelder entfallen auf diese Rüstungsgruppen. Daher lässt sich die französische Technologiepolitik als missionsorientiert bezeichnen. Sie ist offensichtlich ein zentrales industriepolitisches Instrument der französischen Regierung.
Anmerkungen

Forts. Übernahme von S. 137

Sichter
Eridanos Hood


[3.] Ub/Fragment 032 24 - Diskussion
Bearbeitet: 12. December 2013, 21:38 Singulus
Erstellt: 11. June 2011, 09:33 (Ceterum censeo)
Fragment, Gesichtet, Hochleitner 2002, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Ceterum censeo, Hindemith, Hansgert Ruppert
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 32, Zeilen: 24-27
Quelle: Hochleitner 2002
Seite(n): 1 (Internetquelle), Zeilen: -
Der Vertrag von Maastricht ging somit von einem umfassenden Sicherheitsbegriff aus, der auch die militärische Dimension einschloss. Das Abkommen bestimmte zudem, dass die Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik Aufgabe und Ziel der GASP sei, eine inhaltliche Ausgestaltung ließ das Abkommen jedoch offen. Im [Zusammenhang mit der Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik wurde potentiell die Perspektive einer gemeinsamen (kollektiven) Verteidigung als eine künftige Entwicklung aufgezeigt.] Der Vertrag von Maastricht geht von einem umfassenden Sicherheitsbegriff aus, der auch die militärische Dimension einschließt. Der Vertrag bestimmt, dass die Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik Aufgabe und Ziel der GASP sei, lässt jedoch die inhaltliche Ausgestaltung offen. Im Zusammenhang mit der Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik wird auch potenziell die Perspektive einer gemeinsamen Verteidigung als eine künftige Entwicklung aufgezeigt.
Anmerkungen

Wörtliche Übernahmen mit Anpassungen ohne Quellenangabe. Das Plagiat wird auf Seite 33 fortgesetzt.

Sichter
Hindemith HgR


[4.] Ub/Fragment 084 14 - Diskussion
Bearbeitet: 12. December 2013, 21:34 Singulus
Erstellt: 8. June 2011, 15:51 (Ceterum censeo)
Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, MuellerSchneider 2006, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Ceterum censeo, Goalgetter, Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 84, Zeilen: 14-17
Quelle: MuellerSchneider 2006
Seite(n): vmtl. S. 95 (Google Books, Snippet), Zeilen: -
Im Zentrum effektiver Sicherheitsgewähr steht also das auf allgemeinen Erfahrungsregeln basierende Wissen um ein potenzielles Schadensereignis. [FN 321] Je größer und folgenschwerer Letzteres ist, umso geringer sind die Anforderungen an die für das Gefahrenurteil zu fordernde Wahrscheinlichkeit.

[FN 321: Pitschas, DÖV 1989, 785 f.]

Im Zentrum effektiver Sicherheitsgewähr steht also das auf allgemeinen Erfahrungsregeln basierende "Wissen" um ein potentielles Schadensereignis. [FN 74] Je größer und folgenschwerer Letzteres ist, umso geringer sind die Anforderungen an die für das Gefahrenurteil zu fordernde Wahrscheinlichkeit.

[FN 74: mangels Vollansicht noch nicht umfassend gesichtet, Pitschas, DÖV 1989 aber aufgeführt]

Anmerkungen

Offenbar Komplettplagiat. Da lediglich Snippet-Zugriff besteht, sind weitere Übereinstimmungen nicht auszuschließen. FN 74 in der Quelle konnte wegen unvollständigen Zugriffs auf die Quelle noch nicht umfassend gesichtet werden.

Sichter
Goalgetter Hindemith


[5.] Ub/Fragment 228 01 - Diskussion
Bearbeitet: 21. April 2013, 10:16 Sotho Tal Ker
Erstellt: 8. June 2011, 20:23 (.steve)
Fragment, Gesichtet, Hogan Hartson 2009, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
.steve, Hindemith, Plagin Hood
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 228, Zeilen: 1-13
Quelle: Hogan Hartson 2009
Seite(n): 2, Zeilen: 19-34
[Dies gilt z.B. für Güter, die an Streitkräfte der Mitgliedstaaten, an den Hersteller zu Reparatur- oder Wartungszwecken oder an andere zertifizierte Unter]nehmen geliefert werden. Um eine derartige Zertifizierung zu erhalten, müssen die Empfänger bestimmte Zuverlässigkeitskriterien nachweisen. Die zertifizierten Unternehmen werden in einem Zentralregister der Kommission erfasst. Bei Globalgenehmigungen nach Art. 6 handelt es sich dagegen um individuelle Genehmigungen für einen einzelnen Liefereranten. Sie gestatten dem Genehmigungsinhaber eine oder mehrere Verbringungen von bestimmten Gütern an einen oder mehrere genau bestimmte Empfänger oder Kategorien von Empfängern. Derartige Globalgenehmigungen gelten nach Art. 6 Abs. 2 drei Jahre lang. Zuständig für die Erteilung ist der Mitgliedstaat, in dem der Lieferant seinen Sitz hat oder aus dem er die Güter verbringen will. Verstoßen Unternehmen gegen die neuen Bestimmungen, insbesondere durch falsche oder unvollständige Angaben über die Endnutzung oder bestehende Ausfuhrbeschränkungen, müssen sie mit Sanktionen rechnen, die die Mitgliedstaaten festlegen. Eine Lieferung in Drittstaaten ist nicht von einer Allgemein- oder Globalgenehmigung erfasst. Dies gilt auch für NATO-Mitglieder wie die USA. Dies gilt z.B. für Güter, die an Streitkräfte der Mitgliedstaaten, an den Hersteller zu Reparatur- oder Wartungszwecken oder an andere zertifizierte Unternehmen geliefert werden. Um eine derartige Zertifizierung zu erhalten, müssen die Empfänger bestimmte Zuverlässigkeitskriterien nach-weisen. Die zertifizierten Unternehmen werden in einem Zentralregister der Kommission erfasst.

Bei Globalgenehmigungen (Art. 6) handelt es sich dagegen um individuelle Genehmigungen für einen einzelnen Liefereranten. Sie gestatten dem Genehmigungsinhaber eine oder mehrere Verbringungen von bestimmten Gütern an einen oder mehrere genau bestimmte Empfänger oder Kategorien von Empfängern. Derartige Globalgenehmigungen gelten drei Jahre. Zuständig für die Erteilung ist der Mitgliedstaat, in dem der Lieferant seinen Sitz hat oder aus dem er die Güter verbringen will.

Verstoßen Unternehmen gegen die neuen Bestimmungen, insbesondere durch falsche oder unvollständige Angaben über die Endnutzung oder bestehende Ausfuhrbeschränkungen, müssen sie mit erheblichen Sanktionen rechnen, die die Mitgliedstaaten festlegen.

Die neuen Genehmigungstypen gelten nur für Verbringungen innerhalb der EU. Eine Lieferung in Drittstaaten ist nicht von einer Allgemein- oder Globalgenehmigung erfasst. Dies gilt auch für NATO-Mitglieder wie die USA.

Anmerkungen

Wörtliche Übernahme ohne Quellenangabe mit minimalen Anpassungen. Der Rechtschreibfehler "Liefereranten" findet sich ebenfalls in der Quelle.

Sichter
Hindemith Hood


[6.] Ub/Fragment 227 19 - Diskussion
Bearbeitet: 21. April 2013, 10:11 Sotho Tal Ker
Erstellt: 8. June 2011, 20:20 (.steve)
Fragment, Gesichtet, Hogan Hartson 2009, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
.steve, Hindemith, Plagin Hood
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 227, Zeilen: 19-29
Quelle: Hogan Hartson 2009
Seite(n): 2, Zeilen: 8-19
Zukünftig sollen den ausführenden Unternehmen daher Allgemein- und Globalgenehmigungen nach Art. 5 und 6 der Richtlinie anstelle von Einzelgenehmigungen erteilt werden. Unternehmen können so wiederholt mehrere Rüstungsgüter liefern, ohne jedes Mal eine Einzelgenehmigung einholen zu müssen. Gemäß Art. 5 der Richtlinie haben Allgemeingenehmigungen die gleichen Wirkungen wie alle anderen Ausfuhrgenehmigungen, müssen aber nicht beantragt werden. Sie werden vielmehr von den Mitgliedstaaten bekannt gegeben und haben zur Folge, dass automatisch alle Ausfuhren genehmigt sind, wenn der Lieferant die in der jeweiligen Allgemeingenehmigung genannten Voraussetzungen erfüllt. Für bestimmte unproblematische Verbringungszwecke schreibt die Richtlinie den Erlass von Allgemeingenehmigungen durch die Mitgliedstaaten vor. Dies gilt z.B. für Güter, die an Streitkräfte der Mitgliedstaaten, an den Hersteller zu Reparatur- oder Wartungszwecken oder an andere zertifizierte Unter[nehmen geliefert werden.] Zu diesem Zweck werden den ausführenden Unternehmen zukünftig sogenannte Allgemein- und Globalgenehmigungen anstelle von Einzelgenehmigungen erteilt. Unternehmen können so wiederholt mehrere Rüstungsgüter liefern, ohne jedes Mal eine Einzelgenehmigung einholen zu müssen.

Allgemeingenehmigungen (Art. 5) haben die gleichen Wirkungen wie alle anderen Ausfuhrgenehmigungen, müssen aber nicht beantragt werden. Sie werden vielmehr von den Mitgliedstaaten bekannt gegeben und haben zur Folge, dass automatisch alle Ausfuhren genehmigt sind, wenn der Lieferant die in der jeweiligen Allgemeingenehmigung genannten Voraussetzungen erfüllt. Für bestimmte unproblematische Verbringungszwecke schreibt die Richtlinie den Erlass von Allgemeingenehmigungen durch die Mitgliedstaaten vor. Dies gilt z.B. für Güter, die an Streitkräfte der Mitgliedstaaten, an den Hersteller zu Reparatur- oder Wartungszwecken oder an andere zertifizierte Unternehmen geliefert werden.

Anmerkungen

Wörtliche Übernahmen mit Anpassungen ohne Quellenangabe.

Sichter
Hindemith Hood


[7.] Ub/Fragment 141 01 - Diskussion
Bearbeitet: 18. April 2013, 21:18 Guckar
Erstellt: 9. June 2011, 09:48 (Hansgert Ruppert)
Bpb Ordoliberalismus 2009, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hansgert Ruppert, Eridanos, Goalgetter, Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 141, Zeilen: 1-9
Quelle: bpb Ordoliberalismus 2009
Seite(n): 1 (Internetquelle), Zeilen: 11-18
Nach Auffassung des Ordoliberalismus soll der Staat nicht nur die notwendigen Voraussetzungen für eine freiheitliche und marktwirtschaftliche Wirtschaftsordnung mit Wettbewerb schaffen, sondern diesen auch erhalten. Der Erhaltung und Sicherung des freien Wettbewerbs dient im Ordoliberalismus die Schaffung eines rechtlichen Rahmens durch den Staat. Dieser ordnungspolitische Rahmen stellt die freie wirtschaftliche Betätigung von Unternehmen und Haushalten sicher und soll die Entstehung von Marktmacht durch Kartell- oder Monopolbildungen verhindern. Die staatliche Wirtschaftspolitik als Ordnungspolitik ist darauf ausgerichtet, die marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu sichern und gleichzeitig die gesamtwirtschaftliche Entwicklung zu verbessern. Nach Auffassung des Ordoliberalismus soll der Staat nicht nur die notwendigen Voraussetzungen für eine freiheitliche und marktwirtschaftliche Wirtschaftsordnung mit Wettbewerb schaffen, sondern diesen auch erhalten. Der Erhaltung und Sicherung des freien Wettbewerbs dient im Ordoliberalismus die Schaffung eines rechtlichen Rahmens durch den Staat. Dieser ordnungspolitische Rahmen stellt die freie wirtschaftliche Betätigung von Unternehmen und Haushalten sicher und soll die Entstehung von Marktmacht (z. B. durch Kartell- oder Monopolbildung) verhindern. Die staatliche Wirtschaftspolitik als Ordnungspolitik ist deshalb darauf ausgerichtet, die marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu sichern und gleichzeitig die gesamtwirtschaftliche Entwicklung zu verbessern.
Anmerkungen

Bis auf kleine Änderungen wörtlich übernommen, ohne Hinweis auf die Quelle.

Sichter
Guckar


[8.] Ub/Fragment 140 26 - Diskussion
Bearbeitet: 18. April 2013, 21:16 Guckar
Erstellt: 8. June 2011, 18:30 (88.67.201.122)
Bpb Ordoliberalismus 2009, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith, Hansgert Ruppert, Eridanos, Plagin Hood, Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 140, Zeilen: 25-31
Quelle: bpb Ordoliberalismus 2009
Seite(n): 1 (Internetquelle), Zeilen: 4-10
Die geistigen Ursprünge gehen auf den deutschen Ökonomen Walter Eucken zurück, der zusammen mit anderen Nationalökonomen und Juristen in der so genannten Freiburger Schule in den 1930er-Jahren Grundgedanken zur Ordnung der Wirtschaft und des Wettbewerbs entwickelte. Ausgangspunkt waren die schlechten Erfahrungen mit dem ungebremsten Kapitalismus des 19. Jahrhunderts, was in der Praxis zu großer Marktmacht einzelner Unternehmen, verbunden mit einer Einschränkung des Wettbewerbs und negativen Folgen für weite Teile der Gesellschaft führte. Die geistigen Ursprünge gehen auf den deutschen Ökonomen Walter Eucken (* 1891, gestorben 1950) zurück, der zusammen mit anderen Nationalökonomen und Juristen in der sogenannten Freiburger Schule in den 1930er-Jahren Grundgedanken zur Ordnung der Wirtschaft und des Wettbewerbs entwickelte. Ausgangspunkt waren die schlechten Erfahrungen mit dem ungebremsten Kapitalismus des 19. Jahrhunderts, was in der Praxis zu großer Marktmacht einzelner Unternehmen verbunden mit einer Einschränkung des Wettbewerbs und negativen Folgen für weite Teile der Gesellschaft führte.
Anmerkungen

Wörtliche Übernahme, mit minimalen Änderungen ohne Quellenangabe.

Sichter
Guckar


[9.] Ub/Fragment 232 01 - Diskussion
Bearbeitet: 18. April 2013, 21:13 Guckar
Erstellt: 9. June 2011, 20:23 (87.153.90.190)
Bauer 2005, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith, Goalgetter, Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 232, Zeilen: 1-32
Quelle: Bauer 2005
Seite(n): 4, 5, 7, 9, Zeilen: 4:21-34; 5:4-8; 7:3-5; 9:6-17
Die konzertierte Herangehensweise zur Verbesserung der militärischen Fähigkeiten ist somit grundsätzlich zu begrüßen. Die Rolle der EVA als Bedarfsermittler und später auch Bedarfsdecker auf europäischer Ebene könnte sich in der praktischen Umsetzung allerdings als schwierig erweisen. Die Agentur begibt sich bei den Themen Rüstungsmarkt und Rüstungsindustrie nicht nur in genuin nationale Interessen- und Sicherheitssphären, sondern tangiert unweigerlich auch europäische Aktionsprogramme in den Bereichen der Innovation, Technologie und öffentlichen Auftragsvergabe. Diese Aktivitäten der Verteidigungsagentur berühren die Zuständigkeiten der Europäischen Kommission, in deren Generaldirektionen Fragen der Wettbewerbsfähigkeit, des innergemeinschaftlichen Handels, der Industrie- und Forschungspolitik sowie Fragen der Normierung und des Exports behandelt werden, welches bisher jedoch aufgrund von Art. 296 EGV nur auf dem zivilen Sektor geschah. Mit ihren Initiativen hat sich die Europäische Verteidigungsagentur daher bereits weit in den von der Kommission seit Mitte der 1990er Jahre behandelten markt- und industriepolitischen Bereich einer europäischen Rüstungspolitik vorgewagt, da die Kommission durch auslegende Mitteilungen sowie Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien sukzessive versucht den Handlungsspielraum des Art. 296 EGV einzugrenzen und einen europäischen Rüstungsmarkt zu etablieren. Diese parallelen Entwicklungen können sich ergänzen, können jedoch auf europäischer Ebene auch zu Zuständigkeitskonflikten zwischen der Europäischen Verteidigungsagentur und der Europäischen Kommission führen, da Kompetenzabgrenzungen im Rüstungsbereich bisher nicht stattgefunden haben. Industrie-, markt- und innovationspolitische Aspekte sind traditionell auf der supranationalen Ebene angesiedelt und fallen somit in die Kompetenzbereiche der Kommission, Abstimmungsschwierigkeiten mit der zwischenstaatlich gesteuerten Verteidigungsagentur sind daher vermutlich vorprogrammiert. Es bleibt abzuwarten, wie die unterschiedlichen Vorstöße von Kommission und EVA die Zuständigkeiten für den Aufbau eines Europäischen Marktes für Verteidigungsgüter zur nachhaltigen Stärkung der europäischen Rüstungsindustrie verschieben werden. Bisher fehlt es an einer gemeinsamen und einheitlichen Agenda, in der die gemeinschaftlich, intergouvernemental und national zu verantwortenden Politikbereiche sinnvoll miteinander verbunden werden sowie Kooperationen untereinander durch klare Verantwortlichkeiten und Beschlussverfahren geregelt sind. Neue Institutionen alleine können keinen Ersatz für die bis dato fehlende politische Bereitschaft zur Umsetzung von gemeinsam beschlossenen Aktionsplänen sein. [Seite 4, Zeilen 21-34]

Der Ansatz, die Verbesserung der militärischen Fähigkeiten auf der Grundlage einer konzertierten Herangehensweise zu erzielen, ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Beschäftigung sowohl mit der Bedarfsermittlung als auch der -deckung auf europäischer Ebene könnte sich aber als schwierig erweisen. Denn die Agentur begibt sich bei den Themenbereichen Rüstungsmarkt und Rüstungsindustrie nicht nur in genuin nationale Interessen- und Sicherheitssphären. Vielmehr wären davon auch EU-Aktionsprogramme für mehr Angleichung in den Bereichen Innovation, Technologie und öffentliches Auftragswesen betroffen.

Auf europäischer Ebene könnte sich ein Zuständigkeitskonflikt zwischen der Europäischen Verteidigungsagentur und der Europäischen Kommission ergeben. Bisher existiert im Rüstungsbereich keine einheitliche Regelung, die die Kompetenzen der einzelnen EU-Organe und Institutionen eindeutig definiert. Da industrie-, markt- und innovationspolitische Aspekte eher auf der supranationalen Ebene angesiedelt sind und damit in den Kompetenzbereich der Kommission fallen, sind Abstimmungsschwierigkeiten mit der zwischenstaatlich gesteuerten Verteidigungsagentur vorprogrammiert.

[Seite 5, Zeilen 4-8]

Hierbei berühren die Aktivitäten der Verteidigungsagentur die Zuständigkeiten der Europäischen Kommission. Wettbewerbsfähigkeit, innergemeinschaftlicher Handel, Industrie- und Forschungspolitik sowie Fragen der Normierung und des Exports werden in den jeweiligen Generaldirektionen der Kommission behandelt. Dies geschah bisher jedoch nur auf dem zivilen Sektor.

[Seite 7, Zeilen 3-5]

Mit ihren Initiativen hat sich die Verteidigungsagentur bereits weit in den von der Kommission seit Mitte der 90er Jahre behandelten markt- und industriepolitischen Bereich einer europäischen Rüstungspolitik vorgewagt.

[Seite 9, Zeilen 6-17]

Gänzlich ungeklärt ist derzeit die Frage, wie sich durch die Vorstöße von Kommission und EVA die Zuständigkeiten für den Aufbau eines Europäischen Marktes für Verteidigungsgüter zur nachhaltigen Stärkung der Europäischen verteidigungsindustriellen-technologischen Basis verschieben werden. Trotz vieler neuer Bemühungen, die bei fortwährendem Engagement der Mitgliedstaaten nachhaltig zu einer Steigerung der militärischen Fähigkeiten der Union beitragen werden, konnte das grundsätzliche Defizit der rüstungspolitischen Ambitionen der EU noch nicht beseitigt werden: Das Fehlen einer gemeinsamen und einheitlichen Agenda, in der die gemeinschaftlich, intergouvernemental und national zu verantwortenden Politikbereiche sinnvoll miteinander verbunden werden, und Kooperationen untereinander durch klare Verantwortlichkeiten und Beschlussverfahren geregelt sind. Auch hier gilt der Grundsatz, dass neue Institutionen keinen Ersatz für die bis dato fehlende politische Bereitschaft bei der Umsetzung von gemeinsam beschlossenen Aktionsplänen darstellen können.

Anmerkungen

Bauer wird zwar auf der Vorseite kurz genannt, dass aber große Teile sinngemäß und wörtlich von verschiedenen Seiten der Quelle übernommen wurden, ist nicht ersichtlich.

Sichter
Guckar


[10.] Ub/Fragment 207 22 - Diskussion
Bearbeitet: 18. April 2013, 21:01 Guckar
Erstellt: 18. April 2013, 04:59 (Sotho Tal Ker)
BT-Drs. 14-4179 2000, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 207, Zeilen: 22-30
Quelle: BT-Drs. 14-4179 2000
Seite(n): 4, 5, Zeilen: 4: re. Spalte: 47-55; 5: li. Spalte: 3-11
Kein Mitgliedstaat ist durch den Kodex gehindert, entsprechend seiner fortbestehenden nationalen Verantwortung für Rüstungsexporte eine restriktivere Politik zu verfolgen als durch den Verhaltenskodex vorgegeben.710

Im nachfolgenden „Operativen Teil“ werden die acht Kriterien in konkrete Handlungsanweisungen umgesetzt, die insbesondere Benachrichtigungs- und Abstimmungsverfahren bei versagten Ausfuhrgenehmigungen enthalten. Gemäß Ziffer 3 der Operativen Bestimmungen unterrichten sich die Mitgliedstaaten über auf den Kodex gestützte abgelehnte Ausfuhranträge im Bereich konventioneller Rüstungsgüter sowie bei Dual-Use-Gütern, sofern diese an das örtliche Militär bzw. innere Sicherheitskräfte geliefert werden sollen. Will ein Mitgliedstaat [eine „im Wesentlichen gleichartige Transaktion“ gleichwohl genehmigen,711 muss er den ablehnenden Staat zunächst konsultieren.]


710 Vgl. hierzu Ziffer 2 der Operativen Bestimmungen.

[711 So genannter „Undercut“.]

[Seite 4, re. Spalte, 47-55]

In diesem Teil werden die „Acht Kriterien“ in konkrete Handlungsanweisungen umgesetzt, die künftig von den Mitgliedstaaten bei Entscheidungen über einzelne Ausfuhrfälle zugrunde zu legen sind. Kein Mitgliedstaat ist durch den Kodex jedoch gehindert, entsprechend seiner fortbestehenden nationalen Verantwortung für Rüstungsexporte eine restriktivere Politik zu verfolgen als durch den Verhaltenskodex vorgegeben (vgl. Ziffer 2 der operativen Bestimmungen).

[Seite 5, li. Spalte, 3-11] Gemäß Ziffer 3 der operativen Bestimmungen unterrichten sich die Mitgliedstaaten über auf den Kodex gestützte Ablehnungen von Exportanträgen im Bereich konventioneller Rüstungsgüter sowie bei Dual-use-Gütern, sofern diese an das Militär bzw. innere Sicherheitskräfte geliefert werden sollen (sog. Denial). Will ein Mitgliedstaat eine „im Wesentlichen gleichartige Transaktion“ gleichwohl genehmigen (ein sog. „Undercut“), muss er den ablehnenden Staat vorher konsultieren.

Anmerkungen

Eine Übernahme inkl. der (ausgelagerten) Fußnoten ohne Hinweis auf die entsprechende Quelle.

Sichter
Guckar


[11.] Ub/Fragment 208 01 - Diskussion
Bearbeitet: 18. April 2013, 20:56 Guckar
Erstellt: 18. April 2013, 05:16 (Sotho Tal Ker)
BT-Drs. 14-4179 2000, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 208, Zeilen: 1-3
Quelle: BT-Drs. 14-4179 2000
Seite(n): 5, Zeilen: 8-14
[Will ein Mitgliedstaat] eine „im Wesentlichen gleichartige Transaktion“ gleichwohl genehmigen,711 muss er den ablehnenden Staat zunächst konsultieren. Anschließend kann er zwar frei über den Export entscheiden, muss seine Gründe gegenüber dem zuvor ablehnenden Staat jedoch erläutern.

711 So genannter „Undercut“.

Will ein Mitgliedstaat eine „im Wesentlichen gleichartige Transaktion“ gleichwohl genehmigen (ein sog. „Undercut“), muss er den ablehnenden Staat vorher konsultieren. Anschließend kann er zwar frei über den Export entscheiden, muss seine Gründe gegenüber dem ablehnenden Staat jedoch erläutern.
Anmerkungen

Forsetzung des Fragments der vorigen Seite. Minimal verändert, keine Quellenangabe,

Sichter
Guckar


[12.] Ub/Fragment 208 08 - Diskussion
Bearbeitet: 18. April 2013, 20:54 Guckar
Erstellt: 18. April 2013, 05:30 (Sotho Tal Ker)
BT-Drs. 14-4179 2000, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 208, Zeilen: 8-15
Quelle: BT-Drs. 14-4179 2000
Seite(n): 5, Zeilen: li. Spalte: 15-21
Der EU-Verhaltenskodex ist als Ergebnis eines Kompromisses zu bewerten, der nicht vollständig zufrieden stellen kann. Es wäre besonderes wünschenswert, wenn aus der hier vertretenen rechtlichen Sicht dem Verhaltenskodex eine rechtliche verbindliche Form gestützt auf Art. 133 EGV gegeben würde oder aus politischer Sicht als Vorstufe hierzu zumindest eine rechtlich verbindliche Gemeinsamen [sic] Aktion gemäß Art. 14 EUV oder im Rahmen eines Gemeinsamen Standpunktes, wie vom Europäischen Parlament gefordert,713 zukommen würde. In der jetzigen Form bindet der Kodex die EU-Mitgliedstaaten nur im Rahmen der gegenseitigen Solidarität gemäß Art. 11 Abs. 2 EUV lediglich politisch.

713 Entschließung des Europäischen Parlamentes zu einem Verhaltenskodex für Rüstungsexporte, Nr. 8, ABl. 1998 Nr. C 167/226.

Der EU-Verhaltenskodex ist das Ergebnis eines Kompromisses, der nicht vollständig zufrieden stellen kann. So wäre es wünschenswert gewesen, dem Verhaltenskodex eine rechtliche verbindliche Form, etwa die einer gemeinsamen Aktion gemäß Art. 14 EUVertrag, zu geben. In der jetzigen Form bindet er die EU-Partner lediglich politisch.
Anmerkungen

Ausgeschmückte Übernahme ohne Quellenhinweis. Grammatikalisch wurde irgendwie Murks daraus.

