von Dr. Timur Mukazhanov
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[1.] Tmu/Fragment 032 17 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2013-10-02 16:32:41 Hindemith | Fragment, Gesichtet, Münz et al 1999, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tmu, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 32, Zeilen: 17-34, 36-38 |
Quelle: Münz et al 1999 Seite(n): 48, Zeilen: 48:9-34; 49:5-9 |
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Dieses anfänglich allgemein akzeptierte Modell verlor ab den späten 1960er Jahren langsam an Akzeptanz. Viele Gastarbeiter konnten das für den Aufenthalt in Deutschland selbstgesetzte Sparziel nicht innerhalb von ein oder zwei Jahren erreichen. Auch die Arbeitgeber wollten nicht ständig neue Arbeitskräfte anstellen und einschulen, bloß weil bei anderen Ausländern die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis abgelaufen war.39 Kritik wurde damals auch von den deutschen Gewerkschaften formuliert. Die Bundesregierung reagierte darauf 1971 mit einer Erleichterung der Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen, womit für viele die Verfestigung ihres Aufenthaltsstatus begann. In der Folge kam es in stärkerem Maße zum Nachzug von Familienangehörigen. Die Möglichkeiten der deutschen Behörden, Zuwanderung je nach Entwicklung des Arbeitsmarktes zu regulieren, verringerten sich dadurch beträchtlich.
1.3. Zuwanderung nach dem Anwerbestopp 1973 Bereits vor dem ersten Ölpreis-Schock erhöhte die Bundesregierung die Gebühren, die Arbeitgeber für die Anwerbung von Gastarbeitern zahlen mussten, auf das Dreifache. Im Oktober 1973 verkündete sie dann im Zusammenhang mit den Auswirkungen der ersten „Ölpreiskrise“ auf die Beschäftigungslage in Deutschland die Beendigung der Anwerbung von Gastarbeitern (Anwerbestopp). In den Jahren seit 1973 fand, auf der Grundlage der Anwerbestopp-Ausnahme-Verordnung, eine geringe jährliche Zuwanderung in bestimmten Berufsgruppen statt. Seit dem Anwerbestopp 1973 existieren im wesentlichen folgende Möglichkeiten einer legalen Zuwanderung von Ausländern nach Deutschland: 39 Schmalz-Jacobsen, Cornelia, Einwanderung – und dann? Perspektiven einer neuen Ausländerpolitik, München 1993, S. 27; |
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Das anfänglich allgemein akzeptierte Rotationsmodell verlor ab den späten 60er Jahren langsam an Akzeptanz und Durchsetzbarkeit. Viele Gastarbeiter konnten das für den Aufenthalt in Deutschland selbstgesetzte Sparziel nicht innerhalb von ein oder zwei Jahren erreichen. Auch für die westdeutschen Arbeitgeber brachte die ständige Rotation ihrer ausländischen Belegschaft wesentliche Nachteile. Sie wollten nicht ständig neue Arbeitskräfte anstellen und einschulen, bloß weil bei anderen Ausländern die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis abgelaufen war. Kritik an der ständigen Rotation von Gastarbeitern wurde damals sowohl von den Regierungen einiger Herkunftsländer als auch von den deutschen Gewerkschaften und anderen Gruppen formuliert. Die deutsche Bundesregierung reagierte darauf 1971 mit einer Erleichterung der Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen. Damit begann für viele die Verfestigung ihres Status. In der Folge kam es in stärkerem Maße zum Nachzug von Familienangehörigen. Die Möglichkeiten der deutschen Behörden, Zuwanderungen je nach Entwicklung des Arbeitsmarktes zu regulieren, verringerten sich dadurch beträchtlich. 3.2 Anwerbestopp, Versuch einer Konsolidierung, neue Zuwanderungswelle Für die Zuwanderung von Ausländern nach Deutschland bedeutete das Jahr 1973 einen wesentlichen Einschnitt. Die deutsche Regierung erhöhte zunächst die Gebühren, die Arbeitgeber für die Anwerbung von Gastarbeitern zahlen mußten, auf das Dreifache. Dies geschah bereits vor dem ersten Ölpreis-Schock, und der darauf folgenden Rezession. [Seite 49] Nach dem OPEC-Ölembargo verkündete die Bundesregierung im Oktober 1973 die Beendigung der Anwerbung von Gastarbeitern (Anwerbestopp). Damit existieren seit 1973 im wesentlichen folgende Möglichkeiten einer legalen Zuwanderung von Ausländern nach Deutschland: |
Leicht gekürzt aber weitgehend identisch. Kein Hinweis auf eine Übernahme. |
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