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92 gesichtete, geschützte Fragmente: Plagiat

[1.] Rp/Fragment 015 01 - Diskussion
Bearbeitet: 7. March 2019, 11:54 PlagProf:-)
Erstellt: 13. January 2018, 20:45 (Schumann)
Fragment, Gesichtet, Hillmann 2007, KomplettPlagiat, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Schumann
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 15, Zeilen: 1-2
Quelle: Hillmann 2007
Seite(n): 11, Zeilen: 12 f.
Die hohe Bedeutung der KMU hat dazu geführt, dass die Politik der Europäischen Union, des Bundes und der Länder zunehmend auf sie ausgerichtet ist. Die hohe Bedeutung der KMU hat dazu geführt, dass die Politik der Europäischen Union, des Bundes und [sic] Länder zunehmend auf sie ausgerichtet ist.
Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(Schumann), PlagProf:-)


[2.] Rp/Fragment 114 07 - Diskussion
Bearbeitet: 15. January 2018, 16:52 PlagProf:-)
Erstellt: 14. January 2018, 15:02 (Schumann)
Fragment, Gesichtet, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Zinsch 2008

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Schumann
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 114, Zeilen: 7-8, 14-16
Quelle: Zinsch 2008
Seite(n): 31, 88, Zeilen: 88: 12 ff.; 31: 14 ff., 25 ff.
Zwischen der Literatur, der Praxis und des IDW besteht eine fehlende Übereinstimmung bezüglich eines geeigneten Bewertungsverfahrens für kleine und mittlere Unternehmen. [...]

[...]

Dem Substanzwertverfahren kommt in der Praxis eine eher untergeordnete Bedeutung zu, weil gegen den Grundsatz der Bewertungseinheit verstoßen wird und nur einzelne materielle Vermögenswerte in die Ermittlung des Unternehmenswertes aufgenommen werden.

Letztendlich besteht zwischen der Literatur, der Praxis und des IDW keine Übereinstimmung bezüglich eines Bewertungsverfahrens für kleine und mittlere Unternehmen.

[Seite 31]

Dem Substanzwert im traditionellen Sinne kommt in der Praxis eine eher untergeordnete Rolle zu, insbesondere wenn ein Gesamtwert eines Unternehmens für Entscheidungszwecke ermittelt werden soll. [...]

Daraus folgt, dass der Substanzwert gegen den Grundsatz der Bewertungseinheit verstößt und nur einzelne Vermögenswerte in die Ermittlung des Unternehmenswertes aufnimmt.

Anmerkungen

Im Ergebnisteil - kein Hinweis auf eine Quelle.

Sichter
(Schumann), PlagProf:-)


[3.] Rp/Fragment 115 03 - Diskussion
Bearbeitet: 14. January 2018, 16:57 PlagProf:-)
Erstellt: 14. January 2018, 15:38 (Schumann)
Fragment, Gesichtet, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Zinsch 2008

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Schumann
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 115, Zeilen: 3-4, 6-8
Quelle: Zinsch 2008
Seite(n): 52, Zeilen: 5 f., 22 ff.
Die Verfahren der DCF-Methoden haben zwar in der jüngeren Zeit immer mehr an Bedeutung gewonnen, sie sind aber für mittelständische Unternehmen nur bedingt geeignet. [...] Kritik am CAPM wird bezüglich konzeptioneller, theoretischer und empirischer Probleme der Bestimmung der Parameter zur Ermittlung des risikoangepassten Zinsfußes geübt.336

336 Vgl. Ballweiser [sic], W. (Verbindungen) 2005, S. 374

Die Verfahren der DCF-Methoden haben in jüngerer Zeit immer mehr an Bedeutung gewonnen. [...] Kritik am CAPM wird bezüglich konzeptioneller, theoretischer und empirischer Probleme der Bestimmung der Parameter zur Ermittlung des risikoangepassten Zinsfußes geübt.214

214 Vgl. Ballwieser, W. (2005), S. 374.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle. Im Ergebnisteil.

Sichter
(Schumann), PlagProf:-)


[4.] Rp/Fragment 109 01 - Diskussion
Bearbeitet: 14. January 2018, 16:40 PlagProf:-)
Erstellt: 13. January 2018, 22:20 (Schumann)
Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Schumann
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 109, Zeilen: 1-5
Quelle: Laurenz 2006
Seite(n): 47, Zeilen: 13 ff.
[Dabei muss zunächst nach möglichst] vielen Vergleichsobjekten („Peer-Group“) und den vereinbarten Marktpreisen gesucht werden.330 Anschließend ist der bekannte Unternehmenswert des Vergleichsunternehmens mit bestimmten Performance-Daten (z. B. Periodengewinn, Umsatz, Cashflows usw.) in Relation zu setzen und die so ermittelte Verhältniszahl (Multiplikator) mit den Bezugszahlen des zu bewertenden Unternehmens zu multiplizieren.331

330 Vgl. Widmann. B (Bewertung) 2002, S. 99 ff.

331 Vgl. Mandl, G. / Rabel, K. (Grundlagen) 2005, S. 75

Zwei Aspekte stehen bei der Anwendung dieser Bewertungsmethode im Vordergrund: Die Suche nach einem oder mehreren Vergleichsobjekten (sog. Peer-Group) und die Beschaffung von Informationen über zeitnah realisierte Marktpreise innerhalb dieser Peer-Group, anhand derer der potenzielle Preis des Bewertungsobjektes berechnet werden kann. 253 Das Grundprinzip des CCA besteht darin, den bekannten Unternehmenswert des Vergleichsunternehmens mit bestimmten Performance-Daten (z. B. Periodengewinngrößen, Dividendenzahlungen, Cash-flows) in Relation zu setzen und die so ermittelte Verhältniszahl (Multiplikator) mit der Bezugsgröße des zu bewertenden Unternehmens zu multiplizieren. 254

253 Vgl. Widmann, Bernd 2002, S. 99 f.

253 Vgl. Mandl, Gerwald/Rabel, Klaus 2005, S. 75.

Anmerkungen

Fortsetzung von der Vorseite.

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(Schumann), PlagProf:-)


[5.] Rp/Fragment 108 27 - Diskussion
Bearbeitet: 14. January 2018, 16:37 PlagProf:-)
Erstellt: 13. January 2018, 21:49 (Schumann)
Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Schumann
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 108, Zeilen: 28-30
Quelle: Laurenz 2006
Seite(n): 47, Zeilen: 8 ff.
Das Multiplikatorverfahren auf Basis vergleichbarer Unternehmen („Comparative Company Approach“) greift dabei auf konkrete, in der Vergangenheit realisierte Marktpreise bei Transaktionen vergleichbarer Unternehmen zurück. Dabei muss zunächst nach möglichst [vielen Vergleichsobjektcn („Peer-Group“) und den vereinbarten Marktpreisen gesucht werden.330

330 Vgl. Widmann, B (Bewertung) 2002, S. 99 ff.]

2.2.2 Multiplikatorverfahren auf Basis vergleichbarer Unternehmen (Comparative Company Approach)

Bei der Anwendung des Comparative Company Approaches (CCA) greift der Bewerter bei der Bestimmung des Unternehmens auf konkrete, in der Vergangenheit tatsächlich realisierte Marktpreise bei Transaktionen vergleichbarer Unternehmen zurück.252 Zwei Aspekte stehen bei der Anwendung dieser Bewertungsmethode im Vordergrund: Die Suche nach einem oder mehreren Vergleichsobjekten (sog. Peer-Group) und die Beschaffung von Informationen über zeitnah realisierte Marktpreise innerhalb dieser Peer-Group, anhand derer der potenzielle Preis des Bewertungsobjektes berechnet werden kann. 253


252 Vgl. Mandl, Gerwald/Rabel, Klaus 2005, S. 75.

253 Vgl. Widmann, Bernd 2002, S. 99 f.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle. Fortsetzung auf der nächsten Seite.

Sichter
(Schumann), PlagProf:-)


[6.] Rp/Fragment 114 01 - Diskussion
Bearbeitet: 14. January 2018, 16:31 PlagProf:-)
Erstellt: 13. January 2018, 21:31 (Schumann)
Fragment, Gesichtet, Hillmann 2007, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Schumann
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 114, Zeilen: 1-6
Quelle: Hillmann 2007
Seite(n): 121, Zeilen: 5 ff.
[Auf kleine und mittlere Unternehmen trifft dies aufgrund der Verschiedenartigkeit der Unternehmen hinsichtlich der Größe, der Branche sowie der Implementierung] als eigenständige Gruppe und nicht als „little big Business“ ausweisen.334 Einer der Schwerpunkte der Arbeit bestand darin, ein geeignetes Instrumentarium aufzuzeigen, um in der Unternehmensbewertung die spezifischen Besonderheiten von kleinen und mittleren Unternehmen zu berücksichtigen. In den Fallbeispielen mit der anschließenden kritischen Beurteilung (vgl. Kapitel 5) und in den festgestellten Besonderheiten (vgl. Kapitel 6) findet dieser Aspekt Berücksichtigung.

334 Vgl. Welsh, J. / White, J. (Small Business) 1981, S. 18

Auf kleine und mittlere Unternehmen trifft dies aufgrund der Verschiedenartigkeit der Unternehmen hinsichtlich der Größe, der Branche sowie die Implementierung von Managementinstrumenten im Besonderen zu.

KMU weisen gegenüber Großunternehmen Eigenheiten auf, die sie signifikant von Großunternehmen unterscheiden und sie daher als eigenständige Gruppe ausweisen, nicht beispielsweise als „little big business“568. Einer der Schwerpunkte der vorliegenden Arbeit bestand darin, ein geeignetes Instrumentarium aufzuzeigen, um in der Unternehmensbewertung die spezifischen Besonderheiten von kleinen und mittleren Unternehmen zu berücksichtigen. Sowohl in der Prognose der Zukunftswerte in Kapitel 3.7 als auch dem Fallbeispiel in Kapitel 5 findet dieser Aspekt Berücksichtigung.


568 Welsh / White, Small Business, 1981, S. 18.

Anmerkungen

Fortsetzung von der vorherigen Seite.

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(Schumann), PlagProf:-)


[7.] Rp/Fragment 113 23 - Diskussion
Bearbeitet: 14. January 2018, 16:29 PlagProf:-)
Erstellt: 13. January 2018, 21:19 (Schumann)
Fragment, Gesichtet, Hillmann 2007, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Schumann
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 113, Zeilen: 23-28
Quelle: Hillmann 2007
Seite(n): 121, Zeilen: 3 ff.
Im Rahmen dieser Arbeit wird deutlich, dass eine Bewertung nicht pauschal erfolgen kann, sondern unternehmensspezifische Besonderheiten in der Bewertung zu berücksichtigen sind. Auf kleine und mittlere Unternehmen trifft dies aufgrund der Verschiedenartigkeit der Unternehmen hinsichtlich der Größe, der Branche sowie der Implementierung [als eigenständige Gruppe und nicht als „little big Business“ ausweisen.334

334 Vgl. Welsh, J. / White, J. (Small Business) 1981, S. 18]

Im Rahmen dieser Arbeit sollte verdeutlicht werden, dass eine Bewertung nicht pauschal erfolgen kann, sondern unternehmensspezifische Besonderheiten in der Bewertung zu berücksichtigen sind. Auf kleine und mittlere Unternehmen trifft dies aufgrund der Verschiedenartigkeit der Unternehmen hinsichtlich der Größe, der Branche sowie die Implementierung von Managementinstrumenten im Besonderen zu.

