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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 37, Zeilen: 27-31
Quelle: Zeuner 1981
Seite(n): 603 f., Zeilen: 603: 25 ff.; 604: 1 f.
Dieser Begriff umschreibt dasjenige, was durch eine Sachentscheidung generell jedem weiteren Prozess entzogen wird, so dass prozessual gesehen ein Vergleich mit dem deutschen Begriff des prozessualen Anspruchs oder Streitgegenstandes naheliegt.180

180 James/Hazard, S. 598 ff., § 11.8.

Er umschreibt dasjenige, was durch eine Sachentscheidung generell jedem weiteren Prozeß entzogen wird1. Funktional gesehen,

[Seite 604:]

liegt daher der Vergleich mit dem deutschen Begriff des prozessualen Anspruchs oder Streitgegenstandes nahe.


1 In Amerika bezeichnet man die auf die »cause of action« bezogene Bindungswirkung des Urteils als »bar«, sofern sie auf einer sachlichen Abweisung der Klage beruht, und als »merger«, wenn sie von einem der Klage stattgebenden Urteil ausgeht; siehe Restatement of the Law of Judgments (1942) § 45 Comment a, b, § 47 Comment a, b, § 48 Comment a; James, Civil Procedure (1965) § 11.9. Nach dem Restatement of the Law of Judgments tritt die »merger«-Wirkung im Bereich des amerikanischen Rechts nur bei Verurteilung zu einer Geldleistung ein, vgl. a.a.O. §§ 45, 46, 47. Anderen Urteilen zugunsten des Klägers kommt aber eine estoppel-Wirkung hinsichtlich derjenigen Punkte zu, über die tatsächlich gestritten und entschieden worden ist. Auch kann eine neue Klage u. U. aus dem Grunde abgewiesen werden, daß ihre Zulassung für den Kläger unnötig ist und daß es für den Beklagten eine Härte bedeuten würde, ihn in ein nicht erforderliches weiteres Verfahren zu verwickeln; vgl. Restatement of the Law of Judgments § 45 Comment d, § 46 Comment a, § 47 Comment h; Lenhoff, RabelsZ 19 (1954) 201, 221; von Mehren/Trautmann, The Law of Multistate Problems (1965) 566. - In England wird neuerdings zur Bezeichnung der die »cause of action« betreffenden Bindungswirkung sowohl für den Fall der Verurteilung des Beklagten als auch für den der Sachabweisung verschiedentlich der Ausdruck »cause of action estoppel« gebraucht; vgl. Spencer Bower/Turner, The Doctrine of Res Judicata2 (1969) Nrn. 190, 192; Thoday v. Thoday, [1964] 1 All E.R. 341, Diplock, L. J. 352; Fidelitas Shipping Co., Ltd. v. V/O Exportchleb, [1965] 2 All E.R. 4, Lord Denning 8 f.; siehe auch Carl-Zeiss-Stiftung v. Rayner and Keeler, Ltd. (Nr. 2), [1966] 2 All E.R. 536, Lord Guest 564 f., Lord Upjohn 572 f. Für den Fall eines der Klage stattgebenden Urteils wird daneben vielfach auch von »merger« und von der gegen eine neue Klage gerichteten Einwendung »former recovery« gesprochen, vgl. Halsbury’s Laws of England4 XVI (1976) Nr. 1536; Spencer Bower/Turner a.a.O. Nrn. 3, 4, 427; Thoday v. Thoday (siehe oben) Diplock, L. J. 352.

Anmerkungen

Quelle ist in Fn. 184 genannt, daher auch Einordnung als BO möglich.

Sichter
(SleepyHollow02), Klgn