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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hood
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 91, Zeilen: 2-9, 101-106
Quelle: Peters 2001
Seite(n): 116, 117, Zeilen: 116: 11-13, 14-15, 21-24; 117: 1-6, 101-102
Ganz wie Gretchen legt die Delinquentin, die Koebele [sic!] zum Vorbild für ihre Mitmenschen macht, indem er ihr tapferes Verhalten hervorhebt, ihr Schicksal und ihre Rettung in Gottes Hand. Sie bereut dabei ihre Tat und erkennt das Todesurteil als gerecht an: „An dessen Stelle [der Angst] tritt das sanfte, das beruhigende, das labende, das aufgeweckte, kurz alles, was nur eine Sele empfinden kan, die sich der Vergebung aller ihrer Sünden durch die Mittlersgerechtigkeit Jesus, durch den Glauben an seine verdienstvolle Wunden und Tod versichern darf.“355

355 Ein weiterer Fall könnte aufgrund seiner zeitlichen Nähe Goethe bekannt gewesen sein. Es handelt sich um die Verurteilung der Magdalena Blumin wegen Kindsmord im Jahre 1770. In diesem Verfahren wurde die Todesstrafe jedoch aus Mangel an Beweisen in eine vierjährige Zuchthausstrafe umgewandelt, da sich die Ärzte nicht sicher waren, ob das Kind überhaupt lebensfähig war (vgl. dazu Frankfurter Stadtarchiv Criminalia Aktennummer 8527).

[Seite 116]

Koelbele hob das tapfere und sittsame Verhalten der Delinquentin hervor und machte es den Mitmenschen zum Vorbild. [...] Sie bereut ihre Tat und erkennt das Todesurteil als gerecht an. [...]„An dessen Stelle tritt das sanfte, das beruhigende, das labende, das aufgeweckte, kurz alles, was nur eine Sele emfinden kan [sic], die sich der Vergebung aller ihrer Sünden durch die Mittlersgerechtigkeit JEsus, durch den Glauben an seine verdienstvolle Wunden und Tot versichern darf, (...).“ (S. 5)

[Seite 117]

Ein weiterer Fall, der sich in Frankfurt ereignete, war die Verurteilung der Kindsmörderin Magdalena Blumin im Jahre 1770. Ihr Todesurteil wurde aber zu vierjähriger Gefängnisstrafe bei harter Arbeit im Armenhaus umgewandelt. Die Ärzte waren sich nicht sicher gewesen, ob es sich um ein lebensfähiges Kind gehandelt hatte und die Wunden am Körper nicht nur vom Sturz auf den Boden herrührten. Die Zuchtausstrafe erging damit aus Mangel an Beweisen. 384


384 Der Fall befindet sich ebenfalls im Frankfurter Stadtarchiv. Criminalia 1770, Aktennummer 8527.

Anmerkungen

Starke Anlehung an die Quelle, ohne diese im Zusammenhang anzugeben.

Sichter
(Hood), WiseWoman