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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 32, Zeilen: 1-19
Quelle: Meier 1994
Seite(n): 15-16, Zeilen: S.15,2.12-18.19-26 - S.16,1-5
bb. Hoffmanns juristische Laufbahn

Nach dem Besuch der reformierten Burgschule in Königsberg begann Hoffmann im Jahre 1792 das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Königsberg. Wie sich aus verschiedenen Zeugnissen ergibt, hörte Hoffmann während seines Studiums Vorlesungen über die Institutionen, Pandekten, über das Kriminalrecht, Wechselrecht, Lehnrecht und das Allgemeine Preußische Landrecht. Die Vorlesungen Immanuel Kants hörte Hoffmann nicht.71 Aber sein Professor Daniel Christoph Reidenitz galt als überzeugter Kantianer, der Gewaltenteilung, vernünftige Gesetzgebung mit Gleichheit vor dem Gesetz, Freiheit und Selbständigkeit für die Bürger befürwortete und in strafrechtlicher Hinsicht der Generalprävention als strafrechtlichem Prinzip anhing. Hoffmann schloss sein Studium mit dem ersten juristischen Staatsexamen 1795 ab.72

Nach der Ernennung zum Auskulator und gut einjähriger Tätigkeit bei der Ostpreußischen Regierung, wurde Hoffmann im Mai 1796 zur Oberamtsregierung in Golgau versetzt, wo er 1798 auch sein zweites Staatsexamen ablegte und zum Referendar ernannt wurde. Als solcher wechselte Hoffmann im gleichen Jahr zum Kammergericht nach Berlin. Nach erfolgreichem dritten Examen wurde Hoffmann 1800 zum Assessor in Posen ernannt, wo aber 1802 seine Ernennung zum Regierungsrat am Obergericht annulliert wurde [...]


71 Unter anderem, wie er selbst eingestand, weil er sie nicht verstand (vgl. Hitzig, E.T.A. Hoffmanns Leben und Nachlaß, S. 29).

72 Vgl. Meier, S. 15

[Seite 15]

Der Autor und Jurist E.T.A. Hoffmann

a Lebenslauf und juristische Laufbahn

[...] Ab 1782 besuchte Hoffmann die reformierte Burgschule in Königsberg, 1792 nahm er das Studium der Rechtswissenschaft an der Königsberger Universität auf, das er 1795 mit dem ersten juristischen Examen abschloß. Während seines Studiums hörte er Vorlesungen über die Institutionen, Pandekten, über das Kriminalrecht, Wechselrecht, Lehnrecht und das Allgemeine Preußische Landrecht, wie sich aus Zeugnissen eines seiner Professoren, Daniel Christoph Reidenitz, [...] und des Dekans der juristischen Fakultät, Theodor Schmalz, ergibt.46 Die Vorlesungen Immanuel Kants hörte Hoffmann nicht, u.a. weil er sie, wie er zugab, nicht verstand47, jedoch war Reidenitz überzeugter Kantianer, der Gewaltenteilung, vernünftige Gesetzgebung mit Gleichheit vor dem Gesetz, Freiheit und Selbständigkeit für die Bürger befürwortete und in strafrechtlicher Hinsicht der Generalprävention als strafrechtlichem Prinzip anhing.48

Nach dem Examen erfolgte die Ernennung zum Auskulator bei der Ostpreußischen Regierung und im Mai 1796 die Versetzung an die Oberamtsregierung in

[Seite 16]

Golgau, wo er 1798 sein zweites juristisches Examen ablegte und zum Referendar ernannt wurde.49 Als solcher wurde er im selben Jahr zum Kammergericht nach Berlin versetzt. Dort machte er 1800 sein drittes Examen und wurde zum Assessor in Posen ernannt. Es folgte die Ernennung zum Regierungsrat bei der Neu-Ostpreußischen Regierung in Plock 1802.


[Seite 15]

47 Hitzig, E.T.A. Hoffmanns Leben und Nachlaß, S. 29.

48 Mangold, Gerechtigkeit durch Poesie, S. 52.

[Seite 16]

Anmerkungen

Trotz weitgehend wörtlicher Übereinstimmung und inhaltlicher Identität erfolgt ein Hinweis auf die Quelle lediglich in einer "dürren" Fußnote. Eine Kenntlichmachung der Übernahme unterbleibt.

Sichter
(Graf Isolan)