Sichter
Guckar


[13.] Ub/Fragment 065 01 - Diskussion
Bearbeitet: 18. April 2013, 20:48 Guckar
Erstellt: 7. June 2011, 11:47 (Hindemith)
Brzoska 2002, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith, Hansgert Ruppert, Eridanos, Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 65, Zeilen: 1-15
Quelle: Brzoska 2002
Seite(n): 11, 12, Zeilen: 11: 28-31, 35-39; 12: 1-9
Die Bundesrepublik Deutschland hatte sich lediglich ein Konsultationsrecht vorbehalten, falls ein zwingender Grund zur Versagung der Ausfuhr vorliegen sollte.

Diese weitgehende Regelung führt bis heute in der Praxis dazu, dass die Bundesregierung, im Interesse der Kooperation und Koproduktion von Rüstungswaren mit Frankreich, weitestgehend auf die Anwendung ihrer restriktiven Kriterien für den Export von Rüstungswaren in sonstige Länder verzichtet. Der ausländische Kooperationspartner soll darauf vertrauen können, dass die Zulieferung für Waffensysteme aus Deutschland auch für Weiterexporte erfolgt. Im Widerspruch hierzu stehen damals wie heute die Grundsätze der Bundesregierung für Rüstungsexporte. Bereits 1970 sahen diese für Direktexporte in Drittländer eine sehr restriktive Genehmigungspraxis vor, wobei in Spannungsgebiete gar nicht geliefert werden sollte. Entsprechend stark stieg nach 1972 der Export aus Frankreich heraus von Produkten aus deutschfranzösischer Gemeinschaftsproduktionen.231 Nur in Einzelfällen, so beim geplanten Export von Hot und Milan Panzerabwehrraketen aus Frankreich nach China im Jahre 1977 erwog die Bundesregierung die Versagung einer Genehmigung und teilte dies Frankreich im Konsultationswege mit. Das Geschäft zerschlug sich dann aber aus anderen Gründen.


231 Brzoska, Rüstungsexportpolitik, S. 21.

[Seite 11, Zeilen 28-31]

Die Bundesregierung hat sich allerdings die Möglichkeit vorbehalten, eine Genehmigung zu versagen, wenn dies die Rechtslage vorschreibt, z.B. bei Vorliegen eines zwingenden Grundes nach §6 KWKG (siehe oben). Vor einer solchen Versagung werden sich die beiden Regierungen konsultieren.

[Seite 11, Zeilen 35-39]

Mit dem Schmidt-Debré-Abkommen verzichtet die Bundesregierung, im Interesse der Koproduktion von Rüstungswaren mit Frankreich, weitgehend auf die Anwendung ihrer Kriterien für den Export von Rüstungswaren in sonstige Länder. Der ausländische Kooperationspartner kann darauf vertrauen, dass die Zulieferungen für Waffensysteme aus Deutschland auch für Weiterexporte

[Seite 12, Zeilen 1-9]

kommen, wenn nicht gravierende Gründe gegen eine Genehmigung sprechen. Demgegenüber sollten Direktexporte aus Deutschland nach den Grundsätzen von 1970 nur sehr restriktiv genehmigt werden, in Spannungsgebiete gar nicht. Entsprechend stark stieg nach 1972 der Export von Produkten aus deutschfranzösischer Gemeinschaftsproduktion (Brzoska, 1986). Nur in Einzelfällen, so beim geplanten Export von Hot und Milan Panzerabwehrraketen aus Frankreich nach China im Jahre 1977 erwog die Bundesregierung die Versagung einer Genehmigung und teilte dies im Konsultationswege mit. Das Geschäft zerschlug sich dann aber aus anderen Gründen (Brzoska, 1986).

Anmerkungen

Forsetzung des Fragments von voriger Seite. Auch ein Quellenverweis wird übernommen.

Sichter
Guckar


[14.] Ub/Fragment 023 01 - Diskussion
Bearbeitet: 18. April 2013, 07:07 Sotho Tal Ker
Erstellt: 11. June 2011, 09:18 (Ceterum censeo)
Fragment, Gesichtet, Ruestungsexportbericht 2003, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Ceterum censeo, Goalgetter, Hindemith, Eridanos
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 23, Zeilen: 1-3
Quelle: Ruestungsexportbericht 2003
Seite(n): 3, Zeilen: 7-10
[Der Anteil an Ausfuhren in EU-, NATO- und NATO-gleichgestellten Länder] belief sich auf rund 46 Prozent. Auf klassische Entwicklungsländer entfielen, bedingt durch die Ausfuhr zweier Korvetten nach Südafrika 21 Prozent der Ausfuhren. Ohne die Korvettenausfuhr hätten diese jedoch nur 1,3 Prozent betragen. Der Anteil an Ausfuhren in EU-, NATO- und NATO-gleichgestellten Länder belief sich auf ca. 46 %. Auf klassische Entwicklungsländer entfielen 2003, bedingt durch die Ausfuhr zweier Korvetten nach Südafrika, ca. 21 % der Ausfuhren (ohne die Korvettenausfuhr: 1,3 %).
Anmerkungen

Fortsetzung von S. 22

Sichter
Hindemith Eridanos


[15.] Ub/Fragment 015 16 - Diskussion
Bearbeitet: 18. April 2013, 06:56 Sotho Tal Ker
Erstellt: 7. June 2011, 12:47 (Ceterum censeo)
BT-Drs. 15-2257 2003, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Ceterum censeo, Hindemith, Hansgert Ruppert, Plagin Hood
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 15, Zeilen: 16-21
Quelle: BT-Drs. 15-2257 2003
Seite(n): 11, Zeilen: 4-10
Die Bundesrepublik Deutschland hat für das Jahr 2002 beispielsweise die Ausfuhr der folgenden Kriegswaffen an das VN-Waffenregister gemeldet: Nach Griechenland 22 Kampfpanzer vom Typ Leopard 1, nach Polen 41 Kampfpanzer Typ Leopard 2, nach Litauen 36 gepanzerte Mannschaftstransportwagen M 113, nach Ägypten ein Schnellboot der Klasse 148 sowie nach Uruguay einen hochseetüchtiger [sic!] aber demilitarisierten Schlepper 722. Die Bundesrepublik Deutschland hat für das Jahr 2002 die Ausfuhr der folgenden Kriegswaffen an das VN-Waffenregister gemeldet22:

- Griechenland: 22 Kampfpanzer Leopard 1
- Polen: 41 Kampfpanzer Leopard 2
- Litauen: 36 gepanzerte Mannschaftstransportwagen M 113
- Ägypten: ein Schnellboot Kl. 148
- Uruguay: ein hochseetüchtiger Schlepper 722 (demilitarisiert).


22 Siehe Anlage 4.

Anmerkungen

Übernahme ohne Kennzeichnung unter Auflösung der Aufzählungsstruktur im Original. Die Quelle wird nicht erwähnt.

Sichter
HgR Hood


[16.] Ub/Fragment 206 28 - Diskussion
Bearbeitet: 18. April 2013, 04:45 Sotho Tal Ker
Erstellt: 8. June 2011, 11:35 (Hansgert Ruppert)
BT-Drs. 14-4179 2000, Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hansgert Ruppert, Eridanos, Plagin Hood, Goalgetter, Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 206, Zeilen: 28-29
Quelle: BT-Drs. 14-4179 2000
Seite(n): 4, Zeilen: re.Sp.:42-47
Der Verhaltenskodex gliedert sich dabei in eine Präambel, den „eigentlichen“ Verhaltenskodex, der auf den 1991 und 1992 von den Europäischen Räten von Luxemburg und Lissabon [verabschiedeten „Acht Kriterien der EU zu Rüstungsexporten“ aufbaut709 sowie einen Operativen Teil.]

[709 BullBReg. Nr. 78 vom 09.07.1991 sowie BullBReg. Nr. 71 vom 01.07.1992.]

Er gliedert sich in eine Präambel, den „eigentlichen“ Verhaltenskodex, der auf den 1991 und 1992 von den Europäischen Räten von Luxemburg und Lissabon angenommenen „Acht Kriterien der EU zu Rüstungsexporten“ aufbaut, sowie einen operativen Teil.
Anmerkungen

Als KP gewertet trotz (rein syntaktischer) Abweichung um 1 Wort. Kommentar, auch Anfuerungszeichen bei "eigentlichen" sind mit der Quelle identisch

Sichter
Eridanos Hood


[17.] Ub/Fragment 064 20 - Diskussion
Bearbeitet: 18. April 2013, 03:26 Sotho Tal Ker
Erstellt: 7. June 2011, 12:50 (Hindemith)
Brzoska 2002, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith, Eridanos, Hansgert Ruppert
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 64, Zeilen: 20-27
Quelle: Brzoska 2002
Seite(n): 11, Zeilen: 21-28, 31-35
So sieht das Schmidt-Debré-Abkommen von 1972 vor, dass sich die Regierungen nicht gegenseitig an der Ausfuhr von Kriegswaffen oder sonstigem Rüstungsmaterial in Drittländer hindern werden, die aus einer gemeinsamen Entwicklung oder Fertigung stammen. Im Abkommen werden die Waffensysteme Transall C-160, Alpha Jet, RATAC, Hot, Milan und Roland ausdrücklich erwähnt. Künftige Gemeinschaftsentwicklungen sollten ebenfalls unter das Abkommen fallen, soweit keine Sondervereinbarungen getroffen werden. Jede der beiden Regierungen verpflichtete sich somit, die für die Lieferung von Einzelteilen und Komponenten an das ausführende Land erforderlichen Genehmigungen zu [erteilen.] Das deutsch-französische Abkommen von 1972 (Schmidt-Debré nach den unterzeichnenden Verteidigungsministern, siehe Anhang) sieht vor, dass die Regierungen sich nicht daran hindern werden, Kriegswaffen oder sonstiges Rüstungsmaterial, das aus einer gemeinsam durchgeführten Entwicklung oder Fertigung hervorgegangen ist, in Drittländer auszuführen oder ausführen zu lassen. Jede der beiden Regierungen verpflichtet sich, die für die Lieferung von Einzelteilen und Komponenten an das ausführende Land erforderlichen Genehmigungen zu erteilen. [...] Im Schmidt-Debré-Abkommen werden die Waffensysteme Transall C-160. Alpha Jet, RATAC, Hot, Milan und Roland ausdrücklich erwähnt; künftige Gemeinschaftsentwicklungen sollen unter das Abkommen fallen, soweit nicht Sondervereinbarungen getroffen werden.
Anmerkungen

Wörtliche Übernahmen mit Anpassungen ohne Quellenangabe, es wird aus verschiedenen, nahe beieinander liegenden Stellen der Quelle abgeschrieben. Die Auslassung der Quelle findet sich im ersten Fragment der nächsten Seite wieder.

Sichter
Eridanos HgR


[18.] Ub/Fragment 187 10 - Diskussion
Bearbeitet: 18. April 2013, 02:58 Sotho Tal Ker
Erstellt: 12. June 2011, 19:55 (Hansgert Ruppert)
Borchardt 2000, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hansgert Ruppert, Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 187, Zeilen: 10-15
Quelle: Borchardt 2000
Seite(n): 17, Zeilen: 11-15
Im Juni 1985 gingen dann weitere Impulse von der Kommission durch das vorgelegte Weißbuch zur „Vollendung des Binnenmarktes“ aus.653 Hierin legte die Kommission den Staats- und Regierungschefs der damals noch zehn Mitgliedstaaten einen rund 300 Rechtsakte umfassenden und mit einem präzisen Zeitplan versehenen Katalog von Maßnahmen vor, durch die alle noch bestehenden innergemeinschaftlichen Schranken beseitigt werden sollten.

653 KOM (85) 310.

Im Weißbuch zur Vollendung des Binnenmarktes hat die Europäische Kommission bereits im Juni 1985 den Staats- und Regierungschefs der damals noch zehn Mitgliedstaaten einen rund 300 Rechtsakte umfassenden und mit einem präzisen Zeitplan versehenen Katalog von Maßnahmen vorgelegt, durch die bis zum Ende des Jahres 1992 alle noch bestehenden innergemeinschaftlichen Schranken beseitigt werden sollten.
Anmerkungen

Wörtliche Übernahmen mit Anpassungen ohne Quellenangabe.

Sichter
Hindemith Plaqueiator


[19.] Ub/Fragment 221 06 - Diskussion
Bearbeitet: 18. April 2013, 02:26 Sotho Tal Ker
Erstellt: 11. June 2011, 00:09 (Hindemith)
Bauer 2005, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith, Eridanos, Hansgert Ruppert, Drhchc
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 221, Zeilen: 6-17
Quelle: Bauer 2005
Seite(n): 3, Zeilen: 26-35
Das Aufgabenspektrum der Europäischen Verteidigungsagentur umfasst
  • die Mitwirkung bei der Bewertung und Ermittlung der aktuellen und geplanten militärischen Fähigkeiten der Mitgliedstaaten,
  • die Harmonisierung des operativen Bedarfs,
  • die Festlegung effizienter und kompatibler Beschaffungsverfahren,
  • die Förderung der Rüstungszusammenarbeit,
  • die Erarbeitung von Vorschlägen für multilaterale Projekte und Programme der Mitgliedstaaten
  • die Koordinierung spezifischer Kooperationsprogramme und gemeinsamer Forschungsaktivitäten,
  • die Stärkung der industriellen und technischen Basis der Verteidigungsindustrie sowie
  • eine gezielte Verwendung von Verteidigungsausgaben.
Der breit gefächerte Aufgabenkatalog der EVA umfasst:
  • die Mitwirkung bei der Bewertung und Ermittlung der aktuellen und geplanten militärischen Fähigkeiten der Mitgliedstaaten;
  • die Harmonisierung des operativen Bedarfs und die Festlegung effizienter und kompatibler Beschaffungsverfahren;
  • die Erarbeitung von Vorschlägen für multilaterale Projekte und Programme der Mitgliedstaaten und die Koordinierung spezifischer Kooperationsprogramme;
  • die Koordinierung gemeinsamer Forschungsaktivitäten; sowie
  • die Stärkung der europäischen Rüstungsindustrie mit zweckdienlichen Maßnahmen und einer gezielten Verwendung von Verteidigungsausgaben.
Anmerkungen

Wörtliche Übernahmen, die allerdings leicht angepasst oder umformuliert werden, insbesondere werden die Listeneinträge aufgespalten.

Sichter
Eridanos HgR


[20.] Ub/Fragment 222 06 - Diskussion
Bearbeitet: 18. April 2013, 02:21 Sotho Tal Ker
Erstellt: 9. June 2011, 20:17 (87.153.90.190)
Bauer 2005, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith, Goalgetter
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 222, Zeilen: 6-13
Quelle: Bauer 2005
Seite(n): 4, Zeilen: 1-9
Die Verteidigungsagentur ist somit zentrales Koordinations- und Evaluierungsorgan im Implementierungsprozess für das Headline Goal 2010. Sie besitzt jedoch keine Weisungsbefugnis gegenüber den Mitgliedstaaten hinsichtlich deren nationaler Streitkräfte- oder Rüstungspolitik. Ihre Aufgabe ist vielmehr die Erstellung von Bewertungskriterien in Zusammenarbeit mit dem Rat, nach denen die Leistung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung und Realisierung ihrer Zusagen beurteilt werden. Außerdem sollen aus den bereits laufenden Kooperationsprogrammen Erfahrungen gesammelt spezifische Entwicklungsabläufe und Strukturen analysiert sowie Synergieeffekte zwischen den einzelnen Aktionsplänen ermittelt werden. Die Verteidigungsagentur soll als zentrales Koordinations- und Evaluierungsorgan im Implementierungsprozess für das Headline Goal 2010 fungieren. Sie besitzt jedoch keine Weisungsbefugnis gegenüber den Mitgliedstaaten hinsichtlich deren nationaler Streitkräfte- oder Rüstungspolitik. Ihre Aufgabe ist vielmehr die Erstellung von Bewertungskriterien in Zusammenarbeit mit dem Rat, nach denen die Leistung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung und Realisierung ihrer Zusagen beurteilt werden. Außerdem sollen aus den bereits laufenden Kooperationsprogrammen Erfahrungen gesammelt, spezifische Entwicklungsabläufe und Strukturen analysiert sowie Synergieeffekte zwischen den einzelnen Aktionsplänen ermittelt werden.
Anmerkungen

Wörtliche Uebernahmen mit leichten Anpassungen ohne Quellenangabe.

Sichter
Hindemith Goalgetter


[21.] Ub/Fragment 233 15 - Diskussion
Bearbeitet: 17. April 2013, 23:49 Sotho Tal Ker
Erstellt: 9. June 2011, 20:13 (87.153.90.190)
Bauer 2005, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith, Goalgetter, Kannitverstan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 233, Zeilen: 14-26
Quelle: Bauer 2005
Seite(n): 8, 9, Zeilen: 26-30; 21-29
Das Spannungsverhältnis zwischen gemeinschaftlichen, intergouvernementalen und nationalen Verantwortungsbereichen kann durch die neue Verteidigungsagentur nicht aufgelöst werden. Die Schaffung einer umfassenden europäischen rüstungspolitischen Agenda, die alle Aspekte von Bedarfsermittlung und -deckung sowie Export in einen einheitlichen Zusammenhang setzt, hat oberste Priorität. In diesem Sinne sollte in einem ersten Schritt eine Kerngruppe innerhalb der Verteidigungsagentur gebildet werden, in der die größten Produzenten von Rüstungsgütern ihre industriepolitischen Interessenkonflikte beilegen. Anschließend müsste eine gemeinsame Position der Agentur für die Kooperationsgespräche mit der Kommission zur Bildung eines Europäischen Marktes für Rüstungsgüter ausgehandelt werden, der sowohl den Belangen des freien Wettbewerbs als auch der heterogenen Verteilung der wehrtechnischen Basis gerecht wird. Dies wäre ein entscheidender Schritt in Richtung einer rüstungspolitischen Gesamtstrategie für Europa. [S.8, Z.26-31]

Das Spannungsverhältnis zwischen gemeinschaftlichen, intergouvernementalen und nationalen Verantwortungsbereichen kann durch die neue Verteidigungsagentur nicht aufgelöst werden. Die Schaffung einer umfassenden europäischen rüstungspolitischen Agenda, die alle Aspekte von Bedarfsermittlung und deckung in einen gemeinsamen Zusammenhang setzt, hat daher immer noch oberste Priorität. [...]

[S.9, Z.21-29]
In diesem Sinne sollte in einem ersten Schritt eine Kerngruppe innerhalb der Verteidigungsagentur gebildet werden, in der die größten Produzenten von Rüstungsgütern (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien) ihre industriepolitischen Interessenkonflikte beilegen. Anschließend müsste eine gemeinsame Position der Agentur für die Kooperationsgespräche mit der Kommission zur Bildung eines Europäischen Marktes für Rüstungsgüter ausgehandelt werden, der sowohl den Belangen des freien Wettbewerbs als auch der heterogenen Verteilung der verteidigungs-industriellen-technologischen Basis gerecht wird. Dies wäre ein entscheidender Schritt in Richtung einer rüstungspolitischen Gesamtstrategie für Europa.

Anmerkungen

annähernd wörtliche Übernahmen von zwei Stellen in der Quelle

Sichter
Goalgetter Hindemith Kannitverstan


[22.] Ub/Fragment 101 25 - Diskussion
Bearbeitet: 6. April 2013, 17:41 Sotho Tal Ker
Erstellt: 7. June 2011, 02:28 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, KOM 2006b, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith, Eridanos, Hansgert Ruppert
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 101, Zeilen: 25-30
Quelle: KOM 2006b
Seite(n): 8, Zeilen: 13-19
Diese Präzisierung unterstreicht den Ausnahmecharakter der Bestimmung und stellt klar, dass die besondere militärische Natur der auf der Liste von 1958 enthaltenen Waren allein nicht ausreicht, um die Nichtanwendung europäischer Binnenmarktregelungen zu rechtfertigen. Im Gegenteil, die besonders nachdrückliche Wortwahl („wesentlich“) beschränkt mögliche Ausnahmen auf Beschaffungen, die von höchster Wichtigkeit für die militärischen Fähigkeiten der Mitgliedstaaten sind. Diese Präzisierung unterstreicht den Ausnahmecharakter der Bestimmung und stellt klar, dass die besondere militärische Natur der auf der Liste von 1958 enthaltenen Waren allein nicht ausreicht, um die Nichtanwendung europäischer Vergaberegeln zu rechtfertigen. Im Gegenteil, die besonders nachdrückliche Wortwahl („wesentlich“) beschränkt mögliche Ausnahmen auf Beschaffungen, die von höchster Wichtigkeit für die militärischen Fähigkeiten der Mitgliedstaaten sind.
Anmerkungen

Fast woertlich abgeschrieben -- nur minimale Anpassungen, keine Quellenangabe

Sichter
Eridanos HgR


[23.] Ub/Fragment 055 01 - Diskussion
Bearbeitet: 5. January 2013, 03:02 Sotho Tal Ker
Erstellt: 8. June 2011, 15:11 (Hansgert Ruppert)
Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Trüe 1997, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hansgert Ruppert, Plagin Hood, Eridanos, Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 55, Zeilen: 1-16
Quelle: Trüe 1997
Seite(n): 37,41,42, Zeilen: 11-17; 18-19, 21-25; 1-2, 6-10
[Denn er begründet die Schaffung des Ausfuhrkontrollsystems für Güter mit doppeltem Verwendungszweck damit, dass das System erforderlich sei, „damit die internatio]nalen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union, insbesondere hinsichtlich der Nichtverbreitung, eingehalten werden“. Solche eigenen völkerrechtlichen Verpflichtungen können nur völkerrechtsfähige internationale Organisationen haben. Bei nicht rechtsfähigen internationalen Verbänden würde nur eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten vorliegen. Die EU weist also Eigenschaften auf, die ihre Rechtspersönlichkeit sowohl nach innen gegenüber den Mitgliedstaaten als auch gegenüber dritten Staaten begründen. Die EU muss also wie die Gemeinschaften als ein Rechtssubjekt angesehen werden. Dem steht auch nicht entgegen, dass die Gemeinschaften ihre Grundlagen bilden, wie es charakteristisch für „Gestufte Internationalen Organisationen“ ist, denen außer ihren Mitgliedstaaten andere Organisationseinheiten als rechtlich selbstständige Untergliederungen angehören. Ein Beispiel hierfür ist insbesondere die UNO mit ihren rechtlich selbstständigen Unterorganisationen. Die ausdrückliche Verleihung von Rechtssubjektivität gegenüber der EU bei der Vertragsrevision hätte also nur deklaratorische Wirkung, trüge konsequenter Weise aber ihrem zunehmenden Handeln mit rechtlicher Verbindlichkeit Rechnung und wäre geeignet, nach außen Klarheit zu schaffen und die Akzeptanz der EU durch Drittstaaten und andere internationale Organisationen zu erhöhen, was gerade im Bereich der GASP und der noch sensibleren Rüstungspolitik

unabdingbar ist.

[S.37, Z.11]

Denn er begründet die Schaffung des Ausfuhrkontrollsystems für Güter mit doppeltem Verwendungszweck damit, daß das System erforderlich sei, "damit die internationalen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union, insbesondere hinsichtlich der Nichtverbreitung, eingehalten werden". Solche eigenen völkerrechtlichen Verpflichtungen können nur völkerrechtsfähige internationale Organisationen haben. Bei nicht rechtsfähigen internationalen Verbänden liegt eine Verpflichtung nur der Mitgliedstaaten vor221. [...]

[S. 41, Z.18]
Die EU weist also die Eigenschaften auf, die Voraussetzungen ihrer REchtssubjektivität sowohl nach innen gegenüber den Mitgliedstaaten als auch gegenüber dritten Staaten sind.243 [...]

[S. 41, Z.21]
Die EU ist also wie die Gemeinschaften ein Rechtssubjekt. Dem steht nicht entgegen, daß die Gemeinschaften ihre Grundlage sind.(Art. A Abs. 3 EUV) Denn dies ist mit der Figur der "Gestuften Internationalen Organisationen" zu erklären. Gestufte internationale Organisationen sind Organisationen, zu denen außer ihren Mitgliedstaaten andere Organisationseinheiten als rechtlich selbständige Untergliederungen gehören. Ein Beispiel hierfür ist insbesondere die UNO mit ihren rechtlich selbständigen Unterorganisationen. [...]

[S.42, Z.6]
Die ausdrückliche Verleihung von Rechtssubjektivität bei der Vertragsrevision hätte also nur deklaratorische Wirkung, trüge aber ihrem zunehmenden Tätigwerden mit rechtlicher Verbindlichkeit Rechnung und wäre jedenfalls geeignet, auch nach außen Klarheit zu schaffen und die Akzeptanz der EU durch Drittstaaten und andere internationale Organisationen zu erhöhen.


221 Dementsprechend hält Dörr, EuR 1995, 334 (344) die Feststellung des Rates auch für völkerrechtlich gegenstandslos.

243 Vgl. bereits die oben bei der Aufzählung der Möglichkeiten Genannten, S.3

Anmerkungen

Fortsetzung (von der Vorseite) einer längeren plagiierten Passage. Zahlreiche Auslassungen, aber dennoch sehr nahe am Original, ohne die Quelle zu benennen.

Sichter
Eridanos Hindemith


[24.] Ub/Fragment 023 101 - Diskussion
Bearbeitet: 5. January 2013, 02:15 Sotho Tal Ker
Erstellt: 6. June 2011, 10:25 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, Ruestungsexportbericht 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hindemith, Goalgetter
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 23, Zeilen: 101-104
Quelle: Ruestungsexportbericht 2005
Seite(n): 2, Zeilen: 111-114
82 Entwicklungsländer und –gebiete entsprechend Teil 1 der Liste für das Jahr 2003 des Ausschusses für Entwicklungshilfe (Development Assistance Committee = DAC) der OECD ohne die Länder mit hohem und oberem mittleren Einkommen zu denen auch der NATO-Partner Türkei, sowie Slowenien, Malaysia und Saudi-Arabien zählen. 4 Entwicklungsländer und –gebiete entsprechend Teil 1 der Liste vom 1. Januar 2003 des Ausschusses für Entwicklungshilfe (Development Assistance Committee = DAC) der OECD ohne die Länder mit hohem und oberem mittleren Einkommen (zu denen auch die NATO-Partner Türkei und Slowenien sowie Malaysia und Saudi-Arabien zählen).
Anmerkungen

Woertliche Uebernahme ohne Quellenangabe

Sichter
HgR Goalgetter


[25.] Ub/Fragment 228 14 - Diskussion
Bearbeitet: 31. December 2012, 06:32 Sotho Tal Ker
Erstellt: 8. June 2011, 23:09 (Plagin Hood)
Austria National Report 2008, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Plagin Hood, Eridanos
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 228, Zeilen: 14-16
Quelle: Austria National Report 2008
Seite(n): 4, Zeilen: 16-18
Die neue Richtlinie ist am 30. Juni 2009 in Kraft getreten. Sie gilt jedoch nicht unmittelbar, sondern muss zuvor durch die Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Die Umsetzungsfrist endet am 30. Juni 2011. Die neue Richtlinie ist am 30. Juni 2009 in Kraft getreten. Sie gilt jedoch nicht unmittelbar, sondern bedarf zuvor der Umsetzung durch die Mitgliedstaaten in nationales Recht. Die Umsetzungsfrist endet am 30. Juni 2011.
Anmerkungen

Leicht veränderte Übernahme.

