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Die Anfänge der Kriminalpsychologie: Zur Verbindung der Schönen Literatur und der Kriminologie in der Romantik und dem Sturm und Drang

von Thiemo-Marcell Jeck

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[1.] Tj/Fragment 093 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-02-03 22:04:52 Plagin Hood
Fragment, Gesichtet, Peters 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tj, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hood
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 93, Zeilen: 1-39
Quelle: Peters 2001
Seite(n): 117, 118, Zeilen: 117: 20-26; 118: 1-31
[Drei bis vier Wochen vor Weihnachten 1770 quartierten sich zwei Reisende im] Gasthaus ein, von denen einer der Vater ihres Kindes werden sollte. Nach ihrer Aussage war er ein holländischer Kaufmann, während die Wirtin zu Protokoll gab, er sei Goldschmiedegeselle gewesen. Während seines Aufenthalts kam es eines Abends nach mehreren Gläsern Wein zum Geschlechtsverkehr. Susanna Brandt hatte das Gefühl, er habe ihr etwas ins Glas getan. Nach der damaligen juristischen Einschätzung hätte der Geschlechtsverkehr als Vergewaltigung gewertet werden müssen.363 Aber weder die Richter noch der Verteidiger wiesen auf diesen Sachverhalt hin.

Den Namen des Kindsvaters konnte oder wollte Susanna Brandt dem Gericht nicht nennen. Bis zur Geburt des Jungen am 1. August 1771 leugnete sie die Schwangerschaft. Das Einreden ihrer Schwester auf sie, die Schwangerschaft zu gestehen, da sie nicht die erste und auch nicht die letzte sein würde, brachten nichts. Susanna Brandt wurde von ihrer Schwester auf Kennzeichen der Schwangerschaft hin untersucht, indem diese den Körper abtastete. Zur Sicherheit musste sie zwei Ärzte aufsuchen, die aber eine Schwangerschaft nicht mit absoluter Sicherheit feststellen konnten. So gab der Mediziner Metz ihr einen Trank, der ihre „Reinigung“ wiederherstellen sollte. Ein anderer Arzt, namens Burggraff, verschrieb ihr ein Pulver und einen Aderlass. Als Begründung für das Ausbleiben der Menstruation gab Susanna Brandt Zorn über eine andere Dienstmagd und die Wirtin an.

Kurz vor der Geburt entließ die Wirtin sie und schickte sie zu ihren Schwestern. Doch Susanna Brandt blieb heimlich im Haus und begab sich, als die Wehen einsetzten, in die Waschküche, wo sie das Kind im Stehen gebar. Dabei „schoss“ das Kind nach ihren Angaben „von ihr auf die Platten auf die Erde“. Sie hob das Kind auf und legte es in ein Leeres Aschefass. Da sich in dem Fass Scherben befanden, zog sie das Kind wieder heraus, klemmte es unter den Arm und wollte damit über den Hof zum Stall. Im Dunkeln schlug sie es unabsichtlich gegen eine Mauer, und auf dem Hof sei ihr das Kind „aus der hand [sic!] geklitscht, und auf die Treppe gefallen“. Endlich im Stall angelangt, legte sie das Kind ins Stroh und ging ins Haus zurück. Dort setzte sie sich auf eine Treppe, bis sie von ihren Schwestern nach Hause geholt wurde. Am nächsten Morgen entdeckten die Schwestern, dass Susanna Brandt ein Kind bekommen hatte, worauf sie heimlich die Stadt verließ.

Sie machte sich auf den Weg nach Mainz. Ihre Flucht dauerte aber nur einen Tag, da sie weder Geld noch Kraft dafür hatte. Als sie am nächsten Tag nach Frankfurt zurückkam, wurde sie sofort verhaftet. Die Schwestern hatten den Kindsmord angezeigt.

Vor Gericht gab Susanna Brandt bei der ersten Befragung an, weder Kindsregungen noch Schmerzen gespürt zu haben. Eine Schwangerschaft hatte sie nicht [vermutet.]