KMU weisen gegenüber Großunternehmen Eigenheiten auf, die sie signifikant von Großunternehmen unterscheiden und sie daher als eigenständige Gruppe ausweisen, nicht beispielsweise als „little big business“568.


568 Welsh / White, Small Business, 1981, S. 18.

Anmerkungen

Aus dem Zusammenfassungsteil.

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(Schumann), PlagProf:-)


[8.] Rp/Fragment 112 01 - Diskussion
Bearbeitet: 14. January 2018, 16:25 PlagProf:-)
Erstellt: 13. January 2018, 21:04 (Schumann)
Fragment, Gesichtet, Hillmann 2007, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Schumann
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 112, Zeilen: 2-18
Quelle: Hillmann 2007
Seite(n): 120, Zeilen: 1 ff.
7. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

Zu Beginn der vorliegenden Arbeit wurden in Kapitel 2 charakteristische Merkmale für kleine und mittlere Unternehmen aufgezeigt. Es wurde festgestellt, dass eine Vielzahl verschiedener Definitionen für diese gesamtwirtschaftlich sehr bedeutende Gruppe besteht, jedoch bisher keine allgemein anerkannte Abgrenzung existiert. Aus diesem Grund wurde eine Definition gefunden, die sowohl auf quantitativen als auch qualitativen Merkmalen basiert.

Im folgenden Kapitel wurden allgemeine Grundlagen bei der Unternehmensbewertung aufgezeigt. Die Entwicklung von der objektiven zur funktionsorientierten Unternehmensbewertung, die verschiedenen Funktionen und die unterschiedlichen Bewertungsanlasse wurden betrachtet.

In Kapitel 4 wurden die bekannten Bewertungsverfahren vorgestellt. Neben den heute überwiegend verwandten zukunftsorientierten Gesamtbewertungsverfahren haben auch Einzelbewertungs- und Mischverfahren bei der Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen immer noch eine Bedeutung. Insbesondere das Ertragswertverfahren und das DCF-Verfahren mit deren Methodik der Kapitalisierung der künftigen finanziellen Überschüsse wurden ausführlich betrachtet Die Unterschiede des Ertragswertverfahrens und der verschiedenen Ansätze des DCF-Verfahrens wurden aufgezeigt.

6. Schlussbetrachtung

Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wurden zu Beginn in Kapitel 2 charakteristische Merkmale für kleine und mittlere Unternehmen aufgezeigt. Es wurde festgestellt, dass eine Vielzahl verschiedener Definitionen für diese gesamtwirtschaftliche sehr bedeutende Gruppe bestehen, jedoch bisher keine allgemein anerkannte Abgrenzung existiert. Aus diesem Grund wurde eine Definition gefunden, die sowohl auf quantitativen als auch qualitativen Merkmalen basiert.

Im folgenden Kapitel wurden allgemeine Grundlagen bei der Unternehmensbewertung aufgezeigt. Beginnend mit der geschichtlichen Entwicklung von der objektiven hin zu einer funktionsorientierten Unternehmensbewertung und einer Betrachtung der unterschiedlichen Bewertungsanlässe wurde der Bewertungsprozess schematisiert. [...]

Die bekannten Bewertungsverfahren wurden in Kapitel 4 vorgestellt, wobei neben den heute verwandten zukunftsorientierten Gesamtbewertungsverfahren zur Komplettierung ebenfalls die weitaus seltener angewandten Einzelbewertungsverfahren und Mischverfahren untersucht wurden. Der hohe Stellenwert der Gesamtbewertungsverfahren wurde anhand mehrerer empirischer Untersuchungen bekräftigt, so dass nachfolgend die dazu zählenden Ertragswert- und DCF-Verfahren mit deren Methodik der Kapitalisierung der künftigen finanziellen Überschüsse ausführlich betrachtet werden. Es wurden die Unterschiede des Ertragswertverfahrens und der verschiedenen Ansätze des DCF-Verfahrens aufgezeigt und verdeutlicht, dass beide Verfahren zu übereinstimmenden Unternehmenswerten gelangen, sofern ihnen identische Prämissen zugrunde liegen.

Anmerkungen

Mit diesem Fragment beginnt der Teil 7 (Zusammenfassung und Schlussfolgerungen) - kein Hinweis auf die Quelle, aus deren Teil 6 (Schlussbetrachtung) hier übernommen wird.

Sichter
(Schumann), PlagProf:-)


[9.] Rp/Fragment 111 12 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 19:01 Schumann
Erstellt: 7. November 2017, 15:58 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Zinsch 2008

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 111, Zeilen: 12-14
Quelle: Zinsch 2008
Seite(n): 86, Zeilen: 9 ff.
Insbesondere unter Berücksichtigung der Kosten-Nutzen-Relation für die Bewertung von kleinen Unternehmen (Einzelhandel, Hotel- und Gastronomie, Freiberufler usw.) sollte die Multiplikatormethode Anwendung finden. Demnach muss von Fall zu Fall analysiert werden, welches Bewertungsverfahren einen annähernd „richtigen“ Unternehmenswert unter den gegebenen Voraussetzungen sowie unter Berücksichtigung der Kosten-Nutzen-Relation ermittelt. Dennoch erscheint es sinnvoll für die Bewertung von kleinen Unternehmen (Einzelhandelsgeschäfte, Gastronomiebetrieb, Freiberuflerpraxen usw.) die Multiplikatormethode aus Vereinfachungsgründen zu wählen.
Anmerkungen

Die wichtigste Empfehlung der Arbeit von Rp stammt von Zinsch, einschließlich der Beispiele für ihre Anwendung und deren Reihenfolge.

Sichter
(PlagProf:-) Schumann


[10.] Rp/Fragment 109 14 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 18:59 Schumann
Erstellt: 26. October 2017, 09:59 (Klgn)
Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, Kurtkowiak und Finnern 2011, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Klgn
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 109, Zeilen: 14-22
Quelle: Kurtkowiak und Finnern 2011
Seite(n): 5, Zeilen: linke Spalte, Haupttext
Die Hauptkritik an den Ertragswertmethoden (Ertragswertverfahren und Dicounted Cashflow-Verfahren) ist die schlechte Nachvollziehbarkeit und damit auch Vermittelbarkeit der komplexen Methodik. Gerade im Bereich der Wertermittlung von kleinen und mittleren Unternehmen liegen oft nur unzureichende Daten für den Prognosezeitraum vor. Damit wird eine Ertragswertermittlung erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht Auch die Kostenfrage spielt bei der Bewertung kleinerer Unternehmen eine große Rolle. So kann eine nach IDW S1 fachlch [sic] korrekt durchgeführte Unternehmensbewertung gerade bei kleinen Unternehmen verhältnismäßig hohe Kosten verursachen. Dazu fehlt in der Regel die Bereitschaft. Die Hauptkritik an den Ertragswertmethoden ist die schlechte Nachvollziehbarkeit und damit auch Vermittelbarkeit der komplexen Methodik. Gerade im Bereich der Wertermittlung von kleinen und mittleren Unternehmen liegen oft nur unzureichende Daten für den Prognosezeitraum vor. Damit wird eine Ertragswertermittlung erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht. Auch die Kostenfrage spielt bei der Bewertung kleinerer Unternehmen eine große Rolle. So kann eine nach IDW S1 fachlch [sic] korrekt durchgeführte Unternehmensbewertung gerade bei kleinen Unternehmen verhältnismäßig hohe Kosten verursachen. Dazu fehlt in der Regel die Bereitschaft.
Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle, auch der Tippfehler "fachlch" wird übernommen.

Sichter
(Klgn), PlagProf:-)


[11.] Rp/Fragment 108 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 18:57 Schumann
Erstellt: 7. November 2017, 15:14 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Zinsch 2008

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 108, Zeilen: 1-27
Quelle: Zinsch 2008
Seite(n): 84-86, Zeilen: 84: 21 ff.; 85: 1 ff.; 86: 1 ff.
6.3 Empfehlungen

Die Ermittlung eines aussagefähigen und fundiert ermittelten Unternehmenswerts ist das Ziel jeder Unternehmensbewertung. Diese Zielsetzung ist unabhängig von der Größe des Bewertungsobjekts. Für kleine und mittlere Unternehmen spielen jedoch die Art und Weise der Bewertung und die damit verbundenen Kosten eine sehr wichtige Rolle. Die ganze Bandbreite der unterschiedlichsten Bewertungsverfahren erfordert umfangreiche Analysen, Untersuchungen und Berechnungen, die mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden sind.

Aufgrund fehlender Qualifikation ist die betriebsinterne Durchführung einer Unternehmensbewertung häufig ausgeschlossen, so dass ein externer Berater beauftragt werden muss. Die Kosten für einen externen Bewerter sind stark davon abhängig, wie umfangreich die Grundlagen analysiert werden müssen.

Unter Berücksichtigung der Kosten-Nutzen-Relation erfolgt die Bewertung von kleinen Unternehmen häufig im Schätzungsverfahren („Daumenregel“), während mittlere Unternehmen zu betriebswirtschaftlichen Verfahren tendieren und die Kosten der Unternehmensbewertung in Kauf nehmen.

Aus theoretischer Sicht ist es auch für die Bewertung kleiner Betriebe sehr wichtig, dass eine detaillierte Analyse des Unternehmens (Vergangenheits-, Umfeld- und Unternehmensanslyse [sic]) vorgenommen wird, um sich ein umfassendes Bild zu machen. Dabei sollte die Wahl des geeigneten Bewertungsverfahrens nicht pauschaliert werden. Abhängig vom einzelnen Bewertungsobjekt muss nach Abschluss der Unternehmensanalyse entschieden werden, mit welchem Verfahren der annähernd richtige Unternehmenswert ermittelt werden kann.

Vor Beginn dieser umfangreichen Arbeiten durch einen externen Berater sind jedoch die Kosten des Verfahren [sic] kritisch zu betrachten und es ist eine betriebswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen. Unter Berücksichtigung der hohen Kosten für theoretisch empfehlenswerte Bewertungsverfahren ist die Multiplikatormethode als kostengünstige Lösung für viele kleine Unternehmen eine sinnvolle Methode der Unternehmensbewertung.

4.6 Empfehlungen für die Bewertung von mittelständischen Unternehmen

Ziel jeglicher Unternehmensbewertungen sollte es sein, einen fundierten, aussagekräftigen und individuell für das Bewertungsobjekt ermittelten Unternehmenswert zu liefern. Die Größe eines Unternehmens bzw. des Bewertungsobjektes ändert nichts an dieser Zielsetzung. [...]

Für kleine und mittlere Unternehmen können die Aspekte der Art und Weise der Bewertung, die Kosten und der resultierende Nutzen einer Unternehmensbewertung ausschlaggebend sein. Die Art und Weise kann einerseits die ganze theoretische Fülle der

[Seite 85]

Unternehmensbewertung enthalten, inklusive der unterschiedlichsten Bewertungsverfahren sowie die dazu benötigten Analysen, Untersuchungen und Berechnungen, andererseits könnte der Unternehmenswert aufgrund von Daumenregeln relativ simpel berechnet werden. Daraus folgt, dass die Art und Weise der Bewertung mit unterschiedlich starkem Aufwand verbunden sein kann und folglich höherer Aufwand zu höheren Kosten führt. Deswegen muss gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen die Kosten-Nutzen-Relation gegeben sein.