Sichter
Eridanos Sotho Tal Ker


[26.] Ub/Fragment 170 11 - Diskussion
Bearbeitet: 31. December 2012, 06:07 Sotho Tal Ker
Erstellt: 8. June 2011, 20:47 (88.67.201.122)
Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung, Wikipedia General Dynamics 2010

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Ceterum censeo, Hindemith, Eridanos
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 170, Zeilen: 11-14
Quelle: Wikipedia General Dynamics 2010
Seite(n): 1 (Internetquelle), Zeilen: -
Im maritimen Bereich ist Electric Boat für den Bau von U-Booten zuständig, während Überwasserkriegsschiffe von Bath Iron Works gebaut werden. Seit 1999 gehört daneben der zivile Flugzeugbauer Gulfstream Aerospace zum Konzern. Eine geplante Übernahme der Newport News Shipbuilding scheiterte am Widerstand der Aufsichtsbehörden. Für den Bau von U-Booten ist zum Beispiel Electric Boat zuständig, während Überwasserkriegsschiffe von Bath Iron Works gebaut werden. Seit 1999 gehört der zivile Flugzeugbauer Gulfstream Aerospace zum Konzern. Eine geplante Übernahme der Newport News Shipbuilding scheiterte am Widerstand der Aufsichtsbehörden.
Anmerkungen

In der Form seit April 2010 in der Wikipedia. Die Formulierungen lassen sich allerdings bis 2006 zurückverfolgen.

Sichter
Eridanos Sotho Tal Ker


[27.] Ub/Fragment 005 20 - Diskussion
Bearbeitet: 31. December 2012, 04:35 Sotho Tal Ker
Erstellt: 6. June 2011, 20:49 (Ceterum censeo)
Fragment, Gesichtet, Roeser 1988, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Ceterum censeo, Hindemith, Goalgetter
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 5, Zeilen: 20-25
Quelle: Roeser 1988
Seite(n): 24, 25, Zeilen: 29-32, 1-2
Als in vermehrtem Umfang Gewehre und Munition an afrikanische Stammesfürsten verkauft wurden, welche die Waffen sodann gegen die Soldaten der europäischen Kolonialtruppen richteten, versuchten die betroffenen Staaten durch erste Vereinbarungen bis hin zum Brüssler Vertrag von 1890 und der Algeciras-Akte12 aus dem Jahre 1906 den privaten Waffentransfer in den afrikanischen Kontinent einzudämmen.13

12 Text des Vertrages in Nouveau Recueil Général de Traités, 2. Serie Bd. XVI, S. 3f.

13 Delbrück, GYIL 24, S. 132; Yakemtchouk, S. 40.

Als in vermehrtem Umfang Gewehre und Munition an afrikanische Stammesfürsten verkauft wurden, welche die Waffen sodann gegen die Soldaten der europäischen Kolonialtruppen richteten, versuchten die betroffenen Staaten durch erste Vereinbarungen bis hin zum Brüsseler Vertrag von 189010 und der Algeciras-Akte aus dem Jahre 190611, dieser für sie unerwünschten Entwicklung entgegenzuwirken.

10 Vgl. dazu unten, Kapitel 2, A. I.

11 Vgl. dazu unten, Kapitel 2, A. II.

Anmerkungen

Fast wörtliche Übernahme ohne Quellenangabe. Fußnote 13 findet sich bei Roeser auf S. 52 wieder als Fußnoten 9 und 10.

Sichter
Hindemith Goalgetter


[28.] Ub/Fragment 005 01 - Diskussion
Bearbeitet: 31. December 2012, 04:24 Sotho Tal Ker
Erstellt: 6. June 2011, 18:26 (Ceterum censeo)
Fragment, Gesichtet, Roeser 1988, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Ceterum censeo, Goalgetter, Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 5, Zeilen: 1-10
Quelle: Roeser 1988
Seite(n): 22, 24, Zeilen: 18-21; 4-12, 21-23
Eine größere Bedeutung erlangte der Handel mit Waffen im europäischen Raum jedoch erst mit der Einführung des Schießpulvers im Mittelalter und der damit einsetzenden neuen Entwicklung der Waffentechnik und deren Produktion.8 Mit der beginnenden Industrialisierung in Europa und den USA Mitte des 19. Jahrhunderts begann auch die Produktion modernerer Waffen in großen Stückzahlen. Der Markt hierfür breitete sich mit der einsetzenden Kolonialisierung auch in den afrikanischen Ländern stark aus. Sowohl die Versorgung der eigenen Kolonialtruppen als auch die Belieferung einheimischer Truppen eröffnete einen großen Absatzmarkt. Dieser Handel geschah aufgrund der damals anerkannten Wirtschaftsdoktrin des „laissez faire“ ohne jegliche staatliche Kontrolle.9

8 Frank, S. 11.

9 Delbrück, GYIL 24, S. 119

[S. 22]

Eine größere Bedeutung erlangte der Handel mit Waffen im europäischen Raum jedoch erst mit der Einführung des Schießpulvers nach Europa im Mittelalter und der damit einsetzenden neuen Entwicklung der Waffentechnik und -produktion.2

[S. 24]
Mit der beginnenden Industrialisierung in Europa und den USA in der Mitte des 19. Jahrhunderts begann auch die Produktion modernerer Waffen in größerer Stückzahl. Gleichzeitig weiteten sich die traditionellen Absatzmärkte mit der einsetzenden Kolonisierung vor allem des afrikanischen Kontinents durch die europäischen Großmächte erheblich aus. Die Kolonialtruppen wie auch ihre einhemischen Hilfsarmeen mußten ständig mit neuen Waffen, vor allem Gewehren, leichten Geschützen und der entsprechenden Munition, ausgerüstet werden. [...] Getreu der damals geltenden Wirtschaftsdoktrin des „laissez-faire“ konnten sich die Geschäfte, jedenfalls zunächst, ungestört von jeglicher staatlicher Einflußnahme und Kontrolle entwickeln.8


2 Vgl. Frank, S. 11; ferner Yakemtchouk, Les transferts internationaux d'armes de guerre, S. 24 ff.; Kuebler, S. 307.

8 Delbrück, a. a. O., S. 119

Anmerkungen

Wörtliche Übernahmen mit kleiner Anpassungen. Auch die Quellenangabe wird von Roeser uebernommen.

Sichter
Goalgetter Hindemith


[29.] Ub/Fragment 234 25 - Diskussion
Bearbeitet: 31. December 2012, 03:57 Sotho Tal Ker
Erstellt: 7. June 2011, 15:37 (Ceterum censeo)
Fragment, Gesichtet, Roeser 1988, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Ceterum censeo, Hindemith, Goalgetter
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 234, Zeilen: 25-30
Quelle: Roeser 1988
Seite(n): 22, 23, Zeilen: 25-30, 1-3
Die Motive der Handelspartner sind dabei in ihren Grundmustern zu allen Zeiten die gleichen geblieben. Der Empfänger kann seinen Waffenbedarf aus eigener Produktion in quantitativer oder qualitativer Hinsicht nicht decken. Der Lieferant hingegen verfolgt wirtschaftliche Interessen oder will einen Freund oder Verbündeten unterstützen, um im Idealfall durch ein Gleichgewicht der Kräfte einen bewaffneten Konflikt zu verhindern. Wenngleich die Motive im Einzelfall auch differenzierter sein [mögen, lassen sich diese Grundmuster bei jedem Waffentransfer nachweisen.] Die Motive der Handelspartner sind in ihren Grundmustern sicherlich ebenfalls zu allen Zeiten die gleichen gewesen. Der Empfänger kann seinen Waffenbedarf aus eigener Produktion in quantitativer und/oder qualitativer Hinsicht nicht decken. Der Lieferant will einen Freund oder Verbündeten unterstützen, durch gezielte Waffenlieferungen schwächt er mittelbar die Position des Gegners; Waffen als Handelsware dienen der Verfolgung wirtschaftlicher Ziele. Wenngleich die Beweggründe im Einzelfall auch differenzierter sein mögen, die soeben genannten Grundmuster werden sich in der einen oder anderen Form bei jedem Waffentransfer nachweisen lassen.
Anmerkungen

Weitgehende Übernahme mit geringfügigen Umstellungen. Siehe auch Ub/Fragment_004_05.

Sichter
Hindemith Goalgetter


[30.] Ub/Fragment 004 05 - Diskussion
Bearbeitet: 31. December 2012, 03:56 Sotho Tal Ker
Erstellt: 6. June 2011, 18:19 (Ceterum censeo)
Fragment, Gesichtet, Roeser 1988, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Ceterum censeo, Hindemith, Goalgetter
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 4, Zeilen: 5-13
Quelle: Roeser 1988
Seite(n): 22, 23, Zeilen: 6-9, 25-30; 1-3
Waffen und Rüstungsgüter waren, wie jedes andere Produkt menschlichen Erfindungsgeistes und menschlicher Arbeit, schon zu allen Zeiten Gegenstand des Handels. Die Motive der Handelspartner sind dabei in ihren Grundmustern zu allen Zeiten die gleichen geblieben. Der Empfänger kann seinen Waffenbedarf aus eigener Produktion in quantitativer oder qualitativer Hinsicht nicht decken. Der Lieferant hingegen verfolgt wirtschaftliche Interessen oder will einen Freund oder Verbündeten unterstützen. Durch Waffenlieferungen wiederum schwächt er mittelbar die Position des Gegners. Wenngleich die Motive im Einzelfall auch differenzierter sein mögen, lassen sich diese Grundmuster bei jedem Waffentransfer nachweisen.4

4 Vgl. Anand, Impact of Technology on Conduct Warfare, S. 137f.

Wie jedes andere Produkt menschlichen Erfindungsgeistes und menschlicher Arbeit, so sind auch Waffen wohl schon zu allen Zeiten Gegenstand des Schenkens, Tauschens und, nach der Einführung der Geldwirtschaft, des Kaufens und Verkaufens gewesen.

[...]

Die Motive der Handelspartner sind in ihren Grundmustern sicherlich ebenfalls zu allen Zeiten die gleichen gewesen. Der Empfänger kann seinen Waffenbedarf aus eigener Produktion in quantitativer und/oder qualitativer Hinsicht nicht decken. Der Lieferant will einen Freund oder Verbündeten unterstützen; durch gezielte Waffenlieferungen schwächt er mittelbar die Position seines Gegners; Waffen als Handelsware dienen der Verfolgung wirtschaftlicher Ziele. Wenngleich die Beweggründe im Einzelfall auch differenzierter sein mögen, die soeben genannten Grundmuster werden sich in der einen oder anderen Form bei jedem Waffentransfer nachweisen lassen.

Anmerkungen

Leicht umgestellte Übernahme. Siehe auch Ub/Fragment_234_25.

Sichter
Goalgetter Hindemith


[31.] Ub/Fragment 104 103 - Diskussion
Bearbeitet: 31. December 2012, 03:21 Sotho Tal Ker
Erstellt: 10. June 2011, 16:41 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung, Wikipedia Konvergenz (Biologie) 2009

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 104, Zeilen: 103-105
Quelle: Wikipedia Konvergenz (Biologie) 2009
Seite(n): 1 (Internetquelle), Zeilen: -
406 Unter Konvergenz versteht man in der Biologie die Entwicklung von ähnlichen Merkmalen bei nicht miteinander verwandten Arten, die im Laufe der Evolution durch Anpassung an eine ähnliche Funktion und ähnliche Umweltbedingungen ausgebildet wurden. Unter Konvergenz (auch Parallelismus oder konvergente Evolution) versteht man in der Biologie die Entwicklung von ähnlichen Merkmalen bei nicht miteinander verwandten Arten, die im Laufe der Evolution durch Anpassung an eine ähnliche Funktion und ähnliche Umweltbedingungen ausgebildet wurden.
Anmerkungen

Ungekennzeichnete Übernahme der Definition im entsprechenden Wikipedia-Eintrag. Vgl auch Ub/Fragment_251_101.

Sichter
(Hindemith) Sotho Tal Ker


[32.] Ub/Fragment 251 101 - Diskussion
Bearbeitet: 31. December 2012, 03:19 Sotho Tal Ker
Erstellt: 6. June 2011, 10:44 (79.246.141.202)
Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung, Wikipedia Konvergenz (Biologie) 2009

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Goalgetter, PlagProf:-), Hindemith, Fiesh
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 251, Zeilen: 101-103
Quelle: Wikipedia Konvergenz (Biologie) 2009
Seite(n): 1 (Internetquelle), Zeilen: -
835 Unter Konvergenz versteht man in der Biologie die Entwicklung von ähnlichen Merkmalen bei nicht miteinander verwandten Arten, die im Laufe der Evolution durch Anpassung an eine ähnliche Funktion und ähnliche Umweltbedingungen ausgebildet wurden. Unter Konvergenz (auch Parallelismus oder konvergente Evolution) versteht man in der Biologie die Entwicklung von ähnlichen Merkmalen bei nicht miteinander verwandten Arten, die im Laufe der Evolution durch Anpassung an eine ähnliche Funktion und ähnliche Umweltbedingungen ausgebildet wurden.
Anmerkungen

Ungekennzeichnete Übernahme der Definition im entsprechenden Wikipedia-Eintrag. Vgl. auch Ub/Fragment_104_103

Sichter
Hindemith fiesh


[33.] Ub/Fragment 085 22 - Diskussion
Bearbeitet: 25. December 2012, 23:39 Sotho Tal Ker
Erstellt: 9. June 2011, 10:23 (Ceterum censeo)
Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung, Wikipedia Erweiterter Sicherheitsbegriff 2007

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Ceterum censeo, Eridanos, Goalgetter, Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 85, Zeilen: 21-29
Quelle: Wikipedia Erweiterter Sicherheitsbegriff 2007
Seite(n): 1 (Internetquelle), Zeilen: -
Während im sicherheitspolitischen Umfeld bis Ende der 1980er Jahre vor allem die militärische Kategorie in den Vordergrund gestellt wurde, bekam der Begriff Sicherheit durch dynamische Veränderungen in der Welt mehrere neue Dimensionen. Heute werden im Rahmen des erweiterten Sicherheitsbegriffs vor allem auch politische, ökonomische und ökologische Probleme im weltweiten Maßstab berücksichtigt. Die internationale Diskussion über die Bedeutung dieses Begriffs wurde vor dem Hintergrund von asymmetrischen Bedrohungen, Terrorismus, Umweltkatastrophen, Elend, Hunger und Verschuldung in den Entwicklungsländern sowie die potentiellen Gefährdungen durch globale Migrationsbewegungen forciert. Während man im sicherheitspolitische Umfeld bis Ende der 80er Jahre vor allem die militärische Kategorie in den Vordergrund stellte, bekam der Begriff Sicherheit durch die dynamischen Veränderungen auf der Welt, vor allem aber auch in Europa mehrere neue Dimensionen.

Heute werden im Rahmen des erweiterten Sicherheitsbegriffs vor allem auch politische, ökonomische und ökologische Probleme im weltweiten Maßstab berücksichtigt. [...] Die internationale Diskussion über die existenzielle Bedeutung dieses Begriffs gewann vor dem Hintergrund von Umweltkatastrophen, Elend, Hunger und Verschuldung in den Entwicklungsländern der dritten Welt und die potentiellen Gefährdungen durch globale Migrationsbewegungen immer mehr Priorität.

Anmerkungen

Weitgehende Übernahme ohne Kennzeichnung - moeglicherweise ist Wikipedia nicht die urspruengliche Quelle, dass plagiiert wurde ist allerdings eindeutig

Sichter
Goalgetter Hindemith


[34.] Ub/Fragment 085 15 - Diskussion
Bearbeitet: 25. December 2012, 23:38 Sotho Tal Ker
Erstellt: 9. June 2011, 10:28 (Ceterum censeo)
Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung, Wikipedia Erweiterter Sicherheitsbegriff 2007

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Ceterum censeo, Hindemith, Hansgert Ruppert
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 85, Zeilen: 15-19
Quelle: Wikipedia Erweiterter Sicherheitsbegriff 2007
Seite(n): 1 (Internetquelle), Zeilen: -
Der erweiterte Sicherheitsbegriff wurde seit den 1980er Jahren im Bereich der Sicherheitspolitik geprägt. Er ist heute elementarer Bestandteil der „vernetzten Sicherheit“, die sich aus den Einzelelementen der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge, multilateralen Koordinierung, Zusammenarbeit der Institutionen und ressortübergreifenden Koordinierung zusammensetzt. Der erweiterte Sicherheitsbegriff oder auch umfassende Sicherheitsbegriff ist eine Bezeichnung, die im Bereich der Sicherheitspolitik seit den 80er Jahren geprägt wurde. Er ist heute elementarer Bestandteil, wenn es um die vernetzte Sicherheit geht. Diese besteht aus den Einzelelementen: Gesamtstaatliche Sicherheitsvorsorge, multilaterale Koordinierung, Zusammenarbeit der Institutionen (INTERLOCKING) und ressortübergreifende Koordinierung (INTERAGENCY).
Anmerkungen

Quelle wurde umformuliert, aber nicht erwähnt.

Sichter
HgR Sotho Tal Ker


[35.] Ub/Fragment 154 15 - Diskussion
Bearbeitet: 25. December 2012, 23:20 Sotho Tal Ker
Erstellt: 11. June 2011, 21:20 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung, Wikipedia Goldene Aktie 2010

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith, Ceterum censeo, Eridanos, Senzahl, Drhchc
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 154, Zeilen: 14-26
Quelle: Wikipedia Goldene Aktie 2010
Seite(n): 1 (Internetquelle), Zeilen: -
Nach Ansicht des Gerichtshofs beschränken die Sonderrechte die obigen Grundfreiheiten, da sie entweder den Erwerb von Anteilen von einer staatlichen Mitwirkung abhängig machen oder die Mitsprache im Unternehmen staatlichem Einfluss unterwerfen und somit eine Beschränkungswirkung entfalten. Zulässig seien derartige staatliche Eingriffe nur, wenn sie durch Belange des Allgemeinwohls oder Erfordernisse der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung gerechtfertigt seien. Dies kann bei Energieversorgungs-, Telekommunikations-, Infrastrukturunternehmen aber insbesondere bei Rüstungsunternehmen der Fall sein. In diesen Fällen gilt es jedoch, das Verhältnismäßigkeitsprinzip zu wahren, indem die Sonderrechte nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung des Ziels zwingend erforderlich ist. Die bisher ergangenen Urteile betrafen Frankreich, Portugal, Spanien, Großbritannien und Italien, die allesamt den obigen Erfordernissen nicht gerecht wurden, sich jedoch nicht auf den Rüstungssektor bezogen. Mit dem EG-Vertrag vereinbar waren allein die Sonderrechte des Königreichs Belgien bei Strom- und Gasversorgern.544

544 EuGH, Urteil vom 04.06.2002, Rs. C-367/98 - Goldene Aktien Portugal-, Slg. 2002, S. I-4731; Urteil vom 04.06.2002, Rs. C-483/9 - Goldene Aktien Frankreich-, Slg. 2002, S. I-4781; Urteil vom 04.06.2002, Rs. C- 503/99 - Goldene Aktien Belgien-, Slg. 2002, S. I-4809; Urteil vom 13.05.2003, Rs. C-463/00 - Goldene Aktien Spanien-, Slg. 2003, S. I-4581; Urteil vom 13.05.2003, Rs. C-98/01 - Goldene Aktien Großbritannien-, Slg. 2003, S. I-4641; Urteil vom 02.06.2005, Rs. C-174/04) - Goldene Aktien Italien -, Slg. 2005, I-4933; Urteil vom 28. 09.2006, Rs. C-282/04, C-283/04 - Goldene Aktien Niederlande -, Slg. 2006, I-9141; Urteil vom 23.10.2007, Rs. C-112/05 - Volkswagen-Gesetz -, Slg. 2007, I-8995; Urteil vom 03.12.2007, Rs. C-463/04, C-464/04 - Federconsumatori u.a.; siehe auch Rühland, Die Rechtsprechung des EuGH zu Golden Shares und der Markt für Grundfreiheiten des EG-Vertrages, JuS 2003, S. 224 ff; Karpf, Die EU-rechtliche (Un-)Zulässigkeit von „Golden Shares“, ZFR 2007/8, S. 145; Pießkalla, Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 28. September 2006, in: EuZW 2006, S. 724 f.; Sander, Höchststimmrechte und Kapitalverkehrsfreiheit nach der VW-Gesetz-Entscheidung – Psychologisiert der EuGH den Schutzbereich des Art. 56 EG?', EuZW 2008, S. 33; Sander, Case C-112/05, European Commission v. Federal Republic of Germany: The Volkswagen Case and Art. 56 EC - A Proper Result, Yet Also a Missed Opportunity?, 14 Columbia Journal of European Law 2008, S. 359-370.

Nach Ansicht des Gerichtshofs beschränken die Sonderrechte jene Grundfreiheiten, da sie entweder den Erwerb von Anteilen von einer staatlichen Mitwirkung abhängig machen [...] oder die Mitsprache im Unternehmen staatlichem Einfluss unterwerfen [...]. [...], was nach der Rechtsprechung des Gerichtshof eine Beschränkungswirkung entfaltet [...]. Zulässig sind derartige staatliche Eingriffe nur, wenn sie durch Belange des Allgemeinwohls oder Erfordernisse der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung gerechtfertigt sind – beides kommt insbesondere bei Energieversorgungs-, Telekommunikations-, Rüstungs- oder Infrastrukturunternehmen [...] in Betracht. Auch hier ist jedoch das Verhältnismäßigkeitsprinzip zu wahren, d. h. die Sonderrechte dürfen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung des Ziels zwingend erforderlich ist. [...] Die bisher ergangenen Urteile betrafen Frankreich, Portugal, Spanien, Großbritannien und Italien, die allesamt den obigen Erfordernissen nicht gerecht wurden. Mit dem EG-Vertrag vereinbar waren allein die Sonderrechte des Königreichs Belgien bei Strom- und Gasversorgern.

[...]

Einschlägige Entscheidungen des EuGH: EuGH, Urteil vom 4. Juni 2002 (Rs. C-367/98) – Goldene Aktien Portugal –, Slg. 2002, S. I-4731 EuGH, Urteil vom 4. Juni 2002 (Rs. C-483/99) – Goldene Aktien Frankreich –, Slg. 2002, S. I-4781 EuGH, Urteil vom 4. Juni 2002 (Rs. C-503/99) – Goldene Aktien Belgien –, Slg. 2002, S. I-4809 EuGH, Urteil vom 13. Mai 2003 (Rs. C-463/00) – Goldene Aktien Spanien –, Slg. 2003, S. I-4581 EuGH, Urteil vom 13. Mai 2003 (Rs. C-98/01) – Goldene Aktien Großbritannien –, Slg. 2003, S. I-4641 EuGH, Urteil vom 2. Juni 2005 (Rs. C-174/04) – Goldene Aktien Italien –, Slg. 2005, S. I-4933 EuGH, Urteil vom 28. September 2006 (Rs. C-282/04, C-283/04) – Goldene Aktien Niederlande -, Slg. 2006, S. I-9141 EuGH, Urteil vom 23. Oktober 2007 (Rs. C-112/05) – Volkswagen-Gesetz -, Slg. 2007, S. I-8995 EuGH, Urteil vom 3. Dezember 2007 (Rs. C-463/04, C-464/04) – Federconsumatori u. a. -, Slg. 2007, S. I-10419

[...]

Literatur

[...]

Karpf, Die EU-rechtliche (Un-)Zulässigkeit von „Golden Shares“, ZFR 2007/8, 145

[...]

Pießkalla, Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 28. September 2006 (verb. Rs. C-282/04 und 283/04 - „Golden shares Niederlande“), in: EuZW 2006, S. 724 f.

[...]

Sander, Höchststimmrechte und Kapitalverkehrsfreiheit nach der VW-Gesetz-Entscheidung – Psychologisiert der EuGH den Schutzbereich des Art. 56 EG?', Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (EuZW) 2008, S. 33.

Sander, Case C-112/05, European Commission v. Federal Republic of Germany: The Volkswagen Case and Art. 56 EC - A Proper Result, Yet Also a Missed Opportunity?, 14 Columbia Journal of European Law (2008), 359-370.

Anmerkungen

Der Text stimmt weitestgehend wörtlich mit einem Artikelabschnitt der deutschen Wikipedia überein, der in dieser Form seit Januar 2007 online ist. Die in FN 544 enthaltene Liste einschlägiger Gerichtsentscheidungen und Literaturverweise sind in dieser Form seit Mai 2010 identisch ebenfalls in dem Wikipedia-Artikel vorhanden. Kürzungen betreffen Klammerergänzungen oder Halbsätze, der Text wurde an die Rüstungsthematik der Dissertation angepasst.

Sichter
Senzahl Drhchc


[36.] Ub/Fragment 170 01 - Diskussion
Bearbeitet: 25. December 2012, 22:45 Sotho Tal Ker
Erstellt: 8. June 2011, 21:47 (Ceterum censeo)
Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung, Wikipedia United Defense 2006

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Ceterum censeo, Plagin Hood, Goalgetter, Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 170, Zeilen: 1-2
Quelle: Wikipedia United Defense 2006
Seite(n): 1 (Internetquelle), Zeilen: -
[Diese Seilschaft machte es 2005 für den britischen Rüstungsgiganten BAE] Systems reizvoll, United Defense für 3,97 Milliarden Dollar in bar zu übernehmen, nachdem das Unternehmen seit 1960 mehrheitlich in Privatbesitz war. Diese Seilschaft machte es 2005 für den britischen Rüstungsgiganten BAE Systems zum Anreiz, United Defense für 3,97 Milliarden Dollar in bar, zu übernehmen. [...] Der Großteil des Konzerns lag von 1960 an bis zur Übernahme in Privathand.
Anmerkungen

Fortsetzung von vorheriger Seite, daher als Plagiatsfund nicht zu kurz

Sichter
Goalgetter Hindemith


[37.] Ub/Fragment 169 26 - Diskussion
Bearbeitet: 25. December 2012, 22:43 Sotho Tal Ker
Erstellt: 8. June 2011, 21:44 (Ceterum censeo)
Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Wikipedia United Defense 2006

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Ceterum censeo, Hindemith, Plagin Hood, Goalgetter
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 169, Zeilen: 26-28
Quelle: Wikipedia United Defense 2006
Seite(n): 1 (Internetquelle), Zeilen: -
United Defense ist bekannt für seine Panzer- und Artilleriesysteme, produziert aber auch Marinegeschütze, Raketenabschussrampen und Präzisionsmunition. Der wohl wichtigste Kunde ist das Pentagon. Diese Seilschaft machte es 2005 für den britischen Rüstungsgiganten BAE [Systems reizvoll, United Defense für 3,97 Milliarden Dollar in bar zu übernehmen [...] ] United Defense ist bekannt für seine Panzer und Artillerie- Systeme, produziert aber auch Marinegeschütze, Raketenabschußrampen und Präzisionsmunition. Der wohl wichtigste Kunde war das Pentagon. Diese Seilschaft machte es 2005 für den britischen Rüstungsgiganten BAE Systems zum Anreiz, United Defense für 3,97 Milliarden Dollar in bar, zu übernehmen.
Anmerkungen

Woertlich uebernommen ohne Quellenangabe

Sichter
Hindemith Hood


[38.] Ub/Fragment 054 29 - Diskussion
Bearbeitet: 25. December 2012, 22:24 Sotho Tal Ker
Erstellt: 8. June 2011, 14:51 (Hansgert Ruppert)
Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Trüe 1997, Ub

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hansgert Ruppert, Plagin Hood, Nerd wp, Eridanos, Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 054, Zeilen: 29-31
Quelle: Trüe 1997
Seite(n): 37, Zeilen: 10 ff
Zudem geht der Rat in der Dual-Use-Verordnung davon aus, dass die EU völkerrechtliche Pflichten hat. Denn er begründet die Schaffung des Ausfuhrkontrollsystems für Güter mit doppeltem Verwendungszweck damit, dass das System erforderlich sei, „damit die internatio[nalen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union, insbesondere hinsichtlich der Nichtverbreitung, eingehalten werden“.] Zudem geht der Rat in der Dual-Use-Verordnung220 davon aus, daß die EU völkerrechtliche Pflichten hat. Denn er begründet die Schaffung des Ausfuhrkontrollsystems für Güter mit doppeltem Verwendungszweck damit, daß das System erforderlich sei, "damit die internationalen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union, insbesondere hinsichtlich der Nichtverbreitung, eingehalten werden".

