VroniPlag Wiki

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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
WiseWoman
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 321, Zeilen: 1-33
Quelle: Pfister_2004
Seite(n): 37; 38, Zeilen: 26-32; 8-37
Hinzu kommen jedoch – im Gegensatz zu Rückversicherungsverträgen – noch fixe Transaktionskosten in Form von Kosten für die Emission von Cat Bonds, Kosten für die Errichtung und Unterhaltung des SPR/SPV, Kosten für das Rating der emittierten Wertpapiere usw. hinzu. Je größer das Transaktionsvolumen und je länger die Laufzeit der Anleihen, desto attraktiver wird folglich die Verbriefung von Katastrophenrisiken in Anleihen.

Die Bezugsgröße (bzw. der Trigger), die aus der Sicht der Investoren in Katastrophenanleihen einen Verlust auslöst, kann grundsätzlich unternehmensspezifisch oder marktorientiert definiert werden. Ein unternehmensspezifischer Trigger könnte sich zum Beispiel nach der Höhe der Forderungen der Geschädigten gegenüber der Versicherung bemessen. Ein branchenorientierter Trigger würde sich hingegen zum Beispiel auf die Gesamtsumme der Schäden durch ein Katastrophenereignis, der Gesamtsumme der versicherten Schäden oder Ähnliches beziehen. Alternativ wäre auch ein technischer Parameter, der das Ausmaß einer Katastrophe beschreibt, als Trigger denkbar (sog. parametrischer Trigger). So könnte man beispielsweise bei einem Erdbeben als Katastrophenereignis die Ausprägungen auf der Richter-Skala als Richtgröße dafür verwenden, wie hoch die Auszahlungen des SPR/SPV zu bemessen sind.

Aus Sicht eines Versicherungsunternehmens wären sicherlich unternehmensspezifische Bezugsgrößen vorteilhafter, da dadurch eher eine vollständige Absicherung von Katastrophenrisiken erreichbar wäre. Das Basisrisiko kann in diesem Fall ausgeschlossen werden. Allerdings hätten die Investoren bei der Wahl von unternehmensspezifischen Bezugsgrößen mit Moral-Hazard- und Adverse Selection-Problemen zu kämpfen: Erstens kann die Ausprägung unternehmensspezifischer Bezugsgrößen von den Versicherungsunternehmen selbst beeinflusst werden und zweitens könnten bei der Konstruktion von Katastrophenanleihen etwaige Informationsvorsprünge des Versicherers gegenüber möglichen Investoren in Katastrophenanleihen ausgenutzt werden. Aufgrund der dadurch notwendigen Kosten der Vertragsüberwachung entstehen bei Cat Bonds mit unternehmensspezifischen Bezugsgrößen zusätzliche Kosten. Anders sieht es hingegen bei branchenorientierten Bezugsgrößen oder parametrischen Parametern aus. Ein Versicherungsunternehmen hat hier keine oder nur eine geringe Möglichkeit, die Bezugsgröße für die Auszahlungen des SPR/SPV zu beeinflussen.

Das Basisrisiko der Versicherer wird dabei unmittelbar davon bestimmt, wie die Bezugsgröße, die bei Eintritt einer Katastrophe eine Zahlung an den Versicherer auslösen [soll, mit der Höhe ihrer eigenen Auszahlungsverpflichtungen korreliert.]

Hinzu kommen jedoch – im Gegensatz zu Rückversicherungsverträgen – noch fixe Transaktionskosten in Form von Kosten für die Emission von Cat-Bonds, Kosten für die Errichtung und Unterhaltung des SPR/SPV, Kosten für das Rating der emittierten Wertpapiere usw. hinzu. Je größer das Transaktionsvolumen und je länger die Laufzeit der Anleihen, desto attraktiver wird folglich die Verbriefung von Katastrophenrisiken in Anleihen. [...]

[S. 38]

Die Bezugsgröße, die aus der Sicht der Investoren in Katastrophenanleihen einen Verlust auslöst (loss trigger), kann grundsätzlich unternehmensspezifisch oder marktorientiert definiert werden. Ein unternehmensspezifischer loss trigger könnte sich zum Beispiel nach der Höhe der Forderungen der Geschädigten gegenüber der Versicherung bemessen. Ein marktorientierter loss trigger würde sich hingegen zum Beispiel auf die Gesamtsumme der Schäden durch ein Katastrophenereignis, der Gesamtsumme der versicherten Schäden oder Ähnliches beziehen. Alternativ wäre auch ein technischer Parameter, der das Ausmaß einer Katastrophe beschreibt, als loss trigger denkbar ( sog. parametrischer Trigger). So könnte man beispielsweise bei einem Erdbeben als Katastrophenereignis die Ausprägungen auf der Richter-Skala als Richtgröße dafür verwenden, wie hoch die Auszahlungen des SPV/SPV [sic!] zu bemessen sind.

Aus Sicht eines Versicherungsunternehmens wären sicherlich unternehmensspezifische Bezugsgrößen vorteilhafter, da dadurch eher eine vollständige Absicherung von Katastrophenrisiken erreichbar wäre. Allerdings hätten Kapitalanleger mit der Wahl von unternehmensspezifischen Bezugsgrößen mit moral-hazard- und adverse-selection Problemen zu kämpfen: Erstens kann die Ausprägung unternehmensspezifischer Bezugsgrößen von den Versicherungsunternehmen selbst beeinflusst werden und zweitens könnten bei der Konstruktion von Katastrophenanleihen etwaige Informationsvorsprünge des Versicherers gegenüber möglichen Investoren in Katastrophenanleihen ausgenutzt werden. Aufgrund der dadurch notwendigen Kosten der Vertragsüberwachung entstehen bei Bonds mit unternehmensspezifischen Bezugsgrößen dadurch zusätzliche Kosten des Risikotransfers. Anders sieht es hingegen bei marktorientierten Bezugsgrößen oder technischen Parametern aus. Ein Versicherungsunternehmen hat hier keine oder nur eine geringe Möglichkeit die Bezugsgröße für die Auszahlungen des SPR/SPV zu beeinflussen.

Das Basisrisiko der Versicherer wird dabei unmittelbar davon bestimmt, wie die Bezugsgröße, die bei Eintritt einer Katastrophe eine Zahlung an den Versicherer auslösen soll, mit der Höhe ihrer eigenen Auszahlungsverpflichtungen korreliert.

Anmerkungen

Mit Auslassungen und minimaler Änderungen komplett übernommen, ohne Quellenangabe.

Sichter
(WiseWoman), Hindemith