Im Hinblick auf die Kosten-Nutzen-Relation stehen zwei unterschiedliche Möglichkeiten der Verfahrensweise der Bewertung offen. Einerseits kann eine Bewertung von externen Beratern durchgeführt werden und andererseits könnten unternehmensinterne Stellen eine Bewertung des Unternehmens vornehmen, soweit qualifiziertes Personal (theoretische und praktische Bewertungskenntnisse sowie gute Kenntnis des Unternehmens sollten Vorraussetzung [sic] sein) vorhanden ist. Die typische Methode ist die Heranziehung von externen Beratern, welches aber mit hohen Kosten für das Unternehmen verbunden sein kann. Die Kosten einer Bewertung von externen Beratern steigen natürlich, je mehr Aufwand in der Bewertung bzw. der Analyse des Unternehmens steckt. [...] Die Bewertung eines kleinen Einzelhandelsgeschäftes wird wohl eher mit Daumenregeln durchgeführt, während ein mittelständischer Maschinenbaubetrieb, welcher knapp an die oberen Grenzen für mittelständische Unternehmen nach dem HGB stößt, aufgrund von betriebswirtschaftlichen Bewertungsverfahren bewertet wird. Demnach ist zu empfehlen, dass der Auftraggeber sich vor der Bewertung ein umfassendes Bild über die Möglichkeiten der Bewertung sowie deren Kosten machen sollte.

[...] Im Übrigen sollte, soweit es der Kostenrahmen erlaubt und notwendig ist, eine detaillierte Analyse des Unternehmens (Vergangenheits-, Umfeld- und Unternehmensanalyse) vorgenommen werden, um die Chancen, Risiken, Stärken und Schwächen des Unternehmens aufzude-

[Seite 86]

cken. [...]

Die Wahl des Bewertungsverfahrens kann nicht pauschalisiert werden. Es ist nicht sinnvoll quantitative Grenzen für die Wahl des einen oder des anderen Verfahrens festzulegen. Auch hier ist das Unternehmen individuell ausschlaggebend. Demnach muss von Fall zu Fall analysiert werden, welches Bewertungsverfahren einen annähernd „richtigen“ Unternehmenswert unter den gegebenen Voraussetzungen sowie unter Berücksichtigung der Kosten-Nutzen-Relation ermittelt. Dennoch erscheint es sinnvoll für die Bewertung von kleinen Unternehmen (Einzelhandelsgeschäfte, Gastronomiebetrieb, Freiberuflerpraxen usw.) die Multiplikatormethode aus Vereinfachungsgründen zu wählen. Die Bestimmung der Multiplikatoren sollte durch eine Analyse des Unternehmens gestützt werden. Die Multiplikatormethode kann durchaus auch zur Plausibilisierung von Ergebnissen der Ertragswert- und DCF-Verfahren, welche bei mittleren Unternehmen verwendet werden sollten, benutzt werden. Die Unterscheidung zwischen kleinen und mittleren Unternehmen bzw. die entsprechende Wahl des Bewertungsverfahrens ist vom Bewerter individuell zu entscheiden. Letztendlich kann kein Generalvorgehen festgelegt werden, dennoch sind die beschriebenen Empfehlungen zu beachten und es ist individuell zu entscheiden.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Stärker gerafft, an einer Stelle umgestellt, aber inhaltlich sind die Empfehlungen, die Rp hier schlussfolgernd ausspricht, weitestgehend identisch mit denen von Zinsch, dem Rp auf S. 63-64 und 66 ohne Kennzeichnung lange Passagen wörtlich entnimmt.

Sichter
(PlagProf:-)), SleepyHollow02


[12.] Rp/Fragment 107 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 18:54 Schumann
Erstellt: 3. November 2017, 20:00 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Zinsch 2008

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 107, Zeilen: 1-20
Quelle: Zinsch 2008
Seite(n): 83-84, Zeilen: 83: 17 ff., 84: 1 ff.
• Fähigkeit der Geschäftsleitung

Ein entscheidender Faktor für den Erfolg eines Unternehmens ist die Fähigkeit der Geschäftsleitung dieses Unternehmen erfolgreich zu führen. Besonders bei kleinen und mittleren Unternehmen kann ein Führungs- bzw. Eigentümerwechsel zu großen Schwierigkeiten führen, da fast immer persönliche Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern bestehen.

• Abhängigkeiten des Unternehmens vom Unternehmer

Die Prognose und Zukunftsplanung eines Unternehmens ist sehr risikobehaftet und ungewiss, wenn das Unternehmen stark von einer einzigen Persönlichkeit abhängig ist und geprägt wird. Diese Abhängigkeit des Unternehmens von dem Unternehmer führt bei der Bewertung des Unternehmens zu erheblichen Problemen.

• Beurteilung von Synegieeffekten

In einem bereits bestehenden Unternehmen kann die Übernahme eines anderen Unternehmens zu Synegieeffekten führen, die nur schwer einschätzbar sind. Effekte, die durch die Übernahme neu auftreten, wegfallen oder sich entwickeln, sind nur sehr schwer zu beurteilen und bewerten.

• Mängel im Rechnungswesen

Eine wichtige Grundlage für die Vergangenheitsanalyse und die Planungsrechnung ist ein aussagefähiges Rechnungswesen. Mängel im Rechnungswesen machen es für den Bewerter oft schwer oder unmöglich, verlässliche Planungen zu erstellen.

Weitere Probleme liegen in der Abschätzung der Fähigkeit der Geschäftsleitung ein Unternehmen zukünftig erfolgreich zu führen. Die Unternehmensführung stellt einen entscheidenden Faktor für die zukünftige Entwicklung des Unternehmens dar. Zu Schwierigkeiten bei Änderungen innerhalb der Unternehmensführung kommt es häufig bei kleinen und mittleren Unternehmen, besonders wenn die alte Unternehmensführung durch den neuen Eigentümer ersetzt wird und persönliche Beziehungen zu Kunden bestanden.308

Die Abhängigkeiten des Unternehmens vom Unternehmer werfen weitere Probleme in der Beurteilung und Bewertung auf. Ist das Unternehmen stark von einer einzigen Persönlichkeit geprägt und von dieser abhängig, wie im Beispiel eines kleinen und mittleren Unternehmens leicht denkbar wäre, so ist eine Prognose und Planung der Zukunft sehr ungewiss sowie risikobehaftet in Bezug auf den wahrscheinlichen Eintritt.309

Die Beurteilung von Synergieeffekten und deren Berücksichtigung in der Bewertung sind schwierig. Infolge der Übernahme eines Unternehmens können zu bereits bestehenden Unternehmen des Käufers, Synergieeffekte neu auftreten, wegfallen oder sich

[Seite 84]

erst im Laufe der Zeit entwickeln. Die Herausforderung besteht darin, dass die potentiellen Synergieeffekte identifiziert werden und Einfluss auf die Bewertung nehmen. Dennoch ist auf die Gefahr der Überschätzung der aus den Synergieeffekten resultierenden Synergiegewinne zu achten.310

Eine weitere Grenze der Aussagefähigkeit eines Unternehmenswertes ist ein ungenügendes Rechnungswesen. Liegt dem Bewerter nur ein mangelhaftes Rechnungswesen als Grundlage für die Vergangenheitsanalyse und weiteren Analysen sowie Untersuchungen vor, so sind einerseits die ungenügenden Vergangenheitsergebnisse zu analysieren und zu bereinigen, soweit dies möglich ist. Andererseits ist es für den Bewerter schwierig bis unmöglich annähernd verlässliche Planungen der Entwicklung des Unternehmens auf der Grundlage eines ungenügenden Rechnungswesens zu erstellen, soweit diese in der Vergangenheit noch nicht erstellt wurden.


308 Vgl. Helbling, C. (2005a), S. 197.

309 Vgl. Helbling, C. (2005a), S. 197 f.

310 Vgl. Helbling, C. (2005a), S. 198.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle. Die hier nicht angeführten letzten drei Zeilen auf dieser Seite lösen sich stärker von der Vorlage.

Sichter
(PlagProf:-) Schumann


[13.] Rp/Fragment 106 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 18:52 Schumann
Erstellt: 3. November 2017, 19:36 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Zinsch 2008

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 106, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Zinsch 2008
Seite(n): 67, 82-83, Zeilen: 67: 4 ff.; 82: 10 ff., letzter Absatz; 83: 1 ff., 10 ff.
• Leicht veränderbare Kapitalstruktur

Die Kapitalstruktur von kleinen und mittelgroßen Unternehmen ist durch den Käufer leicht abänderbar, in dem [sic] er das Eigenkapital durch Ausschüttungen verändert. Wird das fehlende Eigenkapital durch Fremdkapital ersetzt, ist das Unternehmen entsprechend niedriger zu bewerten.

6.2 Grenzen der Bewertung von KMU

In der praktischen Unternehmensbewertung von kleinen und mittelständischen Unternehmen sind bezüglich der Aussagefähigkeit des Unternehmenswerts folgende Problempunkte zu beachten:329

• Beurteilung der zukünftigen Entwicklung

Es gibt keine Methode, durch die sich mit vollständiger Sicherheit die zukünftige Entwicklung eines Unternehmens planen und vorhersagen lässt. Planrechnungen sind auf Grundlage der Vergangenheitsdaten und der Markteinschätzung zu erstellen. Es können unvorhersehbare Umwelteinflüsse und Marktsituationen eintreten, die in der langfristigen Planrechnung nicht berücksichtigt wurden.

• Lebensrythmus [sic] des Unternehmers

Sowohl für Unternehmen als auch für Branchen besteht ein bestimmter Lebensrythmus [sic]. Es gibt bestimmte Phasen des Auf- und Abschwungs, die jedoch langfristig sehr schwer vorhersehbar sind. Mit Blick in die Vergangenheit ist festzustellen, dass bedeutende Veränderungen zu großen Erfolgen, aber auch zur Insolvenz führen können.


329 Vgl. Helbling, C. (Besonderheiten) 2005, S. 197 ff.

Die kleinen und mittleren Unternehmen sind in ihrer Kapitalstruktur durch den Käufer leicht abänderbar. Ein potentieller Käufer kann die Kapitalstruktur eines KMU leicht durch die Herabsetzung des Eigenkapitals z.B. durch Ausschüttungen verändern. Dementsprechend wird das Eigenkapital durch Fremdkapital ersetzt (Leverage Buyout) und der Unternehmenswert kann infolge der Herabsetzung des Eigenkapitals durch den Käufer im Rahmen der Bewertung gesenkt werden.

[Seite 82]

4.5 Aussagefähigkeit und Grenzen der Bewertung von mittelständischen Unternehmen

Im Rahmen der Ermittlung des Unternehmenswertes eines Bewertungsobjektes tauchen immer wieder Schwierigkeiten bzw. Grenzen der Aussagefähigkeit des ermittelten Wertes auf. [...] Folgende bedeutenden Problempunkte sind in Bezug auf die Grenzen der Aussagefähigkeit des Unternehmenswertes bei kleinen und mittleren Unternehmen zu berücksichtigen:305

[...]