220 Dritte Begründungserwägung der Verordnung Nr. 3381/94 des Rates v. 19.12.1994 über eine Gemeinschaftsregelung der Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, ABl. L 367/1.

Anmerkungen

Nach längerem Abwägen als KP kategorisiert, obwohl der Text sorgfältig in die neue Rechtschreibung übersetzt worden ist

Sichter
Hood Eridanos


[39.] Ub/Fragment 054 18 - Diskussion
Bearbeitet: 25. December 2012, 22:24 Sotho Tal Ker
Erstellt: 8. June 2011, 20:03 (87.153.89.229)
Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Trüe 1997, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Ceterum censeo, Eridanos, Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 54, Zeilen: 18-21
Quelle: Trüe 1997
Seite(n): 13, Zeilen: -
Zudem wird die GASP als Gemeinsame Politik bezeichnet, wie dies auch bei den Gemeinschaftspolitiken, beispielsweise der gemeinsamen Agrarpolitik, der Fall ist. Eine gemeinsame Politik ist mehr als eine bloße intergouvernementale Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten. Darüber hinaus wird die GASP als Gemeinsame Politik bezeichnet, wie dies auch bei den Gemeinschaftspolitiken, z.B. der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), der Fall ist. Eine gemeinsame Politik ist mehr als eine bloße Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten.
Anmerkungen

Fast woertliche Uebernahme ohne Quellenangabe; man beachte auch dass "Gemeinsame" in Gemeinsame Politik" in der Dissertation genau wie in der Quelle einmal gross und einmal klein geschrieben ist.

Sichter
Eridanos Hindemith


[40.] Ub/Fragment 033 01 - Diskussion
Bearbeitet: 25. December 2012, 16:57 Sotho Tal Ker
Erstellt: 11. June 2011, 09:37 (Ceterum censeo)
Fragment, Gesichtet, Hochleitner 2002, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Ceterum censeo, Hindemith, Hansgert Ruppert
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 33, Zeilen: 1-3
Quelle: Hochleitner 2002
Seite(n): 1 (Internetquelle), Zeilen: -
[Im] Zusammenhang mit der Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik wurde potentiell die Perspektive einer gemeinsamen (kollektiven) Verteidigung als eine künftige Entwicklung aufgezeigt. Im Zusammenhang mit der Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik wird auch potenziell die Perspektive einer gemeinsamen Verteidigung als eine künftige Entwicklung aufgezeigt.
Anmerkungen

Wörtliche Übernahmen mit Anpassungen ohne Quellenangabe Plagiat beginnt auf S. 32 Klassifiziert als KomplettPlagiat, da der Autor nur geringfügige, rein syntaktische Änderungen vorgenommen hatte. Eine Verschleierungsabsicht ist nicht erkennbar.

Sichter
Hindemith HgR


[41.] Ub/Fragment 026 16 - Diskussion
Bearbeitet: 25. December 2012, 16:53 Sotho Tal Ker
Erstellt: 6. June 2011, 14:50 (Hindemith)
Fragment, GKKE 2006, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith, Plagin Hood, Goalgetter
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 26, Zeilen: 16-26
Quelle: GKKE 2006
Seite(n): 37, Zeilen: 16-30
Den von SIPRI vorgelegten Daten zufolge ist der Rückgang des Weltrüstungshandels, wie er bis 2002 zu beobachten war, somit endgültig zum Stillstand gekommen. Der seitdem festzustellende Trend eines Anstiegs hat sich stabilisiert. Allerdings erreichen die aktuellen Werte erst 51 Prozent des Höchststands des Jahres 1982. Seinerzeit stammten 82 Prozent aller erfassten Transfers aus der Sowjetunion, den USA, Frankreich, Großbritannien und Italien. Im Jahr 2005 bilden die Spitzengruppe die USA, Russland, Frankreich, Deutschland und Großbritannien. Stärkere Veränderungen zeigen sich jedoch auf Seiten der Empfänger. Im Jahr 1982 waren die wichtigsten Abnehmer Irak, Libyen, Ägypten, Saudi-Arabien und Indien. Sie importierten zusammen einen Anteil von 30 Prozent aller Waffen. Im Jahr 2005 sind dies hingegen China, die Vereinigten Arabischen Emirate, Indien, Israel und Griechenland mit einem Abnahmevolumen von insgesamt 41 Prozent des weltweiten Rüstungshandels. (42) Den von SIPRI vorgelegten Daten zufolge35 ist der Rückgang des Weltrüstungshandels, wie er bis 2002 zu beobachten war, endgültig zum Stillstand gekommen. Der seitdem festzustellende Trend eines Anstiegs hat sich stabilisiert. Allerdings erreichen die aktuellen Werte erst 51 Prozent des Höchststands im Jahr 1982. Seinerzeit stammten 82 Prozent aller erfassten Transfers aus der Sowjetunion, den USA, Frankreich, Großbritannien und Italien. Im Jahr 2005 setzte sich das Führungsquartett aus den USA, Russland, Frankreich und Deutschland zusammen.

Stärkere Veränderungen zeigen sich im Vergleich von 1982 und 2005 auf Seiten der Empfänger. Im Jahr 1982 waren die wichtigsten Abnehmer Irak, Libyen, Ägypten, Saudi-Arabien und Indien gewesen. Sie erreichten zusammen einen Anteil von 30 Prozent aller Waffenlieferungen weltweit. Im Jahr 2005 sind China, die Vereinigten Arabischen Emirate, Indien, Israel und Griechenland mit einem Gesamt von 41 Prozent die größten Abnehmer der erfassten Rüstungstransfers gewesen.


35 Vgl. Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI), SIPRI Yearbook 2006. Armaments, Disarmament and International Security, Oxford u. a. O. (Oxford University Press) 2006, S. 449-482. Zum Umgang mit den von SIPRI genutzten Daten siehe die Ausführungen in GKKE-Rüstungsexportbericht 2002, Berlin/ Bonn 2003, S. 78 f.

Anmerkungen

Wörtliche Übernahmen mit Anpassungen ohne Quellenangabe

Sichter
Hood Goalgetter


[42.] Ub/Fragment 025 22 - Diskussion
Bearbeitet: 25. December 2012, 16:50 Sotho Tal Ker
Erstellt: 6. June 2011, 14:39 (Hindemith)
Fragment, GKKE 2006, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith, Plagin Hood, Goalgetter
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 25, Zeilen: 22-26
Quelle: GKKE 2006
Seite(n): 38, Zeilen: 4-10
Nach den SIPRI-Erhebungen für die Jahre 2001 bis 2005 waren die USA, Frankreich, Deutschland und Großbritannien die wichtigsten Waffenexporteure, wobei Russland mit 31 Prozent und die USA mit 30 Prozent den größten Anteil hatten. Die Europäische Union würde mit einem kumulierten Anteil von 27 Prozent an dritter Stelle liegen. Hierzu trugen Frankreich 9 Prozent, [Deutschland 6 Prozent und Großbritannien 4 Prozent, gefolgt von den Niederlanden, Schweden und Italien bei.84]

[84 Vgl. SIPRI, Yearbook 2006, S. 449 – 482.]

Nach den SIPRI-Erhebungen waren zwischen 2001 und 2005 Russland, die USA, Frankreich, Deutschland und Großbritannien die wichtigsten Waffenexporteure gewesen, wobei Russland mit 31 Prozent und die USA mit 30 Prozent den größten Anteil hatten. Die Europäische Union rangiert mit einem Anteil von 27 Prozent zwischen 2001 und 2005 an dritter Stelle (Frankreich: 9 Prozent; Deutschland: 6 Prozent; Großbritannien: 4 Prozent; Niederlande: 2 Prozent, gefolgt von Schweden und Italien).
Anmerkungen

Wörtliche Übernahmen mit Anpassungen. Die Quellenangabe bezieht sich auf eine andere Quelle, wörtliche Übernahmen sind aber in keinem Fall gekennzeichnet.

Sichter
Hood Goalgetter


[43.] Ub/Fragment 025 01 - Diskussion
Bearbeitet: 25. December 2012, 16:48 Sotho Tal Ker
Erstellt: 6. June 2011, 10:46 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, Ruestungsexportbericht 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hindemith, 188.192.78.190, Goalgetter
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 25, Zeilen: 1-4
Quelle: Ruestungsexportbericht 2005
Seite(n): 21, Zeilen: 10-14
[Die be]antragten Werte basieren auf Angaben der Antragsteller in Bezug auf den voraussichtlichen Bedarf innerhalb des genehmigten Zeitraums. Diese Werte, die als Höchstbeträge genehmigt werden, werden unterschiedlich ausgeschöpft, so dass der Gesamtwert für die Sammelausfuhrgenehmigungen jährlichen Schwankungen unterliegen kann. Die beantragten Werte basieren auf Angaben der Antragsteller in Bezug auf den voraussichtlichen Bedarf innerhalb des genehmigten Zeitraums. Diese Werte, die als Höchstbeträge genehmigt werden, werden unterschiedlich ausgeschöpft, so dass der Gesamtwert für die Sammelausfuhrgenehmigungen starken jährlichen Schwankungen unterliegt
Anmerkungen

Wörtliche Übernahmen ohne Quellenangabe, Plagiat beginnt auf der vorherigen Seite. Kurios: die Seite 21 Zeilen 10-11 werden schon auf Seite 24 in der Dissertation verwendet.

Sichter
HgR Goalgetter


[44.] Ub/Fragment 024 16 - Diskussion
Bearbeitet: 25. December 2012, 16:46 Sotho Tal Ker
Erstellt: 6. June 2011, 10:35 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, Ruestungsexportbericht 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith, 188.192.78.190, Goalgetter
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 24, Zeilen: 15-23
Quelle: Ruestungsexportbericht 2005
Seite(n): 21, Zeilen: 2-11
Darüber hinaus wurden 109 Sammelausfuhrgenehmigungen im Gesamtwert von rund 2 Milliarden Euro erteilt aufgrund derer die Unternehmen mehrere Ausfuhren an denselben oder verschiedene Empfänger im Ausland vornehmen konnten. Dies geschah meist im Rahmen der Zusammenarbeit bei regierungsamtlichen Kooperationsprojekten. Im Jahre 2004 waren es 119 Genehmigungen im Wert von rund 2,4 Milliarden Euro. Sammelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter werden grundsätzlich nur für Ausfuhren in NATO- und NATO-gleichgestellte Länder erteilt. Sie werden im Rahmen von Kooperationen für einen Zeitraum von zwei Jahren erteilt, woraus sich Schwankungen bei den Jahreswerten in diesem Bereich ergeben. Die be[antragten Werte basieren auf Angaben der Antragsteller in Bezug auf den voraussichtlichen Bedarf innerhalb des genehmigten Zeitraums.] Darüber hinaus wurden im Jahre 2005 109 Sammelausfuhrgenehmigungen im Gesamtwert von ca. 2 Mrd. € erteilt : 119 im Wert von ca. 2,4 Mrd. €.), aufgrund derer die Unternehmen mehrere Ausfuhren an denselben oder verschiedene Empfänger im Ausland (vor allem im Rahmen der Zusammenarbeit bei regierungsamtlichen Kooperationsprojekten) vornehmen konnten. Sammelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter werden grundsätzlich nur für Ausfuhren in NATO- und NATO-gleichgestellte Länder erteilt. Sammelausfuhrgenehmigungen werden im Rahmen von Kooperationen für einen Zeitraum von zwei Jahren erteilt, woraus sich Schwankungen bei den Jahreswerten in diesem Bereich ergeben.

Die beantragten Werte basieren auf Angaben der Antragsteller in Bezug auf den voraussichtlichen Bedarf innerhalb des genehmigten Zeitraums.

Anmerkungen

Woertliche Uebernahmen mit Anpassungen ohne Quellenangabe

Sichter
HgR Goalgetter


[45.] Ub/Fragment 022 12 - Diskussion
Bearbeitet: 25. December 2012, 16:35 Sotho Tal Ker
Erstellt: 11. June 2011, 08:35 (Ceterum censeo)
Brzoska Moltmann 2005, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Ceterum censeo, Eridanos, Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 22, Zeilen: 12-24
Quelle: Brzoska Moltmann 2005
Seite(n): 229, Zeilen: -
Dem am 01.12.2004 für das Jahr 2003 vorgelegten Zahlenwerk zufolge wurden Genehmigungen für Rüstungsausfuhren in Höhe von 4,8 Milliarden Euro erteilt. Davon gingen Genehmigungen im Wert von 1,61 Milliarden Euro an Staaten außerhalb der EU. Der Anstieg gegenüber den Vorjahren erklärt sich vor allem aus den umfangreichen Zusagen für Schiffslieferungen an Südafrika im Wert von 421,6 Millionen Euro und Malaysia mit 351,2 Millionen Euro. Daneben waren Südkorea, Israel, die Vereinigten Arabischen Emirate, Singapur, Saudi-Arabien, Ägypten, Indien und Thailand die größten Abnehmer in dieser Ländergruppe. Die Türkei als NATO-Mitglied, EU-Beitrittsaspirant und Empfänger öffentlicher Entwicklungshilfe erhielt Importzusagen in Höhe von 440,3 Millionen Euro.81 Der größte Teil der Genehmigungen bezog sich auf Landfahrzeuge und dazugehörige Teile mit 39,5 Prozent sowie Schiffe mit 22,9 Prozent. Zunehmendes Gewicht erhalten Zusagen für elektronische Ausrüstung, Geräte zur Ausbildung sowie Software und Technologie für Forschung und Entwicklung.

Die effektiven Ausfuhren von Kriegswaffen, einer Untergruppe der Rüstungsgüter, betrugen im Berichtsjahr 2003 rund 1,3 Milliarden Euro.


81 Siehe BT-Drucksache 15/4400.

Dem am 1. Dezember 2004 für das Jahr 2003 vorgelegten Zahlenwerk zufolge wurden Genehmigungen für Rüstungsausfuhren in Höhe von 4,8 Mrd. € erteilt (2001: 3,6 Mrd. €; 2002: 3,3 Mrd. €); davon gingen Genehmigungen im Wert von 1,61 Mrd. € an Staaten außerhalb der EU, des übrigen Eruopas und Nordamerikas (2001: [...]). Der Anstieg gegenüber den Vorjahren erklärt sich vor allem aus den umfangreichen Zusagen für Schiffslieferungen an Südafrika (421,6 Mio. €) und Malaysia (351,2 Mio. €). Daneben waren Südkorea [...], Israel [...], die Vereinigten Arabischen Emirate [...], Singapur [...], Saudi-Arabien [...], Ägypten [...], Indien [...] und Thailand [...] die größten Abnehmer in dieser Ländergruppe. Die Türkei in ihrer dreifachen Rolle als NATO-Mitglied, EU-Aspirant und Empfänger öffentlicher Entwicklungshilfe erhielt Importzusagen in Höhe von 440,3 Mio. €. Der größte Teil der Genehmigungen bezieht sich auf Landfahrzeuge und dazugehörende Teile (39,5 Prozent) sowie Schiffe (22,9 Prozent). Zunehmendes Gewicht erhalten Zusagen, elektronische Ausrüstung, Geräte zur Ausbildung sowie Güter, Software und Technologie für Forschung, Herstellung und Erprobung militärischer Produkte zu liefern. Die tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen - eine Untergruppe der Rüstungsgüter - erreichten einen Umfang von 1,33 Mrd. €.
Anmerkungen

Woertliche Uebernahmen mit Anpassungen, ohne Quellenangabe. BT 15/4400 ist der Ruestungsexportbericht 2003, auf den im Fragment als "Zahlenwerk" Bezug genommen wird, in dem sich allerdings nicht die woertlichen Uebernahmen wiederfinden, so dass Das Plagiat als Verschleierung und nicht als Bauernopfer eingestuft wird.

Sichter
Eridanos Hindemith


[46.] Ub/Fragment 022 25 - Diskussion
Bearbeitet: 25. December 2012, 14:37 Sotho Tal Ker
Erstellt: 11. June 2011, 09:13 (Ceterum censeo)
Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, Ruestungsexportbericht 2003, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Ceterum censeo, Hindemith, Hansgert Ruppert
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 22, Zeilen: 25-28
Quelle: Ruestungsexportbericht 2003
Seite(n): 3, Zeilen: 6-9
Die effektiven Ausfuhren von Kriegswaffen, einer Untergruppe der Rüstungsgüter, betrugen im Berichtsjahr 2003 rund 1,3 Milliarden Euro. Sie haben sich insbesondere aufgrund der Ausfuhr von vier Korvetten nach Malaysia und Südafrika gegenüber dem Vorjahr mehr als vervierfacht. Der Anteil an Ausfuhren in EU-, NATO- und NATO-gleichgestellten Länder [belief sich auf rund 46 Prozent.] Die effektiven Ausfuhren3 von Kriegswaffen betrugen im Berichtsjahr 1.332 Mio. €; sie haben sich – insbesondere aufgrund der Ausfuhr von 4 Korvetten nach Malaysia und Südafrika - gegenüber dem Vorjahr mehr als vervierfacht. Der Anteil an Ausfuhren in EU-, NATO- und NATO-gleichgestellten Länder belief sich auf ca. 46 %.

3 Die Ausfuhr von Rüstungsgütern aus Deutschland in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird als „Verbringung“ bezeichnet (vgl. § 7 Abs. 1 i.V.m. § 4c Nr. 2 Außenwirtschaftsverordnung - AWV). In diesem Bericht werden jedoch aus Gründen der Vereinfachung auch Verbringungen als „Ausfuhren“ oder „Exporte“ bezeichnet.

Anmerkungen

Übernahme ohne Kennzeichnung. Fortsetzung auf S. 23 Bis auf den Einschub "einer Untergruppe der Rüstungsgüter" ist die Übernahme wörtlich. Die Fußnote wird weggelassen.

Sichter
Hindemith HgR


[47.] Ub/Fragment 009 10 - Diskussion
Bearbeitet: 25. December 2012, 12:23 Sotho Tal Ker
Erstellt: 8. June 2011, 12:00 (Ceterum censeo)
Fragment, Gesichtet, Roeser 1988, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Ceterum censeo, Hindemith, Goalgetter, Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 9, Zeilen: 10-30
Quelle: Roeser 1988
Seite(n): 26, 27, Zeilen: 27-31; 1-14, 16-26
In den sechziger Jahren änderte sich die internationale Lage. Die Entkolonialisierungswelle vor allem in Afrika setze ein. Immer neue Staaten erhielten oder erkämpfen ihre Unabhängigkeit. Hier entstand ein neuer Markt für Rüstungsgüter. Die im Aufbau befindlichen Armeen auf dem afrikanischen Kontinent wurden mit Waffen und sonstigen militärischen Gütern ausgerüstet. Im Zuge dieser Entwicklung war ein sprunghafter Anstieg internationaler Waffentransfers Mitte der sechziger Jahre zu beobachten.37 Zugleich verlagerte sich der Schwerpunkt bei den Empfängern von Waffenlieferungen von Europa in die Dritte Welt.38 Die jungen afrikanischen Staaten verfügten nach ihrer Unabhängigkeit über so gut wie keine Waffen. Die Bedürfnisse waren jedoch sehr groß, da oftmals unsichere Machtverhältnisse nach außen wie innen den raschen Aufbau einer möglichst schlagkräftigen Armee verlangten. Die früheren Kolonialstaaten Frankreich und Großbritannien sicherten sich so über die Unabhängigkeit ihrer ehemaligen Kolonien hinaus durch Waffenlieferungen eine fortdauernde militärische und wirtschaftliche Präsenz und Abhängigkeit.

Zu Beginn der siebziger Jahre sorgten drei Ereignisse für eine neuerliche Steigerung im Geschäft mit Waffen und sonstigen Rüstungsgütern. Der Vietnamkrieg, der in dieser Zeit seinen Höhepunkt erreichte, lenkte die Waffenlieferungen der USA und der ehemaligen Sowjetunion in den südostasiatischen Raum. Nachhaltiger und in den Auswirkungen noch heute andauernd waren für die Entwicklung des internationalen Waffenhandels die sich nach dem so genannten „Sechs-Tage-Krieg“ im Juni 1967 verschärfende Nahost-Krise sowie das Ölembargo der arabischen Staaten im Jahre 1973. Der Nahe Osten sowie die Golfstaaten mit ihren Öl-Milliarden gehören seit dieser Zeit zu den Hauptabnehmern im internationalen Rüstungsge[schäft.39]


37 Delbrück, GYIL 24, S. 123; Martinez, S. 97.

38 Yakemtchouk, S.200f.; Kemp/Miller , S. 33; Cahn/Kruzel, S. 34.

[39 Siehe SIPRI-Yearbook, insbesondere 1985, S. 350; für die Zeit zwischen 1967 und 1976 siehe auch Mihalka, S. 52f und Martinez, S. 97f.]

In den sechziger Jahren änderte sich dann die Szenerie erheblich. Die Entkolonialisierungswelle vor allem in Afrika setze ein, immer neue Staaten erhielten oder erkämpfen ihre Unabhängigkeit. Hier entstand ein neuer Markt für Waffengeschäfte. Die im Aufbau befindlichen Armeen der afrikanischen Länder mußten mit Waffen und sonstigen militärischen Gütern ausgerüstet werden. Aus diesem Grunde ist etwa Mitte der sechziger Jahre ein sprunghafter Anstieg bei den internationalen Waffentransfers zu beobachten.24 Zugleich verlagerte sich der Schwerpunkt bei den Empfängern von Waffenlieferungen von Europa in die Dritte Welt.25 Die früheren Kolonialstaaten Frankreich und Großbritannien sicherten sich über die Unabhängigkeit ihrer ehemaligen Kolonien hinaus durch Waffenlieferungen eine fortdauernde militärische und wirtschaftliche Präsenz, und zwischen den Großmächten begann der Wettlauf um die Erlangung politischen Einflusses. [...] Die jungen afrikanischen Staaten verfügten bei ihrer Unabhängigkeit über so gut wie keine Waffen. Die Bedürfnisse waren demnach groß, zumal die oft unsicheren Machtverhältnisse nach außen wie nach innen den raschen Aufbau einer möglichst schlagkräftigen Armee erforderten. [...]

Zu Beginn der siebziger Jahre sorgten drei Ereignisse für eine neuerliche, äußerst dramatische Steigerung im Geschäft mit Waffen und sonstigem Kriegsmaterial.27 Der Vietnam-Krieg, der in dieser Zeit seinen Höhepunkt erreichte, lenkte die Waffenlieferungen der USA und der Sowjetunion in den südostasiatischen Raum. Nachhaltiger und in den Auswirkungen noch heute andauernd waren für die Entwicklung des internationalen Waffenhandels die sich nach dem sog. Sechs-Tage-Krieg im Juni 1967 verschärfende Nahost-Krise sowie das Ölembargo der arabischen Staaten im Jahre 1973.

Der Nahe Osten sowie die Golfstaaten mit ihren Dollar-Milliarden aus dem Ölgeschäft gehören seit dieser Zeit zu den Hauptabnehmern im internationalen Waffenhandel.28


24 Yakemtchouk, a. a. O., S. 211; Delbrück, in: GYIL24 (1981), S. 121 f.; Huntzinger, S. 164 f.; Martinez, S. 97.

25 Yakemtchouk, a.a.O.; Kemp / Miller, S. 33; Huntzinger, S. 164; vgl. auch Kuebler, S. 303.

27 Zum folgenden Yakemtchouk, a. a. O., S. 201; Kemp / Miller, S. 33 ff.; Mihalka, S. 49 f.; Cahn / Kruzel, S. 34.

28 Zu den Zahlen vgl. SIPRI-Yearbook 1985, S. 350; für die Zeit zwischen 1967 und 1976 siehe auch Mihalka, S. 52 ff.; vgl. ferner Martinez, S. 97 f.

Anmerkungen

Nahezu vollständige Übernahme ohne Angabe der Originalquelle, Fußnoten werden überwiegend ebenfalls übernommen.

Sichter
Hindemith Goalgetter


[48.] Ub/Fragment 016 05 - Diskussion
Bearbeitet: 24. December 2012, 19:52 Sotho Tal Ker
Erstellt: 6. June 2011, 16:39 (Ceterum censeo)
Fragment, Gesichtet, Kuechle 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Ceterum censeo, Hindemith, Goalgetter, Fiesh
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 16, Zeilen: 5-8
Quelle: Kuechle 2004
Seite(n): 5, Zeilen: 3-6
Neben dem objektiv sinkenden Bedarf an Rüstungsgütern aufgrund der verminderten Bedrohungssituation zwang auch die fast überall drückende Notwendigkeit einer Haushaltskonsolidierung und der Wunsch nach Realisierung einer „Friedensdividende“ zu einer Umkehr bei der immer teurer werdenden Hochrüstung.52

52 Vgl. Dedek, Military Expenditures and the Peace Dividend in Reunited Germany.

Neben dem objektiv sinkenden Bedarf an Rüstungsgütern aufgrund der verminderten Bedrohungssituation zwang auch die Notwendigkeit einer Haushaltskonsolidierung und der Wunsch nach Realisierung einer »Friedensdividende« (Dedek 2000) zu einer Umkehr bei der immer teurer werdenden Hochrüstung.
Anmerkungen

Übernahme mit Änderungen einschließlich Fußnote.

