von Thomas Tewes
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[1.] Tt/Fragment 095 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2014-09-14 13:49:29 WiseWoman | Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schalast und Koesters 2008, Schutzlevel sysop, Tt, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 95, Zeilen: 1-2, 4-12, 17-27 |
Quelle: Schalast und Koesters 2008 Seite(n): 29, 31, Zeilen: 29: 21-22; 31: 1ff |
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Insgesamt erscheint dies jedoch für drogenabhängige Straftäter besser untersucht als für alkoholabhängige.
[...] Neben zahlreichen Studien die gute Ergebnisse dieser Therapieform ausweisen (Gossop, 2005; Gericke und Kallert, 2007) könnte allerdings auch eine Reihe von Beiträgen angeführt werden, die hinsichtlich angeordneter Therapien bei süchtigen Straftätern eine skeptische Bilanz ziehen (vgl. EISS 2003). Klag et al. (2005) bewerten die Datenlage zu Therapien unter justiziellem Zwang als eher dürftig. Viele Publikationen hätten keine empirische Basis; bei den empirischen Studien fehlten meist adäquate Kontrollgruppen, und Katamnesezeiträume seien häufig kurz. In der Praxis wird durchaus auch beklagt, dass ein hoher Anteil von Klienten mit justizieller Therapieauflage das Klima in einer Einrichtung ungünstig beeinflussen könne (Stevens 2006). [...] [...] Die Schlussfolgerung, dass die besseren Verläufe der regulär Entlassenen eine direkte Folge des längeren Aufenthaltes in der Therapie seien, erscheint dabei jedoch voreilig. Therapieabbrüche erfolgen eher bei Patienten mit schwerwiegenderen Problemen, schlechteren Ressourcen und ausgeprägteren Persönlichkeitsstörungen. „Therapieabbrecher“ stellen also eine systematisch ungünstigere Selektion aus der Ausgangspopulation dar. Ähnliche Patientenmerkmale sind mit längerem Verbleib in der Behandlung einerseits und günstigerem Outcome andererseits assoziiert (Anglin & Hser 1990, Vogt 2000). Auch die Kosten einer längeren Therapie müssen an dieser Stelle berücksichtigt werden. Der Nutzen einer Behandlungsmaßnahme lässt sich nicht allein schon damit belegen, dass die regulären Absolventen einen günstigeren Verlauf haben als die Abbrecher. |
Insgesamt erscheint dies für drogenabhängige Straftäter besser untersucht als für alkoholabhängige.
[Seite 31] Es könnte allerdings auch eine Reihe von Beiträgen angeführt werden, die hinsichtlich angeordneter Therapien bei süchtigen Straftätern eine skeptische Bilanz ziehen (vgl. EISS 2003). Klag et al. (2005) bewerten die Datenlage zu Therapien unter justiziellem Zwang als eher dürftig. Viele Publikationen hätten keine empirische Basis; bei den empirischen Studien fehlten meist adäquate Kontrollgruppen, und Katamnesezeiträume seien häufig kurz. In der Praxis wird durchaus auch beklagt, dass ein hoher Anteil von Klienten mit justizieller Therapieauflage das Klima in einer Einrichtung ungünstig beeinflussen könne (Stevens 2006). [...] Die Schlussfolgerung, dass die besseren Verläufe der regulär Entlassenen eine direkte Folge des längeren Aufenthaltes in der Therapie seien, erscheint dabei voreilig. Therapieabbrüche erfolgen eher durch Patienten mit schwerwiegenderen Problemen, schlechteren Ressourcen und ausgeprägteren Persönlichkeitsstörungen. „Therapieabbrecher“ stellen also eine systematisch ungünstigere Selektion aus der Ausgangspopulation dar. Ähnliche Patientenmerkmale sind mit längerem Verbleib in der Behandlung einerseits und günstigerem Outcome andererseits assoziiert (Anglin & Hser 1990, Vogt 2000). Der Nutzen einer Behandlungsmaßnahme lässt sich nicht allein schon damit belegen, dass die regulären Absolventen einen günstigeren Verlauf haben als die Abbrecher. |
Ein Verweis auf die Quelle fehlt. Die Übernahme beginnt auf der Vorseite: Fragment 094 30. |
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