Ein generelles Problem besteht in der Beurteilung der zukünftigen Entwicklung. Die Entwicklung eines Unternehmens kann nicht mit gänzlicher Sicherheit durch irgendeine Methode bestimmt oder vorhergesagt werden. Demnach sind allenfalls Zukunftseinschätzungen auf der Grundlage von Vergangenheitsdaten sowie Markteinschätzungen aufzustellen. Eine langfristige Planung mit einer vernachlässigbaren Fehlergrenze ist

[Seite 83]

somit nicht zu realisieren, da Umwelteinflüsse und ungewisse Marktsituationen eintreten können.

[...]

Ein Lebensrhythmus besteht für ein Unternehmen sowie auch für Branchen. Er bringt für Unternehmen und für Branchen Phasen des Aufschwungs und Phasen des Abschwungs. Diese sind langfristig nur sehr schwer vorhersagbar und können für ein Unternehmen auch schnell den Niedergang bedeuten. Ein einfacher gedanklicher Vergleich der heutigen Unternehmen und Branchen mit denen vor 40 Jahren zeigt beispielhaft die Veränderungen und möglichen Folgen.307


305 Vgl. Helbling, C. (2005a), S. 197 f.

307 Vgl. Helbling, C. (2005a), S. 197.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle, die hier paraphrasiert wird.

Sichter
(PlagProf:-)), SleepyHollow02


[14.] Rp/Fragment 105 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 18:45 Schumann
Erstellt: 3. November 2017, 18:42 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Zinsch 2008

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 105, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Zinsch 2008
Seite(n): 69-70, 66, Zeilen: 69: 13 ff.; 70: 1 ff.; 66: 16 ff.
[Diese emotionale Ebene stellt bei KMU-Bewertungen eine bedeutende Rolle] dar, denn der Wegfall des Altunternehmers kann sowohl positiven als auch negativen Einfluss auf den Wert des Unternehmens haben.

Üblicherweise ist es für das Unternehmen positiv, wenn eine enge Verbindung (ggfs. Identität) zwischen der Unternehmensführung und den Kapitalgebern besteht. Durch eine konservative Unternehmensführung und mangelhafte Innovation können aber auch negative Faktoren den Unternehmenswert vermindern.

• Integrationsprobleme des Käufers

Die Mitarbeiter von kleinen und mittleren Unternehmen haben sich an einen bestimmten Führungsstil und ggfs. an eine familiäre Stimmung im Unternehmen gewöhnt. Eine wichtige Aufgabe des Käufers ist es, die Mitarbeiter zu integrieren. Oft sind die bisherigen Mitarbeiter nur sehr schwer zu halten und es entsteht ein Know-how-Verlust. Die Integration eines Unternehmens muss deshalb sehr sorgfältig geplant und analysiert werden, um negative Entwicklungen aufgrund einer neuen Unternehmenskultur zu vermeiden. Fehlentwicklungen im Rahmen der Unternehmensnachfolge sind oft die Folge fehlender Planung der Integration und eine nur zögernde Eingliederung.

• Flexible Strukturen

Flexible und leicht veränderbare Strukturen sind ein besonderer Vorteil von KMU. Im Gegensatz zu Großbetrieben besteht für den Käufer die Möglichkeit, die Strukturen kurzfristig neu zu gestalten. Diese Flexibilität können kleine und mittelständische Unternehmen in Bezug auf neue Entwicklungen am Markt oder neue rechtliche Rahmenbedingungen zu ihrem Vorteil nutzen. Dieser Erfolgsfaktor ist aber stark vom Inhaber des Unternehmens abhängig. Gibt es eine Veränderung in der Unternehmensleitung [sic] kann sich dieser Faktor sowohl positiv als auch negativ verändern. Dieser Aspekt der flexiblen Strukturen hat einen Einfluss auf die Ertragslage eines Unternehmens und muss bei der Bewertung entsprechend berücksichtigt werden.

Besonders im Rahmen von KMU stellt diese emotionale Ebene eine bedeutende Rolle dar, im Gegensatz zu Großunternehmen. Die Änderung der Zielsetzungen sowie der Wegfall des Einflusses des Altunternehmers auf das Unternehmen, im Fall des Verkaufes, muss positive oder negative Berücksichtigung in der Bewertung finden.261

Eine enge Verbindung zwischen Unternehmensführung und Kapitalgebern (oft ist Identität gegeben) ist üblicherweise günstig für das Unternehmen, dennoch kann diese Verbindung auch fortschrittsbehindernd sein. Die Risiken bzw. mögliche Folgen sind Konservativismus sowie mangelnde Innovation im Unternehmen, welche die Entwicklung behindern können.

[Seite 70]

Im Rahmen der Übernahme eines kleinen und mittleren Unternehmens kann es zu Integrationsproblemen in bestehende Unternehmen des Käufers kommen. Die Integration der Mitarbeiter der KMU in das bestehende Unternehmen des Käufers kann zu Problemen führen. Die Mitarbeiter eines KMU sind an die „Übersichtlichkeit“ des Unternehmens, einen bestimmten Führungsstil und teilweise an ein familiäres Umfeld im Unternehmen gewöhnt. Die Folge ist, dass diese Mitarbeiter nur sehr schwer oder nicht im Unternehmen zu halten sind und ein Know-how-Verlust entsteht. Dieser Vorgang der Abwanderung der Mitarbeiter hat nichts mit der Höhe der Entlohnung zu tun, sondern ist in der Unternehmenskultur zu suchen. Daneben können zwei verschiedene Unternehmenskulturen bei der Integration der KMU zu weiteren Schwierigkeiten führen. In Folge dessen kann es zu generellen Kommunikationsproblemen im Unternehmen kommen, die mitunter auch die Geschäftsführung betreffen können. Die Integration eines Unternehmens muss daher sorgfältig geplant, detailliert analysiert und es sollten umfangreiche Informationen eingeholt werden, um Falschbeurteilungen zu vermeiden. Die Folge einer mangelnden Planung der Integration sowie eine nur zögernde Eingliederung des Unternehmens können zu Fehlentwicklungen im Unternehmen führen.263

[Seite 66]

Kleine und mittlere Unternehmen zeichnen sich durch flexible und leicht abänderbare Strukturen aus. Für einen potentiellen Käufer der KMU besteht i.d.R. Gestaltungsfreiheit der Strukturen. Im Vergleich zu Großunternehmen sind die KMU flexibler durch die Unternehmensführung in ihrer Struktur zu gestalten. Aus dieser Flexibilität entstehen für die KMU Vorteile, wie das Auftreten von kürzeren Anpassungsfristen z.B. in Bezug auf neue Entwicklung am Markt oder neue rechtliche Gesetzgebungen. Die Reaktions- und Anpassungszeit des Unternehmens ist geringer. Dennoch ist dieser Erfolgsfaktor der KMU stark personenbezogen. Im Fall der Änderung des Inhabers kann es demnach zu einer Veränderung dieses Erfolgsfaktors mit positiven sowie auch mit negativen Ausschlägen kommen. Der Aspekt der raschen Änderung der Strukturen bei den KMU ist nicht zu vernachlässigen und muss Einfluss auf die Beurteilung der Ertragslage des Unternehmens nehmen.


261 Vgl. Behringer, S. (2004), S. 121 ff.

263 Vgl. Helbling, C. (2006), S. 9; Helbling, C. (2005), S. 192.

Anmerkungen

Während Zinsch seine Quellen für diese Ausführungen offenlegt, folgt Rp eng seiner Gedankenführung, oft auch dem Wortlaut, mit gewissen Kürzungen, aber ohne überhaupt eine Quelle anzugeben. Der Leser erhält den Eindruck, diese Schlussfolgerungen stammten von Rp.

Sichter
(PlagProf:-)), SleepyHollow02


[15.] Rp/Fragment 104 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 18:43 Schumann
Erstellt: 3. November 2017, 17:17 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Zinsch 2008

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 104, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Zinsch 2008
Seite(n): 67-69, Zeilen: 67: letzte Zeile; 68: 1 ff.; 69: 1 ff.
[Da auch die Mittelbeschaffung] (Eigen- oder Fremdkapital) häufig nur begrenzt möglich ist, wird damit die Entwicklung des Unternehmens negativ beeinträchtigt.

Diese Abhängigkeiten und Entwicklungsgrenzen müssen analysiert und festgestellt werden und anschließend durch Worst-Case-Szenarien ausgewertet und berücksichtigt werden.

• Einfluss der Inhaber des Unternehmens

Bei kleinen und mittleren Unternehmen sind die Inhaber bzw. Eigentümer sowohl Kapitalgeber als auch Leiter des Unternehmens. Diese Doppelfunktion ist insbesondere in der ersten Generation zu finden und hat eine stärkere Einflussnahme und Abhängigkeit zwischen dem Unternehmen und ihrem Eigentümer als bei Großunternehmen zur Folge. Kleine und mittlere Unternehmen sind aus diesem Grund sehr stark von Eigentümer geprägt. Es besteht zwischen der Unternehmensführung und dem Eigentümer, der das Risiko trägt, eine Einheit. Deshalb wird der Unternehmensleiter (= Eigentümer) eines KMU sich bei seinen Entscheidungen anders verhalten als ein Manager, der nicht am Unternehmen beteiligt ist. Es kommt aufgrund dieser Konstellation häufig zu einer Verschmelzung zwischen den persönlichen und den unternehmerischen Zielen. Die Unternehmenskultur und die Unternehmensstrategie werden von den persönlichen Zielen und der Selbstverwirklichung des Unternehmers unter Umständen stark beeinflusst.

Diese finanziellen und persönlichen Ziele können sich bei der Übernahme eines Unternehmens von den Zielen des Vorgängers stark unterscheiden. Die monetären und ökonomischen Ziele des Käufers sind für die Bewertung von großer Bedeutung. Während das primäre Ziel der Gewinnerzielung sich nur in der Höhe unterscheidet, können andere ökonomische Ziele zu einer starken Erhöhung der Einzahlungen für den Eigentümer führen. So kann z. B. die Übernahme eines Konkurrenzunternehmens zu höheren Marktanteilen führen, während das übernommene qualifizierte Personal und die neue Produktpalette dem bestehenden Unternehmen zugeführt wird.

Auch metaökonomische Zielsetzungen, wie das Streben nach Macht, Unabhängigkeit und Sicherheit, sind als weiche Faktoren bei der Bewertung eines Unternehmens zu berücksichtigen. Diese emotionale Ebene stellt bei KMU-Bewertungen eine bedeutende Rolle [dar, denn der Wegfall des Altunternehmers kann sowohl positiven als auch negativen Einfluss auf den Wert des Unternehmens haben.]

