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Untersuchte Arbeit: Seite: 20, Zeilen: 18-29 |
Quelle: Bezzel 2008 Seite(n): 28, 29, Zeilen: 28: 23-29 29: 4-8 |
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Schalast, Dessecker und von der Haar (2005) sehen das Grundproblem nach wie vor in der Anordnungspraxis, da viele negative Faktoren wie mangelnde Deutschkenntnisse, fehlende Behandlungsmotivation etc. trotz der restriktiveren Fassung nicht grundsätzlich gegen eine Unterbringung sprechen. Sie machen deutlich, dass sich die Klientel nach der Neufassung nicht wesentlich geändert hat, der Anstieg der Therapieabbrüche (auf 60 %) aber erheblich ist. Dies kann sich negativ auf die Therapiemotivation der Verbleibenden auswirken, wenn der Therapiemisserfolg zum Regelfall wird. Es kann zu einer Risikoverschiebung kommen, da höchst problematische Straftäter nun ihre meist kurzen Restfreiheitsstrafen im Strafvollzug ohne weitere Intervention absitzen. Schalast, Dessecker und von der Haar (2005) befürchten einen lähmenden Effekt für die Therapie und eine Überforderung der forensischen Einrichtungen. | Schalast, Dessecker und von der Haar (2005) sehen das Grundproblem nach wie vor in der Anordnungspraxis, da viele negative Faktoren wie mangelnde Deutschkenntnisse, fehlende Behandlungsmotivation etc. trotz der restriktiveren Fassung nicht grundsätzlich gegen eine Unterbringung sprechen. Auch sie machen deutlich, dass – obwohl sich das Klientel nach der Neufassung nicht wesentlich geändert hat – der Anstieg der Therapieabbrüche (auf 60 %) erheblich ist. Dies kann sich negativ auf die Therapiemotivation der Verbleibenden auswirken, wenn der Therapiemisserfolg zum Regelfall wird.
[Seite 29] Es kann zu einer Risikoverschiebung kommen, da höchst problematische Straftäter nun ihre meist kurzen Restfreiheitsstrafen im Strafvollzug ohne weitere Intervention absitzen. Schalast, Dessecker und von der Haar (2005) befürchten einen lähmenden Effekt für die Therapie und eine Überforderung der forensischen Einrichtungen. |
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