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Untersuchte Arbeit: Seite: 8, Zeilen: 14-30 |
Quelle: BMI 2001 Seite(n): 18, Zeilen: 18ff |
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Die gesellschaftliche Tendenz zur Unterbewertung der Gefahren des Alkoholkonsums und des Alkoholmissbrauchs beruht unter anderem darauf, dass alkoholische Getränke auf Grund unserer kulturellen Tradition primär als Genussmittel, regional in unterschiedlicher Art sogar wie ein Lebensmittel eingeschätzt werden. In anderen, auch europäischen, Staaten mit stärkerer puritanischer oder mit muslimischer Tradition wird Alkohol grundsätzlich abgelehnt und der Konsum von oder Handel mit Alkohol und alkoholischen Getränken mit Kriminalstrafe bedroht. Der soziokulturelle Kontext und die kulturellen Traditionen dürfen daher bei der Auseinandersetzung mit dem Thema psychotrope Substanzen nicht außer Acht gelassen werden.
Alkohol und Kriminalität sind sehr eng miteinander verbunden, wobei Straftaten im Straßenverkehr und Gewaltdelikte mengenmäßig besonders hervorstechen. So standen beispielsweise nach einer Sonderauswertung des Jahres 1999 rund 41 % aller Tatverdächtigen ab 21 Jahren, gegen die von der Polizei wegen Totschlags ermittelt wurde, unter Alkoholeinfluss. Jedoch geht es bei der Tatentstehung selten um einfache Ursachenzusammenhänge. (Bundeskriminalamt, 2005) Bei den illegalen Drogen ist zunächst festzuhalten, dass im Gegensatz zum Alkohol fast jede Form des Umgangs im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) mit Strafe bedroht ist. |
Die gesellschaftliche Tendenz zur Unterbewertung der Gefahren des Alkoholkonsums und des Alkoholmissbrauchs beruht unter anderen [sic] darauf, dass alkoholische Getränke auf Grund unserer kulturellen Tradition primär als Genussmittel, regional in unterschiedlicher Art sogar wie ein Lebensmittel eingeschätzt werden. In anderen, auch europäischen, Staaten mit stärkerer puritanischer oder mit muslimischer Tradition wird Alkohol grundsätzlich abgelehnt und der Konsum von oder Handel mit Alkohol und alkoholischen Getränken mit Kriminalstrafe bedroht. Der soziokulturelle Kontext und die kulturellen Traditionen dürfen daher bei der Auseinandersetzung mit dem Thema Drogen nicht außer Acht gelassen werden.
Alkohol und Kriminalität sind sehr eng miteinander verbunden, wobei Straftaten im Straßenverkehr und Gewaltdelikte mengenmäßig besonders hervorstechen. So standen beispielsweise nach einer Sonderauswertung des Jahres 1999 rund 41 % aller Tatverdächtigen ab 21 Jahren, gegen die von der Polizei wegen Totschlags ermittelt wurde, unter Alkoholeinfluss. Jedoch geht es bei der Tatentstehung selten um einfache Ursachenzusammenhänge. Bei den illegalen Drogen ist zunächst festzuhalten, dass im Gegensatz zum Alkohol fast jede Form des Umgangs im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) mit Strafe bedroht ist. |
Ein Verweis auf die Quelle fehlt. Die angegebene Quelle Bundeskriminalamt (2005) enthält den Wortlaut nicht. |
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