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Untersuchte Arbeit: Seite: 67, Zeilen: 11-16 |
Quelle: Breunig 2007 Seite(n): 478, Zeilen: 2. Sp. |
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Im Gegensatz zu Internet-TV im (offenen) Internet wird IPTV somit über von Netzbetreibern kontrollierte geschlossene IP-Netze angeboten, um die erforderliche Bandbreite für die Übertragung von IPTV sicherzustellen. Es ist daher kein Internetfernsehen für das globale Netz, sondern vielmehr ein Providerfernsehen, das nur die Kunden eines bestimmten Anbieters (z. B. T-Online) abrufen können.138
138 So auch Breunig, MP 2007, 478, 479; Schön, tendenz 1/2007, 20, 21; Weber, ZUM 2007, 688, 689; Eberle, ZUM 2007, 439, 440; Hoeren, MMR 2008, 139, 139; ders., in: Peifer (Hrsg.), Vierzig Jahre Institut für Rundfunkrecht, 65, 66; ALM, Jahrbuch 2006, 249; dies., Jahrbuch 2008, 100; Ernst, in: Schiwy/Schütz/Dörr, Medienrecht, 541; Büchner, CR 2007, 473, 476; Schmitz, epd medien 22/2006, 3, 5; Kozamernik/Vermaele, EBU Technical Review 04/2005, 4; Thomson, IPTV, 8 |
[S. 478, 2. Sp. 12-16]
Im Gegensatz zu Web-TV im (offenen) Internet wird IPTV über von Netzbetreibern kontrollierte geschlossene IP-Netze angeboten, um die erforderliche Bandbreite für die Übertragung von IPTV-Diensten sicherzustellen. [S. 479, 1. Sp. 51-52 - 2. Sp. 3] IPTV ist damit – obwohl technisch möglich – kein Internetfernsehen für das globale Netz, sondern vielmehr ein Providerfernsehen, das nur die Kunden eines bestimmten Anbieters (z. B. T-Online) abrufen können. |
Vf. belegt die Passage mit 13 Quellen und unterlässt trotzdem eine ausreichende Kennzeichnung der weitgehend wörtlichen Übernahme. |
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