von Siegfried Haller
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[1.] Sh/Fragment 024 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 11:17:19 Kybot | BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Sh, Stadterneuerung 1997 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 024, Zeilen: 01-31 |
Quelle: Stadterneuerung 1997 Seite(n): 14,15, Zeilen: 02-44 (Spalte 2), 01-26 (Spalte 1) |
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[Der Erfolg einer Stadterneuerungsmaßnahme ist wesentlich vom Zusammenwirken öffentlicher und privater Akteure abhängig. Gesetzlich ist eine klare] Aufgabenverteilung zwischen Gemeinde und privaten Grund-, Wohnungs- und Hauseigentümern festgelegt:
Ein erfolgreiches Erneuerungsverfahren zeichnet sich besonders dadurch aus, dass es der Gemeinde und ihren Beauftragten durch gezielte Beratung und Förderung von Beispielmaßnahmen gelingt, ein positives Investitionsklima zu schaffen, das private Eigentümer, Mieter und Pächter motiviert, sich aktiv am Erneuerungsprozess zu beteiligen. 1.4.2.3 Bürgerbeteiligung Die laufende Einbindung der Eigentümer, Mieter, Pächter und der sonstigen Sanierungsbetroffenen in das Verfahren der Stadterneuerung ist eine Forderung des Baugesetzbuches, da die Betroffenen der Sanierung gleichzeitig die wichtigsten Akteure sind. Kontinuierliche Abstimmung zwischen den verschiedenen Interessen ist nötig, um Probleme zu entschärfen und das Vertrauen in die Stadterneuerung – als wichtigste Voraussetzung für private Investitionen im Gebiet – zu stärken. Die Betroffenenbeteiligung erfolgt daher bei allen wichtigen Vorbereitungs- und Durchführungsschritten der Sanierung. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchung ist diese besonders intensiv. Auch bei der Festlegung des Sanierungsgebiets, bei der[Erarbeitung und Fortschreibung von Rahmenplänen und der Entwicklung von Blockkonzepten und sektoralen Teilplänen haben die Bürger Mitspracherecht – sei es bei der Auslegung von Plänen oder auch öffentlichen Informations- und Diskussionsveranstaltungen.] |
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Der Erfolg einer Stadterneuerungsmaßnahme ist wesentlich vom Zusammenwirken öffentlicher und privater Akteure abhängig. Gesetzlich ist eine klare Aufgabenverteilung zwischen Gemeinde und privaten Grund-, Wohnungs- und Hauseigentümern festgelegt:
Ein erfolgreiches Erneuerungsverfahren zeichnet sich besonders dadurch aus, dass es der Gemeinde und ihren Beauftragten durch gezielte Beratung und Förderung von Beispielmaßnahmen gelingt, ein positives Investitionsklima zu schaffen, das private Eigentümer, Mieter und Pächter motiviert, sich aktiv am Erneuerungsprozess zu beteiligen. [Seite 15, 1. Spalte] Bürgerbeteiligung Die laufende Einbindung der Eigentümer, Mieter, Pächter und der sonstigen Sanierungsbetroffenen in das Verfahren der Stadterneuerung ist eine Forderung des BauGB, da die Betroffenen der Sanierung gleichzeitig die wichtigsten Akteure sind. Kontinuierliche Abstimmung zwischen den verschiedenen Interessen ist nötig, um Probleme zu entschärfen und das Vertrauen in die Stadterneuerung - als wichtigste Voraussetzung für private Investitionen im Gebiet – zu stärken.Die Betroffenenbeteiligung erfolgt daher bei allen wichtigen Vorbereitungs- und Durchführungsschritten der Sanierung. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchung ist diese besonders intensiv. Auch bei der Festlegung des Sanierungsgebiets, bei der Erarbeitung und Fortschreibung von Rahmenplä-nen und der Entwicklung von Blockkonzepten und sektoralen Teilplänen haben die Bürger Mitspracherecht – sei es bei der Auslegung von Plänen oder auch öffentlichen Informations- und Diskussionsveranstaltungen. |
Die Eigenleistung besteht auf dieser Seite im Ausschreiben von v.A. und BauGB. 3 Seiten weiter oben (Seite 21) findet sich ein Verweis auf die Quelle via Fussnote an der Ueberschrift des Kapitels: "Text folgt in Auszuegen aus [...]". Eine woertliche Uebernahme ist aber nicht gekennzeichnet. |
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