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Kann die Einführung eines Notfall-Alarm-Systems die intrahospitale Zeitverzögerung zwischen Krankenhauseintreffen und Durchführung der zerebralen Bildgebung verkürzen?

von Reza Taghvaei Seighalani

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[1.] Rts/Fragment 051 04 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2014-09-12 17:06:47 Schumann
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Hennes et al 1999, Rts, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 51, Zeilen: 4-8, 10-21
Quelle: Hennes et al 1999
Seite(n): 861, Zeilen: mittlere Spalte: 25ff; re. Spalte: 1-9
Wie auch bei anderen medizinischen Notfällen müssen die Glieder der Rettungskette nahtlos ineinander übergreifen, um eine optimale Hilfe für den Patienten zu gewährleisten [Lott C., Pepe PE.]. Es vergehen meist Stunden, bis Schlaganfallpatienten Hilfe suchen, und häufig unterbleibt die Alarmierung des Rettungsdienstes über die bundesweit einheitliche Telefonnummer (112). Von den eingeschlossenen Patienten der BAS-Studie wurde bei weniger als der Hälfte (46,6,%) ein Alarm (Anruf) ausgelöst.

Auch wenn die Rettungsleitstelle informiert wird, kann der Schlaganfallpatient durchaus zu spät versorgt werden. Aufgrund der Information über Art und Schwere des vorliegenden Notfalls entscheidet der Leitstellendisponent unter Berücksichtigung der Notarztindikationen über die Organisation der verfügbaren Rettungsmittel. Wenn der Leitstellendisponent aber nur unzureichende, allgemeine Informationen erhält und gezieltes Nachfragen unterlässt, kann er den Notfall nicht erkennen und beauftragt unter Umständen ungeeignete Rettungsmittel ohne Dringlichkeit. Die Information „bewusstlose Person“ führt als Notarztindikation zwar immer zur Alarmierung des Notarztwagens, die Meldung „unklarer Schwächezustand“ hingegen zu Alarmierung des Rettungs- oder Krankentransportwagens [Hennes H.-J.]. Die Verdachtsdiagnose sollte vom Leitstellensdisponenten immer eindeutig abgeklärt werden. Eine bundesweit einheitliche Aufnahme der Verdachtsdiagnose Schlaganfall in die Notarztindikationslisten erscheint geboten.

Wie auch bei anderen medizinischen Notfällen müssen die Glieder der Rettungskette nahtlos ineinander greifen, um eine optimale Hilfe für den Patienten zu gewährleisten [41,49]. Es vergehen mitunter Stunden, bis Schlaganfallpatienten Hilfe suchen, und häufig unterbleibt die Alarmierung des Rettungsdienstes über die bundesweit einheitliche Telefonnummer (112 beziehungsweise 19222).

Auch wenn die Rettungsleitstelle informiert wird, kann der Schlaganfallpatient durchaus zu spät versorgt werden. Aufgrund der Information über Art und Schwere des vorliegenenden [sic] Notfalls entscheidet der Leitstellendisponent unter Berücksichtigung der Notarztindikationen über die Disposition der verfügbaren Rettungsmittel. Wenn der Leitstellendisponent aber nur unzureichende, allgemeine Informationen erhält und gezieltes Nachfragen unterläßt, kann er den Notfall nicht erkennen und beauftragt unter Umständen ungeeignete Rettungsmittel ohne Dringlichkeit mit der Versorgung des Patienten. Die Information „bewußtlose Person“ führt als Notarztindikation zwar immer zur Alarmierung des Notarztwagens, die Meldung „unklarer Schwächezustand“ hingegen zur Alarmierung des Rettungs- oder Krankentransportwagen. Die Verdachtsdiagnose Schlaganfall sollte vom Leitstellendisponenten immer eindeutig abgeklärt werden. Eine bundesweit einheitliche Aufnahme der Verdachtsdiagnose Schlaganfall in die Notarztindikationslisten erscheint geboten.


41. Lott C, Hennes HJ, Dick W (1998) Stroke – a medical emergency. J Accid Emerg Med 16:2-12

49. Pepe PE,Zachariah BS, Sayre MR, Floccare D (1998) Ensuring the chain of recovery for stroke in your community.Acad Emerg Med 5:352-358

Anmerkungen

Die Quelle wird einmal erwähnt, aber dem Leser wird der Umfang der Übernahme nicht klar.

Sichter
(Hindemith) Agrippina1



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Schumann, Zeitstempel: 20140912170931