|
|
Untersuchte Arbeit: Seite: 87, Zeilen: 1-3 |
Quelle: von der Groeben/Schwarze (Hrsg.), Kommentar zum EU-/EG-Vertrag, 6. Auflage, München 2003 Seite(n): § 30 EG Rdnr. 55, Zeilen: |
---|---|
Zur öffentlichen Sicherheit ist die Sicherung der Existenz eines Staates zu rechnen. Hierzu kann aber auch die Unterbrechung der Versorgung mit überlebensnotwendigen Gütern, wie beispielsweise mit Erdölerzeugnissen, gerechnet werden. [FN 329]
[FN 329: EuGH, Slg. 1984, 2727, 2751.] |
Zur öffentlichen Sicherheit ist des weiteren die Sicherung der Existenz eines Staates zu rechnen; sie kann durch Unterbrechung der Versorgung mit überlebensnotwendigen Gütern, darunter mit Erdölerzeugnissen gefährdet werden. [FN 124]
[FN 124: EuGH - Campus Oil, 72/83 - Slg. 1984, 2727, 2751 Ziff. 35 [...]] |
@Ceterum: Das Original sieht in meiner Campus-Online-Vesion ganz anders aus, obwohl gleiche Auflage. Beispielsweise hat das mir vorliegende Exemplar mehr Fußnoten. Wie kann das sein? Gruß HgR @HgR: Verstehe ich auch nicht, meinem Vermerk lag die bei Beck-Online eingespeiste Version (6. Aufl. 2003) zugrunde, bezüglich derer eine automatische Abgleich-Funktion übrigens sehr wünschenswert wäre (vermute, dass man hier noch einige Male fündig werden könnte). Wichtig: einschlägig ist die Kommentierung zu Art. 30 EG-Vertrag (dort Rdnr. 55), nicht zu Art. 296! Ceterum Das war der entscheidende Hinweis! :) HgR |
|