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Untersuchte Arbeit: Seite: 92, Zeilen: 1-15 |
Quelle: Bezzel 2008 Seite(n): 50, 51, Zeilen: 50: 21ff - 51: 1-8 |
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[Suchtmittel spielen auch in der forensischen Vorgeschichte eine ] Rolle. Eigentumsdelikte führen in beiden Suchtgruppen (Alkohol und Drogen) die Liste der Vordelikte an, wobei Drogenabhängige eine deutliche Steigerung der Delikthäufigkeit wie -schwere in ihrer Straftatentwicklung aufweisen (Koch, 1988; Seifert & Leygraf, 1999). Haben 1984 Verstöße gegen das BtMG 70 % der Einweisungsdelikte ausgemacht, sind es 1999 nur 29 %. Der Anteil von Gewaltdelikten ist dagegen dreimal höher (Seifert & Leygraf, 1999). Da bei den Drogenabhängigen viele mit gewaltsamen Vermögensdelikten in den Maßregelvollzug kommen, ist in dieser Gruppe die gleichzeitig ausgesprochene Freiheitsstrafe im Median höher als bei Alkoholikern: 33,5 Monate vs. 18 Monate (Meier & Metrikat, 2003).
Resümierend kann man bei suchtkranken Maßregelvollzugspatienten überwiegend von Frühkriminellen sprechen: Delinquenzbeginn vor dem 30. Lebensjahr, Häufung von Körperverletzungen und Eigentumsdelikten, eine insgesamt erhebliche strafrechtliche Vorbelastung (Bischoff-Mews, 1998). Anlassdeliktisch überwiegen Eigentumsdelikte, gefolgt von Körperverletzungen (Bischoff-Mews, 1998; Koch, 1988; Seifert & Leygraf, 1999). |
Suchtmittel spielen auch in der forensischen Vorgeschichte eine Rolle. Eigentumsdelikte führen in beiden Suchtgruppen (Alkohol und Drogen) die Liste der Vordelikte an, wobei Drogenabhängige eine deutliche Steigerung der Delikthäufigkeit wie -schwere in ihrer Straftatentwicklung aufweisen (Koch, 1988; Seifert & Leygraf, 1999). Haben 1984 Verstöße gegen das BtMG 70 % der Einweisungsdelikte ausgemacht, sind es 1999 nur 29 %. Der Anteil von Gewaltdelikten ist dagegen dreimal höher (Seifert & Leygraf, 1999). Da bei den Drogenabhängigen viele mit gewaltsamen Vermögensdelikten in den Maßregelvollzug kommen, ist in dieser Gruppe die gleichzei-
[Seite 51] tig ausgesprochene Freiheitsstrafe im Median höher als bei Alkoholikern: 33,5 Monate vs. 18 Monate (Meier & Metrikat, 2003). Resümierend kann man bei suchtkranken Maßregelvollzugspatienten überwiegend von Frühkriminellen sprechen: Delinquenzbeginn vor dem 30. Lebensjahr, Häufung von Körperverletzungen und Eigentumsdelikten, eine insgesamt erhebliche strafrechtliche Vorbelastung (Bischoff-Mews, 1998). Anlassdeliktisch überwiegen Eigentumsdelikte, gefolgt von Körperverletzungen (Bischoff-Mews, 1998; Koch, 1988; Seifert & Leygraf, 1999). |
Ein Verweis auf die Quelle fehlt. |
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