Historische Währungsunion zwischen Wirtschaft und Politik
von Silvana Koch-Mehrin
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Untersuchte Arbeit: Seite: 48, Zeilen: 30-31 |
Quelle: Born 1977 Seite(n): 26, Zeilen: |
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1803 erhielt die Bank ihr bis 1936 gültiges Statut.[FN 145] Sie war eine öffentlich-rechtliche Bank in Form einer Aktiengesellschaft. Die Aktien befanden sich in Privatbesitz.
[145] Born (1977), S. 26 |
1803 erhielt sie ihr bis 1936 gültiges Statut. Sie war eine öffentlich-rechtliche Bank in der Form der Aktiengesellschaft. Die Aktien befanden sich in Privatbesitz. |
Die Fußnote verweist auf Born, aber es werden zwei weitere Folgesätze mitkopiert. |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 048, Zeilen: 31-33 |
Quelle: Goodhart 1988 Seite(n): 114, Zeilen: 33-35 |
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Obwohl also die Banque de France von staatlicher Seite gegründet und staatlich unterstützt wurde, war sie nicht in Staatsbesitz, sondern gehörte privaten Teilhabern.[146] | Although the Bank of France was thus founded through official prompting, and with official support, it was not owned by the state; it was founded by, and retained, private shareholders [...].[5] |
Koch-Mehrin gibt den Sachverhalt sehr ungenau wieder. Anmerkung zur Anmerkung: Das macht die Einordnung als Übersetzungsplagiat - gerade bei einem so kurzen Fragment - zweifelhaft. |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 048, Zeilen: 105-106 |
Quelle: Goodhart 1988 Seite(n): 116, Zeilen: 02-04 |
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[Fn. 146] Dies erwies sich in politisch kritischen Situationen, so im deutsch-französischen Krieg 1870/71, als vorteilhaft: [...] | Indeed, after the defeat of France in the Franco-Prussian war of 1870, another advantage was claimed for retaining private
ownership: [...] |
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