VroniPlag Wiki

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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 92, Zeilen: 16-24
Quelle: Schalast und Koesters 2008
Seite(n): 11, 12, Zeilen: 11: 3ff; 12: 3-8
Gericke & Kallert (2007) berücksichtigten 277 Patienten, in 48 % der erfassten Fälle war eine Beendigung wegen Aussichtslosigkeit erfolgt, 9 % waren erst nach Erreichen der Höchstfrist entlassen worden. Pollähne & Kemper (2007) stellen die Ergebnisse einer Erhebung über 280 Patienten dar, die im Laufe des Jahres 2005 aus Einrichtungen des § 64-Maßregelvollzugs in NRW entlassen worden waren. Die Quote der „Erledigungen” nach § 67d Abs. 5 StGB, also Therapieabbrüche mangels Erfolgsaussicht, war in diesem Kollektiv mit fast 74 % der Fälle enorm hoch. Der Anteil der nach Erreichen der Höchstfrist Entlassenen lag, wie in der vorgenannten Untersuchung, ebenfalls bei 9 %. Die erste Studie (Gericke & Kallert 2007) berücksichtigte 277 Patienten, die in Entziehungsanstalten Sachsens zwischen 1996 und 2001 aufgenommen wurden und bei denen bereits zwei Jahre Bewährungszeit in Freiheit überblickt werden konnten. [...] In 48 % der erfassten Fälle war eine Beendigung wegen Aussichtslosigkeit erfolgt, 9 % waren erst nach Erreichen der Höchstfrist entlassen worden.

[Seite 12]

Pollähne & Kemper (2007) stellen die Ergebnisse einer Erhebung über 280 Patienten dar, die im Laufe des Jahres 2005 aus Einrichtungen des § 64-Maßregelvollzugs in NRW entlassen worden waren. Die Quote der „Erledigungen” nach § 67d Abs. 5 StGB, also Therapieabbrüche mangels Erfolgsaussicht, war in diesem Kollektiv mit fast 74 % der Fälle enorm hoch. Der Anteil der nach Erreichen der Höchstfrist Entlassenen lag, wie in der vorgenannten Untersuchung, ebenfalls bei 9 Prozent.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith) Schumann