Befunde[]
- Die Dissertation enthält zahlreiche wörtliche und sinngemäße Textübernahmen, die nicht als solche kenntlich gemacht sind. Als betroffen festgestellt wurden bisher (Stand: 8. März 2015) folgende Kapitel, die sich teilweise als vollständig oder nahezu vollständig übernommen erwiesen haben – siehe Klammervermerke:
- 2 Theoretische Grundlagen der Bindung
- 2.4 Die Beschreibung der vier Bindungsqualitäten [Anf.] (S. 16): Seite 16
- 3 Mutter-Kind-Bindung
- 3.1 Die Einflussfaktoren aufseiten der Mutter
- 5 Theoretische Grundlagen der Mentalisierung [Anf.] (S. 44): Seite 44
- 7 Methoden
- 7.3 Das Messinstrument bei der Mutter
- 7.3.3 Gütekriterien des Reflective Functioning (S. 72): Seite 72
- 7.4 Die Messinstrumente beim Kind
- 7.4.1 Fremde Situation (FS) (S. 72-76): Seiten 74, 75
- 7.4.2 Gütekriterien der Fremden Situation für Vorschulkinder (S. 76): Seite 76 – [vollständig]
- 7.4.3 Geschichtenergänzungsverfahren zur Bindung bei 5- bis 8-jährigen Kindern (GEV-B) (S. 76-78): Seiten 77, 78
- 7.4.5 Child Attachment Interview (CAI) (S. 78-81): Seite 79.
Herausragende Fundstellen[]
- Auf drei aufeinanderfolgenden Seiten (S. 26-28) stimmt der Text durchgängig (teils sinngemäß und teils wörtlich) mit Inhalten der Quelle Arnold (1999) überein. Ein einzelner Quellenverweis inmitten der Textparallelen macht deren Umfang nicht klar. Siehe
Herausragende Quellen[]
- Quantitativ fallen mit insgesamt 49 als Plagiat kategorisierten Fragmenten drei Dissertationen als Quellen besonders auf: Zellmer (2007), Jokschies (2005) und Kißgen (2000).
Die Arbeit von Svenja Zellmer: Kontinuität der Bindung vom Vorschulalter bis zur mittleren Kindheit, Einzelquelle mit den meisten Fragmenten, wurde 2007 an der gleichen Fakultät eingereicht und lag denselben Gutachterinnen, Prof. Dr. Gabriele Gloger-Tippelt und Prof. Dr. Christine Schwarzer, vor.
Die Arbeiten von Jokschies und Kißgen werden an keiner Stelle der Arbeit erwähnt. - Insgesamt sind 13 von 18 festgestellten Quellen an keiner Stelle der Dissertation als verwendet nachgewiesen.
Andere Beobachtungen[]
- Die bisher festgestellte Übernahmepraxis ist durch einen unterschiedlich starken – oft erheblichen – Aufwand gekennzeichnet, mit dem die übernommenen Inhalte umformuliert werden sowie synonymhafte Wortersetzungen, Kürzungen und Textumstellungen erfolgen. Dies lässt sich sowohl für längere Passagen wie auch für relativ kurze Einzelsätze beobachten. Trotz dieser Techniken bleiben die jeweils rezipierten aber nicht nachgewiesenen Quellen in der Synopse deutlich erkennbar.
- Auffällig ist, dass sich etliche der im Fließtext gemachten Literaturangaben der Form (Autor[en], Jahr) – die an diversen Stellen aus anderen Veröffentlichungen übernommen werden – nicht nachvollziehen lassen, da sich die entsprechenden Titel nicht im Literaturverzeichnis finden (Beispiel sogar ohne Nennung der Jahre: Fragment 035 16). In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, warum dies die Gutachterinnen nicht bemerkt zu haben scheinen bzw. weshalb die Arbeit trotz solch klar erkennbarer formaler Defizite in dieser Form angenommen worden ist.
An anderen Stellen wiederum wird zum Beleg von Aussagen auf referenzierte Literaturtitel verwiesen, in denen sich diese aber nicht finden. Statt dessen werden die fraglichen Inhalte in ähnlicher Form aus nicht erwähnten Werken übernommen (Beispiel: Fragment 008 07).
- Die zur Zeit der Abgabe der Dissertation gültige Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät vom 4. Juli 2000 enthält in § 10 die Bestimmung:
"(3) [...] Dem Antrag [auf Zulassung zum Promotionsverfahren] sind beizufügen: [...]
2. Folgende Versicherung:
'Ich erkläre hiermit, dass ich die vorliegende Arbeit ohne Hilfe Dritter und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt habe; die aus fremden Quellen direkt oder indirekt übernommenen Gedanken sind als solche kenntlich gemacht. Die Arbeit wurde bisher in gleicher oder ähnlicher Form keiner Prüfungsbehörde vorgelegt und auch noch nicht veröffentlicht.'"
- Die Doktormutter der Verfasserin ist auch Doktormutter der Autorin der ebenfalls ungenannt bleibenden Quelle Zweyer (2006).
Statistik[]
- Es sind bislang 75 gesichtete Fragmente dokumentiert, die als Plagiat eingestuft wurden. Bei 71 von diesen handelt es sich um Übernahmen ohne Verweis auf die Quelle („Verschleierungen“ oder „Komplettplagiate“). Bei 4 Fragmenten ist die Quelle zwar angegeben, die Übernahme jedoch nicht ausreichend gekennzeichnet („Bauernopfer“).
- Die untersuchte Arbeit hat 139 Seiten im Hauptteil. Auf 40 dieser Seiten wurden bislang Plagiate dokumentiert, was einem Anteil von 28.8 % entspricht.
Die 139 Seiten lassen sich bezüglich des Textanteils, der als Plagiat eingestuft ist, wie folgt einordnen:
- Ausgehend von dieser Aufstellung lässt sich abschätzen, wieviel Text der untersuchten Arbeit gegenwärtig als plagiiert dokumentiert ist: Es sind, konservativ geschätzt, rund 9 % des Textes im Hauptteil der Arbeit.
- Die Dokumentation beinhaltet 18 Quellen.
Illustration[]
Folgende Grafik illustriert das Ausmaß und die Verteilung der dokumentierten Fundstellen. Die Farben bezeichnen den diagnostizierten Plagiatstyp:
( rot=Verschleierung, gelb=Bauernopfer)
Die Nichtlesbarkeit des Textes ist aus urheberrechtlichen Gründen beabsichtigt.
Zum Vergrößern auf die Grafik klicken.
Anmerkung: Die Grafik repräsentiert den Analysestand vom 8. März 2015.