Historische Währungsunion zwischen Wirtschaft und Politik
von Silvana Koch-Mehrin
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Untersuchte Arbeit: Seite: 67, Zeilen: 01-03 |
Quelle: Born 1981 Seite(n): 371, Zeilen: 25-29 |
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[Jedoch wurde gleichzeitig in der Bundesverfassung Artikel 39, die Bestimmung eingefügt, daß der Bund keine Rechtsverbindlichkeit - also die Erklärung zum gesetzlichen Zahlungsmittel - für die Annahme von Banknoten aussprechen dürfte, außer in Notlagen und] Kriegszeiten. Somit war die Schweiz das einzige Industrie- und Handelsland, in dem sich die Banknoten nicht zum gesetzlichen Zahlungsmittel, dessen Annahme nicht verweigert werden durfte, entwickelt hatten. | [Noch heute verbietet Art. 39, Abs. 6 der schweizerischen Bundesverfassung, eine Rechtsverbindlichkeit für die Annahme von Banknoten auszusprechen "außer bei Notlagen in] Kriegszeiten". Somit ist die Schweiz das einzige Industrie- und Handelsland, in dem die Banknoten nicht zum gesetzlichen Zahlungsmittel, dessen Annahme nicht verweigert werden darf, geworden sind. |
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