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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hood
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 77, Zeilen: 29-37
Quelle: Wächtershäuser 1973
Seite(n): 7, Zeilen: 3ff.
Trotz zahlreichen Meinungsverschiedenheiten darüber, welchen der in den genannten Vorschriften enthaltenen Elemente tatbestandlich konstitutive Bedeutung zukomme und welche anderen nur beispielhaft im Sinne der Beschreibung typischen Tatverlaufs zu verstehen seien, hatte man erkannt, dass der Kindsmord charakteristische Züge aufweist, die ihn in objektiver und subjektiver Hinsicht wie auch im Unrechtsgehalt klar von ähnlichen Delikten unterschieden.

So kann man gegen Ende des 18. Jahrhunderts297 einen verhältnismäßig scharf umrissenen, aus den Art. 131, 35 und 36 CCC konstruierten Tatbestand ausma-[chen.]


297 Vgl. zu Fällen aus dem frühen 18. Jahrhundert die Beispiele bei Wächtershäuser, S. 8ff.

Gegen Ende des 18. Jahrhunderts treffen wir in Rechtsprechung und Literatur einen verhältnismäßig scharf umrissenen, aus den Art. 131, 35 u. 36 PGO konstruierten Tatbestand des Kindermordes an. Der an sich recht unbestimmte, weil viel zu allgemeine Tatbestandskern des Art. 131 I PGO hatte die Indizienregelungen der übrigen Vorschriften in vielerlei Hinsicht Ergänzungen im Sinne tatbestandlicher Ausgestaltung erfahren: einzelne Indizien waren zu Tatbestandsmerkmalen geworden. Zwar gab es im einzelnen zahlreiche Meinungsverschiedenheiten darüber, welchen der in den genannten Vorschriften enthaltenen Elemente tatbestandlich konstitutive Bedeutung zukomme und welche anderen nur beispielhaft im Sinne der Beschreibung typischen Tatverlaufs zu verstehen seien. Grundsätzlich hatte man jedoch deutlich erkannt, daß Kindermord charakteristische Züge aufweist, die ihn in objektiver und subjektiver Hinsicht wie auch in seinem Unrechtsgehalt klar von verwandten Delikten unterschieden.
Anmerkungen

Wörtlich und sinngemäß übereinstimmende Textanteile sind nicht in ihrem Umfang kenntlich gemacht. Fortsetzung auf der Folgeseite.

Sichter