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We're Getting Mutants in the MCU - The Loop
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Untersuchte Arbeit: Seite: 113, Zeilen: 8-14 |
Quelle: Ruestungsexportbericht 2005 Seite(n): 4, Zeilen: |
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Nach § 7 AWG sowie § 5f. AWV ist die Ausfuhr sämtlicher Rüstungsgüter genehmigungspflichtig. Die Rüstungsgüter sind in der Anlage zur AWV, der Ausfuhrliste in Teil I Abschnitt A abschließend aufgeführt. Sie erstrecken sich auf 22 Positionen (Nr. 0001 bis Nr. 0022), die noch weiter untergliedert sind. Diese Positionen lehnen sich, ebenso wie die „Military List“ der EU, eng an die entsprechende Liste des Wassenaar-Arrangements (Munitions List) an, welche die Bundesregierung in Erfüllung ihrer politischen Verpflichtungen in nationales Recht überführt hat. | Nach dem AWG / der AWV ist die Ausfuhr aller Rüstungsgüter genehmigungspflichtig. Die Rüstungsgüter sind in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (AL, Anlage zur AWV)[FN 12] abschließend aufgeführt. Sie erstrecken sich auf 22 Positionen (Nr. 0001 bis Nr. 0022), die noch weiter untergliedert sind. Diese Positionen lehnen sich, ebenso wie die „Military List“ der EU, eng an die entsprechende Liste des Wassenaar-Arrangements (Munitions List) an, welche die Bundesregierung in Erfüllung ihrer politischen Verpflichtungen hier in nationales Recht überführt hat
[FN 12 Siehe Anlage 2a.] |
Woertliche Uebernahme mit Anpassungen ohne Quellenangabe |
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