von Dr. Timur Mukazhanov
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[1.] Tmu/Fragment 078 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2013-10-02 16:32:16 Hindemith | CDU CSU 2001, Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tmu |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 78, Zeilen: 1-3 |
Quelle: CDU_CSU_2001 Seite(n): 1, Zeilen: 14ff |
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[Während sich die Zahl der Ausländer in Deutschland seit 1973 mehr als] verdoppelt hat, stagniert die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Ausländer auf dem Niveau des Jahres 1973 und geht der Anteil der Ausländer an der Beschäftigung in Deutschland tendenziell zurück. | Während sich die Zahl der Ausländer in Deutschland seit 1973 mehr als verdoppelt hat, stagniert die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Ausländer auf dem Niveau des Jahres 1973 und geht der Anteil der Ausländer an der Beschäftigung in Deutschland tendenziell zurück. |
Ein Quellenverweis fehlt. Am Ende des nächsten Satzes wird in FN 151 auf den Bericht der Unabhängigen Kommission verwiesen. Dort findet sich aber der übernommene Wortlaut nicht. |
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[2.] Tmu/Fragment 078 28 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2013-10-02 16:32:49 Hindemith | Ausländerbericht 2002, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tmu, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 78, Zeilen: 28-38 |
Quelle: Ausländerbericht 2002 Seite(n): 16, Zeilen: 11f f. |
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Den gestiegenen Anforderungen an die Zuwanderung von jungen und gut qualifizierten Menschen wurden die hierfür geltenden Vorschriften nicht gerecht. Die aufenthalts- und arbeitserlaubnisrechtlichen Vorschriften bildeten mit verstreuten Zuständigkeiten ein sehr komplexes und undurchsichtiges Rechtsgebiet und waren nur unzureichend aufeinander abgestimmt. Das alte Ausländer- und Arbeitserlaubnisrecht gingen von den Grundsätzen der einseitigen Zuwanderungsbegrenzung und des Anwerbestopps aus. Die Praxis hat gezeigt, dass die Verfahrens- und Aufenthaltsbedingungen in Deutschland für dringend benötigte qualifizierte Fachkräfte unattraktiv waren. Die Zuständigkeit verschiedener Behörden mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen führte häufig zu langer Verfahrensdauer und zu Reibungsverlusten. Unübersichtliche Regelungen führten [zudem zur Verunsicherung der betroffenen Arbeitgeber und der ausländischen Arbeitnehmer.] | Den gesteigerten Anforderungen an die Mobilität werden die hierfür geltenden Vorschriften nicht gerecht. Die aufenthalts- und arbeitserlaubnisrechtlichen Vorschriften bilden mit verstreuten Zuständigkeiten ein sehr komplexes und undurchsichtiges Rechtsgebiet und sind nur unzureichend aufeinander abgestimmt.
Das Ausländer- und Arbeitserlaubnisrecht gehen von den Grundsätzen der einseitigen Zuwanderungsbegrenzung und des Anwerbestopps aus. [...] Die Praxis hat gezeigt, dass die Verfahrens- und Aufenthaltsbedingungen in Deutschland für dringend benötigte qualifizierte Fachkräfte unattraktiv sind. Die Zuständigkeit verschiedener Behörden mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen führt häufig zu langer Verfahrensdauer und zu Reibungsverlusten. Unübersichtliche Regelungen führen zudem zur Verunsicherung der betroffenen Arbeitgeber und der ausländischen Arbeitnehmer. |
Ein Quellenverweis fehlt. |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Singulus, Zeitstempel: 20161005215838