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Der Rechtskrafteinwand in den Mitgliedstaaten der EuGVO

von Dr. Dr. Sophia Sepperer

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[1.] Sse/Fragment 081 22 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2015-10-12 09:20:38 Klgn
Bungert 1992, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Sse, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 81, Zeilen: 22-26
Quelle: Bungert 1992
Seite(n): 231, Zeilen: r.Sp. 16-20
Ein ausländisches Urteil werde nämlich nicht in jedem Fall anerkannt und wirke nicht immer so wie eine inländische Entscheidung. Dies habe das zweitstaatliche Gericht vielmehr erst zu prüfen und daher ohne sachliche Nachprüfung ein inhaltsgleiches Sachurteil zu erlassen. Eine ausländische Entscheidung werde nämlich nicht in jedem Fall anerkannt und wirke nicht immer so wie eine deutsche Entscheidung. Dies habe das deutsche Gericht vielmehr erst zu prüfen. Das deutsche Gericht habe daher ohne sachliche Nachprüfung ein inhaltsgleiches Sachurteil zu erlassen.
Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle. Kann wegen kurz und nacherzählend auch als kW eingeordnet werden.

Sichter
(SleepyHollow02), Strafjurist



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Klgn, Zeitstempel: 20151012092116