Sichter
Hindemith Goalgetter


[49.] Ub/Fragment 015 22 - Diskussion
Bearbeitet: 24. December 2012, 19:40 Sotho Tal Ker
Erstellt: 7. June 2011, 12:35 (Ceterum censeo)
Fragment, Gesichtet, Mueller 2000, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Ceterum censeo, Hindemith, Hansgert Ruppert
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 15, Zeilen: 22-28
Quelle: Mueller 2000
Seite(n): 8-9, Zeilen: 15-19; 17-19
Die Mehrzahl der Meldungen ist jedoch formell unzureichend und enthält weniger Information als verlangt. Ein Prozess der Abgleichung und Korrektur der Registermeldungen kann mangels verbindlicher Prüfverfahren nicht eingeleitet werden.50 Trotz dieser offensichtlichen Schwächen, ist es bislang nicht gelungen, das Register zu reformieren und zu erweitern. Obwohl bei vielen Staaten und Nichtregierungsorganisationen die Auffassung besteht, dass das konventionelle Waffenregister dringend reformbedürftig ist, konnte in der Expertengruppe auf Ebene der Vereinten Nationen kein Konsens hierüber hergestellt werden.51

50 Edward J. Laurance, An Evaluation of the Second Year of Reporting to the United Nations Register of Conventional Arms, in The Nonproliferation Review, Jg. 2, Nr. 1, Herbst 1994, S. 99-111

51 Vgl. Goldring, Experts' Group Yields Disappointing Results, BASIC Reports Nr. 40, 4.10.1994, S. 3-4.

[S. 8]

Die Mehrzahl der Meldungen sind formell unzureichend und enthalten weniger Information als angestrebt oder aber Information, die gar nicht gesucht wird. Ein Prozeß der Abgleichung und Korrektur der Registermeldungen kann mangels verbindlicher Prüfverfahren nicht eingeleitet werden. Auch hat die Teilnehmerzahl am Register im zweiten Jahr sogar nachgelassen.10

[...]

[S. 9]
Obwohl bei vielen Staaten und bei den Nichtregierungsorganisationen die Auffassung besteht, daß das konventionelle Waffenregister dringend reformbedürftig ist, können die fälligen Veränderungen nicht vorgenommen werden.12


10 Edward J. Laurance, An Evaluation of the Second Year of Reporting to the United Nations Register of Conventional Arms, in The Nonproliferation Review, Jg. 2, Nr. 1, Herbst 1994, S. 99-111

12 Natalie J. Goldring, Experts' Group Yields Disappointing Results, BASIC Reports Nr. 40, 4.10.1994, S. 3-4

Anmerkungen

Verkürzte und sprachlich korrigierte Übernahme des Haupttextes sowie Komplettübernahme zweier Fussnoten mit im Vergleich zur übrigen Arbeit ausgesprochen ausführlichem Literaturnachweis.

Sichter
Hindemith HgR


[50.] Ub/Fragment 008 16 - Diskussion
Bearbeitet: 24. December 2012, 18:55 Sotho Tal Ker
Erstellt: 7. June 2011, 19:00 (Ceterum censeo)
Fragment, Gesichtet, Roeser 1988, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Ceterum censeo, Goalgetter, Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 8, Zeilen: 16-23
Quelle: Roeser 1988
Seite(n): 26, Zeilen: 2-10
Die zwischen den beiden Weltkriegen begonnene Entwicklung setzte sich nach 1945 in verstärktem Maße fort.34 Der internationale Waffenhandel war nunmehr fast ausschließlich in der Hand der einzelnen Regierungen oder wurde doch jedenfalls von ihnen kontrolliert und gesteuert.35 Vor allem für die beiden Großmächte USA und die ehemalige Sowjetunion bedeutet die Lieferung von militärischen Gütern in erster Linie ein Instrument zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen, die sich im äußersten durch so genannte Stellvertreterkrieger widerspiegelten. Wirtschaftliche Gesichtspunkte bildeten zwar einen angenehmen Nebeneffekt, traten aber bei der Entscheidung der Regierungen in den Hintergrund.36

34 Yakemtchouk, S.200f.

35 Delbrück, GYIL 24, S. 123.

36 Delbrück, GYIL 24, S. 123; Stanley/Pearton, S. 6f.

Die zwischen den beiden Weltkriegen begonnene Entwicklung setzte sich nach 1945 in verstärktem Maße fort.18 Der internationale Waffenhandel ist nunmehr fast ausschließlich in der Hand der einzelnen Regierungen oder wird doch jedenfalls von ihnen kontrolliert und gesteuert.19 Vor allem für die beiden Großmächte USA und Sowjetunion bedeutet die Lieferung von militärischen Gütern in erster Linie ein Instrument zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen. Wirtschaftliche Gesichtspunkte bilden zwar einen angenehmen Nebeneffekt, treten aber bei der Entscheidungsfindung der Regierungen in den Hintergrund.20

18 Vgl. dazu Yakemtchouk, Les transferts internationaux d'armes de guerre, S. 200 ff.

19 Delbrück, in: GYIL 24 (1981), S. 123; Frank, S. 156; zur heutigen Bedeutung des privaten Waffenhandels vgl. unten, A. III. 1.

20 Delbrück, a.a.O.; Stanley / Pearton, S. 6 f.

Anmerkungen

Vollständige Übernahme mit geringfügigen Modifkationen (Vergangenheitsform im zweiten Satz wird in Gegenwartsform umgewandelt; aus "Entscheidungsfindung" wird "Entscheidung") einschl. verkürzter Übernahme des Fußnotenapparats

Sichter
Goalgetter Hindemith


[51.] Ub/Fragment 007 07 - Diskussion
Bearbeitet: 24. December 2012, 18:37 Sotho Tal Ker
Erstellt: 7. June 2011, 09:01 (Ceterum censeo)
Fragment, Gesichtet, Roeser 1988, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Ceterum censeo, Hindemith, Goalgetter
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 7, Zeilen: 7-10
Quelle: Roeser 1988
Seite(n): 25, Zeilen: 24-28
Nach den furchtbaren Leiden machte das Wort von den „merchants of death“ die Runde.23 Die Satzung des Völkerbundes trug dieser Entwicklung Rechnung, indem sie „der Bekämpfung der verderblichen Folgen der privaten Rüstungsindustrie“24 zwei Artikel widmete.25

23 Stanley/Pearton, S. 4.

24 Schücking/Wehberg, S. 400.

25 Siehe Art. 8 Abs. 5 und Art. 23 in der Satzung des Völkerbundes.

Nach den furchtbaren Leiden auf den Schlachtfeldern des 1. Weltkrieges machte das Wort von den „merchants of death“ die Runde.15 Die Satzung des Völkerbundes trug dieser Entwicklung Rechnung, indem sie „der Bekämpfung der verderblichen Folgen der privaten Rüstungsindustrie“16 zwei Artikel widmete.17

15 Stanley / Pearton, S. 4.

16 Schücking / Wehberg, S. 400.

17 Art. 8 Abs. 5 und Art. 23 Buchst. d); vgl. unten, Kapitel 2, B. II. 2.

Anmerkungen

Übernahme ohne Quellenangabe einschließlich der Fußnoten.

Sichter
Hindemith Goalgetter


[52.] Ub/Fragment 004 16 - Diskussion
Bearbeitet: 24. December 2012, 18:18 Sotho Tal Ker
Erstellt: 6. June 2011, 18:08 (Ceterum censeo)
Fragment, Gesichtet, Roeser 1988, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Ceterum censeo, Hindemith, Goalgetter
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 4, Zeilen: 16-21
Quelle: Roeser 1988
Seite(n): 22, Zeilen: 10-17
Eine über lokale Ereignisse hinausgehende Bedeutung erhielt der Waffenhandel mit der Entstehung der ersten Hochkulturen. Diese brachten gleichzeitig auch das Mittel gewaltsamer Auseinandersetzungen in größerem Stil zwischen den Völkern auf. Seit Krieg und ständige militärische Bereitschaft zum Bestandteil der internationalen Politik wurden, waren die Nachfrage nach Waffen und sonstigen militärischen Ausrüstungsgegenständen und damit gleichzeitig auch der Anreiz zu deren Herstellung über den eigenen Bedarf hinaus vorhanden.6

6 Bis in die Zeiten des Peleponnesischen Krieges zurückgehend Kemp/Miller, S.15f.

Eine über familiäre und lokale Ereignisse hinausgehende Bedeutung erhielt der Waffenhandel, als mit der Entstehung der ersten Hochkulturen gleichzeitig auch das Mittel gewaltsamer Auseinandersetzungen großen Stils zwischen den Völkern aufkam. Seit Krieg und ständige militärische Bereitschaft zum Bestandteil der „internationalen Beziehungen“ wurden, waren die Nachfrage nach Waffen und sonstigen militärischen Ausrüstungsgegenständen und damit gleichzeitig auch der Anreiz zu deren Herstellung über den eigenen Bedarf hinaus vorhanden.1

1 Bis in die Zeiten des Peleponnesischen Krieges zurückgehend Kemp / Miller, S. 15.

Anmerkungen

Kurios: selbst der Rechtschreibfehler und die eigentümliche Formulierung ("zurückgehend Kemp/Miller") in der Fußnote wird übernommen, die Seitenangabe allerdings durch ein "f." ergänzt.

Sichter
Goalgetter Hindemith


[53.] Ub/Fragment 239 103 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:25 Kybot
Erstellt: 11. June 2011, 13:35 (Ceterum censeo)
Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Wirtschaftslexikon24 2007

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Ceterum censeo, Plagin Hood, Hansgert Ruppert, Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 239, Zeilen: 103-104 (FN 786)
Quelle: Wirtschaftslexikon24 2007
Seite(n): , Zeilen:
Sinkende Erzeugungskosten je Produktionseinheit mit steigender Ausbringungsmenge. Kostenverminderung als Folge der Aufteilung der Fixkosten auf einen wachsenden Ausstoß, sodass die Durchschnittskosten fallen. sinkende Erzeugungskosten je Produktionseinheit mit steigender Ausbringungsmenge. Kostenverminderung (Degression) als Folge der Aufteilung der Fixkosten auf einen wachsenden Ausstoß, sodass die Durchschnittskosten fallen.
Anmerkungen

Selbst der auffällige Telegramm-Stil wird beibehalten- <br/> Textübernahme gut zu erkennen an der Schreibweise: "sodass" statt "so dass", siehe Ub/UB-Meta#Unterschiedliche.2Ffalsche_Schreibweisen <br/>

Sichter
Hood HgR


[54.] Ub/Fragment 230 01 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:25 Kybot
Erstellt: 10. June 2011, 21:45 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, Hogan Hartson 2009, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hindemith, Plagin Hood, Goalgetter
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 230, Zeilen: 1-6
Quelle: Hogan Hartson 2009
Seite(n): 3, Zeilen: 12-15, 19-21
[ ... dass zukünftig unterlegene Unternehmen die] Rechtmäßigkeit einer Auftragsvergabe von unabhängigen Stellen überprüfen lassen können. Besondere Schutzvorschriften sollen dabei garantieren, dass durch derartige Nachprüfungsverfahren keine sensiblen Informationen öffentlich werden. Die Vergabestellen können zukünftig vorschreiben, dass bis zu 30% eines Auftrags an Subunternehmer vergeben werden müssen. Dadurch soll der Marktzugang kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) gefördert werden. [...] dass unterlegene Unternehmen die Rechtmäßigkeit einer Auftragsvergabe von unabhängigen Stellen überprüfen lassen können. Besondere Schutzvorschriften sollen dabei garantieren, dass durch derartige Nachprüfungsverfahren keine sensiblen Informationen öffentlich werden.

[...]

Die Vergabestellen können zukünftig vorschreiben, dass bis zu 30% eines Auftrags an Subunternehmer vergeben werden müssen. Dadurch soll der Marktzugang kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) gefördert werden.

Anmerkungen

Wörtliche Übernahme ohne Quellenangabe, mit Auslassung

Sichter
Hood Goalgetter


[55.] Ub/Fragment 229 08 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:25 Kybot
Erstellt: 11. June 2011, 06:46 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, Hogan Hartson 2009, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith, Plagin Hood, Hansgert Ruppert
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 229, Zeilen: 7-15
Quelle: Hogan Hartson 2009
Seite(n): 1-3, Zeilen:
Die Mitgliedsstaaten entschieden daher bisher weitgehend autonom über die Auftragsvergabe und gaben fast 85 Prozent ihrer für die Beschaffung von Rüstungsprojekten bestimmten Mittel im Inland aus. Rechtfertigung dafür war stets Art. 296 EGV. Die Vergaberichtlinie soll den Wettbewerb auf den europäischen Rüstungsmärkten intensivieren. Die Mitgliedstaaten sollen künftig nur noch in Ausnahmefällen vom europäischen Vergaberecht abweichen können und müssen Aufträge in der Regel öffentlich ausschreiben. Um die berechtigten Informations- und Versorgungssicherheitsinteressen der Mitgliedstaaten zu wahren, können diese erfolgreichen Bietern entsprechende Auflagen machen. [S.1., Z.28]

Die Mitgliedstaaten können weitgehend autonom über die Auftragsvergabe entscheiden und geben daher fast 85% ihrer für die Beschaffung von Rüstungsprojekten bestimmten Mittel im Inland aus. Rechtfertigung dafür ist Art. 296 EG-Vertrag, [...]

[S.2, Z.41]

Die Beschaffungs-Richtlinie (KOM 2007, 766 endg.) soll den Wettbewerb auf den europäischen Rüstungsmärkten deutlich intensivieren. Die Mitgliedstaaten können künftig nur noch in Ausnahmefällen vom europäischen Vergaberecht abweichen und müssen Aufträge in der Regel öffentlich ausschreiben. Um die berechtigten Informations- und Versorgungssicherheitsinteressen der Mitgliedstaaten zu wahren, können diese erfolgreichen Bietern entsprechende Auflagen machen.

Anmerkungen

Woertliche Uebernahmen ohne Quellenangabe -- mit Anpassungen und Auslassungen Die Kennzeichnung als KomplettPlagiat wäre m. E. besser zu rechtfertigen. Denn für eine Verschleierung ist nur bei sehr gutem Willen eine hinreichende "Schöpfungshöhe" zu erkennen. HgR

Sichter
Hood HgR


[56.] Ub/Fragment 213 19 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:24 Kybot
Erstellt: 6. June 2011, 11:23 (Goalgetter)
Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Steinmetz 2005, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Goalgetter, Plagin Hood, Eridanos, Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 213, Zeilen: 19-26
Quelle: Steinmetz 2005
Seite(n): 22, Zeilen: 27-33
Darüber hinaus haben sich die Signatarstaaten verpflichtet, die Zugangshürden für wehrtechnische Unternehmen aus anderen Unterzeichnerstaaten abzubauen. Das betrifft sowohl den Zugang zu Rüstungstechnologien als auch den Erwerb von Unternehmensanteilen. Zudem sollen Maßnahmen zur Liberalisierung des Rüstungsgütertransfers im Rahmen gemeinsamer Beschaffungsvorhaben getroffen sowie Exportgarantien für Drittstaaten eingeführt werden. Nationale Rüstungskapazitäten sollen darüber hinaus nur noch in Einzelfällen

aus Gründen der Versorgungssicherheit besonders unterstützt und die nationale Gesetzgebung generell an die in diesem Rahmen erzielten Vereinbarungen angepasst werden.

Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich dazu, die Zugangshürden für Rüstungsunternehmen aus anderen Unterzeichnerstaaten abzubauen. Dies betrifft u.a. den Zugang zu Rüstungstechnologien und den Erwerb von Unternehmensanteilen. Darüber hinaus verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten Maßnahmen zur Liberalisierung des Rüstungsgütertransfers im Rahmen gemeinsamer Beschaffungsvorhaben zu unternehmen, Exportgarantien für Drittstaaten einzuführen, nationale Rüstungskapazitäten nur noch in Einzelfällen aus Gründen der Versorgungssicherheit besonders zu unterstützen und generell die nationale Gesetzgebung an die in diesem Rahmen erzielten Vereinbarungen anzupassen.
Anmerkungen
Sichter
Hood Eridanos Hindemith


[57.] Ub/Fragment 210 06 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:24 Kybot
Erstellt: 7. June 2011, 16:04 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, KOM 1996, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith, Eridanos, Plagin Hood, 134.102.20.212, Goalgetter
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 210, Zeilen: 6-14
Quelle: KOM 1996
Seite(n): 34, Zeilen: 24-37
Die Kommission stellte weiter fest, dass einerseits Fragen der Rüstungsproduktion und des Rüstungshandels mit den verteidigungs- und außenpolitischen Überlegungen der Mitgliedstaaten sowie mit dem Fortschritt beim Aufbau einer europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität zusammenhingen und andererseits der Erhalt und die Sicherung einer wettbewerbsfähigen europäischen Rüstungsindustrie Voraussetzung für eine europäische Sicherheits- und Verteidigungsidentität wäre. So könnten viele Fragen insbesondere im Bereich der Nachfrage in Hinblick auf den operationellen Bedarf sowie den Erhalt von Arbeitsplätzen und technologischer Kompetenz nur im Rahmen der Entwicklung einer europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität behandelt und entwickelt werden. Die Kommission stellt fest, daß Fragen der Rüstungsproduktion und des Rüstungshandels mit den verteidigungs- und außenpolitischen Überlegungen der Mitgliedstaaten sowie mit dem Fortschritt beim Aufbau einer europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität zusammenhängen. Andererseits ist der Erhalt und die Sicherung einer wettbewerbsfähigen europäischen Rüstungsindustrie Voraussetzung für eine europäische Sicherheits- und Verteidigungsidentität.

[...] Arbeitsplatzverlusten und dem Verlust technologischer Kompetenzen [...]

Viele Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit der Nachfrage (beispielsweise durch die Harmonisierung des operationeilen Bedarfs) können nur im Rahmen der Entwicklung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität behandelt werden.

Anmerkungen

Wörtliche Übernahmen mit Umstellungen, ohne Quellenangaben. [Vorschlag 134.102.20.212 Bauernopfer teile ich nicht, Fußnote (Seite 30) zu weit entfernt, deshalb Verschleierung Goalgetter]

Sichter
Eridanos Goalgetter


[58.] Ub/Fragment 199 04 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:24 Kybot
Erstellt: 6. June 2011, 16:01 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, Huffschmid 2005, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hindemith, Eridanos, Plagin Hood
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 199, Zeilen: 4-15
Quelle: Huffschmid 2005
Seite(n): 4,5, Zeilen:
In diesem Zusammenhang ist die gegensätzliche Stellungnahme der deutschen Monopolkommission zur Industriepolitik in ihrem Hauptgutachten aus dem Jahre 2004 interessant.[FN 693] Sie lehnt weiterhin jede staatliche – und erst recht jede europäische – Industriepolitik ab. Das Ziel einer solchen Politik, die internationale Wettbewerbsfähigkeit eines Landes zu fördern, sei an sich unsinnig, weil der Begriff der Wettbewerbsfähigkeit nicht auf Länder, sondern nur auf Unternehmen oder konkurrierende Gruppen angewandt werden könne. Die politische Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von bestimmten Unternehmen wirke aber wettbewerbsverfälschend, weil sie andere Unternehmen von der Förderung ausschließe. Auch die Förderung aller Unternehmen eines Landes durch „horizontale“ Industriepolitik sei nicht besser, da sie zwar kurzzeitig zu einem Leistungsbilanzüberschuss dieses Landes führen könne, der jedoch notwendigerweise durch ein späteres Leistungsbilanzdefizit ausgeglichen werden müsse. Dauerhafte Überschüsse seien nicht möglich und daher auch nicht erstrebenswert.

[FN 693: Monopolkommission 2004, TZ 1-51, BT-Dr 15/3610 vom 14.7.2004.]

In diesem Zusammenhang ist die Stellungnahme der deutschen Monopolkommission zur Industriepolitik in ihrem

jüngsten Hauptgutachten interessant (Monopolkommission 2004, TZ 1-51). Sie lehnt jede staatliche - und erst recht jede europäische - Industriepolitik ab. Das Ziel einer solchen Politik, die internationale Wettbewerbsfähigkeit eines Landes zu fördern, sei an sich unsinnig, weil der Begriff der Wettbewerbsfähigkeit nicht auf Länder, sondern nur auf Unternehmen oder konkurrierende Gruppen angewandt werden könne. Die politische Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von bestimmten Unternehmen wirke aber wettbewerbsverfälschend, weil sie andere Unternehmen von der Förderung ausschließe. Auch die Förderung aller Unternehmen eines Landes durch „horizontale“ Industriepolitik sei nicht besser, da sie zwar kurzzeitig zu einem Leistungsbilanzüberschuss dieses Landes führen könne, der jedoch notwendigerweise durch ein späteres Leistungsbilanzdefizit ausgeglichen werden müsse. Dauerhafte Überschüsse seien nicht möglich und daher auch nicht erstrebenswert.

Anmerkungen

Woertliche Uebernahmen ohne Quellenangabe, auch die Quellenangaben werden von Huffschmid in Fussnoten uebernommen.

Sichter
Eridanos Hood


[59.] Ub/Fragment 198 10 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:24 Kybot
Erstellt: 6. June 2011, 15:41 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, Huffschmid 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith, Eridanos, Plagin Hood
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 198, Zeilen: 10-17
Quelle: Huffschmid 2005
Seite(n): 1, Zeilen:
Die Industriepolitik erlebt seitdem jedoch eine Renaissance in der wirtschaftspolitischen Diskussion und in der Praxis der Europäischen Union und ihren großen Mitgliedsländern. Die Europäische Kommission veröffentlichte zwischen Dezember 2002 und April 2004 gleich drei Mitteilungen zur Industriepolitik [FN 691]. Der ehemalige deutsche Kommissar für Unternehmen und Industrie in der Europäischen Kommission, Günter Verheugen, sprach sich für die Schaffung „supranationaler Weltmarktführer“ und für die Rückkehr zu einer sektoralen Industriepolitik etwa in der Automobil- oder der Werftenindustrie aus.[FN 692] Auch solle die Kontrolle staatlicher Subventionen in diesem Zusammenhang gelockert werden.

[FN 691: KOM (2002) 714, KOM (2003) 704, (2004) 274.]

[FN 692: Handelsblatt vom 1.11.2004, S.2.]

Die Industriepolitik erlebt zurzeit eine Renaissance in der wirtschaftspolitischen Diskussion und Praxis in der Europäischen Union (EU) und ihren großen Mitgliedsländern. Die Europäische Kommission veröffentlichte zwischen

Dezember 2002 und April 2004 gleich drei Mitteilungen über Industriepolitik (Europäische Kommission 2002, 2003, 2004). Der neue deutsche Kommissar für Unternehmen und Industrie in der Europäischen Kommission, Günter Verheugen, [...] spricht sich für die Schaffung „supranationaler Weltmarktführer“ und für die Rückkehr zu einer sektoralen Industriepolitik etwa in der Automobil- oder der Werftenindustrie aus (Handelsblatt vom 1.11.2004, S.2). Auch die Kontrolle staatlicher Subventionen soll in diesem Zusammenhang gelockert werden

Anmerkungen

Woertliche Uebernahmen mit Anpassungen ohne Quellenangabe: auch 2 Quellenangaben werden von Huffschmid in Fussnoten uebernommen

Sichter
Eridanos Hood


[60.] Ub/Fragment 198 03 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:24 Kybot
Erstellt: 6. June 2011, 15:29 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, Huffschmid 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith, Eridanos, Plagin Hood
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 198, Zeilen: 3-6
Quelle: Huffschmid 2005
Seite(n): 2, Zeilen:
Dies kam in einer massiven Fusionswelle zum Ausdruck, die in Westeuropa zur Vervierfachung des Transaktionsvolumens innerhalb von nur vier Jahren führte. Der Motor dieser Fusionswelle waren die Anlagestrategien der nationalen und internationalen Finanzinvestoren wie Versicherungskonzerne, Investment- und Pensionsfonds Dass dies durchaus funktioniert hat, kommt in der massiven Fusionswelle zum Ausdruck, die in Westeuropa zur Vervierfachung des Transaktionsvolumens innerhalb von nur vier Jahren führte [...]

Der Motor dieser Fusionswelle waren die Anlagestrategien der nationalen und internationalen Finanzinvestoren: Versicherungskonzerne, Investment- und Pensionsfonds

Anmerkungen

Woertliche Uebernahmen mit Anpassungen ohne Quellenangabe

Sichter
Eridanos Hood


[61.] Ub/Fragment 197 01 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:24 Kybot
Erstellt: 8. June 2011, 17:00 (BruderGrimm)
Fragment, Gesichtet, Kuechle 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
BruderGrimm, Eridanos, Plagin Hood, Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 197, Zeilen: 1-8
Quelle: Kuechle 2005
Seite(n): 62, Zeilen: 11-19
Der industriepolitische Vergleich mit anderen Ländern offenbart somit das deutsche Defizit bzw. das europäische Ungleichgewicht, das sowohl einer Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik in Europa als auch einer gemeinsamen Wettbewerbspolitik abträglich ist. Private Firmen erhalten in Deutschland kaum Unterstützung im Sinne einer langfristigen und nachhaltigen Wirtschafts- und Industriepolitik und sind nicht zuletzt aufgrund stark abweichender Exportrestriktionen erhebliche Planungsunsicherheiten ausgesetzt. Deutsche Unternehmen fühlen sich somit zu Recht im europäischen Vergleich durch strenge Exportbestimmungen und fehlende staatliche Exportförderung benachteiligt. Der industriepolitische Vergleich mit anderen Ländern macht das deutsche Defizit deutlich. Deutschland hat kein in sich geschlossenes Konzept einer strategischen Industriepolitik für die Wehrtechnik. Das Fehlen sowohl einer aktiven Industriepolitik als auch strategischen Denkens überhaupt wird von fast allen befragten Experten als ein der deutschen Vergangenheit geschuldeter Mangel angesehen[FN63]. Die privaten Firmen erhalten kaum Unterstützung von der Bundesregierung im Sinne einer langfristig nachhaltigen Politik und entsprechender Planungssicherheit. Deutsche Unternehmen fühlen sich im europäischen Vergleich benachteiligt durch strengere Exportrestriktionen und das Fehlen einer staatlichen Exportförderung.

[FN63 Experteninterviews.]

