VroniPlag Wiki

This Wiki is best viewed in Firefox with Adblock plus extension.

MEHR ERFAHREN

VroniPlag Wiki
Die Anfänge der Kriminalpsychologie: Zur Verbindung der Schönen Literatur und der Kriminologie in der Romantik und dem Sturm und Drang

von Thiemo-Marcell Jeck

vorherige Seite | zur Übersichtsseite | folgende Seite

Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende

[1.] Tj/Fragment 094 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-02-03 14:16:05 Hindemith
Fragment, Gesichtet, Peters 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tj, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hood
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 94, Zeilen: 1-28
Quelle: Peters 2001
Seite(n): 118-120, Zeilen: 118: 31-33; 119: 1-20, 32-34; 120: 1-2
[Eine Schwangerschaft hatte sie nicht] vermutet. Da das Gericht mit dieser Antwort nicht zufrieden war, ließ man ihr den durch die Verletzungen und die Obduktion entstellten Leichnam zeigen.

Von nun an gab sie alles zu. Sogar Dinge, die gar nicht passiert waren. So unterstellte das Gericht ihr, dass sie das Kind mit einer Schere, die bei ihr gefunden worden war, verletzt habe, obwohl es am ganzen Körper keine Stichwunden gab, wie der Verteidiger später ausführte. Susanna Brandt hatte aus Angst vor der Folter mehr gestanden, als sie getan hatte. So widerrief sie auch die Angabe, die ihr vom Gericht in den Mund gelegt worden war, wonach die das Kind vorsätzlich mit dem Kopf an die Mauer geschlagen habe.

Ein Verteidiger wurde erst nach Abschluss der Ermittlungen zugelassen, somit hatte er Schwierigkeiten, von Susanna Margaretha Brandt gemachte Aussagen für die Verteidigung zu nutzen. Sein Strategie beschränkte sich aus diesem Grund auf die Aufdeckung von Unzulänglichkeiten im Verfahren, wenn er unter anderem die Identifizierung des Leichnams kritisierte: Sie habe das Kind in der Dunkelheit geboren und somit nicht genau sehen können; außerdem sei der Leichnam bei der Präsentation völlig entstellt gewesen.

Als Gründe für die Tat nannte Susanna Brandt die Angst vor der Schande und den Vorwurf der Leute. Sie hatte gehofft, in dem Haus heimlich gebären zu können. Der Verteidiger ging in seinen Ausführungen auf ihre Situation ein. Sie war vom Kindsvater verlassen und von der Wirtin gekündigt worden, was als strafmildernd anzusehen sei, wie auch die starken Schmerzen während der Geburt. Interessant ist Susanna Brandts Aussage, der Teufel habe sie verblendet und zur Tat überredet.

Trotz der progressiven Verteidigungsführung ihres Verteidigers und dem Hinweis, dass es sich bei dem Kind um eine Frühgeburt gehandelt hatte, da es im achten Monat zur Welt gekommen war und kaum Lebenschancen gehabt hätte, wurde Susanna Margaretha Brandt am 9. Januar 1772 zum Tode durch das Schwert verurteilt. Die Hinrichtung wurde am 14. Januar 1772 vollzogen.

[Seite 118, Z. 31-33]

Eine Schwangerschaft hatte sie nicht vermutet. Da das Gericht mit dieser Antwort nicht zufrieden war, ließ man ihr den durch die Verletzungen und die Obduktion entstellten Leichnam zeigen. (S. 66-71)

[Seite 119, Z. 1-20]

Von nun an gab sie alles zu, sogar Dinge, die gar nicht passiert waren. So unterstellte das Gericht ihr, daß sie das Kind mit der Schere, die bei ihr gefunden worden war, verletzt habe, obwohl es am ganzen Körper keine Stichwunden gab, wie der Verteidiger später ausführte. Susanna Brandt hatte aus Angst vor den Folgen mehr gestanden, als sie getan hatte. So widerrief sie die Angabe, die ihr vom Gericht in den Mund gelegt worden war, wonach sie das Kind vorsätzlich mit dem Kopf an die Mauer geschlagen habe. Ein Verteidiger wurde erst nach Abschluß der Ermittlungen zugelassen, somit hatte er die Schwierigkeit, von Susanna Margaretha Brandt gemachte Aussagen für die Verteidigung zu nutzen. Seine Strategie beschränkte sich aus diesem Grund auf die Aufdeckung von Unzulänglichkeiten im Verfahren, wenn er u.a. die Identifizierung des Leichnams kritisierte. Sie habe das Kind in der Dunkelheit geboren und somit nicht genau sehen können, außerdem sei der Leichnam bei der Präsentation völlig entstellt gewesen. (S. 174f.) Als Gründe für die Tat nannte Susanna Brandt die Angst vor der Schande und dem Vorwurf der Leute. Sie hatte gehofft, in dem Haus leicht heimlich gebären zu können. (S. 111) Der Verteidiger ging in seinen Ausführungen auf ihre Situation ein. Sie war vom Kindsvater verlassen und von der Wirtin gekündigt worden, was als strafmindernd anzusehen sei, wie auch die starken Schmerzen während der Geburt. Interessant ist Susanna Brandts Aussage, der Teufel habe sie verblendet und zur Tat überredet.

[...]

[Seite 119, Z. 32-34]

Trotz der progressiven Verteidigungsführung und dem Hinweis, daß es sich bei dem Kind um eine Frühgeburt gehandelt hatte, da es im achten Monat zur Welt gekommen war und kaum Lebenschancen gehabt hätte, (S. 180) wurde sie zum

[Seite 120, Z. 1-2]

Tode durch das Schwert verurteilt. Die Hinrichtung der Susanna Margaretha Brandt wurde am 14. Januar 1772 vollzogen.

Anmerkungen

Fortgesetzt von der vorangehenden Seite.

Der Verfasser übernimmt die Auszüge aus Habermas bis auf Kürzungen in gleicher Zusammenstellung aus der Vorlage von Peters unter Auslassung der einzelen Verweise bei Peters auf die Textstellen bei Habermas. Auf Habermas wird vom Verfasser nur eingangs auf S. 92 mit "Vgl." verwiesen, ein Hinweis auf Peters unterbleibt.

Sichter
Hindemith



vorherige Seite | zur Übersichtsseite | folgende Seite
Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Hindemith, Zeitstempel: 20130203141158