Ein weiteres Risiko

[Seite 68]

kann die Mittelbeschaffung (Eigen- oder Fremdkapital) darstellen, denn oft liegt bei KMU in diesem Punkt ein Beschaffungsproblem. Die Entwicklung des Unternehmens kann somit erheblich behindert werden. Nach der Analyse und Feststellung der Abhängigkeiten und Entwicklungsbegrenzungen können Worst-Case-Szenarien erstellt sowie resultierende Kosten für Sicherheitsvorkehrungen berücksichtigt und berechnet werden.259

Eine weitere Besonderheit bei den KMU ist der Einfluss der Inhaber als Kapitalgeber sowie in der Unternehmensführung. Im Gegensatz zu Großunternehmen sind bei den KMU häufig die Inhaber bzw. Eigentümer auf der einen Seite Kapitalgeber und auf der anderen Seite auch Leiter des Unternehmens. Diese Doppelfunktion der Inhaber ist besonders in der ersten Generation in einem Unternehmen zu finden. Des Weiteren besteht zwischen den KMU und ihren Eigentümern eine stärkere Abhängigkeit und Einflussnahme als bei Großunternehmen, welche relativ anonym sind. In diesem Zusammenhang ist der Unternehmer (Eigentümer) von besonderer Bedeutung, da der Eigentümer oft das KMU stark prägt. Er übernimmt das Risiko auf eigene Rechnung. Daraus folgt das Zusammenfallen von Eigentum und der Unternehmensführung zu einer Einheit. Der Unternehmensleiter wird sich in seiner unternehmerischen Tätigkeit unterschiedlich zu einem Manager verhalten, welcher nicht finanziell an einem Unternehmen beteiligt ist. Durch den Einfluss des Unternehmers als Inhaber, Kapitalgeber sowie auch Risikoträger auf das KMU, verschmelzen die persönlichen Ziele und die Unternehmensziele häufig miteinander. Der Unternehmer kann, nachdem seine langfristig finanziellen Ziele gedeckt sind, persönliche nichtfinanzielle Ziele in das Unternehmen einfließen lassen und somit die Selbstverwirklichung seiner selbst als Unternehmensziel hinzufügen. Demnach prägt der Unternehmer die Unternehmenskultur und die Unternehmensstrategie.260

Im Fall einer Übernahme des Unternehmens durch den Käufer können sich die finanziellen und persönlichen Ziele von seinem Vorgänger unterscheiden. Grundlegend sind monetäre, metaökonomische und andere ökonomische Zielsetzungen des Käufers, welche Einfluss auf die Bewertung nehmen können, zu unterscheiden. Einerseits sind monetäre Zielsetzungen die Voraussetzung und die Grundlage ein Unternehmen zu übernehmen. Der monetäre Beitrag für den Käufer stellt unmittelbar den Gewinn dar, welcher an ihn ausgeschüttet wird. Das primäre Ziel ist die Gewinnerzielung des Unternehmens. Die Zielsetzungen des alten und neuen Eigentümers unterscheiden sich

[Seite 69]

im diesem Fall üblicherweise nur in der Höhe. Im Übrigen kommen andere ökonomische Zielsetzungen in Betracht, die mittelbar zu einer Erhöhung der Einzahlungen für den Eigentümer führen können. Die Übernahme von KMU, welche in Konkurrenz zu dem bestehenden Unternehmen des Käufers stehen, kann somit zu höheren Marktanteilen auf den meist lokalen Märkten führen sowie qualifiziertes Personal, neue Produktpaletten und Innovationen dem bestehenden Unternehmen zuführen. Andererseits können metaökonomische Zielsetzungen des Käufers, welche nicht die wirtschaftliche Situation des Unternehmens verbessern, vorliegen. Als Beispiel ist hierfür das Streben nach Macht, nach Unabhängigkeit oder nach Sicherheit anzuführen. Diese weichen Faktoren müssen Berücksichtigung in der Bewertung finden, um den Entscheidungsträgern eine adäquate Entscheidungsgrundlage zu liefern. Dennoch stellen die metaökonomischen Ziele nur eine Nebenbedingung dar, denn das rationale betriebswirtschaftliche Kalkül steht klar im Vordergrund. Besonders im Rahmen von KMU stellt diese emotionale Ebene eine bedeutende Rolle dar, im Gegensatz zu Großunternehmen. Die Änderung der Zielsetzungen sowie der Wegfall des Einflusses des Altunternehmers auf das Unternehmen, im Fall des Verkaufes, muss positive oder negative Berücksichtigung in der Bewertung finden.261


259 Vgl. Helbling, C. (2006), S. 9; Helbling, C. (2005a), S. 192 f.

260 Vgl. Helbling, C. (2006), S. 9; Helbling, C. (2005a), S. 192 f.

261 Vgl. Behringer, S. (2004), S. 121 ff.

Anmerkungen

Während Zinsch seine Quellen für diese Ausführungen offenlegt, folgt Rp eng seiner Gedankenführung, oft auch dem Wortlaut, mit gewissen Kürzungen, aber ohne überhaupt eine Quelle anzugeben. Der Leser erhält den Eindruck, diese Schlussfolgerungen stammten von Rp.

Sichter
(PlagProf:-)), SleepyHollow02


[16.] Rp/Fragment 103 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 18:39 Schumann
Erstellt: 3. November 2017, 15:10 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Zinsch 2008

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 103, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Zinsch 2008
Seite(n): 61, 82, 67-68, Zeilen: 61: 1; 82: 10 ff.; 67: 16 ff.; 68: 1 ff.
6. Festgestellte Besonderheiten der KMU-Unternehmensbewertung

6.1 Aussagefähigkeit der Bewertung von KMU

In der täglichen Praxis der Unternehmensbewertung von kleinen und mittleren Unternehmen ergeben sich immer wieder Probleme, die die Aussagefähigkeit des berechneten Unternehmenswerts begrenzen. Die praktischen Schwierigkeiten ergeben sich aus der Tatsache, dass es sehr häufig nicht berechenbare oder hinreichend analysierbare und bewertbare Voraussagen, Eigenschaften oder Wechselwirkungen gibt.

In Bezug auf die Aussagefähigkeit der Bewertung von mittelständischen Unternehmen sind deshalb folgende Punkte zwingend zu berücksichtigen:328

• Abhängigkeiten und Entwicklungsgrenzen der KMU

Kleine und mittlere Unternehmen sind häufig nur auf lokalen Märkten vertreten und ausgerichtet und somit auf diese Märkte begrenzt. Ferner bestehen häufig bestimmte Abhängigkeiten zu Lieferanten, Geldgebern, Kunden oder auch leitenden Mitarbeitern. Im Vergleich zu Großunternehmen können aufgrund dieser Abhängigkeiten und Entwicklungsgrenzen gewisse Risiken auftreten, die bei der Bewertung zu berücksichtigen sind. So kann z. B. die Abhängigkeit zu bestimmten Geldgebern zu höheren Kapitalkosten führen. Durch die Konzentration auf einige wenige Großkunden oder Lieferanten besteht das Risiko, dass bei Wegfall eines Großkunden oder der Insolvenz eines Lieferanten das zu bewertende Unternehmen in Schwierigkeiten geraten könnte. Auch ist die Abhängigkeit von leitenden Angestellten zu analysieren und ein mögliches Ausscheiden bei der Unternehmensbewertung zu berücksichtigen.

Ein grundsätzliches Problem bei kleinen und mittleren Unternehmen besteht auch darin, dass die fehlenden finanziellen Mittel eine gute Forschungs- und Entwicklungsarbeit verhindern und das Ausbleiben von Innovationen zur Folge haben. Da auch die Mittelbeschaffung [(Eigen- oder Fremdkapital) häufig nur begrenzt möglich ist, wird damit die Entwicklung des Unternehmens negativ beeinträchtigt.]


328 Vgl. Helbling, C. (Besonderheiten) 2005, S. 197 ff.

4 Bewertung mittelständischer Unternehmen

[Seite 82]

4.5 Aussagefähigkeit und Grenzen der Bewertung von mittelständischen Unternehmen

Im Rahmen der Ermittlung des Unternehmenswertes eines Bewertungsobjektes tauchen immer wieder Schwierigkeiten bzw. Grenzen der Aussagefähigkeit des ermittelten Wertes auf. Diese Situationen treten dann auf, wenn nicht handhabbare, berechenbare oder hinreichend analysierbare sowie bewertbare Eigenschaften, Voraussagen oder Wechselwirkungen gegeben sind. Folgende bedeutenden Problempunkte sind in Bezug auf die Grenzen der Aussagefähigkeit des Unternehmenswertes bei kleinen und mittleren Unternehmen zu berücksichtigen:305

[Seite 67]

Kleine und mittlere Unternehmen unterliegen in ihrem Wesen gewissen Abhängigkeiten und Entwicklungsbegrenzungen. Als Folge der Unternehmensgröße sind kleine und mittlere Unternehmen meistens auf lokalen Märkten vertreten und darauf ausgerichtet sowie üblicherweise auf diese Märkte begrenzt. Außerdem können Abhängigkeiten z.B. zu Geldgebern, Kunden, leitenden Mitarbeitern und Lieferanten bestehen. Aufgrund der Abhängigkeiten und Entwicklungsgrenzen der KMU im Vergleich zu Großunternehmen können Risiken auftreten, welche in der Bewertung berücksichtigt werden müssen. Die Abhängigkeit zu einigen wenigen Geldgebern kann zu höheren Kapitalkosten führen. Weiter ist zu beachten, ob eine starke Abhängigkeit bzw. Konzentration auf einige wenige Großkunden und Lieferanten besteht. Ein Wegfall von Teilen dieser Kunden oder die Insolvenz von Lieferanten kann zu erheblichen Risiken für die KMU führen und ist dementsprechend zu analysieren sowie in der Bewertung zu berücksichtigen. Die Abhängigkeit von leitenden Angestellten ist zu ergründen. Eine mögliche Abwanderung von leitenden Angestellten ist zu bedenken und die resultierenden Folgen zu berücksichtigen. Weitere Risiken können aus mangelnder Forschungs- und Entwicklungsarbeit entstehen, sollten dem Unternehmen die finanziellen Mittel nicht zur Verfügung stehen. Die Folgen dieses Szenarios wären das Ausbleiben von Innovationen und eine mögliche Wertminderung des Unternehmenswertes. Ein weiteres Risiko

[Seite 68]

kann die Mittelbeschaffung (Eigen- oder Fremdkapital) darstellen, denn oft liegt bei KMU in diesem Punkt ein Beschaffungsproblem. Die Entwicklung des Unternehmens kann somit erheblich behindert werden.


305 Vgl. Helbling, C. (2005a), S. 197 f.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle, der Rp hier und auf den folgenden Seiten inhaltlich, teils auch dem Wortlaut nach eng folgt und diese als eigene Schlussfolgerungen präsentiert.