Anmerkungen

Übernahme mit Änderungen

Sichter
Eridanos Hood


[62.] Ub/Fragment 185 04 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:24 Kybot
Erstellt: 8. June 2011, 16:36 (BruderGrimm)
Fragment, Gesichtet, Kuechle 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
BruderGrimm, Hansgert Ruppert, Eridanos, Goalgetter, Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 185, Zeilen: 4-14
Quelle: Kuechle 2005
Seite(n): 29, Zeilen: 21 ff.
Ein weiterer Ansatz [FN642] unterscheidet hingegen zwischen missionsorientierter und diffusionsorientierter Industriepolitik. Letztere fördert die Verbreiterung technologischer Fähigkeiten innerhalb der gesamten Industriestruktur. Im Vordergrund stehen meist viele kleinere Projekte mit dem Vorteil, dass aus Fehlern gelernt werden kann, aber dem Nachteil der kleinteiligen Verzettelung. Diese Form der Industriepolitik überwiegt bei Ländern wie Deutschland, deren Verteidigungsausgaben einen relativ kleinen Anteil am Bruttoinlandsprodukt haben. Die missionsorientierte Industriepolitik dagegen ist eng mit der Zielsetzung nationaler Souveränität und nationalem Prestige verknüpft. Sie vermag nationale Ressourcen für wenige Ziele von hoher nationaler Bedeutung zu bündeln. Gerybadze kommt daher zum Ergebnis, „dass alle stark militärisch orientierten Länder, insbesondere die USA, Großbritannien und Frankreich einen solchen Weg verfolgen.“[FN643]

[FN642 Gerybadze, S. 12.] [FN643 Gerybadze, S. 12.]

Gerybadze unterscheidet zwischen missionsorientierter und diffusionsorientierter Industriepolitik. Letztere fördert die Verbreiterung technologischer Fähigkeiten innerhalb der gesamten Industriestruktur. Im Vordergrund stehen hierbei meist viele kleinere Versuche, die den Vorteil haben, dass aus Fehlern gelernt werden kann. Ein Nachteil ist jedoch die Gefahr der Verzettelung.Diese Form der Industriepolitik überwiege bei Ländern wie Deutschland, deren Verteidigungsausgaben einen relativ kleinen Anteil am Bruttoinlandsprodukt haben. Die missionsorientierte Industriepolitik dagegen sei eng mit der Zielsetzung nationaler Souveränität bzw. nationalem Prestiges verknüpft. Sie vermag nationale Ressourcen für wenige Ziele von hoher nationaler Bedeutung zu bündeln.»Alle stark militärisch orientierten Länder, insbesondere die USA, Großbritannien und Frankreich haben einen solchen Weg verfolgt. Raumfahrt und Verteidigung als Industriepolitik ist synonym mit Missionsorientierung« (Gerybadze 1988, S. 12).
Anmerkungen

Übernahme mit Änderungen und Nachweis Gerybadze 1988. In Diss. sind FN642 und FN643 gleich.

Sichter
HgR Eridanos


[63.] Ub/Fragment 184 03 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:24 Kybot
Erstellt: 8. June 2011, 16:26 (BruderGrimm)
Fragment, Gesichtet, Kuechle 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
BruderGrimm, Eridanos, Plagin Hood, Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 184, Zeilen: 3-12
Quelle: Kuechle 2005
Seite(n): 29, Zeilen: 11-20
Je nach Zielrichtung lassen sich somit drei Grundformen der Industriepolitik unterscheiden.[FN641] Die konservierende Industriepolitik dient vornehmlich der Sicherung von Arbeitsplätzen und der Minderung sozialer Härten. Diese traditionelle oder konservierende Industriepolitik soll den unumgänglichen Abbau von Arbeitsplätzen in schrumpfenden Industriezweigen im Zuge des Strukturwandels durch Subventionen aufhalten und sozial abfedern. Die gestaltende Industriepolitik hingegen versucht beim Aufbau von Schlüsseltechnologien beschleunigend einzugreifen und zukunftsträchtige Zweige zu unterstützen. Folglich stehen hier staatliche Forschungs- und Technologieförderungen im Vordergrund. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt verbessert, die Technologieführerschaft angestrebt oder auch eine strategische Abhängigkeit vom Ausland verhindert werden.

[FN641 vgl. Eichhorn/Greiling, 1995, S 18f.]

Je nach Zielstellung lassen sich verschiedene Grundformen von Industriepolitik unterscheiden. Die traditionelle oder konservierende Industriepolitik versucht,den unumgänglichen Abbau von Arbeitsplätzen in schrumpfenden Industriezweigen

im Zuge des Strukturwandels durch Subventionen aufzuhalten und sozial abzufedern. Die strategische Industriepolitik dagegen versucht, zukunftsträchtige Zweige zu unterstützen (Eichhorn und Greiling 1995). Folglich stehen hier staatliche Forschungs- und Technologieförderung häufig im Vordergrund. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt verbessert, die Technologieführerschaft angestrebt oder auch eine strategische Abhängigkeit vom Ausland verhindert werden.

Anmerkungen

Übernahme mit Änderungen und Nachweis Eichhorn und Greiling 1995

Sichter
Eridanos Hood


[64.] Ub/Fragment 183 21 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:24 Kybot
Erstellt: 10. June 2011, 02:49 (Plagin Hood)
Fragment, Gesichtet, Kuechle 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Plagin Hood, Hansgert Ruppert, Eridanos, Goalgetter
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 183, Zeilen: 21-24
Quelle: Kuechle 2005
Seite(n): 29, 30, Zeilen: S. 29: 7; S. 30: 4
Hierbei sollen die Produktionsfaktoren entwickelt und optimal eingesetzt werden. In welcher Weise dies geschieht, hängt von nationalen Präferenzen, der vorhandenen Industriestruktur sowie historisch gewachsenen Branchenmustern ab. In Deutschland vertritt die IG Metall beispielsweise die Position, dass Industriepolitik zum Ziel haben müsse, den [Strukturwandel durch eine offensive, an den Kriterien der Nachhaltigkeit orientierten Forschungs- und Innovationspolitik voranzutreiben.[640]]

[640] IG Metall, Zukunftsmanifest: Offensive 2010. Chancen für eine bessere Zukunft, S. 33.

Dabei sollen die Produktionsfaktoren entwickelt und optimal eingesetzt, die komparativen Vorteile gestärkt werden. In welcher Weise dies geschieht, hängt ab von nationalen Präferenzen, der vorhandenen Industriestruktur und historisch gewachsenen Spezialisierungsmustern. [...] Industriepolitik begegnet uns vor allem als Technologie-, Struktur- und Regionalpolitik [26].


[26] So fordert die IG Metall, Industriepolitik müsse »zum Ziel haben, den Strukturwandel durch eine offensive, an den Kriterien der Nachhaltigkeit orientierte Forschungs- und Innovationspolitik voranzutreiben. « (IG Metall 2002, S.33).

Anmerkungen

Fortsetzung auf S. 184. Offenbar wird Text aus der Fußnote übernommen und in den Fließtext eingefügt. Die in Fn [640] angegebene Quelle ist die gleiche wie in der Fundstelle in Fn [26], u.a. zu erkennen an der gleichen Seitenzahl. (Es gibt einen Entwurf von "Zukunftsmanifest: Offensive 2010" der IG Metall vom Juni 2002)

Sichter
HgR Eridanos


[65.] Ub/Fragment 175 18 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:24 Kybot
Erstellt: 8. June 2011, 06:45 (Ceterum censeo)
Fragment, Gesichtet, Kuechle 2003, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Ceterum censeo, Hindemith, Hansgert Ruppert
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 175, Zeilen: 18-22
Quelle: Kuechle 2003
Seite(n): 73 f., Zeilen: 31 ff.
Das US-Verteidigungsministerium hingegen sieht die Interoperabilität grundsätzlich stark gefährdet, da die europäische Rüstungsindustrie weder quantitativ noch qualitativ das für gemeinsame NATO-Aktionen erforderliche Equipment herstelle. Insbesondere Investitionsausfälle im Militärsektor ergäben ein „capability gap“, wobei das Problem nicht mangelhafte Technologiekenntnisse, sondern vielmehr das fehlende Geld sei. [FN 609]

[FN 609: Victor F. Ciardello, Director Financial and Economic Analysis, Department of Defence, 2001.]

Im US-Verteidigungsministerium ist man der Meinung, dass die europäische Rüstungsindustrie die für gemeinsame NATO-Operationen notwendige Ausrüstung weder nach Quantität noch Qualität produziere und sieht daher die Interoperabilität gefährdet. Weil die Europäer nicht genug in die Modernisierung investierten, gäbe es eine Fähigkeitslücke (capability gap), [...] Allerdings seien viele technologische Fähigkeiten in Europa durchaus vorhanden, aber es fehle das Geld. [FN 78]

[FN 78: Victor F. Ciardello, Director Financial & Economic Analysis, DoD. Interview September 2001.]

Anmerkungen

Bemerkenswert: der Hinweis auf Ciardello verweist bei Küchle auf ein mit diesem geführtes Interview (Küchle, S. 128), eine in der Diss. autonom verwertbare Literaturfundstelle mit Zuordnung zu Ciardello existiert nicht. Kein Quellennachw.; Passage umgestellt, z. T. umformuliert und verkürzt.

Sichter
Hindemith HgR


[66.] Ub/Fragment 172 20 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:24 Kybot
Erstellt: 8. June 2011, 18:58 (88.67.201.122)
Fragment, Gesichtet, Marketing Verein 2007, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
88.67.201.122, Ceterum censeo, Eridanos, Hindemith, Plagin Hood, Goalgetter
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 172, Zeilen: 20-26
Quelle: Marketing Verein 2007
Seite(n): 1, Zeilen: 142-156
Der „Buy American Act“ zählt zu den nicht-tarifären Handelshemmnissen im Allgemeinen und den diskriminierenden Bestimmungen im Beschaffungswesen im Besonderen. Demnach sind amerikanische Regierungsbehörden seit 1933 verpflichtet, Erzeugnisse zu beschaffen, die in den Vereinigten Staaten hergestellt wurden. Nur wenn geeignete heimische Produkte nicht verfügbar oder übermäßig teuer sind, darf von dieser Vorschrift abgewichen werden. Ein weiterer Ausnahmetatbestand ist dann gegeben, wenn der Kauf ausländischer Erzeugnisse „im amerikanischen Interesse“ liegt. Buy American Act: Zählt zur den nicht-tarifären Handelshemmnissen im Allgemeinen und den „diskriminierenden Bestimmungen im Beschaffungswesen“ im Besonderen. Demnach sind amerikanische Regierungsbehörden seit 1933 verpflichtet, Erzeugnisse zu beschaffen, die in den Vereinigten Staaten hergestellt wurden. Nur wenn geeignete heimische Produkte nicht verfügbar oder übermäßig teuer sind, darf von dieser Vorschrift abgewichen werden. Ein weiterer Ausnahmetatbestand ist dann gegeben, wenn der Kauf ausländischer Erzeugnisse „im amerikanischen Interesse“ liegt.
Anmerkungen

Das Problem mit dieser Quelle ist, dass sie nicht datiert ist und deshalb (sehr) theoretisch auch Ub von der Quelle plagiiert worden sein koennte. Im Glossar ist eine Quelle gegeben: http://www.marketingverein.de/shop/index.php?page=shop.product_details&flypage=shop.flypage&product_id=66&category_id=3&option=com_phpshop&Itemid=44, wenn sich da der Abschnitt finden liesse, waere es besser. <br/> Website mit dem genannten Inhalt lässt sich im Internetarchiv wie [1] belegt noch bis zum 01. Juli 2007, d.h. vor Publikationsdatum zurückverfolgen. Hood Wegen der minimalen Änderungen auf Verschleierung geändert Goalgetter

Sichter
Eridanos Hood Goalgetter


[67.] Ub/Fragment 164 01 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:24 Kybot
Erstellt: 8. June 2011, 21:35 (Ceterum censeo)
Fragment, Gesichtet, Hennes 2003, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Ceterum censeo, Hindemith, Eridanos, Goalgetter
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 164, Zeilen: 1-4
Quelle: Hennes 2003
Seite(n): 3, Zeilen: 71-82
[Europäische Rüstungsmanager befürchten eine baldige weltweite Dominanz durch amerikanische Unternehmen, da der] gesamte Weltmarkt für Großwaffensysteme von nur noch drei bis fünf Industriegruppen beherrscht sein dürfte. [FN 568] Die amerikanischen Konzerne haben aufgrund der Milliardenaufträge aus dem Pentagon große Chancen alle diese Gruppen anzuführen. Fraglich ist, ob sich daneben eine eigenständige und führende europäische Rüstungsgruppe am Markt behaupten kann.

FN 568: Firmensprecher von British Aerospace, laut Christophe Jakubszyn, L’offensive sans précédent de l’industrie de l’armement américaine, in: Le Monde vom 19. 3. 2003, S. 21.

Europäische Rüstungsmanager prophezeien bereits, dass der gesamte Weltmarkt für Großwaffensysteme in einigen Jahren von nur noch drei bis fünf Industriegruppen beherrscht sein wird.[FN 13] Die amerikanischen Konzerne haben dank der Milliardenaufträge aus dem Pentagon große Chancen, alle diese Gruppen anzuführen. Offen ist im Grunde nur noch, ob sich eine eigenständige europäische Rüstungsgruppe rund um die Teilhaber von Airbus Industries am Markt behaupten kann.

FN 13: Firmensprecher von British Aerospace, laut Christophe Jakubszyn, L'offensive sans précédent de l'industrie de l'armement américaine, in: Le Monde vom 19. 3. 2003, S. 21.

Anmerkungen

Wörtliche Übernahmen mit Anpassungen ohne Quellenangabe, auch eine Fussnote mit Quellenverweis wurde mitkopiert. Exakter Quellenlink zu Seite 3: http://www.bpb.de/publikationen/U6A0BW,2,0,Der_neue_Milit%E4rischIndustrielle_Komplex_in_den_USA.html#art2

Sichter
Hindemith Eridanos Goalgetter


[68.] Ub/Fragment 163 06 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:24 Kybot
Erstellt: 8. June 2011, 21:29 (Ceterum censeo)
Fragment, Gesichtet, Hennes 2003, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Ceterum censeo, Eridanos, Goalgetter, Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 163, Zeilen: 6-11
Quelle: Hennes 2003
Seite(n): 3, Zeilen: 66-82
Die übrigen Rüstungsmilliarden aus dem Pentagon fließen zu weit über 50 Prozent an nur fünf Unternehmen, die heute den Weltmarkt für Großwaffensysteme dominieren. Diese sind neben den erwähnten Lockheed-Martin und Boeing, Northrop-Grumman, Raytheon und General Dynamics. Europäische Rüstungsmanager befürchten eine baldige weltweite Dominanz durch amerikanische Unternehmen, da der [gesamte Weltmarkt für Großwaffensysteme von nur noch drei bis fünf Industriegruppen beherrscht sein dürfte. [FN 568]

FN 568: Firmensprecher von British Aerospace, laut Christophe Jakubszyn, L’offensive sans précédent de l’industrie de l’armement américaine, in: Le Monde vom 19. 3. 2003, S. 21.

Die Rüstungsmilliarden aus dem Pentagon fließen zu weit über 50 Prozent an nur fünf Unternehmen, die heute den Weltmarkt für Großwaffensysteme dominieren: Lockheed-Martin, Boeing, Northrop-Grumman, Raytheon und General Dynamics. Europäische Rüstungsmanager prophezeien bereits, dass der gesamte Weltmarkt für Großwaffensysteme in einigen Jahren von nur noch drei bis fünf Industriegruppen beherrscht sein wird.[FN 13]

[FN 13: Firmensprecher von British Aerospace, laut Christophe Jakubszyn, L'offensive sans précédent de l'industrie de l'armement américaine, in: Le Monde vom 19. 3. 2003, S. 21.]

Anmerkungen

Woertliche Uebernahmen mit Anpassungen, ohne Quellenangaben -- auch eine Fussnote mit Quellenverweis wurde mitkopiert. Fortsetzung auf S. 164. Bitte beachten, dass die genaue Quelle schwer zu finden ist und daher moeglicherweise der praezise Link hilfreich ist: http://www.bpb.de/publikationen/U6A0BW,2,0,Der_neue_Milit%E4rischIndustrielle_Komplex_in_den_USA.html#art2

Sichter
Eridanos geändert auf Verschleierung Goalgetter Hindemith


[69.] Ub/Fragment 146 04 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:23 Kybot
Erstellt: 12. June 2011, 09:27 (Hansgert Ruppert)
BWB 2011, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hansgert Ruppert, Hindemith, 91.0.24.110, Eridanos
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 146, Zeilen: 04-10
Quelle: BWB 2011
Seite(n): 1, Zeilen: ---
Unterstützt wird das BWB bei der Erfüllung seines Auftrags durch sieben wehrtechnische und drei wehrwissenschaftliche Dienststellen. Diese leisten fachtechnische Zuarbeit für das Projektmanagement im BWB und führen wehrtechnische und wehrwissenschaftliche Untersuchungen, Erprobungen, Studien und Marktanalysen durch. Als weitere Dienststelle im nachgeordneten Bereich des BWB stellt das Marinearsenal mit seinen beiden Arsenalbetrieben die Wartung und Instandsetzung der Schiffe und Boote der Marine sicher. Unterstützt wird das BWB bei der Erfüllung seines Auftrags durch sieben Wehrtechnische Dienststellen und zwei Wehrwissenschaftliche Dienststellen. Diese leisten fachtechnische Zuarbeit für das Projektmanagement im BWB und führen wehrtechnische und wehrwissenschaftliche Untersuchungen, Erprobungen, Studien und Marktanalysen durch.

Als weitere Dienststelle im nachgeordneten Bereich des BWB stellt das Marinearsenal mit seinen beiden Arsenalbetrieben die Wartung und Instandsetzung der Schiffe und Boote der Marine sicher.

Anmerkungen

Woertliche Uebernahme ohne Quellenangabe, mit minimalen Aenderungen, eine davon allerdings bemerkenswert: Ub spricht davon, es gäbe "sieben wehrtechnische und drei wehrwissenschaftliche Dienststellen", weil er moeglicherweise nicht verstanden hat, dass die WTD 71 in der Terminologie der Bundeswehr trotz ihrer (Nebenbei-)Forschung kein Wehrwissenschaftliches Institut, sondern eine Wehrtechnische Dienststelle ist. Wehrwissenschaftliche Institute sind nur: Wehrwissenschaftliches Institut für Schutztechnologien – ABC-Schutz (WIS) und Wehrwissenschaftliches Institut für Werk- und Betriebsstoffe (WIWeB). Weil Ub zugleich von sieben wehrtechnischen Dienstellen spricht, kommt er auf eine Dienstelle zuviel (er zählt er die WTD 71 doppelt) Ein Plagiat, das korrekter als das Original sein will, dabei aber falsch wird.

Sichter
Eridanos Hindemith


[70.] Ub/Fragment 145 04 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:23 Kybot
Erstellt: 11. June 2011, 18:19 (Hansgert Ruppert)
BWB 2011, Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hansgert Ruppert, Goalgetter, Eridanos, Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 145, Zeilen: 4-7
Quelle: BWB 2011
Seite(n): 1, Zeilen: 3-8
Das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) und seine Dienststellen sind der Hauptabteilung Rüstung im Bundesministerium der Verteidigung unterstellt.[FN 508] Sie bilden somit unterhalb der ministeriellen Ebene, zusammen mit dem Bundesamt für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr (IT-AmtBw) den Rüstungsbereich.

[FN 508: Das BWB wurde 1958 als Bundesoberbehörde errichtet, VMBl. 591.]

Das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) und seine Dienststellen sind der Hauptabteilung Rüstung im Bundesministerium der Verteidigung unterstellt. Sie bilden somit unterhalb der ministeriellen Ebene, zusammen mit dem Bundesamt für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr (IT-AmtBw) den Rüstungsbereich.
Anmerkungen

Gefunden von Ceterum censeo. Die Fußnote impliziert hier übrigens kein Bauernopfer, sondern enthält nur Belangloses. Eventuell wollte der Autor hiermit den Eindruck einer nennenswerten Eigenleistung erwecken.

Sichter
Goalgetter Eridanos


[71.] Ub/Fragment 144 21 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:23 Kybot
Erstellt: 13. June 2011, 15:24 (BruderGrimm)
Bundeswehr 2003, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
BruderGrimm, Eridanos, Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 144, Zeilen: 21-27
Quelle: Bundeswehr 2003
Seite(n): 5, Zeilen: 21-35
Schwerpunkte der Hauptabteilung Rüstung sind:
  • die Beratung der Leitung des Ministeriums und der militärischen Führung in naturwissenschaftlich, technischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten,
  • die Mitwirkung bei der Planung neuen Wehrmaterials sowie der Gesamtbundeswehrplanung,
  • die Vertretung des BMVg auf technischem und wirtschaftlichem Gebiet sowie,
  • die Vertretung des BMVg im Rahmen internationaler Rüstungszusammenarbeit.
Aufgabe der Hauptabteilung Rüstung ist
  • die Beratung der Leitung des Ministeriums und der militärischen Führung in naturwissenschaftlich-technischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten,
  • die Mitwirkung bei der Planung neuen Wehrmaterials sowie der Gesamtbundeswehrplanung,
  • [...]
  • die Vertretung des BMVg auf technischem und wirtschaftlichem Gebiet,
  • die Vertretung des BMVg im Rahmen internationaler Rüstungszusammenarbeit.
Anmerkungen

Ungekennzeichnete Übernahme mit Änderungen, die einen Fehler enthalten: "naturwissenschaftlich-technischen" wurde als "naturwissenschaftlich, technischen" uebernommen.

Sichter
Eridanos Hindemith


[72.] Ub/Fragment 139 23 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:23 Kybot
Erstellt: 8. June 2011, 13:33 (BruderGrimm)
Fragment, Gesichtet, Kuechle 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
BruderGrimm, Eridanos, Plagin Hood, Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 139, Zeilen: 23 - 27
Quelle: Kuechle 2005
Seite(n): 41, Zeilen: 25-30
Frankreich verfolgt insbesondere im Rüstungsbereich eine aktive und missionsorientierte Industriepolitik. Dabei verhält sich der französische Militär-Merkantilismus europäisch, wo dies seinen nationalen Interessen entgegenkommt, und nationalistisch, wo es um die Aufteilung europäischer Märkte und die Aufgabe französischer Besitzstände geht. [FN492]

[FN492 Kerber, Rüstungsbeschaffung, S. 30 f., 2002.]

Fazit: Frankreich definiert seine nationalen und strategischen Interessen und verfolgt insbesondere im Rüstungsbereich eine aktive Industriepolitik, um die französischen Interessen in Europa zu sichern. Dabei verhält sich der französische Militär-Merkantilismus europäisch, wo dies seinen nationalen Interessen entspricht, und nationalistisch,wo es um die Aufteilung europäischer Märkte und die Aufgabe französischer Besitzstände geht (Braunberger 2004; Kerber 2002a).
Anmerkungen

Übernahme mit Änderungen einschließlich Fußnote Kerber 2002

Sichter
Eridanos Hood


[73.] Ub/Fragment 139 01 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:23 Kybot
Erstellt: 8. June 2011, 13:27 (BruderGrimm)
Fragment, Gesichtet, Kuechle 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
BruderGrimm, Eridanos, Hansgert Ruppert, Goalgetter
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 139, Zeilen: 1-2
Quelle: Kuechle 2005
Seite(n): 39, Zeilen: 8-11
[Diese Mammutbehörde mit etwa 60.000 Mitarbeitern beein-]flusst somit alle verteidigungsrelevanten Bereiche. Die Erhaltung der französischen Rüstungsindustrie und die Sicherung ihrer Exportfähigkeit ist ihre Hauptaufgabe.[FN490]

[FN490 Kerber, Rüstungsbeschaffung, S. 28 f., 2002.]

Die »raison d'ètre« dieser Mammutbehörde mit etwa 60.000 Beschäftigten ist die Beeinflussung aller verteidigungsrelevanten Bereiche, die Erhaltung der französischen Rüstungsindustrie und die Sicherung ihrer Exportfähigkeit (Kerber 2002a).
Anmerkungen

Forts. von Diss. S. 138. Übernahme mit Änderrungen und Nachweis Kerber 2002a

Sichter
Eridanos HgR


[74.] Ub/Fragment 138 23 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:23 Kybot
Erstellt: 8. June 2011, 13:22 (BruderGrimm)
Fragment, Gesichtet, Kuechle 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
BruderGrimm, Eridanos, Hansgert Ruppert, Goalgetter, Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 138, Zeilen: 23-30
Quelle: Kuechle 2005
Seite(n): 39, Zeilen: 1-11
Sie erschließt neue Exportmärkte und strebt an, 15 Prozent des weltweiten Rüstungsmarktes zu erringen. Die Rüstungsexporte werden als ein essenzielles wirtschaftliches Erfordernis für das Überleben des Systems gesehen. [FN489] Die Unterabteilung „Direction des Programmes“ ist für die strategische und technische Rüstungsprogrammentwicklung zuständig. Sie unterhält eigene Versuchszentren. Darüber hinaus betreibt die DGA insbesondere durch die Abteilung „Direction de la Cooperation et des Affaires Industrielles“ auch aktive Industriepolitik, indem sie durch ihre Auftragsvergabe Allianzen fördert und verhindert. Diese Mammutbehörde mit etwa 60.000 Mitarbeitern beein-[flusst somit alle verteidigungsrelevanten Bereiche.]

[FN489 Mampaey, S. 123f.]

Ihr Ziel ist, 15 Prozent des weltweiten Waffenmarktes zu erringen. Die Rüstungsexporte werden als ein essenzielles wirtschaftliches Erfordernis für das Überleben des Mesosystems gesehen (Mampaey 2001). Die DGA übt auch die Funktion einer Rüstungsprogrammentwicklerin im strategischen und technischen Sinne aus (Direction des Programmes) und unterhält dazu eigene Versuchszentren. Darüber hinaus betreibt die DGA auch aktiv Industriepolitik, indem sie durch ihre Auftragsvergabe

Allianzen fördert bzw. auch verhindert (Direction de la Cooperation et des Affaires Industrielles). Die »raison d'ètre« dieser Mammutbehörde mit etwa 60.000 Beschäftigten ist die Beeinflussung aller verteidigungsrelevanten Bereiche, die Erhaltung der französischen Rüstungsindustrie und die Sicherung ihrer Exportfähigkeit (Kerber 2002a).

Anmerkungen

Übernahme mit Änderungen und Nachweis Mampaey 2001. Geht in Diss. auf S. 139 weiter.

Sichter
Eridanos HgR


[75.] Ub/Fragment 137 26 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:23 Kybot
Erstellt: 8. June 2011, 13:08 (BruderGrimm)
Fragment, Gesichtet, Kuechle 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
BruderGrimm, Eridanos, 188.192.78.190, Goalgetter
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 137, Zeilen: 26-29
Quelle: Kuechle 2005
Seite(n): 37, Zeilen: 31-35
Auch die offiziell zivilen Industrieprogramme zeigen ihre Nähe zur Wehrtechnik dadurch, dass sie sich auf die Atomindustrie, die Luft- und Raumfahrt sowie die Telekommunikation konzentrieren. Von den öffentlichen Forschungsgeldern kamen im Jahr 1987 beispielsweise 72 Prozent aus dem Verteidigungsministerium.[FN488] Nach aktuellen Untersuchungen konzentrie- [ren sich die militärischen Forschungs- und Entwicklungsgelder im Jahre 2000 auf nur 120 Betriebe von insgesamt 3.500 aktiven Unternehmen im Bereich der Forschung und Entwicklung (F&E).]

