VroniPlag Wiki

This Wiki is best viewed in Firefox with Adblock plus extension.

MEHR ERFAHREN

VroniPlag Wiki
Das Sanierungsgebiet Hemshof in Ludwigshafen am Rhein. Eine Bilanz von 30 Jahren baulicher Erneuerung und sozialer Veränderung

von Siegfried Haller

vorherige Seite | zur Übersichtsseite | folgende Seite

Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende

[1.] Sh/Fragment 024 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 11:17:19 Kybot
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Sh, Stadterneuerung 1997

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Schirdewan, Drhchc, Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 024, Zeilen: 01-31
Quelle: Stadterneuerung 1997
Seite(n): 14,15, Zeilen: 02-44 (Spalte 2), 01-26 (Spalte 1)
[Der Erfolg einer Stadterneuerungsmaßnahme ist wesentlich vom Zusammenwirken öffentlicher und privater Akteure abhängig. Gesetzlich ist eine klare] Aufgabenverteilung zwischen Gemeinde und privaten Grund-, Wohnungs- und Hauseigentümern festgelegt:
  • Die Gemeinde steuert durch Analysen, Planungen und die Anwendung des Sanierungsrechts die Vorbereitung und Durchführung der Stadterneuerungsmaßnahme. Sie stellt durch eigene Investitionen die Erneuerung der Infrastruktur, der Straßen und Plätze sicher. Die Modernisierung und Errichtung öffentlicher Gebäude obliegt ebenfalls der Gemeinde. Schließlich ist die Gemeinde auch für die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen (z. B. Bodenordnung) zuständig. Die Ge-meinde hat damit eine wichtige anstoßende Vorbildfunktion für private Investitionen über die Gestaltung vor allem des öffentlichen Raums.
  • Die Privateigentümer müssen jedoch mitwirken, um die Erneuerungsziele zu erreichen. Dabei sind kleine und große Privatinvestitionen notwendig. Neben steuerlichen Vergünstigungen und zinsgünstigen Krediten von unterschiedlichen Förderungsprogrammen können Städtebaufördermittel maßgenau kleinteilig zum Einsatz kommen.

Ein erfolgreiches Erneuerungsverfahren zeichnet sich besonders dadurch aus, dass es der Gemeinde und ihren Beauftragten durch gezielte Beratung und Förderung von Beispielmaßnahmen gelingt, ein positives Investitionsklima zu schaffen, das private Eigentümer, Mieter und Pächter motiviert, sich aktiv am Erneuerungsprozess zu beteiligen.

1.4.2.3 Bürgerbeteiligung

Die laufende Einbindung der Eigentümer, Mieter, Pächter und der sonstigen Sanierungsbetroffenen in das Verfahren der Stadterneuerung ist eine Forderung des Baugesetzbuches, da die Betroffenen der Sanierung gleichzeitig die wichtigsten Akteure sind. Kontinuierliche Abstimmung zwischen den verschiedenen Interessen ist nötig, um Probleme zu entschärfen und das Vertrauen in die Stadterneuerung – als wichtigste Voraussetzung für private Investitionen im Gebiet – zu stärken.

Die Betroffenenbeteiligung erfolgt daher bei allen wichtigen Vorbereitungs- und Durchführungsschritten der Sanierung. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchung ist diese besonders intensiv. Auch bei der Festlegung des Sanierungsgebiets, bei der[Erarbeitung und Fortschreibung von Rahmenplänen und der Entwicklung von Blockkonzepten und sektoralen Teilplänen haben die Bürger Mitspracherecht – sei es bei der Auslegung von Plänen oder auch öffentlichen Informations- und Diskussionsveranstaltungen.]

[Seite 14, 3. Spalte]

Der Erfolg einer Stadterneuerungsmaßnahme ist wesentlich vom Zusammenwirken öffentlicher und privater Akteure abhängig. Gesetzlich ist eine klare Aufgabenverteilung zwischen Gemeinde und privaten Grund-, Wohnungs- und Hauseigentümern festgelegt:

  • Die Gemeinde steuert durch Analysen, Planungen und die Anwendung des Sanierungsrechts die Vorbereitung und Durchführung der Stadterneuerungsmaßnahme. Sie stellt durch eigene Investitionen die Erneuerung der Infrastruktur, der Straßen und Plätze sicher. Die Modernisierung und Errichtung öffentlicher Gebäude obliegt ebenfalls der Gemeinde. Schließlich ist die Gemeinde auch für die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen (z. B. Bodenordnung) zuständig. Die Gemeinde hat damit eine wichtige anstoßende Vorbildfunktion für private Investitionen über die Gestaltung v.a. des öffentlichen Raums.
  • Die Privateigentümer müssen jedoch „mitwirken“, um die Erneuerungsziele zu erreichen. Dabei sind kleine und große Privatinvestitionen notwendig. Neben steuerlichen Vergünstigungen und zinsgünstigen Krediten von unterschiedlichen Förderungsprogrammen können Städtebaufördermittel maßgenau kleinteilig zum Einsatz kommen.

Ein erfolgreiches Erneuerungsverfahren zeichnet sich besonders dadurch aus, dass es der Gemeinde und ihren Beauftragten durch gezielte Beratung und Förderung von Beispielmaßnahmen gelingt, ein positives Investitionsklima zu schaffen, das private Eigentümer, Mieter und Pächter motiviert, sich aktiv am Erneuerungsprozess zu beteiligen.

[Seite 15, 1. Spalte]

Bürgerbeteiligung

Die laufende Einbindung der Eigentümer, Mieter, Pächter und der sonstigen Sanierungsbetroffenen in das Verfahren der Stadterneuerung ist eine Forderung des BauGB, da die Betroffenen der Sanierung gleichzeitig die wichtigsten Akteure sind. Kontinuierliche Abstimmung zwischen den verschiedenen Interessen ist nötig, um Probleme zu entschärfen und das Vertrauen in die Stadterneuerung - als wichtigste Voraussetzung für private Investitionen im Gebiet – zu stärken.Die Betroffenenbeteiligung erfolgt daher bei allen wichtigen Vorbereitungs- und Durchführungsschritten der Sanierung. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchung ist diese besonders intensiv. Auch bei der Festlegung des Sanierungsgebiets, bei der Erarbeitung und Fortschreibung von Rahmenplä-nen und der Entwicklung von Blockkonzepten und sektoralen Teilplänen haben die Bürger Mitspracherecht – sei es bei der Auslegung von Plänen oder auch öffentlichen Informations- und Diskussionsveranstaltungen.

Anmerkungen

Die Eigenleistung besteht auf dieser Seite im Ausschreiben von v.A. und BauGB. 3 Seiten weiter oben (Seite 21) findet sich ein Verweis auf die Quelle via Fussnote an der Ueberschrift des Kapitels: "Text folgt in Auszuegen aus [...]". Eine woertliche Uebernahme ist aber nicht gekennzeichnet.

Sichter
Drhchc



vorherige Seite | zur Übersichtsseite | folgende Seite
Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Hindemith, Zeitstempel: 20110721232620