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Untersuchte Arbeit: Seite: 87, Zeilen: 2-19 |
Quelle: Schalast und Koesters 2008 Seite(n): 26, 30, Zeilen: 26: 15-18; 30: 13ff |
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In mehreren Untersuchungen wurde festgestellt, dass ein Teil der Absolventen suchtherapeutischer Maßnahmen sich hinsichtlich wichtiger Einstellungs- und Verhaltensparameter nicht verbessert, sondern verschlechtert (Moos 2005). Dabei ist unter anderem der Ausprägungsgrad der Störung ein Risikofaktor für negative Auswirkungen von Therapie.
Über eine aufwändige Untersuchung des Nutzens von Therapien mit strafrechtlichem Hintergrund (QCT = quasi compulsory treatment) berichten Stevens et al. (2006). Ziel dieser multizentrischen Studie war es, den Ertrag eben solcher und „freiwilliger“ Therapien zu vergleichen. Unter beiden Bedingungen wurden jeweils über 400 Klienten bei Antritt der Therapie sowie sechs, zwölf und 18 Monate später eingehend interviewt. Für beide Gruppen fand sich ein starker Rückgang des (selbst berichteten) Drogenkonsums bei allen Nachuntersuchungsterminen. Ebenso war das kriminelle Verhalten in beiden Gruppen erheblich reduziert, wobei allerdings der Level für die QCT-Klienten durchgängig geringfügig höher lag. Ein enger Zusammenhang zwischen Gruppenzugehörigkeit und Behandlungsmotivation wurde nicht festgestellt. 78 % der QCT- und 65 % der „freiwilligen“ Patienten gaben an, die Behandlung subjektiv unter äußerem Zwang angetreten zu haben. QCT ist, so die Schlussfolgerung, nicht weniger effektiv (aber auch nicht effektiver) als Behandlung auf freiwilliger Basis. |
In mehreren Untersuchungen wurde festgestellt, dass ein Teil der Absolventen suchtherapeutischer Maßnahmen sich hinsichtlich wichtiger Einstellungs- und Verhaltensparameter nicht verbessert, sondern verschlechtert (Moos 2005). Dabei ist unter anderem der Ausprägungsgrad der Störung ein Risikofaktor für negative Auswirkungen von Therapie.
[Seite 30] Über eine aufwändige Untersuchung des Nutzens von Therapien mit strafrechtlichem Hintergrund (QCT = quasi compulsory treatment) berichten Stevens et al. (2006, vgl. a. Stevens 2006). Ziel dieser multizentrischen Studie – unter Beteiligung von Einrichtungen in Österreich, der Schweiz, Italien, der Niederlande, Deutschland und England – war es, den Ertrag eben solcher und „freiwilliger“ Therapien zu vergleichen. Unter beiden Bedingungen wurden jeweils über 400 Klienten bei Antritt der Therapie sowie sechs, zwölf und 18 Monate später eingehend interviewt. Unter anderem wurde der Europe-ASI (Addiction Severity Index) eingesetzt. Für beide Gruppen fand sich ein starker Rückgang des (selbst berichteten) Drogenkonsums bei allen Nachuntersuchungsterminen. Ebenso war das kriminelle Verhalten in beiden Gruppen erheblich reduziert, wobei allerdings der Level für die QCT-Klienten durchgängig geringfügig höher lag. Ein enger Zusammenhang zwischen Gruppenzugehörigkeit und Behandlungsmotivation wurde nicht festgestellt. 78 % der QCT- und 65 % der „freiwilligen“ Patienten gaben an, die Behandlung subjektiv unter äußerem Zwang angetreten zu haben. QCT ist, so die Schlussfolgerung, nicht weniger effektiv (aber auch nicht effektiver) als Behandlung auf freiwilliger Basis. |
Ein Verweis auf die Quelle fehlt. |
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