Sichter
(PlagProf:-)), SleepyHollow02


[17.] Rp/Fragment 101 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 18:37 Schumann
Erstellt: 2. November 2017, 21:43 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 101, Zeilen: 1-15
Quelle: Laurenz 2006
Seite(n): 58-59, Zeilen: 58: letzte 3 Zeilen; 59: 1 ff.
Auch die Übertragbarkeit der Zukunftserwartungen von Vergleichsunternehmen im Marktpreis ist nicht in jedem Fall gegeben.321

Wenn auch bei der Anwendung der Multiplikatorverfahren der Grundsatz der Bewertungseinheit erfüllt ist, verstoßen diese Verfahren aber gegen die Verfügbarkeitsäquivalenz im Rahmen des Äquivalenzprinzips der Bewertung, weil eine Bezugsgröße als Bruttogröße vor Steuern verwendet wird.322 Das Multiplikatorverfahren auf der Basis von Erfahrungssätzen ist deshalb aus wissenschaftlicher Sicht kein geeignetes Verfahren zur Unternehmensbewertung.323

Dennoch ist in der Praxis das multiplikatorgestützte Vergleichsverfahren ein geeignetes Instrument um Verhandlungspositionen zu untermauern.324 Daneben können Resultate nach dem Ertragswertverfahren und den DCF-Verfahren durch die Heranziehung von Marktpreisen nach dem Multiplikatorverfahren plausibilisiert werden.325

Auch wenn eine fundierte Unternehmensbewertung nicht durch das Multiplikatorverfahren ersetzt werden kann, wird nach den Erfahrungen des IDW in der Praxis durchaus mit dieser vereinfachten Preisfindung durch Multiplikatoren gearbeitet.326


321 Vgl. Nowak, K. (Unternehmensbewertung) 2003, S. 183

322 Vgl. Dreyer, D. (Dienstleistungsunternehmen) 2004, S. 199

323 Vgl. Dreyer, D. (Dienstleistungsunternehmen) 2004, S. 199

324 Vgl. Kuhner, C. / Maltry. H. (Unternehmensbewertung) 2006, S. 271

325 Vgl. IDW (Unternehmensbewertung) IDW S 1 2008, S. 33

326 Vgl. IDW (Unternehmensbewertung) IDW S 1 2008, S. 33

Die beobachtbaren Marktpreise aggregieren zwar die Zukunftserwartungen des bzw. der Referenzunternehmen, dass diese jedoch auf das Bewertungsobjekt übertragbar sind, wird angezweifelt.319 Während der

[Seite 59]

Grundsatz der Bewertungseinheit bei der Anwendung der Multiplikatorverfahren als erfüllt angesehen werden kann, verstoßen diese Verfahren jedoch gegen die Verfügbarkeitsäquivalenz im Rahmen des Äquivalenzprinzips der Bewertung, wenn als Bezugsgröße eine Bruttogröße vor Steuern verwendet wird.320 Aus wissenschaftlicher Sicht sind daher weder der CCA noch das Multiplikatorverfahren auf der Basis von Erfahrungssätzen zur Bestimmung von Entscheidungswerten geeignet.321 Allerdings halten einige Autoren die multiplikatorgestützten Vergleichsverfahren dennoch im Rahmen der Argumentationsfunktion für geeignete Instrumente zur Untermauerung von Verhandlungspositionen.322 Weiterhin können die mithilfe der Multiplikatormethode geschätzten potenziellen Marktpreise für eine Plausibilitätskontrolle der Resultate nach dem Ertragswertverfahren bzw. nach den DCF-Verfahren herangezogen werden.323 In der Praxis wird nach Erfahrungen des IDW insbesondere im Segment der kleinen und mittleren Unternehmen vereinzelt auf diese vereinfachten Preisfindungen durch Multiplikatoren zurückgegriffen, die jedoch eine Unternehmensbewertung nicht ersetzen können.324


319 Vgl. Nowak, Karsten 2003, S. 183.

320 Vgl. Dreyer, Dirk 2004, S. 199.

321 Vgl. ebenda.

322 Vgl. Kuhner, Christoph/Maltry, Helmut 2006, S. 271.

323 Das IDW bezeichnet das Multiplikatorverfahren auf der Basis von z. B. Ergebnismultiplikatoren, umsatz- oder produktmengenorientierten Multiplikatoren als sog. „vereinfachte Preisfindungen“. Vgl. IDW S 1, 2000, S. 839.

324 Vgl. IDW S 1, 2000, S 839 und 840 ff.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle, die teils gekürzt und teilweise mit abweichenden Formulierungen übernommen wird.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[18.] Rp/Fragment 100 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 18:35 Schumann
Erstellt: 2. November 2017, 21:30 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 100, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Laurenz 2006
Seite(n): 58, Zeilen: 3 ff.
Der vordergründigen Einfachheit des marktorientierten Ansatzes treten in der praktischen Umsetzung jedoch eine Reihe von Unsicherheiten und Problemen entgegen. In Deutschland sind öffentlich zugängliche und verlässliche Daten über Transaktionen im Bereich der kleinen und mittelständischen Unternehmen nur sehr schwer zu erhalten.314 Anders als in den USA, Großbritannien oder Japan gibt es in Deutschland nicht so viele an der Börse nicht notierte Unternehmen. Deshalb stehen dem Bewerter deutscher KMU nicht so viele Vergleichsunternehmen für die Ermittlung eines Marktwertes zur Verfügung.315

Die marktorientierten Vergleichsverfahren werden deshalb in der Theorie der Unternehmensbewertung stark kritisiert, weil grundlegende Bedenken bestehen.316 Die Berücksichtigung der persönlichen Ziele, Verhältnisse und Möglichkeiten des Käufers bzw. Verkäufers sind für die Ermittlung eines individuellen Grenzpreises in einem auf einem bestimmten Markt geforderten realisierten Preis nicht berücksichtigt.317 Auch die Grundidee der marktorientierten Vergleichsverfahren, den Ermessensspielraum des Bewerters durch die Objektivität des Marktes möglichst auszuschalten, verstößt gegen das Subjektivitätsprinzip der Unternehmensbewertung.318 Auch der Grundsatz der Zukunftsbezogenheit wird nicht berücksichtigt, weil die marktorientierten Vergleichsverfahren bei der Ermittlung des Unternehmenswerts nicht auf den zukünftigen Nutzen abstellen, sondern frühere oder bestenfalls aktuelle Marktpreise verwenden.319 Auch die Einperiodenorientierung der Multiplikatorverfahren ist problematisch zu beurteilen, weil Zufälligkeiten die Bewertung eventuell überlagern und künftige Entwicklungen nur unzureichend berücksichtigt werden.320


314 Vgl. Behringer, S. (KMU-Bewertung) 2009, S. 155

315 Vgl. Born, K. (Unternehmensanalyse) 2003, S. 164

316 Vgl. Küting, K. / Eidel, U. (Marktwertansatz) 1999, S. 225

317 Vgl. Mandl, G. / Rabel, K. (Unternehmensbewertung) 1997, S. 274

318 Vgl. Dreyer, D. (Dienstleistungsunternehmen) 2004, S. 197

319 Vgl. Nowak, K. (Unternehmensbewertung) 2003, S. 182 ff.

320 Vgl. Seppelfricke, P. (Unternehmensbewertung) 2005, S. 163

Obwohl der marktorientierte Ansatz durch seine Einfachheit zunächst besticht, treten in der praktischen Umsetzung jedoch eine Reihe von Unsicherheiten und Problemen auf. Insbesondere in den USA, Großbritannien und Japan ist die Anzahl der an der Börse notierten inländische Unternehmen um ein Vielfaches höher als in Deutschland, so dass in diesen Ländern sehr viel mehr börsennotierte KMU und daher mehr Vergleichsunternehmen zur Ermittlung eines Marktwertes zur Verfügung stehen.312 Zudem sind hierzulande – anders als in den USA – öffentlich zugängliche und verlässliche Daten über Transaktionen im Segment der KMU nur schwer zu erhalten.313

Insbesondere von Seiten der Unternehmensbewertungstheorie werden den marktorientierten Vergleichsverfahren erhebliche und grundlegende Bedenken entgegengebracht.314 Für die Ermittlung des individuellen Grenzpreises des Käufers bzw. Verkäufers ist die Berücksichtigung seiner persönlichen Ziele, Verhältnisse und Möglichkeiten unabdingbar. Diese sind jedoch in einem auf einem bestimmten Markt geforderten oder realisierten Preis nicht enthalten.315 Die Grundidee aller hier vorgestellten marktorientierten Vergleichsverfahren, also den Ermessensspielraum des Bewerters durch die Objektivität des Marktes so weit wie möglich auszuschalten, verstößt daher gegen das Subjektivitätsprinzip der Unternehmensbewertung.316 Da die marktorientierten Vergleichsverfahren bei der Ermittlung des Unternehmenswertes nicht auf den zukünftigen Nutzen abstellen, sondern frühere bzw. bestenfalls aktuelle Marktpreise verwenden, widersprechen sie dem Grundsatz der Zukunftsbezogenheit.317 Ein weiteres Problem ergibt sich aus der Einperiodenorientierung der Multiplikatorverfahren. Zufälligkeiten können die Bewertung überlagern und künftige Entwicklungen finden nur unzureichende Berücksichtigung.318


312 Vgl. Born, Karl 2003, S. 164.

313 Vgl. Behringer, Stefan 2004, S. 119.

314 Vgl. Küting, Karlheinz/Eidel, Ulrike 1999, S. 225.

315 Vgl. Mandl, Gerwald/Rabel, Klaus 1997, S. 274.

316 Vgl. Dreyer, Dirk 2004, S. 197.

317 Vgl. Nowak, Karsten 2003, S. 182 f.

318 Vgl. Seppelfricke, Peter 2005, S. 163.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Im dritten Satz ist durch den Umformulierungsversuch eine doppelte Verneinung entstanden, die genau verkehrt ist:
"Anders als in den USA, Großbritannien oder Japan gibt es in Deutschland nicht so viele an der Börse nicht notierte Unternehmen."
bedeutet, dass es es Deutschland viele an der Börse notierte Unternehmen gibt, was gerade laut Quelle nicht der Fall ist.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[19.] Rp/Fragment 099 03 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 18:33 Schumann
Erstellt: 2. November 2017, 21:23 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 99, Zeilen: 3 ff. (bis Seitenende)
Quelle: Laurenz 2006
Seite(n): 57-58, Zeilen: 57: letzte zwei Absätze; 58: 1 f.
5.2.5 KMU-Eignung und Beurteilung der marktorientierten Verfahren

Marktorientierte Vergleichsverfahren werden in der Praxis der Unternehmensbewertung sehr oft angewandt, weil sie im Vergleich zu den Gesamtbewertungsverfahren die nachfolgend aufgeführten Vorteile haben:313

• Einfache Anwendung und hohe Bewertungsgeschwindigkeit durch Reduktion der bewertungsrelevanten Komplexität

• Leichte Kommunizierbarkeit durch hohe Transparenz

• Einsatzmöglichkeit auch für neue und damit geschichtslose Unternehmen

• Ermittlung einer ersten Wertindikation, die in einem zweiten Schritt verfeinert werden kann


313 Vgl. Ballwieser, W. (Unternehmensbewertung) 2004, S. 197

3.2 Beurteilung der marktorientierten Verfahren

Die marktorientierten Vergleichsverfahren genießen in der Bewertungspraxis eine hohe Akzeptanz, da ihnen im Vergleich zu Gesamtbewertungsverfahren vor allem folgende Vorteile zugeschrieben werden:311

• Einfache Anwendung und hohe Bewertungsgeschwindigkeit durch Reduktion der bewertungsrelevanten Komplexität.

• Leichte Kommunizierbarkeit durch hohe Transparenz.

• Einsatzmöglichkeit auch für neue und damit geschichtslose Unternehmen.

[Seite 58]

• Ermittlung einer ersten Wertindikation, die in einem zweiten Schritt verfeinert werden kann.