363 Berauschende oder einschläfernde Getränke und die Ausübung psychischen Drucks wurden als Vergewaltigung begriffen.

[Seite 117, Z. 20-26]

Drei bis vier Wochen vor Weihnachten quartierten sich zwei reisende im Gasthaus ein, von denen einer der Vater ihres Kind [sic!] wurde. Nach ihrer Aussage war er ein holländischer Kaufmann, während die Wirtin zu Protokoll gab, er sei Goldschmiedegeselle gewesen. Während seines Aufenthalts kam es eines abends nach mehreren Gläsern Wein zum Geschlechtsverkehr. Susanna Brandt hatte das Gefühl, er habe ihr etwas ins Glas getan. (S. 109) Nach der damaligen juristischen einschätzung hätte der Geschlechtsverkehr demnach als Vergewaltigung gewertet

[Seite 118, Z. 1-31]

werden müssen. 388 Aber weder die Richter noch der Verteidiger wiesen auf diesen Sachverhalt hin. Er wurde im weiteren Verlauf der Verhandlung außer acht gelassen. Den Namen des Kindsvaters konnte oder wollte Susanna Brandt dem Gericht nicht nennen. Bis zur Geburt des Jungen am 1. August leugnete sie die Schwangerschaft beharrlich. Das Einreden ihrer Schwestern auf sie, die Schwangerschaft zu gestehen, da sie nicht die erste und auch nicht die letzte sein würde, brachten kein Geständnis. (S. 75)389 Susanna Brandt wurde von ihrer Schwester auf Kennzeichen einer Schwangerschaft hin untersucht, indem diese ihren Körper abtastete. Zur Sicherheit mußte sie zwei Ärzten [sic!] aufsuchen, die aber eine Schwangerschaft nicht mit absoluter Sicherheit feststellen konnten. So gab der Mediziner Metz ihr einen Trank, der ihre „Reinigung“ wiederherstellen sollte. Ein anderer Arzt, namens Burggraff, verschrieb ihr ein Pulver und nahm, nachdem dieses nicht die gewünschte Wirkung zeigte, sogar einen Aderlaß an ihr vor. (S. 86f.) als Begründung für das Ausbleiben der Menstruation gab Susanna Brandt Zorn über eine andere Dienstmagd und die Wirtin an. 390 Kurz vor der Geburt entließ die Wirtin sie aus dem Dienst und schickte sie zu ihren Schwestern. Doch Susanna Brandt blieb heimlich im Haus und begab, sich als die Wehen einsetzten, In die Waschküche, wo sie das Kind im Stehen zur Welt brachte. Dabei „schoß“ das Kind nach ihren Angaben „von ihr auf die Platten auf die Erde“. (S. 116) Sie hob das Kind auf und legte es in ein leeres Aschenfaß. Da sich in dem Faß Scherben befanden, zog sie das Kind wieder heraus, klemmte es unter den Arm und wollte damit über dem [sic!] Hof zum Stall. Im Dunklen schlug sie es unabsichtlich gegen eine Mauer, und auf dem Hof sei ihr das Kind „aus der hand [sic!] geklitscht, und auf die Treppe gefallen“. (S. 68f.) Endlich im Stall angelangt, legte sie das Kind ins Stroh und ging ins Haus zurück. Dort setzte sie sich auf eine Treppe, bis sie von ihren Schwestern nach Hause geholt wurde. Am nächsten Morgen entdeckten die Schwestern, daß Susanna Brandt ein Kind bekommen hatte, worauf sie heimlich die Stadt verließ. Sie machte sich auf den Weg nach Mainz. Ihre Flucht dauerte aber nur einen Tag, da sie weder Geld noch die Kraft dafür hatte. Als sie am nächsten Tag nach Frankfurt zurückkam, wurde sie sofort verhaftet. Die Schwestern hatten den Kindsmord angezeigt. Vor Gericht gab sie bei der ersten Befragung an, weder Kindsregungen noch Schmerzen gespürt zu haben. Eine Schwangerschaft hatte sie nicht vermutet.


388 Berauschende oder einschläfernde Getränke, Überredung und die Ausübung von psychischen Durck wurden als Vergewaltigung begriffen. Vgl. Anke Meyer-Knees: Verführung und sexuelle Gewalt, a.a.O., S. 83 u. 101.

389 ...

390 ...

Anmerkungen

Ganzseitige Übernahme mit minimalen Anpassungen, fortgesetzt von vorheriger Seite. Weiter fortgesetzt auf der folgenden Seite.

Der Verfasser übernimmt die Auszüge aus Habermas in gleicher Zusammenstellung aus der Vorlage von Peters unter Auslassung der einzelen Verweise bei Peters auf die Textstellen bei Habermas. Auf Habermas wird vom Verfasser nur eingangs auf S. 92 mit "Vgl." verwiesen. Ein Hinweis auf Peters unterbleibt.

Sichter
Hindemith



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Hindemith, Zeitstempel: 20130203140818