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Historische Währungsunion zwischen Wirtschaft und Politik

von Silvana Koch-Mehrin

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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Prof. Dr. Prometheus, Hotznplotz, Graf Isolan, Nerd wp, Schuju
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 67, Zeilen: 01-03
Quelle: Born 1981
Seite(n): 371, Zeilen: 25-29
[Jedoch wurde gleichzeitig in der Bundesverfassung Artikel 39, die Bestimmung eingefügt, daß der Bund keine Rechtsverbindlichkeit - also die Erklärung zum gesetzlichen Zahlungsmittel - für die Annahme von Banknoten aussprechen dürfte, außer in Notlagen und] Kriegszeiten. Somit war die Schweiz das einzige Industrie- und Handelsland, in dem sich die Banknoten nicht zum gesetzlichen Zahlungsmittel, dessen Annahme nicht verweigert werden durfte, entwickelt hatten. [Noch heute verbietet Art. 39, Abs. 6 der schweizerischen Bundesverfassung, eine Rechtsverbindlichkeit für die Annahme von Banknoten auszusprechen "außer bei Notlagen in] Kriegszeiten". Somit ist die Schweiz das einzige Industrie- und Handelsland, in dem die Banknoten nicht zum gesetzlichen Zahlungsmittel, dessen Annahme nicht verweigert werden darf, geworden sind.
Anmerkungen

Fortsetzung des Plagiats von Seite 66

Sichter


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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Hotznplotz, Zeitstempel: 20110414235623