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Untersuchte Arbeit: Seite: 19, Zeilen: 22-31 |
Quelle: Bezzel 2008 Seite(n): 27, Zeilen: 3-12 |
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Trotzdem stellt sich im § 64 StGB-Bereich häufig die Frage nach Fehleinweisung (Seifert & Leygraf, 1999). Etwa 50 % der Untergebrachten beenden die Therapie nicht regulär, sondern werden aufgrund einer pessimistischen Erfolgseinschätzung zur Verbüßung der Freiheitsstrafe in die Haft zurückgeschickt, da die Therapie gescheitert ist (§ 67 d Abs. 5 StGB). Um Fehleinweisungen zu verhindern, kommt den Sachverständigengutachten im Erkenntnisverfahren eine besondere Aufgabe zu, denen diese aber nicht immer gerecht werden. Besonders problematisch ist es, wenn überhaupt kein Gutachten erstellt wird. In einer bundesweiten Stichtagserhebung aus dem Jahr 1994 wurde dies bei 15 % der untersuchten 727 Maßregelvollzugpatienten festgestellt (von der Haar, 1995). | Trotzdem stellt sich im § 64 StGB-Bereich häufig die Frage nach Fehleinweisung (Seifert & Leygraf, 1999). Etwa 50 % der Untergebrachten beenden die Therapie nicht regulär, sondern werden aufgrund einer pessimistischen Erfolgseinschätzung zur Verbüßung der Freiheitsstrafe in die Haft zurückgeschickt, da die Therapie gescheitert ist (§ 67 d Abs. 5 StGB). Um Fehleinweisungen zu verhindern, kommt den Sachverständigengutachten im Erkenntnisverfahren eine besondere Aufgabe zu, denen diese aber nicht immer gerecht werden. Besonders problematisch ist es, wenn überhaupt kein Gutachten erstellt wird. In einer bundesweiten Stichtagserhebung aus dem Jahr 1994 wurde dies bei 15 % der untersuchten 727 Maßregelvollzugpatienten festgestellt (von der Haar, 1995). |
Ein Verweis auf die Quelle fehlt. |
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