311 Vgl. Ballwieser, Wolfgang 2004, S. 197.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[20.] Rp/Fragment 098 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 18:32 Schumann
Erstellt: 2. November 2017, 16:45 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 98, Zeilen: 1-18
Quelle: Laurenz 2006
Seite(n): 56-57, Zeilen: 56: letzte 2 Zeilen; 57: 1 ff.
5.2.4 KMU-Eignung und Beurteilung der Mischverfahren

In der Kombination von Substanzwert und Ertragswert zur Berücksichtigung des Konkurrenzrisikos liegt das Wesen dieser Mischverfahren.307 Diese kombinierten Bewertungsverfahren versuchen das Dilemma zwischen unbrauchbarem Substanzwert und unsicherem Ertragswert durch Rechenvorschriften zu lösen, die den Unternehmenswert als formelhaften Kompromiss aus beiden Werken ableiten.308 In der Theorie stoßen diese Verfahren auf eine breite Ablehnung, weil dadurch die Nachteile von Substanzwert- und Ertragswertverfahren nicht aufgehoben werden, sondern sie bleiben bestehen und werden durch die Kombination der Verfahren teilweise sogar verstärkt.309 Bei der Wahl von gleichen oder unterschiedlichen Gewichtungsfaktoren handelt es sich um rein subjektive Einschätzungen des Bewerters. Die Auswahl folgt keiner überzeugenden betriebswirtschaftlichen Begründung. Es besteht somit der Verdacht einer gewissen Willkür. Das Misch- oder Mittelwertverfahren findet in der Praxis für erste grobe Einschätzungen des gesuchten Unternehmenswerts Anwendung und wird als „Daumenregel“ bezeichnet.310

Auch die Ergebnisse des Übergewinnverfahrens werden in der betriebswirtschaftlichen Theorie verworfen, weil die dem Substanzwert anhaftenden Nachteile dadurch nicht geheilt werden können.311 Bei diesem Verfahren dominiert nämlich der Substanzwert, der lediglich durch die Höhe und die Anzahl der Übergewinne modifiziert wird.


307 Vgl. Pape, U. (Unternehmensführung) 2004, S. 71

308 Vgl. Serfling, K. / Pape, U. (Grundlagen Unternehmensbewertung) 1995, S. 819

309 Vgl. Beck, P. (Akquisitionen) 1996, S. 122

310 Vgl. Ernst, D. / Schneider, S. / Thielen, B. (Unternehmensbewertungen) 2006, S. 5

311 Vgl. Ballwieser, W. (Unternehmensbewertung) 2004, S. 185

3.1.4 Mischverfahren

Das Wesen dieser Verfahrensgruppe liegt in der Kombination von Substanz-

[Seite 57]

und Ertragswert zur Berücksichtigung des Konkurrenzrisikos.305 „Das Dilemma zwischen unbrauchbarem Substanzwert und unsicherem Ertragswert versuchen die kombinierten Bewertungsverfahren durch Reche nvorschriften [sic] zu lösen, die den Unternehmenswert als formelhaften Kompromiss aus beiden Werten ableiten.“306 Die vorgestellten Verfahren sind in der Theorie auf erhebliche Kritik gestoßen. Die breite Ablehnung wird u. a. damit begründet, dass die Nachteile von Substanz- und Ertragswert nicht aufghoben werden, sondern bestehen bleiben und sich teilweise sogar noch verstärken.307 Im Hinblick auf das Mittelwertverfahren ist anzumerken, dass die Wahl von gleichen oder unterschiedlichen Gewichtungsfaktoren auf rein subjektiven Einschätzungen des Bewerters beruht und keiner überzeugenden betriebswirtschaftlichen Begründung folgt, so dass bei Anwendung dieses Verfahrens der Verdacht einer gewissen Willkür entsteht. In der Praxis wird das Mittelwertverfahren kaum bzw. höchstens als Daumenregel für eine erste grobe Einschätzung des gesuchten Unternehmenswertes angewendet.308 Beim (einfachen) Übergewinnverfahren dominiert der Substanzwert, der lediglich durch die Höhe und die Anzahl der Übergewinne modifiziert wird. Die dem Substanzwert anhaftenden Nachteile309 können dadurch nicht geheilt werden, so dass die Ergebnisse des Übergewinnverfahrens als ebenso aussagelos klassifiziert werden müssen.310


305 Vgl. Pape, Ulrich 2004, S. 71.

306 Serfling, Klaus/Pape, Ulrich 1995a, S. 819.

307 Vgl. Beck, Peter 1996, S. 122.

308 Vgl. Ernst, Dietmar/Schneider, Sonja/Thielen, Bjoern 2006, S. 5.

309 Vgl. die Ausführungen zu Abschnitt 3.1.1.

310 Vgl. Ballwieser, Wolfgang 2004, S. 185.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[21.] Rp/Fragment 095 02 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 18:28 Schumann
Erstellt: 2. November 2017, 16:17 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 95, Zeilen: 2-16
Quelle: Laurenz 2006
Seite(n): 55-56, Zeilen: 55: 12 ff.; 56: 1 ff.
Das DCF-Verfahren scheint grundsätzlich als Verfahren zur Ermittlung des Unternehmenswerts geeignet. Folgende Einschränkungen sprechen jedoch gegen die Brauchbarkeit des CAPM zur Risikomessung bei KMU:300

• Investoren, die kleine und mittelgroße Unternehmen übernehmen, binden in erheblichem Umfang Geld- und Humankapital in einem einzigen Unternehmen. Es ist daher unrealistisch, dass durch eine entsprechende Zusammenstellung ihrer Portfolios am Kapitalmarkt die Investoren das unsystematische Risiko eliminieren können.

• Die ständige Liquidierbarkeit der Anlagen und die schnelle Reaktion auf Renditeänderungen ist eine der Grundlagen im CAPM. Gerade die Realität bei KMU zeigt jedoch, dass diese Voraussetzungen aufgrund der langen Kündigungsfristen und der langwierigen Suche nach einem Käufer nur schwer umsetzbar sind.

• Die Transaktionskosten, die beim Verkauf eines nicht börsennotierten Unternehmens im erheblichen Umfang entstehen (Notariatskosten, Kosten für Gutachten etc.) werden im CAPM nicht berücksichtigt.


300 Vgl. Langenkämper, C. (DCF-Methoden) 2000, S. 159

Trotz einiger Einschränkungen erscheint das DCF-Verfahren grundsätzlich zur Unternehmenswertermittlung geeignet. Allerdings ist damit noch nicht sichergestellt, dass es sich auch zur Bewertung von KMU eignet. Insbesondere gegen die Brauchbarkeit des CAPM zur Risikomessung bei KMU sprechen eine ganze Reihe von Einwänden, von denen einige im Folgenden thematisiert werden sollen:300

• Mit ihrem Engagement in kleine und mittelgroße Unternehmen binden Investoren in erheblichem Umfang Geld- und Humankapital in einem einzigen Unternehmen. Die Annahme, durch eine entsprechende Zusammenstellung ihrer Portfolios am Kapitalmarkt das unsystematische Risiko vollständig eliminieren zu können, ist daher für diesen Kreis von Investoren als unrealistisch anzusehen.301

• Im CAPM wird von einer ständigen Liquidierbarkeit der Anlagen und einer schnellen Reaktion auf Renditeänderungen ausgegangen. Die Realität zeigt jedoch, dass dies aufgrund langer Kündigungsfristen und schwieriger Käufersuche oftmals nur sehr schwer möglich ist.

[Seite 56]

• Hinzu kommt, dass beim Verkauf von Anteilen an nicht-börsennotierten Unternehmen erhebliche Transaktionskosten in Form von Notariatsgebühren, Kosten für Bewertungsgutachten etc. entstehen, die in den Prämissen des CAPM nicht vorgesehen sind.


300 Vgl. Behringer, Stefan 2004, S. 110.

301 In der Literatur wird [...]. Vgl. Langenkämper, Christof 2000, S. 159.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[22.] Rp/Fragment 094 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 18:27 Schumann
Erstellt: 2. November 2017, 15:55 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 94, Zeilen: 1-13
Quelle: Laurenz 2006
Seite(n): 54-55, Zeilen: 54: letzte 5 Zeilen; 55: 1 ff.
[Die DCF-Verfahren sind als Gesamt-]bewertungsverfahren konzipiert und genügen damit dem Grundsatz der Bewertungseinheit.295 Beim DCF-Verfahren können jedoch in Bezug auf das Subjektivitätsprinzip Defizite konstatiert werden. Der Grundsatz der Zielbezogenheit wird zwar durch die zahlungsorientierte Wertermittlungsmethodik im Bewertungskalkül erfasst,296 aber der mit der Verwendung des CAPM verbundene Anspruch auf eine objektive Ermittlung der Eigenkapitalkosten verstößt gegen den Grundsatz der Subjektivität.297 Durch eine fristenkongruente Auswahl des Kalkulationszinssatzes kann die Laufzeitäquivalenz zwischen Unternehmens- und Alternativverträgen gewährleistet werden. Daneben kann durch den Ansatz eines entsprechenden Unternehmerlohns auch die Arbeitseinsatzäquivalenz erreicht werden. Auch der Grundsatz der Verfügbarkeitsäquivalenz ist erfüllt, weil entgegen den amerikanischen Grundformen die persönlichen Steuern einbezogen werden. Durch eine konsistente Nominal- und Realrechnung298 wird auch der Forderung nach einer Kaufkraftäquivalenz Rechnung getragen.

295 Vgl. Pape, U. (Unternehmensführung) 2004, S. 130

296 Vgl. Pape, U. (Unternehmensführung) 2004, S. 130

297 Vgl. Langenkämper, C. (DCF-Methoden) 2000, S. 159

298 Vgl. Dreyer, D. (Dienstleistungsunternehmen) 2004, S. 177 ff.

Die DCF-Verfahren sind als Gesamtbewertungsverfahren konzipiert und genügen damit dem Grundsatz der Bewertungseinheit.295 In Bezug auf das Subjektivitätsprinzip können beim DCF-Verfahren jedoch Defizite konstatiert werden. Zwar wird durch die zahlungsorientierte Wertermittlungsmethodik296 der Nutzen des Unternehmens im Bewertungs-

[Seite 55]

kalkül erfasst und damit der Grundsatz der Zielbezogenheit erfüllt,297 jedoch stellt der mit der Verwendung des CAPM verbundene Anspruch einer objektivierten Ermittlung der Eigenkapitalkosten einen Verstoß gegen den Grundsatz der Subjektivität dar.298 Die Laufzeitäquivalenz zwischen Unternehmens- und Alternativerträgen kann durch eine fristenkongruente Auswahl des Kalkulationszinssatzes gewährleistet werden. Auch die Arbeitseinsatzäquivalenz ist durch den Ansatz eines entsprechenden Unternehmerlohns erreichbar. Werden die persönlichen Steuern entgegen dem Vorgehen bei den amerikanischen Grundformen des DCF-Verfahrens in die Unternehmenswertermittlung einbezogen, ist auch der Grundsatz der Verfügbarkeitsäquivalenz erfüllt. [...]299


295 Vgl. Pape, Ulrich 2004, S. 130.

296 Gemeint ist hiermit [...]

297 Vgl. Pape, Ulrich 2004, S. 130.

298 Vgl. Langenkämper, Christof 2000, S. 159.

299 Vgl. Dreyer, Dirk 2004, S. 177 f. Zum Problem [...]

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[23.] Rp/Fragment 093 06 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 18:26 Schumann
Erstellt: 2. November 2017, 15:18 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 93, Zeilen: 6-11
Quelle: Laurenz 2006
Seite(n): 54, Zeilen: 17 ff.
Beim WACC-Ansatz des DCF-Verfahrens wird zur Ermittlung des Unternehmenswerts der zur Bedienung der Kapitalgeber verfügbare freie Cashflow zukünftiger Perioden explizit geplant und als relevante Erfolgsgröße verwendet. Grundsätzlich ist damit das Prinzip der Zukunftsbezogenheit erfüllt, es wird jedoch durch die Berechnung des Beta-Faktors aus Vergangenheitsdaten im Rahmen der Vergangenheitsanalyse wieder eingeschränkt.294 Die DCF-Verfahren sind als Gesamt-[bewertungsverfahren konzipiert und genügen damit dem Grundsatz der Bewertungseinheit.295]

