von Thiemo-Marcell Jeck
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[1.] Tj/Fragment 090 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2013-02-03 19:59:15 Hindemith | Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tj, Verschleierung, Wulffen 1932 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 90, Zeilen: 1-9 |
Quelle: Wulffen 1932 Seite(n): 158, Zeilen: 7ff |
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[Er spricht von „Wirkung in die Ferne“ und dass es möglich sei, ja sogar sehr wahrscheinlich, dass ein junges Mädchen, welches, ohne es zu wissen, mit einem Manne, der es ermorden wolle, sich in einem dunklen Raum befände, von seiner] ihr unbewussten Gegenwart ein unheimliches Gefühl haben und in Angst aus dem Zimmer zu ihren Hausgenossen getrieben werde.350
Und über Kotzebues Ermordung durch den Studenten Sand äußerte der Dichter am 28. März 1819: „Aber wo man über die Grenzen der Individualität herausgreife, frevelnd, störend, unwahr, da verhänge die Nemesis früh oder spät angemessene äußere Strafe. So sei in Kotzebues Tode eine gewisse notwendige Folge einer höheren Weltordnung erkennbar.“351 Die antike Hypris [sic!], die Überhebung gegen das Maß, erscheint hier im kriminalpolitischen Sinne, schon an Franz Werfels „Nicht der Mörder, der Ermordete ist schuldig!“ gemahnend. 350 Vgl. Goethe, Gedenkausgabe Bd. 24, S. 655. 351 Goethe, Gedenkausgabe Bd. 23, S. 49f. |
Goethe glaubte den telepathischen Vorgang, spricht von „Wirkung in die Ferne“ und erzählt Eckermann (7. Oktober 1827) hierbei ein kriminalistisches Beispiel. Es sei möglich, ja sogar sehr wahrscheinlich, daß ein junges Mädchen, welches, ohne es zu wissen, mit einem Manne, der es ermorden wolle, sich in einem dunklen Raum befände, von seiner ihr unbewußten Gegenwart ein unheimliches Gefühl haben und in Angst aus dem Zimmer zu ihren Hausgenossen getrieben werden würde. Und über Kotzebues Ermordung durch den Studenten Sand äußerte der Dichter (28. März 1819), sein Tod sei als „eine gewisse notwendige Folge einer höheren Weltordnung erkennbar... wo man über die Grenzen der Individualität herausgreife, frevelnd, störend, unwahr, da verhänge die Nemesis früh oder spät angemessene Strafe“. Die antike Hybris, die Überhebung gegen das Maß, erscheint hier im modernen kriminalpsychologischen Sinne, schon an Franz Werfels „Nicht der Mörder, der Ermordete ist schuldig!“ gemahnend. |
Das erste Goethezitat im Originalwortlaut: "Es ist möglich, ja sogar wahrscheinlich, daß wenn ein junges Mädchen in einem dunkeln Zimmer sich, ohne es zu wissen, mit einem Manne befände, der die Absicht hätte sie zu ermorden, sie von seiner ihr unbewußten Gegenwart ein unheimliches Gefühl hätte, und daß eine Angst über sie käme, die sie zum Zimmer hinaus und zu ihren Hausgenossen triebe." (vgl. [[1]]). Das zweite im Originalwortlaut: "[...]; aber wo man über die Grenzen der Individualität herausgreife, frevelnd, störend, unwahr, da verhänge die Nemesis früh oder spät angemessene Strafe. So sei in Kotzebue's Tod eine gewisse nothwendige Folge einer höhern Weltordnung erkennbar." (vgl. [[2]]). Beim ersten Zitat übernimmt Tj die Formulierung von Wulffen (1932) fast identisch, beim zweiten hält er sich eher an Goethe. Insgesamt folgt der gesamte Abschnitt im Inhalt und Wortlaut Wulffen (1932). Diese Übernahme bleibt in jeder Hinsicht ungekennzeichnet. |
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