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Erkundung der Motivationsänderungen im Verlauf der Therapie im Maßregelvollzug gemäß § 64 StGB

von Thomas Tewes

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[1.] Tt/Fragment 086 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2014-09-14 12:38:10 WiseWoman
Bezzel 2008, Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tt

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 86, Zeilen: 1ff (komplett)
Quelle: Bezzel 2008
Seite(n): 51, 52, Zeilen: 51: 22ff - 52: 1ff
Auch die bisher als unabdingbar geltende Änderungsmotivation wird nun nicht mehr als Voraussetzung, sondern als Ziel der Therapie gesehen. Man spricht von einem „Paradigmenwechsel“ (a. a. O., S. 612). Sichtweisen, Einstellungen und emotionale Bewertungen des Patienten bezüglich des Substanzkonsums werden in der Therapie berücksichtigt, verschiedene Stadien des Veränderungsprozesses werden akzeptiert. In der Entwöhnungstherapie rücken motivationale und gesprächstherapeutische Interventionen in den Vordergrund, das familiäre Umfeld wird verstärkt mit einbezogen, kognitiv-verhaltenstherapeutische Modelle und soziotherapeutische Maßnahmen werden eingesetzt.

Auch die forensische Entwöhnungstherapie betont die Motivationsarbeit als wesentliche therapeutische Aufgabe (Koch, 1988). Dabei ist eine zumindest latent vorhandene Behandlungsbereitschaft von Nöten, um einen anhaltenden Behandlungserfolg erzielen zu können. Die im Erkenntnisverfahren vorgetragene Motivation stellt sich häufig als gering bzw. zielgerichtet heraus und fällt im Laufe der Therapie in sich zusammen; Koch (1988) erkennt in ihrer Alkoholikerstichprobe (N = 97) bei 30 % eine nur oberflächliche Therapiemotivation. Allerdings untersucht sie nur Patienten mit erfolgreichem Therapieabschluss, d. h., der reale Anteil derer mit motivationalen Defiziten wird in der Gesamtgruppe höher sein. Einige Patienten versuchen, der Haft zu entgehen und erhoffen sich leichtere Lebensbedingungen in der Therapie. Änderungsbereitschaft oder gar Abstinenzmotivation sind zu diesem Zeitpunkt nicht vorhanden. Hier stellt sich die Frage, ob diese Patienten tatsächlich die vom Gesetzgeber verschärfte Unterbringungsvoraussetzung bezüglich feststellbarer positiver Behandlungsprognose erfüllen oder im Maßregelvollzug fehlplaziert sind. Schalast (2000) stellt eine Motivationsstudie vor, in der 83 alkoholkranke und drogenabhängige Probanden aus vier Kliniken zu drei Messzeitpunkten bzgl. ihrer Therapiemotivation untersucht werden. Als bedeutsame Motivationsdimensionen werden zuversichtliche Kooperationsbereitschaft und Problembewusstsein herausgestellt. Hoffnungslosigkeit dagegen kann eine trotzige Verweigerungshaltung fördern, ein geringes Problembewusstsein hängt mit fehlenden therapiebezogenen Erwartungen zusammen. Unklare Abstinenzvorsätze zu Behandlungsbeginn können im Laufe der Therapie häufig nicht gefestigt werden. Schalast betont als ein Resumée seiner Arbeit die Bedeutung positiver Aspekte in der Behandlung und die Förderung von Therapiehoffnung.

Auch die bisher als unabdingbar geltende Änderungsmotivation wird nun nicht mehr als Voraussetzung, sondern als Ziel der Therapie gesehen. Man spricht von einem „Paradigmenwechsel“ (a. a. O., S. 612). Sichtweisen, Einstellungen und emotionale Bewertungen des Patienten bezüglich des Substanzkonsums werden in der Therapie berücksichtigt, verschiedene Stadien des Veränderungsprozesses werden akzeptiert. In der Entwöhnungstherapie rücken motivationale und gesprächstherapeutische Interventionen in den Vordergrund, das familiäre Umfeld wird verstärkt mit einbezogen, kognitiv-verhaltenstherapeutische Modelle und soziotherapeutische Maßnahmen werden eingesetzt.

Auch die forensische Entwöhnungstherapie betont die Motivationsarbeit als wesentliche therapeutische Aufgabe (Koch, 1988). Dabei ist eine zumindest latent vorhandene Behandlungsbereitschaft von Nöten, um einen anhaltenden Behandlungserfolg erzielen

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zu können. Die im Erkenntnisverfahren vorgetragene Motivation stellt sich häufig als gering bzw. zielgerichtet heraus und fällt im Laufe der Therapie in sich zusammen; Koch (1988) erkennt in ihrer Alkoholikerstichprobe (N = 97) bei 30 % eine nur oberflächliche Therapiemotivation. Allerdings untersucht sie nur Patienten mit erfolgreichem Therapieabschluss, d. h., der reale Anteil derer mit motivationalen Defiziten wird in der Gesamtgruppe höher sein. Einige Patienten versuchen, der Haft zu entgehen und erhoffen sich leichtere Lebensbedingungen in der Therapie. Änderungsbereitschaft oder gar Abstinenzmotivation sind zu diesem Zeitpunkt nicht vorhanden. Hier stellt sich die Frage, ob diese Patienten tatsächlich die vom Gesetzgeber verschärfte Unterbringungsvoraussetzung bezüglich feststellbarer positiver Behandlungsprognose erfüllen oder im Maßregelvollzug fehlplatziert sind. Schalast (2000) stellt eine Motivationsstudie vor, in der 83 alkoholkranke und drogenabhängige Probanden aus vier Kliniken zu drei Messzeitpunkten bzgl. ihrer Therapiemotivation untersucht werden. Als bedeutsame Motivationsdimensionen werden zuversichtliche Kooperationsbereitschaft und Problembewusstsein herausgestellt. Hoffnungslosigkeit dagegen kann eine trotzige Verweigerungshaltung fördern, ein geringes Problembewusstsein hängt mit fehlenden therapiebezogenen Erwartungen zusammen. Unklare Abstinenzvorsätze zu Behandlungsbeginn können im Laufe der Therapie häufig nicht gefestigt werden. Schalast betont als ein Resumée seiner Arbeit die Bedeutung positiver Aspekte in der Behandlung und die Förderung von Therapiehoffnung.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith) Schumann



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