[FN488 Bauer, 1994]

Auch die offiziell zivilen Programme zeigen ihre Nähe zu den militärischen schon dadurch, dass sie sich auf die Atomindustrie, die Luftfahrt und die Telekommunikation konzentrieren. Schon unter Präsident Mitterand konzentrierte sich die staatliche Technologiepolitik auf die Rüstungsunternehmen.Von den öffentlichen Forschungsgeldern an Unternehmen kamen 1987 etwa 72 Prozent [aus dem Verteidigungsministerium (Bauer 1994).]
Anmerkungen

Übernahme mit Änderungen und Nachweis Bauer1994. Geht in Diss. auf S. 138 weiter.

Sichter
Eridanos HGR


[76.] Ub/Fragment 137 19 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:23 Kybot
Erstellt: 8. June 2011, 12:49 (BruderGrimm)
Fragment, Gesichtet, Kuechle 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
BruderGrimm, Hansgert Ruppert, Eridanos, 188.192.78.190, Goalgetter
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 137, Zeilen: 19-25
Quelle: Kuechle 2005
Seite(n): 40, Zeilen: 19-27
Doch auch nach der Neustrukturierung sind die Überkreuzbeteiligungen und der Staatseinfluss nicht verschwunden. Selbst an dem multinationalen Unternehmen EADS hat die französische Regierung einen relevanten Eigentumsanteil, der ihr ein entscheidendes Veto in strategischen Fragen sichert. Zudem gibt es eine Reihe großer Rüstungsunternehmen, die sich noch immer im staatlichen Eigentum befinden, wie die CEA, GIAT, DCN, SNECMA, die insbesondere eine Zusammenarbeit im maritimen Bereich erschwert. Auch nach der Neustrukturierung der nationalen Rüstungswirtschaft sind die zwei Säulen des »capitalisme à la française« der 70er und 80er Jahre, nämlich die Überkreuzbeteiligungen und der Staatseinfluss, keineswegs verschwunden. Nach Untersuchungen von Serfati ist der Staatsanteil an den großen Rüstungsproduzenten nach wie vor bedeutend. Selbst an dem multinationalen Unternehmen EADS hat die französische Regierung einen relevanten Eigentumsanteil [FN32], der ihr ein entscheidendes Veto in strategischen Fragen sichert [FN33].Weiterhin gibt es eine Reihe großer Rüstungsunternehmen, die sich immer noch vollständig in staatlichem Eigentum befinden, wie z.B. CEA, GIAT, DCN, SNECMA [FN34] und andere.

[FN32 An der französischen Holding, die gleich der DASA 47,75% an der EADS hält, ist der französische Staat mit 50 % beteiligt (Küchle 2002b).] [FN33 Der Europäische Gerichtshof hat am 4.6.2002 geurteilt, es sei nicht Aufgabe der Nationalstaaten, Übernahmen von Unternehmen zu verhindern. Nationale Schutzvorschriften verstießen gegen die Freiheit des Kapitalverkehrs.Dieses Urteil ist zwar ein Dammbruch, allerdings dürfen diese Grundsätze aus Sicht der Richter eingeschränkt werden, wenn ein »strategisches Interesse« geltend gemacht wird (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 5.6.2002), und dies dürfte in aller Regel bei großen Rüstungsunternehmen in Anspruch genommen werden.]

[FN34 35 % des SNECMA-Kapitals gehen im Juni 2004 an die Börse. Die französische Regierung verspricht sich von dieser Teilprivatisierung einen Erlös von ca. 1,5 Mrd. Euro und behält weiterhin einen Anteil von 62 % am Kapital des Unternehmens (Handelsblatt, 7.6.2004).]

Anmerkungen

Übernahme mit Änderungen. Quelle Serfati wird von Ub weiter oben erwähnt

Sichter
HgR Eridanos


[77.] Ub/Fragment 135 19 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:23 Kybot
Erstellt: 8. June 2011, 12:40 (BruderGrimm)
Fragment, Gesichtet, Kuechle 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
BruderGrimm, Hindemith, Eridanos, Plagin Hood, Klicken
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 135, Zeilen: 19-25
Quelle: Kuechle 2005
Seite(n): 36, Zeilen: 21-28
Die herrschende französische Sichtweise der Wirtschaft geht von globalen Märkten aus, auf denen nicht so sehr private Unternehmen, sondern von Regierungen organisierte Systeme gegen einander konkurrieren, wobei über die wirtschaftliche und auch politische Vorherrschaft in der Welt entschieden wird. [FN483] Da aber die marktwirtschaftlichen Spielregeln von den weltweiten Akteuren häufig nicht eingehalten werden, kommt es zu dauerhaften Marktversagen. Deshalb fällt dem Staat eine aktive Rolle zu. Er hat demnach die Möglichkeit und Pflicht, lenkend einzugreifen.

[FN483 Bauer, S. 175f.]

Die herrschende französische Sichtweise geht Bauer zufolge von globalen Märkten aus, auf denen nicht so sehr private Unternehmen, sondern von nationalen Regierungen organisierte Systeme gegen einander konkurrieren,wobei über die wirtschaftliche und auch politische Vorherrschaft in der Welt entschieden wird.Da aber die marktwirtschaftlichen Spielregeln von den weltweiten Akteuren häufig nicht eingehalten werden, kommt es zu dauerhaften Marktversagen. Deshalb fällt dem Staat eine aktive Rolle zu. Er hat die Möglichkeit und die Pflicht, lenkend einzugreifen [FN29].

[FN29 Bei der Zerlegung von Thomson S.A.sagte Premierminister Juppé vor der Nationalversammlung:»Notre choix a été fondé sur une logique industrielle de défense« (Serfati 2001a, S. 232).]

Anmerkungen

Übernahme mit Änderungen und Quelle Bauer

Sichter
Eridanos Hood Klicken


[78.] Ub/Fragment 132 13 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:23 Kybot
Erstellt: 8. June 2011, 12:26 (BruderGrimm)
Fragment, Gesichtet, Kuechle 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
BruderGrimm, Eridanos, Plagin Hood, Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 132, Zeilen: 13-19
Quelle: Kuechle 2005
Seite(n): 42, Zeilen: 26 ff.
Die heutige britische Regierung ist bemüht, sich von restlichen Eigentumsanteilen der Wehrtechnik zu trennen. Bei der Privatisierung von Rolls Royce und BAE Systems hat sich der Staat jedoch noch Minderheitsanteile reserviert, um den Aktienanteil ausländischer Investoren im Interesse der nationalen Sicherheit auf maximal 49,5 Prozent zu beschränken. Erst in jüngster Zeit hat die Regierung erkannt, dass dies das Wachstum behindert und unverträglich mit dem Wunsch nach offenen Märkten ist. Deshalb hat sie im April 2002 beschlossen, diese Beschränkungen aufzuheben.[FN 472]

[FN 472 Ministry of Defence UK, Defence Industrial Policy, S. 10, 2002.]

Die heutige britische Regierung ist bemüht, sich von restlichen Eigentumsanteilen an wehrtechnischen Einrichtungen zu trennen, z.B. durch die Teilprivatisierung der Defence Evaluation and Research Agency und durch die Beauftragung privater Firmen mit dem Management der Atomwaffenbehörde. Bei der Privatisierung von Rolls Royce und BAE Systems hatte sich die Regierung noch »Goldene Aktien« reserviert, um den Aktienanteil ausländischer Investoren im Interesse der nationalen Sicherheit auf maximal 49,5 Prozent zu beschränken. In jüngster Zeit hat die Regierung aber erkannt, dass dies das Wachstum behindert und inkonsistent mit dem Wunsch nach offenen Märkten ist. Deshalb hat sie im April 2002 beschlossen, diese Restriktion aufzuheben, um größere ausländische Beteiligungen zuzulassen. Dennoch bleibt die 15 Prozent Schranke erhalten, um eine Kontrolle durch eine einzelne ausländische Firma zu verhindern (Ministry of Defence UK 2002).
Anmerkungen

Übernahme mit Änderungen einschließlich Fußnote Ministry of Defence UK 2002. Abgesehen von Auslassungen beinahe KomplettPlagiat.

Sichter
Eridanos Hood


[79.] Ub/Fragment 118 01 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:23 Kybot
Erstellt: 6. June 2011, 13:03 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, Ruestungsexportbericht 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith, Hansgert Ruppert, 188.192.78.190, Goalgetter
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 118, Zeilen: 1-13
Quelle: Ruestungsexportbericht 2005
Seite(n): 8,9, Zeilen: 16-30, 1-5
[Aber auch bei der Ausfuhr von Marinerüstung in Drittstaaten soll das Interesse der Staatengemein-]schaft an sicheren Seewegen und einer effektiven Ausübung der jeweiligen Staatsgewalt in den Küstengewässern ein gewichtiges Argument für eine Ausnahme sein. Begründet wird dies mit der überragenden Bedeutung der Seewege für den Welthandel sowie der zunehmende Bedrohung durch Piraterie, Rauschgift-, Waffen- und Menschenschmuggel, Umweltverschmutzung und illegale Fischerei.

Bei der Entscheidung über eine Ausnahme für Drittstaaten soll zudem berücksichtigt werden, ob die nachhaltige Entwicklung des Empfängerlandes durch unverhältnismäßige Rüstungsausgaben ernsthaft beeinträchtigt wird. Weitere Entscheidungskriterien sind das Verhalten des Empfängerlandes gegenüber der internationalen Gemeinschaft, etwa im Hinblick auf die Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität sowie die Einhaltung internationaler Verpflichtungen. Diese ergeben sich insbesondere aus dem humanitären Völkerrecht sowie aus den Vereinbarungen zur Nichtverbreitung, Abrüstung und Rüstungskontrolle.

Bei der Ausfuhr von Marinerüstung in Drittstaaten kann das Interesse der Staatengemeinschaft an sicheren Seewegen und einer effektiven Ausübung der jeweiligen Staatsgewalt in den Küstengewässern einen wichtigen Aspekt darstellen. Neben der überragenden Bedeutung der Seewege für den Welthandel geht es dabei um die in einigen Weltregionen zunehmende Bedrohung durch Piraterie, Rauschgift-, Waffen- und Menschenschmuggel, Umweltverschmutzung und illegale Fischerei. [...]

In die Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit von Rüstungsexporten in Drittstaaten fließt [...] mit ein, inwieweit die nachhaltige Entwicklung des Empfängerlandes durch unverhältnismäßige Rüstungsausgaben ernsthaft beeinträchtigt wird. Das Verhalten des Empfängerlandes gegenüber der internationalen Gemeinschaft, etwa im Hinblick auf die Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität, die Einhaltung internationaler Verpflichtungen – insbesondere des humanitären Völkerrechts – sowie im Bereich der Nichtverbreitung, Abrüstung und Rüstungskontrolle sind weitere Entscheidungskriterien.

Anmerkungen

Wörtliche Übernahmen mit Anpassungen ohne Quellenangabe

Sichter
HgR Goalgetter


[80.] Ub/Fragment 115 16 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:22 Kybot
Erstellt: 6. June 2011, 11:42 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, Ruestungsexportbericht 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hindemith, 188.192.78.190, Plagstud, Goalgetter, Fiesh
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 115, Zeilen: 15-20
Quelle: Ruestungsexportbericht 2005
Seite(n): 6, Zeilen: 23-28, 1
Voranfragen, die Kriegswaffen betreffen, sind an das Auswärtige Amt, bei sonstigen Rüstungsgütern an das Bundessausfuhramt zu richten. Die verfahrensmäßige Behandlung entspricht der von Anträgen auf Genehmigungserteilung. Dabei ist es Sinn und Zweck der Voranfrage, den Ausgang des folgenden Genehmigungsverfahrens im Interesse der Planungssicherheit möglichst frühzeitig zu präjudizieren. Voranfragen, die Kriegswaffen betreffen, sind [...] an das Auswärtige Amt, bei sonstigen Rüstungsgütern an das

BAFA zu richten. Die verfahrensmäßige Behandlung entspricht der von Anträgen auf Genehmigungserteilung. [...] Dabei ist es Sinn und Zweck der Voranfrage, den Ausgang des folgenden Genehmigungsverfahrens im Interesse der Planungssicherheit möglichst frühzeitig zu präjudizieren;

Anmerkungen

Wörtliche Übernahmen mit Anpassungen ohne Quellenangabe

Sichter
HgR Plagstud


[81.] Ub/Fragment 115 01 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:22 Kybot
Erstellt: 6. June 2011, 11:27 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, Ruestungsexportbericht 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith, 188.192.78.190, Goalgetter
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 115, Zeilen: 1-11
Quelle: Ruestungsexportbericht 2005
Seite(n): 6, Zeilen: 1-14
[Die Ausfuhr der so genannten sonstigen Rüstungsgüter richtet sich nach den Ausfuhrvorschriften von AWG und AWV. Nach dem der Systematik des AWG zugrunde liegenden Grundsatz der Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs ergibt sich für den Antragsteller gemäß der §§ 1 in Verbindung mit 3 AWG grundsätzlich ein Anspruch auf Erteilung der Ausfuhrge-]nehmigung, es sei denn, dass wegen Verletzung der in § 7 Abs. 1 AWG aufgeführten Rechtsgüter eine Genehmigung versagt werden kann. Versagungsgründe liegen vor, wenn wesentlichen Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet werden, eine Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker besteht oder die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland erheblich gestört werden. Wie auch bei Exporten von Kriegswaffen wird das Ermessen der Bundesregierung bei der Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen entsprechend der „Politischen Grundsätze“ und des Verhaltenskodex der EU ausgeübt. Zuständig für die Erteilung und Versagung von Ausfuhrgenehmigungen nach dem AWG sowie AWV ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), welches zum Geschäftsbereich des BMWi gehört. Kritische Vorhaben legt das BAFA der Bundesregierung zur politischen Beurteilung vor. [Die Ausfuhr der sog. sonstigen Rüstungsgüter richtet sich nach den Ausfuhrvorschriften von AWG/AWV. Nach dem der Systematik des AWG zugrunde liegenden Grundsatz der Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs ergibt sich für den Antragsteller grundsätzlich ein Anspruch auf Erteilung der Ausfuhr]genehmigung (§§ 1 i. V. m. 3 AWG), es sei denn, dass wegen Verletzung der in § 7 Abs. 1 AWG aufgeführten Rechtsgüter eine Genehmigung versagt werden kann. § 7 Abs. 1 AWG hat folgenden Wortlaut:

”(1) Rechtsgeschäfte und Handlungen im Außenwirtschaftsverkehr können beschränkt werden, um

1. die wesentlichen Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten,

2. eine Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker zu verhüten oder

3. zu verhüten, dass die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland erheblich gestört werden”.

Wie auch bei den Kriegswaffen wird das Ermessen der Bundesregierung bei der Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen entsprechend der „Politischen Grundsätze“ und des Verhaltenskodex der EU ausgeübt.

Zuständig für die Erteilung/Versagung von Ausfuhrgenehmigungen nach AWG/AWV ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), welches zum Geschäftsbereich des BMWi gehört [FN 14]. Sensitive Vorhaben legt das BAFA der Bundesregierung zur politischen Beurteilung vor.

[FN 14: Im Internet unter www.bafa.de.]

Anmerkungen

Woertliche Uebernahmen mit Anpassungen ohne Quellenangabe

Sichter
HgR Goalgetter


[82.] Ub/Fragment 114 12 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:22 Kybot
Erstellt: 6. June 2011, 11:02 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, Ruestungsexportbericht 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hindemith, 188.192.78.190, Goalgetter, Fiesh
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 114, Zeilen: 12-23
Quelle: Ruestungsexportbericht 2005
Seite(n): 5, Zeilen: 18-26
Nach § 6 KWKG besteht kein Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung für die Ausfuhr von Kriegswaffen. Diese ist vielmehr zwingend zu versagen, wenn die Gefahr besteht, dass die Kriegswaffen bei einer friedensstörenden Handlung verwendet, völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt werden oder aber der Antragsteller nicht die für die Handlung erforderliche Zuverlässigkeit besitzt.

[...]

In allen übrigen Fällen entscheidet die Bundesregierung über die Erteilung von Exportgenehmigungen nach pflichtgemäßem Ermessen, das sie entsprechend der „Politischen Grundsätzen zum Rüstungsexport” ausübt. Seit Mitte 1998 werden bei dieser Entscheidung zusätzlich die Kriterien des Verhaltenskodexes der Europäischen Union für Waffenausfuhren, der jetzt integraler Bestandteil der neugefassten „Politischen Grundsätze der Bundesregierung“ ist, herangezogen.

Nach § 6 KWKG besteht kein Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung für die Ausfuhr von Kriegswaffen. Diese ist zwingend zu versagen, wenn die Gefahr besteht, dass die Kriegswaffen bei einer friedensstörenden Handlung verwendet, völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt werden oder aber der Antragsteller nicht die für die Handlung erforderliche Zuverlässigkeit besitzt.

In allen übrigen Fällen entscheidet die Bundesregierung über die Erteilung von Exportgenehmigungen nach pflichtgemäßem Ermessen, das sie entsprechend der oben erwähnten „Politischen Grundsätzen” ausübt. Seit Mitte 1998 werden bei dieser Entscheidung zusätzlich die Kriterien des EU-Verhaltenskodex, der jetzt integraler Bestandteil der neu gefassten Politischen Grundsätze ist, herangezogen.

Anmerkungen

Woertliche Uebernahmen mit Anpassungen ohne Quellenangabe. Autor fuegt einen ergaenzenden Satzt in den Text des Ruestungsexportreports ein

Sichter
HgR Goalgetter


[83.] Ub/Fragment 113 14 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:22 Kybot
Erstellt: 8. June 2011, 14:26 (Hansgert Ruppert)
Fragment, Gesichtet, Ruestungsexportbericht 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hansgert Ruppert, 79.80.17.226, Plagin Hood, Eridanos, Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 113, Zeilen: 14-20
Quelle: Ruestungsexportbericht 2005
Seite(n): 4, 5, Zeilen: 21-22 (S.4), 1-9 (S.5)
Einige Rüstungsgüter im Sinne von AWG, AWV und AL sind zugleich

Kriegswaffen im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KWKG). Sie sind in den 62 Positionen der Kriegswaffenliste (Anlage zum KWKG) aufgeführt und auch vollständig in Teil I Abschnitt A der AL enthalten. Das KWKG bestimmt in den §§ 2 - 4a, dass der gesamte Umgang mit Kriegswaffen, wozu die Herstellung, der Erwerb, die Überlassung der tatsächlichen Gewalt, jede Art der Beförderung sowie Vermittlungsgeschäfte gehören, einer vorherigen Genehmigung der Bundesregierung bedarf.

Einige Rüstungsgüter im Sinne von AWG, AWV und AL sind zugleich Kriegswaffen im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KWKG). Sie sind in den 62 Positionen der Kriegswaffenliste (Anlage zum KWKG)[FN13] aufgeführt und auch vollständig in Teil I Abschnitt A der AL enthalten. [...] Das KWKG bestimmt, dass der gesamte Umgang mit Kriegswaffen (Herstellung, Erwerb und Überlassung der tatsächlichen Gewalt, jede Art der Beförderung sowie Vermittlungsgeschäfte) einer vorherigen Genehmigung der Bundesregierung bedarf (vgl. §§ 2 - 4a KWKG).

[FN13: Siehe Anlage 2b.]

Anmerkungen

Fortsetzung von Ub/Fragment 113 08, evtl. sogar noch länger, nachfolgender Text in der Diss entspricht zumindest sinngemäß Teilen der Auslassung in der Quelle, weitere Auffälligkeiten auf der Seite im Vergleich zur Quelle (Hood)]

Sichter
HgR Eridanos


[84.] Ub/Fragment 113 08 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:22 Kybot
Erstellt: 6. June 2011, 00:17 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, Ruestungsexportbericht 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith, Goalgetter, 188.192.78.190
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 113, Zeilen: 8-14
Quelle: Ruestungsexportbericht 2005
Seite(n): 4, Zeilen:
Nach § 7 AWG sowie § 5f. AWV ist die Ausfuhr sämtlicher Rüstungsgüter genehmigungspflichtig. Die Rüstungsgüter sind in der Anlage zur AWV, der Ausfuhrliste in Teil I Abschnitt A abschließend aufgeführt. Sie erstrecken sich auf 22 Positionen (Nr. 0001 bis Nr. 0022), die noch weiter untergliedert sind. Diese Positionen lehnen sich, ebenso wie die „Military List“ der EU, eng an die entsprechende Liste des Wassenaar-Arrangements (Munitions List) an, welche die Bundesregierung in Erfüllung ihrer politischen Verpflichtungen in nationales Recht überführt hat. Nach dem AWG / der AWV ist die Ausfuhr aller Rüstungsgüter genehmigungspflichtig. Die Rüstungsgüter sind in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (AL, Anlage zur AWV)[FN 12] abschließend aufgeführt. Sie erstrecken sich auf 22 Positionen (Nr. 0001 bis Nr. 0022), die noch weiter untergliedert sind. Diese Positionen lehnen sich, ebenso wie die „Military List“ der EU, eng an die entsprechende Liste des Wassenaar-Arrangements (Munitions List) an, welche die Bundesregierung in Erfüllung ihrer politischen Verpflichtungen hier in nationales Recht überführt hat

[FN 12 Siehe Anlage 2a.]

Anmerkungen

Woertliche Uebernahme mit Anpassungen ohne Quellenangabe

Sichter
Goalgetter HgR


[85.] Ub/Fragment 093 11 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:22 Kybot
Erstellt: 6. June 2011, 22:45 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, KOM 2006b, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hindemith, Eridanos, Hansgert Ruppert
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 93, Zeilen: 11-18
Quelle: KOM 2006b
Seite(n): 5, Zeilen: 28-35
Der EuGH hat wiederholt klargestellt, dass jede Abweichung von Bestimmungen, welche die Wirksamkeit der vom Vertrag übertragenen Rechte sicherstellen, streng ausgelegt werden muss.[FN 357] Er hat zudem bestätigt, dass dies auch für jene Ausnahmen gilt, die für den Fall einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vorgesehen sind. So hat der Gerichtshof in der Rechtssache Kommission/Spanien geurteilt, dass jene Artikel, in denen der Vertrag derartige Vorschriften enthält (einschließlich Artikel 296 EGV), „begrenzte außergewöhnliche Tatbestände“ regeln und sich „wegen dieses begrenzten Charakters nicht für eine extensive Auslegung“ eignen.[FN 358]

[FN 357: EuGH, Urteil vom 4. Oktober 1991, Rs. C-367/89, Richardt/Les Accessoires Scientifiques, Rn.. 20; für das öffentliche Auftragswesen insbesondere: EuGH, Urteil vom 3. Mai 1994, Rs. C-328/92, Kommission/Spanien, Rn.. 15; EuGH, Urteil vom 28. März 1995, Rs. C-324/93, Evans Medical/Macfarlan Smith, Randnr. 48.]

[FN 358: EuGH, Urteil vom 16. September 1999, Rs. C-414/97, Kommission/Spanien, Rn.. 21; EuGH, Urteil vom 15. Mai 1986, Rs. C-222/84, Johnston, Rn.. 26.]

Der EuGH hat wiederholt klargestellt, dass jede Abweichung von Bestimmungen, welche die Wirksamkeit der vom Vertrag übertragenen Rechte sicherstellen, streng ausgelegt werden muss.[FN 6] Er hat zudem bestätigt, dass dies auch für jene Ausnahmen gilt, die für den Fall einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vorgesehen sind. So hat der Gerichtshof in der Rechtssache Kommission/Spanien geurteilt, dass jene Artikel, in denen der Vertrag derartige Vorschriften enthält (einschließlich Artikel 296 EGV), „begrenzte außergewöhnliche Tatbestände“ regeln und sich „wegen dieses begrenzten Charakters nicht für eine extensive Auslegung [eignen]“. [FN 7]

[FN 6: Urteil vom 4. Oktober 1991, Rechtssache C-367/89, Richardt/Les Accessoires Scientifiques, Randnr. 20; für das öffentliche Auftragswesen insbesondere: Urteil vom 3. Mai 1994, Rechtssache C-328/92, Kommission/Spanien, Randnr. 15; Urteil vom 28. März 1995, Rechtssache C-324/93, Evans Medical/Macfarlan Smith, Randnr. 48.]

FN 7: Urteil vom 16. September 1999, Rechtssache C-414/97, Kommission/Spanien, Randnr. 21; Urteil vom 15. Mai 1986, Rechtssache C-222/84, Johnston, Randnr. 26.]

Anmerkungen

Woertliche Uebernahme ohne Quellenangabe, auch Fussnoten mit Quellenverweisen wurden abgeschrieben.

Sichter
Eridanos HgR


[86.] Ub/Fragment 084 09 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:22 Kybot
Erstellt: 8. June 2011, 15:58 (Ceterum censeo)
Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, MuellerSchneider 2006, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Ceterum censeo, Hansgert Ruppert, Goalgetter, Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 84, Zeilen: 9-12
Quelle: MuellerSchneider 2006
Seite(n): vmtl. S. 95 (Google Books, Snippet), Zeilen:
Für das Vorliegen einer Gefahr maßgebend ist die Kenntnis von Umständen, aus denen im Wege einer Prognose oder Erfahrungsregel mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auf einen Schaden für ein zu schützendes Rechtsgut geschlossen werden kann. [FN 320]

[FN 320: Vgl. BVerwGE 45, 51 (57); vgl. ferner die Legaldefinition in § 2 Nr. 1 a NdsGefAG.]

Für das Vorliegen einer Gefahr maßgebend ist die Kenntnis von Umständen, aus denen im Wege einer Prognose oder Erfahrungsregel mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auf einen Schaden für ein zu schützendes Rechtsgut geschlossen werden kann, [FN 73] [...]

[FN 73: Siehe dazu nur BVerwGE 45, 51 (57); [...] vgl. ferner die Legaldefinition in § 2 Nr. 1 a NdsGefAG.]

Anmerkungen

Offenbar Komplettplagiat. Da lediglich Snippet-Zugriff besteht, sind weitere Übereinstimmungen nicht auszuschließen.

Sichter
HgR Goalgetter


[87.] Ub/Fragment 035 01 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:21 Kybot
Erstellt: 11. June 2011, 09:54 (Ceterum censeo)
Fragment, Gesichtet, Krenzler Schneider 1994, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Ceterum censeo, Senzahl, Plagin Hood, Hindemith, Goalgetter, 85.233.22.207, Eridanos
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 35, Zeilen: 1-11
Quelle: Krenzler Schneider 1994
Seite(n): 145 f., Zeilen:
Der Gedanke der Kohärenz ist jedoch nicht eine Erfindung des Maastrichter Vertrages. Er hat schon früher im Rahmen der EEA Eingang in die Normierung gefunden. Bereits in der Präambel betonte die EEA das Erfordernis eines einheitlichen europäischen Standpunktes bei der Verteidigung außenpolitischer Interessen. [FN 116] Von besonderer Bedeutung für die Frage der Kohärenz war vor allem Art. 30 Nr. 5 EEA. Dieser bestimmt, dass „die auswärtigen Politiken der Europäischen Gemeinschaften und die im Rahmen der Europäischen Politischen Zusammenarbeit vereinbarten Politiken kohärent sein müssen“. Erstmals wurden somit die zwei vorher beziehungslosen Bereiche, die Außenpolitik der EG und die außenpolitische Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten, zusammengefasst und dem Kohärenzgebot unterstellt. Diesem völkerrechtlich verbindlichen Versuch einer Vereinheitlichung der beiden Tätigkeitsbereiche verdankt die EEA ihren ersten Namensbestandteil. [FN 117]

FN 116: Siehe Präambel der EEA: „immer mehr mit einer Stimme zu sprechen und geschlossen und solidarisch zu handeln, um seine gemeinsamen Interessen … zu verteidigen“. FN 117: Hilf/Pache, in: Groeben, EWG-Vertrag, Art. 1 EEA, Rn.. 15.

