von Thiemo-Marcell Jeck
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[1.] Tj/Fragment 115 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2013-02-03 20:09:02 Hindemith | Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tj, Verschleierung, Wulffen 1932 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 115, Zeilen: 1-22 |
Quelle: Wulffen 1932 Seite(n): 157, 158, Zeilen: S.157,30-31.34-35 und S.158,20-29.32-36.40-43 |
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Finden sie es nötig, so rufen sie mehr oder weniger Geschworene zusammen. Die Strafen sollen aber gelind sein.432
In den „Wahlverwandtschaften“ bekämpft Mittler die Lehre der Zehn Gebote433 und in den Dramen „Götz von Berlichingen“ und „Egmont“ stellt Goethe einen politischen Verbrecher in den Mittelpunkt, der in seiner Naivität von seinem Hochverrat gegen Kaiser und Reich selbst überrascht wird, ebenso diesen, der im Lebensgenuss der neuen ketzerischen Lehre nicht wehrt und den aufrührerischen Torheiten des Volkes tatenlos zusieht.434 Von den Faustdichtungen war schon die Rede, so dass hier nur noch erwähnt werden soll, dass Goethe in Faust II den Richter, der nicht straft, dem Verbrecher gleichstellt. Und auch „Iphigenie“ ist ein symbolisches Schuld- und Erlösungsdrama, eine Apotheose des Muttermörders Orest, des edlen Mannes, der viel verbrochen hat, und dem ein Gott auferlegt, Unmögliches zu enden.435 Zahlreich sind endlich, vor allem in den Bekenntnissen einer schönen Seele („Wilhelm Meisters Lehrjahre“), Goethes Äußerungen, aus denen zu entnehmen ist, dass er von der sogenannten latenten Kriminalität, dieser damals sehr modernen Lehre, überzeugt war, von jener inneren Bereitschaft zu mancherlei Verbrechen, die aber die Schwelle der Tat nicht überschreitet. Nach all dem kann als erwiesen gelten, dass Goethe, der sich durch eine gewisse Vollständigkeit seiner Natur auszeichnete und den Wieland „den menschlichsten aller Menschen“ genannt hat, auch von den bedeutsamsten kriminalistischen Problemen schon im Geiste der modernen Zeit berührt war. 432 Vgl. Goethe, Wilhelm Meisters Lehrjahre. 433 Vgl. Goethe, Wahlverwandtschaften. 434 Vgl. Goethe, Götz von Berlichingen und Egmont. 435 Vgl. Goethe, Iphigenie auf Tauris. |
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finden sie es nötig, so rufen sie mehr oder weniger Geschworene zusammen. „Die Strafen seien gelind ... [...]“ In den Wahlverwandtschaften bekämpft Mittler die Lehre der Zehn Gebote im Unterricht der Schule. [Seite 158] Zahlreich sind endlich, vor allem in den Bekenntnissen einer schönen Seele (Wilhelm Meisters Lehrjahre), Goethes Äußerungen, danach er von der sogen. latenten Kriminalität, dieser sehr modernen Lehre, überzeugt war, von jener inneren Bereitschaft zu mancherlei Verbrechen, die aber die Schwelle der Tat nicht überschreitet. Werfen wir schließlich einen Blick in die Dramen, so zeigen Götz von Berlichingen und Egmont als Helden einen politischen Verbrecher, jenen, der in seiner Naivität von seinem Hochverrat gegen Kaiser und Reich selbst überrascht wird, ebenso diesen, der im Lebensgenuß der neuen ketzerischen Lehre nicht wehrt und den aufrührerischen Torheiten des Volkes tatenlos zusieht. [...] [...] aber im Faust II: „Ein Richter, der nicht strafen kann, gesellt sich endlich zum Verbrecher.“ Auch Iphigenie, ein symbolisches Schuld- und Erlösungsdrama. Eine Apotheose des Muttermörders Orest, des edlen Mannes, der viel verbrach, und dem ein Gott auferlegt, Unmögliches zu enden. [...] So darf wohl als erwiesen gelten, daß Goethe, der sich durch eine gewisse Vollständigkeit seiner Natur auszeichnete und den Wieland „den menschlichsten aller Menschen“ genannt hat, auch von den bedeutsamsten kriminalistischen Problemen schon im Geiste der modernen Zeit berührt war. |
Statt auf die eigentliche Quelle Wulffen (1932) wird auf die besprochenen Originalwerke verwiesen. Nichts ist als Übernahme gekennzeichnet worden. |
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