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Erkundung der Motivationsänderungen im Verlauf der Therapie im Maßregelvollzug gemäß § 64 StGB

von Thomas Tewes

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[1.] Tt/Fragment 011 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2014-09-14 16:19:05 Graf Isolan
BMI 2006, Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tt

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 11, Zeilen: 1-14
Quelle: BMI 2006
Seite(n): 297, 298, Zeilen: 297: 21ff; 298: 1-2
[Selten jedoch kann der Alkoholeinfluss als die einzige Ursache her]ausgearbeitet werden (Dingwall, G., 2005). Seine Bedeutung ist lebensgeschichtlich vergleichsweise besonders hoch bei Tätern, die wiederkehrend zu freiheitsentziehenden Strafen verurteilt werden (Egg, R., 1996; Kaiser, G., 1996; Kerner H.-J., 1992; Greenfield, L.A., 1998). Für die polizeilich registrierte Kriminalität wird in der PKS (Polizeiliche Kriminalstatistik) bei der Tataufklärung erfasst, ob ein Tatverdächtiger während der Tatausführung ersichtlich unter Alkoholeinfluss stand. In tatbezogener Betrachtung ergab sich im Berichtsjahrgang 2005, dass in rund 340.000 aufgeklärten Fällen (das sind 9,7 % aller aufgeklärten Fälle) Alkoholeinfluss vorlag. Mehr als jedes vierte aufgeklärte Gewaltdelikt (29,7 %) wurde von Tatverdächtigen unter Alkoholeinfluss begangen. Den höchsten Wert nahm, in Übereinstimmung mit den Ergebnissen vieler früherer Jahre, der Zechanschlussraub ein (58, % [sic]). In täterbezogener Betrachtung gilt: Es wurden rund 261.342 Tatverdächtige registriert (das sind 11,3% aller Tatverdächtigen), die nach polizeilichem Erkenntnisstand bei der Tatausführung unter Alkoholeinfluss standen; bei den Gewalttätern waren es 30,6 % (Bundeskriminalamt, 2005) Wie im 1. PSB näher ausgeführt ist, kann der Alkoholeinfluss jedoch nur selten als die einzige Ursache herausgearbeitet werden.44 Seine Bedeutung ist lebensgeschichtlich vergleichsweise besonders hoch bei Tätern, die wiederkehrend zu freiheitsentziehenden Strafen verurteilt werden.45

Für die polizeilich registrierte Kriminalität wird in der PKS bei der Tataufklärung erfasst, ob ein Tatverdächtiger während der Tatausführung ersichtlich unter Alkoholeinfluss stand. In tatbezogener Betrachtung ergab sich im Berichtsjahrgang 2005, dass in rund 340.000 aufgeklärten Fällen (das sind 9,7 % aller aufgeklärten Fälle) Alkoholeinfluss vorlag. Mehr als jedes vierte aufgeklärte Gewaltdelikt (29,7 %) wurde von Tatverdächtigen unter Alkoholeinfluss begangen. Den höchsten Wert nahm, in Übereinstimmung mit den Ergebnissen vieler früherer Jahre, der Zechanschlussraub ein (58,1 %). In täterbezogener Betrachtung gilt: Es wurden rund 261.342 Tatverdächtige registriert (das sind 11,3 %

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aller Tatverdächtigen), die nach polizeilichem Erkenntnisstand bei der Tatausführung unter Alkoholeinfluss standen; bei den Gewalttätern waren es 30,6 %.46


44 Zu einer detaillierten neueren Analyse, deren Ergebnisse auch auf Deutschland übertragbar erscheinen, vgl. Dingwall, G., 2005.

45 Vgl. statt vieler Egg , R., 1996, S. 198 ff.; Kaiser, G., 1996, S. 639 ff.; Kerner, H.-J., 1992, S. 107 ff.; umfangreiche statistische Analyse für die USA siehe bei Greenfeld, L. A., 1998.

46 Vgl. Bundeskriminalamt (Hg.), Polizeiliche Kriminalstatistik 2005, Tabellen 12 und 22 im Anhang.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith) Agrippina1



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