Der Gedanke der Kohärenz ist nicht eine Erfindung des Maastrichter Vertrages. Er hat schon früher im Rahmen der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) Eingang in die Normierung gefunden. Bereits in ihrer Präambel betont die EEA das Erfordernis eines einheitlichen europäischen Standpunktes bei der Verteidigung außenpolitischer Interessen [FN 3]. Von besonderer Bedeutung für die Frage der Kohärenz ist vor allem Art. 30 Ziff. 5 EEA, der bestimmt: „Die auswärtigen Politiken der Europäischen Gemeinschaft und die im Rahmen der Europäischen Politischen Zusammenarbeit vereinbarten Politiken müssen kohärent sein." Erstmals wurden die zwei vorher beziehungslosen Bereiche, die Außenpolitik der EG und die außenpolitische Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten, zusammengefaßt und in bemer- [S. 146] kenswerter Klarheit dem Kohärenzgebot unterstellt. Diesem - völkerrechtlich verbindlichen - Versuch einer „Vereinheitlichung" der beiden Tätigkeitsbereiche verdankt die Einheitliche Europäische Akte ihren ersten Namensbestandteil. [FN 4]

FN 3: Der 5. Erwägungsgrund der Präambel fordert, "immer mehr mit einer Stimme zu sprechen und geschlossen und solidarisch zu handeln, um seine (Europas) gemeinsamen Interessen (…) zu verteidigen". FN 4:

Anmerkungen

Woertliche Uebernahmen mit minimalen Anpassungen FN 3 lässt sich über die Google-Snippet-Ansicht rekonstruieren ([2]) FN 4 ist leider "unsichtbar". Selbst die Auslassung im Normzitat (FN 3) wird übernommen.

Sichter
Hood Eridanos


[88.] Ub/Fragment 024 02 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:21 Kybot
Erstellt: 6. June 2011, 14:14 (Hindemith)
Fragment, GKKE 2006, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith, Goalgetter, Hansgert Ruppert
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 24, Zeilen: 2-14
Quelle: GKKE 2006
Seite(n): 39, Zeilen: 16-33
Der Gesamtwert dieser Genehmigungen, nicht der tatsächlichen Exporte, betrug 4,2 Milliarden Euro. Dies bedeutet gegenüber 2004 einen Anstieg um rund 11 Prozent, liegt aber noch unterhalb des Wertes für das Jahr 2003, als Genehmigungen in Höhe von 4,86 Milliarden Euro erteilt wurden. Aufgeschlüsselt nach Adressaten von Ausfuhrgenehmigungen entfielen 61 Prozent auf EU- und NATO-Staaten sowie ihnen gleichgestellte Staaten, 22 Prozent auf die von der Bundesregierung als „klassische Entwicklungsländer“ bezeichnete Staaten und 17 Prozent auf die übrigen Staaten.

Der größte Adressat von Ausfuhrgenehmigungen war im Jahr 2005 wie schon im Vorjahr die USA in Höhe von 630,7 Millionen Euro. Es folgen die Länder Südafrika mit 614 Millionen Euro sowie die Vereinigten Arabischen Emirate mit rund 316 Millionen Euro. Die größten Einzelposten sind die Zusagen für die Lieferung von Rad- und Kettenfahrzeugen in Höhe von 29 Prozent des Gesamtwertes, gefolgt von Kriegsschiffen mit 18 Prozent, Flugkörper, Bomben, Torpedos mit 8 Prozent sowie Luftfahrzeuge mit ebenfalls 8 Prozent.

Die Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter erreichten im Jahr 2005 einen Gesamtwert von 4,2 Milliarden €. Dies bedeutet gegenüber dem Jahr 2004 [...] einen Anstieg um 11 Prozent, liegt aber noch unterhalb des Wertes für das Jahr 2003, als Genehmigungen in Höhe von 4,86 Milliarden € erteilt worden waren.

Aufgeschlüsselt nach Adressaten von Ausfuhrgenehmigungen entfielen 61 Prozent auf EU- und NATO-Staaten sowie ihnen gleichgestellte Staaten [...], 22 Prozent auf die von der Bundesregierung als „klassische Entwicklungsländer“ bezeichnete Staaten [...] und 17 Prozent auf übrige Staaten.

Der größte Adressat von Ausfuhrgenehmigungen waren im Jahr 2005 wie schon im Vorjahr die USA in Höhe von 630,7 Millionen €. Es folgen Südafrika in Höhe von 614 Millionen € und die Vereinigten Arabischen Emirate mit 316,1 Millionen €.

Die größten Einzelposten sind die Zusagen für die Lieferung von Rad- und Kettenfahrzeugen (29 Prozent der Gesamtwerte), Kriegsschiffe (18 Prozent), Flugkörper, Bomben, Torpedos (8 Prozent), Luftfahrzeuge (8 Prozent) [...]

Anmerkungen

Wörtliche Übernahmen mit Anpassungen ohne Quellenangabe. Interessanterweise wird "waren ... die USA" in "war ... die USA" geaendert.

Sichter
Goalgetter HgR


[89.] Ub/Fragment 009 03 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:21 Kybot
Erstellt: 7. June 2011, 07:53 (Hindemith)
Brzoska 2002, Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hindemith, Eridanos, Hansgert Ruppert
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 9, Zeilen: 3-9
Quelle: Brzoska 2002
Seite(n): 5, Zeilen: 12-17
Seit den 50er Jahren hatte die deutsche Bundesregierung Rüstungsmaterial beschafft, das auch andere NATO-Staaten parallel beschafften. Sobald die wieder entstehende deutsche Rüstungsindustrie dazu in der Lage war, wurden solche Rüstungsgüter von deutschen und ausländischen Firmen gemeinsam hergestellt. Zunächst waren die deutschen Firmen Lizenznehmer oder Unterauftragnehmer ausländischer Firmen. Beispiele hierfür sind der G-91 Jettrainer, der HS-30 Schützenpanzer oder das F-104G Kampfflugzeug. Seit den 50er Jahren hat die Bundesregierung Rüstungsmaterial beschafft, das auch andere NATO-Staaten parallel beschafften. Sobald die wieder entstehende deutsche Rüstungsindustrie dazu in der Lage war, wurden solche Rüstungsgüter von deutschen und ausländischen Firmen gemeinsam hergestellt. Zunächst waren die deutschen Firmen Lizenznehmer oder Unterauftragnehmer ausländischer Firmen (G-91 Jettrainer, HS-30 Schützenpanzer, F-104G Kampfflugzeug).
Anmerkungen

Weitgehend woertlich uebernommen, ohne Quellenangabe

Sichter
Eridanos HgR


[90.] Ub/Fragment 230 06 - Diskussion
Bearbeitet: 6. April 2012, 19:39 Kybot
Erstellt: 15. June 2011, 15:25 (Hansgert Ruppert)
EuroParlament 2007, Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hansgert Ruppert, Eridanos, Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 230, Zeilen: 06-14
Quelle: EuroParlament 2007
Seite(n): 003, Zeilen: 30-38
[...] Ziel, die Inanspruchnahme der Freistellungsmöglichkeiten des Artikels 296 EGV und des Artikels 14 der Richtlinie über das öffentliche Auftragswesen der Rechtsprechung des Gerichtshofs entsprechend auf Ausnahmefälle zu begrenzen. Die Mehrheit der im Bereich Verteidigung und Sicherheit vergebenen Aufträge, einschließlich solcher, die die Beschaffung von Waffen, Munition und Kriegsmaterial betreffen, sollen deshalb wie hier mehrfach gefordert auf der Grundlage von Gemeinschaftsvorschriften vergeben werden, um auf diesem Wege für größere Gleichbehandlung, mehr Transparenz und Diskriminierungsfreiheit zu sorgen. [...] Ziel [...], die Inanspruchnahme der Freistellungsmöglichkeiten des Artikels 296 EG-Vertrag und des Artikels 14 der Richtlinie über das öffentliche Auftragswesen der Rechtsprechung des Gerichtshofs entsprechend auf Ausnahmefälle zu begrenzen. Die Mehrheit der im Bereich Verteidigung und Sicherheit vergebenen Aufträge, einschließlich solcher, die die Beschaffung von Waffen, Munition und Kriegsmaterial betreffen, sollten deshalb auf der Grundlage von Gemeinschaftsvorschriften vergeben werden, um auf diesem Wege für größere Gleichbehandlung, mehr Transparenz und Diskriminierungsfreiheit zu sorgen.
Anmerkungen

Woertliche Uebernahme ohne Quellenangabe

Sichter
Eridanos Hindemith


[91.] Ub/Fragment 229 22 - Diskussion
Bearbeitet: 6. April 2012, 19:39 Kybot
Erstellt: 11. June 2011, 06:53 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, Hogan Hartson 2009, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith, Plagin Hood, Hansgert Ruppert
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 229, Zeilen: 21-26
Quelle: Hogan Hartson 2009
Seite(n): 3, Zeilen: 5
Der Auftragswert, ab dem Aufträge europaweit ausgeschrieben werden müssen, liegt [...] bei 412.000 € für Liefer- und Dienstleistungsaufträge bzw. 5,15 Mio. € für Bauaufträge. Aufträge unterhalb dieser Schwellenwerte werden weiterhin nach nationalen Bestimmungen vergeben. Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung von Rechtsmitteln in Bezug auf Vergabeentscheidungen. Die Schwellenwerte für die Ausschreibungspflicht entsprechen den zivilen Vergaberichtlinien und liegen bei 412.000 € für Liefer- und Dienstleistungsaufträge bzw. 5,15 Mio. € für Bauaufträge. Aufträge unterhalb dieser Schwellenwerte werden auch weiterhin nach nationalen Bestimmungen vergeben [...] Eine entscheidende Neuerung ist die Einführung von Rechtsmitteln in Bezug auf Vergabeentscheidungen.
Anmerkungen

Woertliche Uebernahmen ohne Quellenangabe -- mit Anpassungen und Umstellungen

Sichter
Hood HgR


[92.] Ub/Fragment 160 10 - Diskussion
Bearbeitet: 6. April 2012, 19:37 Kybot
Erstellt: 6. June 2011, 16:50 (Ceterum censeo)
Fragment, Gesichtet, Kuechle 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Ceterum censeo, Hindemith, Hansgert Ruppert
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 160, Zeilen: 10-13
Quelle: Kuechle 2004
Seite(n): 5, Zeilen: 13-17
Im Jahr 2000 fiel die Beschäftigung beispielsweise um 1,5 Prozent weltweit ab. In der Europäischen Union sank sie um 1,6 Prozent in Deutschland um 4,2 Prozent. Lediglich in den USA stieg sie entgegen dieser Tendenz erneut wie schon im Vorjahr um 2,7 Prozent an und lag dennoch 55 Prozent unter ihrem Höchststand von 1987. Im Jahr 2000 fiel die Beschäftigung nochmals um 1,5 Prozent weltweit (in der Europäischen Union um 1,6 und in Deutschland um 4,2 Prozent) gegenüber dem Vorjahr – stieg allerdings in USA erneut wie schon im Vorjahr um 2,7 Prozent an – und liegt damit um 55 Prozent unter ihrem höchsten Stand von 1987.
Anmerkungen

Uebernahmen mit Anpassungen ohne Quellenangabe

Sichter
HgR Hindemith


[93.] Ub/Fragment 135 15 - Diskussion
Bearbeitet: 6. April 2012, 19:37 Kybot
Erstellt: 8. June 2011, 12:33 (BruderGrimm)
Fragment, Gesichtet, Kuechle 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
BruderGrimm, Eridanos, Plagin Hood, Hindemith, Klicken
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 135, Zeilen: 15-18
Quelle: Kuechle 2005
Seite(n): 36, Zeilen: 8-12
Der Staat nimmt in Frankreich seit jeher eine zentrale Rolle in der Wirtschaft im Allgemeinen und in der Rüstungsindustrie im Besonderen ein. Kennzeichnend für die allgemeine französische Wirtschaftspolitik nach 1945 war eine breite Verstaatlichung der Schlüsselindustrien wie von Banken, Versicherungen und natürlich der als strategisch angesehenen Rüstungsbranche. Die Rolle des Staates in der Wirtschaft im Allgemeinen und in der Rüstungsindustrie im Besonderen ist in Frankreich weit ausgeprägter als in anderen westlichen Staaten. Kennzeichnend für die Wirtschaftspolitik nach 1945 war die »Planification« mit Verstaatlichungen der Schlüsselindustrien wie Banken, Versicherungen und natürlich der als strategisch angesehenen Rüstungsunternehmen.
Anmerkungen

Übernahme mit Änderungen

Sichter
Eridanos Hood Klicken


[94.] Ub/Fragment 127 13 - Diskussion
Bearbeitet: 6. April 2012, 19:36 Kybot
Erstellt: 6. June 2011, 15:09 (Hindemith)
Fragment, GKKE 2006, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith, Plagin Hood, Eridanos
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 127, Zeilen: 12-16
Quelle: GKKE 2006
Seite(n): 22, Zeilen: 20-25
Dabei ist die moralisch vertretene Position weitgehend unangefochten. Demnach handelt es sich beim grenzüberschreitenden Transfer von Kriegswaffen um die Weitergabe von Waren und Leistungen, die unmittelbar oder mittelbar den Tod von Menschen verursachen können und somit den Staaten eine besondere Sorgfaltspflicht im Umgang mit Rüstungsexporten auferlegen. Die moralische Position in Sachen Rüstungsexporte ist eindeutig: Beim grenzüberschreitenden Transfer von Kriegswaffen und Rüstungsgütern handelt es sich um die Weitergabe von Waren und Leistungen, die unmittelbar oder mittelbar den Tod von Menschen verursachen können. Dies begründet eine besondere Sorgfaltspflicht der Staaten im Umgang mit diesen Transfers.
Anmerkungen

Woertliche Uebernahmen ohne Quellenangabe. Der Autor hat stark umformuliert, doch die Aenlichkeit mit der Quelle ist wohl nicht zufaellig.

Sichter
Hood Eridanos


[95.] Ub/Fragment 117 02 - Diskussion
Bearbeitet: 6. April 2012, 19:36 Kybot
Erstellt: 13. June 2011, 16:06 (Hansgert Ruppert)
Fragment, Gesichtet, Ruestungsexportbericht 2003, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hansgert Ruppert, Eridanos, Goalgetter
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 117, Zeilen: 02-04
Quelle: Ruestungsexportbericht 2003
Seite(n): 8, Zeilen: 22-25
Die Grundsätze gehen hier weiter als der EU-Verhaltenskodex, wonach erst bei einem „eindeutigen Risiko“ keine Ausfuhrgenehmigung erteilt werden soll. Darüber hinaus soll die allgemeine Menschenrechtssituation im Bestimmungsland eine wichtige Rolle spielen. Für diese Frage spielt die Menschenrechtssituation im Empfängerland eine wichtige Rolle. Die Grundsätze gehen hier weiter als der EU-Verhaltenskodex [...], wonach erst bei insofern bestehendem „eindeutigen Risiko“ keine Ausfuhrgenehmigung erteilt werden soll.
Anmerkungen

Habe den zitierten Teil der Quelle geändert, weil meiner Meinung nach hier eher die nun genannten beiden Sätze vertauscht und leicht umgeschrieben wurden. Der Satz S. 8, Z. 18 ist außerdem bereits in Fragment 116 25 verwendet.

Sichter
Eridanos Goalgetter


[96.] Ub/Fragment 114 29 - Diskussion
Bearbeitet: 6. April 2012, 19:36 Kybot
Erstellt: 6. June 2011, 11:18 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, Ruestungsexportbericht 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith, 188.192.78.190, Goalgetter
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 114, Zeilen: 29-32
Quelle: Ruestungsexportbericht 2005
Seite(n): 5, 6, Zeilen: 27- 30, 1
Die Ausfuhr der so genannten sonstigen Rüstungsgüter richtet sich nach den Ausfuhrvorschriften von AWG und AWV. Nach dem der Systematik des AWG zugrunde liegenden Grundsatz der Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs ergibt sich für den Antragsteller gemäß der §§ 1 in Verbindung mit 3 AWG grundsätzlich ein Anspruch auf Erteilung der Ausfuhrge-[nehmigung, es sei denn, dass wegen Verletzung der in § 7 Abs. 1 AWG aufgeführten Rechtsgüter eine Genehmigung versagt werden kann.] Die Ausfuhr der sog. sonstigen Rüstungsgüter richtet sich nach den Ausfuhrvorschriften von AWG/AWV. Nach dem der Systematik des AWG zugrunde liegenden Grundsatz der Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs ergibt sich für den Antragsteller grundsätzlich ein Anspruch auf Erteilung der Ausfuhr[genehmigung (§§ 1 i. V. m. 3 AWG), es sei denn, dass wegen Verletzung der in § 7 Abs. 1 AWG aufgeführten Rechtsgüter eine Genehmigung versagt werden kann.]
Anmerkungen

Woertliche Uebernahmen mit Anpassungen ohne Quellenangabe, Plagiat wird auf der folgenden Seite fortgesetzt

Sichter
HgR Goalgetter


[97.] Ub/Fragment 101 19 - Diskussion
Bearbeitet: 6. April 2012, 19:36 Kybot
Erstellt: 7. June 2011, 02:40 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, KOM 2006b, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith, Eridanos, Hansgert Ruppert, Plagin Hood
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 101, Zeilen: 19-21
Quelle: KOM 2006b
Seite(n): 7, Zeilen: 16-18
Bereits die Existenz von Artikel 298 EGV, der ein spezielles Verfahren für den Fall eines möglichen Missbrauchs von Artikel 296 EGV vorsieht, belegt, dass die Mitgliedstaaten nicht grenzenlos in ihrer Entscheidung sind. Die bloße Existenz von Artikel 298 EGV, der ein spezielles Verfahren für den Fall eines möglichen Missbrauchs von Artikel 296 EGV vorsieht, belegt, dass die Mitgliedstaaten nicht uneingeschränkt sind in ihrer Entscheidung, [...]
Anmerkungen

Woertliche Uebernahmen mit Anpassungen ohne Quellenangabe -- jedoch sehr kurz, wohl aber Verschleierung - Ja, eine Verschleierung sehe ich da auch. HgR <br/> Weitere Übernahmen aus derselben Quelle auf der gleichen Seite, daher trotz der Kürze zu berücksichtigen. Hood

Sichter
HgR Hood


[98.] Ub/Fragment 074 11 - Diskussion
Bearbeitet: 6. April 2012, 19:35 Kybot
Erstellt: 7. June 2011, 02:22 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, KOM 2006b, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith, Eridanos, Hansgert Ruppert
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 74, Zeilen: 11-19
Quelle: KOM 2006b
Seite(n): 5, Zeilen: 12-20
[...] denn so führt beispielsweise die Inanspruchnahme des Artikels 296 EGV bei der öffentlichen Vergabe von Verteidigungsaufträgen zur Nichtanwendung der Vergaberichtlinie 2004/18/EG. Diese Richtlinie ist das juristische Instrument zur Gewährleistung der Vertragsbestimmungen zum freien Waren- und Dienstleistungsverkehr und zum Niederlassungsrecht im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe (Artikel 28, 43, 49 EGV). Die Vorschriften dieser Richtlinie sind somit Ausdruck der grundlegenden Prinzipien und Ziele des Binnenmarktes, die durch Art. 296 EGV umgangen werden. Der Rückgriff auf die Ausnahmeregel des Artikels 296 EGV berührt deshalb den Kernbereich der Europäischen Gemeinschaft und ist folglich von Natur aus ein juristisch wie politisch schwerwiegender Akt. Allerdings führt die Inanspruchnahme des Artikels 296 EGV bei der öffentlichen Vergabe von Verteidigungsaufträgen zur Nichtanwendung der Vergaberichtlinie 2004/18/EG. Diese Richtlinie ist das juristische Instrument zur Gewährleistung der Vertragsbestimmungen zum freien Waren- und Dienstleistungsverkehr und zum Niederlassungsrecht im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe (Artikel 28, 43, 49 EGV). Die Vorschriften der Richtlinie sind somit Ausdruck der grundlegenden Prinzipien und Ziele des Binnenmarktes. Die Inanspruchnahme der Ausnahmeregel des Artikels 296 EGV berührt deshalb den Kernbereich der Europäischen Gemeinschaft und ist folglich von Natur aus ein juristisch wie politisch schwerwiegender Akt.
Anmerkungen

Woertliche Uebernahme, teilweise mit Anpassungen, ohne Quellenangabe

Sichter
Eridanos HgR


[99.] Ub/Fragment 023 12 - Diskussion
Bearbeitet: 6. April 2012, 19:35 Kybot
Erstellt: 6. June 2011, 10:20 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, Ruestungsexportbericht 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith, 188.192.78.190, Goalgetter
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 23, Zeilen: 12-19
Quelle: Ruestungsexportbericht 2005
Seite(n): 2, Zeilen: 10-17
Für die Rüstungsgüter insgesamt, die in einer international weitgehend harmonisierten Militärgüterliste aufgeführt sind und zusätzlich zu Kriegswaffen auch diverse militärische Ausrüstungsgegenstände sowie Jagd- und Sportwaffen umfassen, gibt es gegenwärtig keine Statistik über tatsächliche Ausfuhren, sondern nur eine statistische Erfassung der beantragten Ausfuhrgenehmigungen. Hintergrund ist die unterschiedliche Systematik in der EU-Ausfuhrliste und dem vom Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften erstellten Warenverzeichnis. Anders als bei Kriegswaffen müssen die Unternehmen die erfolgten Ausfuhren sonstiger Rüstungsgüter nicht melden. Für die Rüstungsgüter insgesamt, die in einer international weitgehend harmonisierten sog. Militärgüterliste aufgeführt sind und zusätzlich zu Kriegswaffen u. a. diverse militärische Ausrüstungsgegenstände, aber auch z. B. Pistolen, Jagd- und Sportwaffen umfassen, gibt es gegenwärtig keine Statistik über tatsächliche Ausfuhren, sondern nur eine statistische Erfassung der beantragten Ausfuhrgenehmigungen. Hintergrund ist die unterschiedliche Systematik in der EU-Ausfuhrliste („Common List“) und dem Eurostat-Warenverzeichnis; anders als bei Kriegswaffen müssen die Unternehmen die erfolgten Ausfuhren sonstiger Rüstungsgüter nicht melden.
Anmerkungen

Woertliche Uebernahmen mit Anpassungen ohne Quellenangabe. Ruestungsexportbericht wird im Umfeld der Uebernahme erwaehnt, woertliche Uebernahme aber nicht gekennzeichnet.

Sichter
HgR Goalgetter


[100.] Ub/Fragment 022 08 - Diskussion
Bearbeitet: 6. April 2012, 19:35 Kybot
Erstellt: 6. June 2011, 10:10 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, Ruestungsexportbericht 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith, 79.246.141.202, 188.192.78.190
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 22, Zeilen: 8-12
Quelle: Ruestungsexportbericht 2005
Seite(n): 22, Zeilen: 3
Die relativ geringe Quote von formell abgelehnten Anträgen ist darauf zurückzuführen, dass viele Antragsteller bei Ausfuhrvorhaben in sensitive Länder vor Einreichen eines Genehmigungsantrages eine formelle oder informelle Voranfrage an die Kontrollbehörden richten. Falls das Ergebnis dieser Voranfrage negativ ausfällt, wird nur in sehr seltenen Fällen ein formeller Genehmigungsantrag gestellt. Die relativ geringe Quote der formell abgelehnten Anträgen ist vor allem darauf zurückzuführen, dass viele Antragsteller bei Ausfuhrvorhaben in sensitive Länder vor Einreichen eines Genehmigungsantrages eine formelle oder informelle Voranfrage nach den Genehmigungsaussichten an die Kontrollbehörden richten. Falls das Ergebnis dieser Voranfrage negativ ausfällt, wird nur noch in sehr seltenen Fällen ein formeller Genehmigungsantrag gestellt
Anmerkungen

Wörtliche Übernahmen mit leichten Anpassungen ohne Quellenangabe

Sichter
Goalgetter HgR


[101.] Ub/Fragment 009 01 - Diskussion
Bearbeitet: 6. April 2012, 19:34 Kybot
Erstellt: 8. June 2011, 11:53 (Ceterum censeo)
Fragment, Gesichtet, Roeser 1988, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Ceterum censeo, Goalgetter, Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 9, Zeilen: 1-3
Quelle: Roeser 1988
Seite(n): 26, Zeilen: 22-25
Schwerpunkt des Waffenhandels in den fünfziger Jahren war Europa. Vor allem die USA sorgten mit umfangreichen Rüstungslieferungen aus Gebrauchsbeständen an die europäischen NATO-Verbündeten für eine Aufrüstung. Schwerpunkt des Waffenhandels in den fünfziger Jahren war Europa. Vor allem die USA sorgten mit umfangreichen Rüstungslieferungen an die europäischen NATO-Verbündeten für eine Aufstockung der am Ende des 2. Weltkrieges nahezu aufgezehrten Arsenale in Westeuropa. Dabei handelte es sich fast ausschließlich um gebrauchtes Kriegsmaterial.
Anmerkungen

Erster Satz vollständig übernommen, zweiter weitgehend.

Sichter
Goalgetter Hindemith


[102.] Ub/Fragment 007 03 - Diskussion
Bearbeitet: 6. April 2012, 19:34 Kybot
Erstellt: 7. June 2011, 08:54 (Ceterum censeo)
Fragment, Gesichtet, Roeser 1988, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Ceterum censeo, Hindemith, Goalgetter
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 7, Zeilen: 3-5
Quelle: Roeser 1988
Seite(n): 25, Zeilen: 10-14
Zum einen verfügten am Ende des Ersten Weltkrieges die Armeen der europäischen Großmächte über ein umfangreiches Waffenarsenal, dessen teilweise Weitergabe nicht den allein gewinnorientierten privaten Waffenhändlern überlassen werden sollte. Zum einen verfügten am Ende des 1. Weltkriegs die Armeen der europäischen Großmächte über ein umfangreiches Waffenarsenal, dessen teilweise Weitergabe an neue Besitzer nicht den allein gewinnorientierten privaten Waffenhändlern überlassen werden sollte.
Anmerkungen

Übernahme mit marginalen Änderungen ("Erster" statt "1."; "an neue Besitzer" ausgelassen).

Sichter
Hindemith Goalgetter