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Untersuchte Arbeit: Seite: 026, Zeilen: 03-05 |
Quelle: Schremmer 1992 Seite(n): 10, Zeilen: 11-14 |
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Die in ihrer Größe eindeutig festgelegten Edelmetallstücke waren generelles Tausch- und Zahlungsmittel, Recheneinheit und gleichzeitig auch Wertaufbewahrungsmittel. | Damit das Stück Edelmetall als generelles Tausch- und Zahlungsmittel, als Recheneinheit und gleichzeitig auch als Wertaufbewahrungsmittel [...] angenommen wird, muß es in seiner Größe eindeutig festgelegt werden. |
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