VroniPlag Wiki

This Wiki is best viewed in Firefox with Adblock plus extension.

MEHR ERFAHREN

VroniPlag Wiki
Grenzen der Versicherbarkeit von Katastrophenrisiken. Erweiterungsmöglichkeiten durch Rückversicherung, Katastrophenanleihen und Versicherungsderivate. Mit einem Geleitw. von Volker Arnold

von Prof. Dr. Tristan Nguyen

vorherige Seite | zur Übersichtsseite | folgende Seite

Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende

[1.] Tn/Fragment 394 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-12-02 17:15:17 Hindemith
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 394, Zeilen: 1-13, 101-104 (komplett)
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 277-278, Zeilen: S.277, 28-31 - S.278, 1-11
[Die Berichtsperiode wird dazu genutzt, neuere Erkenntnisse hinsichtlich der Schadenhöhe im Index zu berücksichti-]gen.1032 Sie dient also dazu, die Indexstände zu adjustieren. Bei PCS-Optionen ist sie allerdings auf maximal ein Jahr begrenzt.

Nach Ablauf der Berichtsperiode können weitere Informationen über die tatsächliche Schadenhöhe nicht mehr berücksichtigt werden. Daraus kann für die Hedger im Gegensatz zur klassischen Rückversicherung ein Spätschadenproblem resultieren. Bei gewöhnlichen Rückversicherungsverträgen werden in der Regel die endgültigen Schadenleistungen des Versicherers ohne zeitliche Begrenzung für die Leistungspflicht des Rückversicherers herangezogen. Das bedeutet, dass der Rückversicherer auch noch für Spätschäden zur Leistung verpflichtet werden kann.

Tn Abb 5 14

Wenn nun nach der Schlussabrechnung der Optionskontrakte neue Informationen über die tatsächliche Schadenhöhe auftreten und der Schadenindex nach oben korrigiert werden müsste, dann kann dies im Optionskontrakt nicht mehr berücksichtigt werden. In diesem Fall wird der Versicherer nachträglich einen unvollständigen Hedge erzielen, [wenn er aufgrund der Korrektur des Gesamtmarktschadens auch selbst seine zu erbringenden Schadenleistungen nach oben korrigieren muss.]


1032 Die Notwendigkeit für eine Berichtsperiode mag das Northridge-Erdbeben 1994 verdeutlichen. Denn ersten Schätzungen zufolge verursachte das Erdbeben Versicherungsschäden in Höhe von 2,5 Mrd. USD, in den folgenden Monaten wurden diese Schätzungen jedoch angepasst und letztendlich ein Gesamtschaden von 12,5 Mrd. USD ermittelt. Vgl. Canter, M.S. et al. (1996), S. 103.

[Seite 277]

Die Berichtsperiode wird dafür genutzt, neuere Erkenntnisse hinsichtlich der Schadenhöhe in den Index aufzunehmen.1056 Die Berichtsperiode dient also dazu, die Indexstände zu adjustieren. Diese ist jedoch bei PCS-Optionen auf maximal ein Jahr begrenzt. Weitere Informationen über die tatsächliche Schadenhöhe

[Seite 278]

nach Ablauf der Berichtsperiode können nicht mehr berücksichtigt werden. Daraus kann für die Hedger im Gegensatz zur klassischen Rückversicherung ein Spätschadenproblem resultieren. Im Rahmen von Rückversicherungsverträgen werden i.d.R. die endgültigen Schadenleistungen des Versicherers für die Leistungspflicht des Rückversicherers herangezogen.1057 D.h., hier kann der Rückversicherer auch noch für Spätschäden zur Leistung verpflichtet werden. Treten nun nach der Schlußabrechnung der Optionskontrakte neue Informationen über die tatsächliche Schadenhöhe auf und müßte der Schadenindex nach oben korrigiert werden, kann dies in der Hedgeposition nicht mehr berücksichtigt werden. Der Versicherer wird dann nachträglich einen unvollständigen Hedge erzielen, wenn er entsprechend des Gesamtmarktes eine nachträgliche Korrektur seiner zu erbringenden Schadenleistungen nach oben vornehmen muß.


Kellermann Abb 51


1056 Das Northridge-Erdbeben 1994 mag die Notwendigkeit für eine Entwicklungs- resp. Berichtsperiode verdeutlichen. Ersten Schätzungen zufolge verursachte das Erdbeben Versicherungsschäden in Höhe von 2,5 Mrd. USD. In den folgenden Monaten wurden diese Schätzungen angepaßt und letztendlich eine Gesamtschaden von 12,5 Mrd. USD ermittelt. Vgl. Canter, M.S., et al., 1996, S. 103.

1057 Vgl. Liebwein, P., 2000, S. 2l3 f., Pfeiffer, C., 1999, S. 38f.

Anmerkungen

Trotz inhaltlicher Identität und trotz des Vorhandenseins längerer Passagen mit wortwörtlicher Übereinstimmung ist weder die Übernahme gekennzeichnet noch ein Hinweis auf die Quelle gegeben worden.

Sichter
(Graf Isolan), Hood



vorherige Seite | zur Übersichtsseite | folgende Seite
Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Hindemith, Zeitstempel: 20121202173334