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Untersuchte Arbeit: Seite: 181, Zeilen: 106-108 |
Quelle: Jenkis 1969 Seite(n): 142, Zeilen: |
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[FN 721] Es gab zwei vollwertige Goldmünzen, das 20 und das 10 Kronenstück, sowie Scheidemünzen zu 2 und 1 Krone, sowie 50, 25 und 10 Öre. Das Gold bildete die Grundlage der Währung. Jede öffentliche Kasse war verpflichtet, Scheidemünzen umzuwechseln. | Jede öffentliche Kasse war verpflichtet, Scheidemünzen umzuwechseln.
[FN 80] Es gab zwei vollwertige Goldmünzen (das 20- und das 10-Kronen-Stück) sowie Scheidemünzen (2 und 1 Krone sowie 50, 25 und 10 Öre). Das Gold bildete die Grundlage der Währung [...]. |
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