294 Vgl. Dreyer, D. (Dienstleistungsunternehmen) 2004, S. 176

295 Vgl. Pape, U. (Unternehmensführung) 2004, S. 130

Zur Ermittlung des Unternehmenswertes wird beim WACC-Ansatz des DCF-Verfahrens der zur Bedienung der Kapitalgeber verfügbare freie Cash-flow zukünftiger Perioden explizit geplant und als relevante Erfolgsgröße verwendet. Das Prinzip der Zukunftsbezogenheit wird damit grundsätzlich erfüllt. Allerdings wird die Erfüllung dieses Grundsatzes durch die Berechnung des Betafaktors aus Vergangenheitsdaten im Rahmen der Vergangenheitsanalyse wieder eingeschränkt.294 Die DCF-Verfahren sind als Gesamtbewertungsverfahren konzipiert und genügen damit dem Grundsatz der Bewertungseinheit.295

294 Vgl. Dreyer, Dirk 2004, S. 176.

295 Vgl. Pape, Ulrich 2004, S. 130.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[24.] Rp/Fragment 092 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 18:25 Schumann
Erstellt: 2. November 2017, 15:06 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 92, Zeilen: 1-9, 16-20
Quelle: Laurenz 2006
Seite(n): 53-54, Zeilen: 53: letzte 3 Zeilen; 54: 1 ff.
Die Herleitung des Kalkulationszinssatzes im Ertragswertverfahren, bei dem der Basiszinssatz aus einer sicheren Anlage am Kapitalmarkt um einen subjektiven Risikozuschlag erhöht wird, ist der zweite Hauptkritikpunkt. Dabei wird jedoch übersehen, dass die beschriebene Ableitung lediglich als ein Vorschlag für eine vereinfachte Pauschalannahme ist. Eine andere Vorgehensweise zur Bestimmung der relevanten Alternativrendite in einem konkreten Einzelfall steht keinesfalls im Widerspruch zur Ertragswertkonzeption.288 Die Kritik an der Verwendung subjektiver Risikozuschläge ist jedoch berechtigt, weil sich deren Höhe einer logischen und nachvollziehbaren Begründung entzieht.289

[...]

Zusammenfassend bezieht sich die Kritik also nicht auf die grundsätzliche Konzeption des Ertragswertverfahrens, sondern auf die in der Praxis oft nicht fachgerechte Anwendung dieser Bewertungsmethode.290 Somit ist das Ertragswertverfahren für die meisten Bewertungsfälle ein gut geeignetes Verfahren zur Ableitung von entscheidungsorientierten Unternehmenswerten.291


288 Vgl. Mandl, G. / Rabel, K. (Unternehmensbewertung) 1997, S. 247

289 Vgl. Mandl, G. / Rabel, K. (Unternehmensbewertung) 1997, S. 248

290 Vgl. Wameling, H. (Steuerberücksichtigung) 2004, S. 70 ff.

291 Vgl. Behringer, S. (KMU-Bewertung) 2009, S. 134

Der zweite Hauptkritikpunkt betrifft die Herleitung des Kalkulationszinssatzes im traditionellen Ertragswertverfahren, bei dem der Basiszinssatz aus einer quasi-sicheren Anlage am Kapitalmarkt um einen subjektiven

[Seite 54]

Risikozuschlag erhöht wird. Soweit die Kritik den Basiszins betrifft, wird übersehen, dass die beschriebene Ableitung lediglich als ein Vorschlag für eine komplexreduzierende Pauschalannahme bezüglich der relevanten Anlagemöglichkeiten des potenziellen Käufers oder Verkäufers anzusehen ist. Sollte der Bewerter im konkreten Einzelfall eine andere Vorgehensweise zur Bestimmung der relevanten Alternativrendite für zweckmäßiger erachten, so befindet er sich damit grundsätzlich nicht im Widerspruch zur Ertragswertkonzeption.290 Berechtigt ist die Kritik jedoch, wenn sie die Verwendung subjektiver Risikozuschläge beanstandet, deren Höhe sich einer logischen und intersubjektiv nachvollziehbaren Begründung entzieht.291 Im Zentrum der Kritik steht also auch hier nicht die Konzeption des Ertragswertverfahrens als solche, sondern nur die in der Praxis häufig nicht fachgerechte Anwendung dieser Methode.292 Zusammenfassend kann man das Ertragswertverfahren aus der Sicht der Bewertungstheorie für die meisten Bewertungsfälle als ein gut geeignetes Verfahren zur Ableitung von entscheidungsorientierten Unternehmenswerten bezeichnen.293


290 Vgl. Mandl, Gerwald/Rabel, Klaus 1997, S. 247.

291 Vgl. ebenda, S. 248.

292 Vgl. Wameling, Hubertus 2004, S. 70 f.

293 Vgl. Behringer, Stefan 2004, S. 100.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle, die hier leicht gerafft übernommen wird.

Sichter
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[25.] Rp/Fragment 091 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 18:24 Schumann
Erstellt: 31. October 2017, 20:00 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 91, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Laurenz 2006
Seite(n): 52-53, Zeilen: 52: 25 ff.; 53: 1 ff.
[Damit ist der] Grundsatz der Subjektivität ebenfalls erfüllt.281 Der weitere Grundsatz der Bewertungseinheit ist ebenfalls erfüllt, weil das Unternehmen als Ganzes und nicht als Summe seiner Einzelwerte betrachtet wird.282 Der ermittelte Netto-Unternehmenswert stellt als rechnerischer Wert des Eigenkapitals auf die im Interesse des Investors liegende finanzielle Zielgröße einer Unternehmenstransaktion ab und stellt damit auch auf den Grundsatz der Zielbezogenheit ab. Ferner wird die zeitliche Präferenz des Entscheidungsträgers in dieses Bewertungskalkül integriert, weil die verwendete Erfolgsgröße mit Hilfe des Kalkulationszinssatzes auf den Bewertungsstichtag abgezinst wird.283

Das Ertragswertverfahren ist in Deutschland die vorherrschende Methode zur Bewertung von Unternehmen.284 Dessen ungeachtet gibt es in der Literatur auch kritische Stimmen, die das Ertragswertwertfahren aufgrund von zwei Hauptkritikpunkten ablehnen. Das willkürliche „Greifen" nach einem Kalkulationszinssatz und die angebliche Vergangenheitsorientierung des Verfahrens werden kritisiert.285 Diese Kritik ist jedoch nur eingeschränkt berechtigt, weil sie sich auf die verfahrenstypische Vereinfachung in der Bewertungspraxis bezieht und nicht auf die Grundlagen des Ertragswertverfahrens. Tatsächlich besteht in der Praxis die Gefahr, dass aus Vereinfachungsgründen die Prognose der Zukunftserfolge faktisch nicht zukunftsbezogen, sondern lediglich als Fortschreibung von Vergangenheitsdaten erfolgt.286 Für Kauf- und Verkaufsentscheidungen sind solche an Vergangenheitsdaten orientierte Werte irrelevant. Deshalb sollten auch in der Praxis verbesserte wissenschaftliche Prognosemethoden und umfangreiche Planungen die Gefahr der Willkür von Ertragswerten ausschließen.287


281 Vgl. Serfling, K. / Pape, U. (Grundlagen Unternehmensbewertung) 1995, S. 945

282 Vgl. Dreyer, D. (Dienstleistungsunternehmen) 2004, S. 151

283 Vgl. Pape, U. (Unternehmensführung) 2004, S. 72

284 Vgl. Seppelfricke, P. (Unternehmensbewertung) 2005, S. 39

285 Vgl. Wameling, H. (Steuerberücksichtigung) 2004, S. 70

286 Vgl. Serfling, K. / Pape, U. (Grundlagen Unternehmensbewertung) 1995, S. 945

287 Vgl. Behringer, S. (KMU-Bewertung) 2009, S. 132 ff.

Der Grundsatz der Subjektivität ist ebenfalls erfüllt, da sich dieses Bewertungsverfahren an dem subjektiven Entscheidungsumfeld des Investors orientiert und das Bewertungsobjekt mit seinen potenziellen Alternativanlagen verglichen wird.282 Im Rahmen dieser Bewertungsmethode wird das Unternehmen als Ganzes

[Seite 53]

betrachtet und nicht als Summe seiner Einzelwerte, so dass der Grundsatz der Bewertungseinheit ebenfalls erfüllt ist.283 Basierend auf der Prämisse einer rein monetären Zielsetzung, stellt der ermittelte Netto-Unternehmenswert als rechnerischer Wert des Eigenkapitals auf die im Interesse des Investors liegende finanzielle Zielgröße einer Unternehmenstransaktion ab, so dass auch die Erfüllung des Grundsatzes der Zielbezogenheit konstatiert werden kann. Des Weiteren wird die zeitliche Präferenz des Entscheidungsträgers in dieses Bewertungskalkül integriert, da die verwendete Erfolgsgröße mit Hilfe des Kalkulationszinssatzes auf den Bewertungsstichtag abgezinst wird.284 In der Bundesrepublik Deutschland ist das Ertragswertverfahren die vorherrschende Methode zur Bewertung von Unternehmen.285 Dennoch äußern sich in der Literatur auch kritische Stimmen, die das Ertragswertverfahren aufgrund von zwei Hauptkritikpunkten ablehnen. Einerseits wird die angebliche Vergangenheitsorientierung des Verfahrens kritisiert und andererseits das angeblich willkürliche „Greifen“ des Kalkulationszinssatzes bemängelt.286 Dieser Kritik kann so nicht gefolgt werden. Vielmehr resultieren die Grenzen der Aussagefähigkeit des Ertragswertes weniger aus der grundsätzlichen Bewertungsmethodik, als vielmehr aus verfahrenstypischen Vereinfachungen in der Bewertungspraxis.287 Zugegebenermaßen besteht in der Praxis jedoch die Gefahr, dass aus Vereinfachungsgründen die Prognose der Zukunftserfolge faktisch nicht zukunftsbezogen [sic] sondern lediglich als Fortschreibung von Vergangenheitsdaten erfolgt.288 Die durch die Orientierung an Vergangenheitsdaten gewonnenen Werte sind irrelevant für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen. Zwar lässt sich das mit der Zukunftsorientierung verbundene Prognoseproblem nicht vollständig lösen, verbesserte wissenschaftliche Prognosemethoden und umfangreiche Planungen können aber die Gefahr der Willkür von Ertragswerten ausschließen und damit den beschriebenen Kritikpunkt relativieren.289


282 Vgl. Serfling, Klaus/Pape, Ulrich 1995b, S. 945.

283 Vgl. Dreyer, Dirk 2004, S. 151.

284 Vgl. Serfling, Klaus/Pape, Ulrich 1995b, S. 945 und Pape, Ulrich 2004, S. 72.

285 Vgl. Seppelfricke, Peter 2005, S. 39.

286 Vgl. Wameling, Hubertus 2004, S. 70.

287 Vgl. Pape, Ulrich 2004, S. 72.

288 Vgl. Serfling, Klaus/Pape, Ulrich 1995b, S. 945.

289 Vgl. Behringer, Stefan 2004, S. 99.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle, aus der teils etwas umformuliert, teils etwas gerafft übernommen wird.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[26.] Rp/Fragment 090 07 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 18:22 Schumann
Erstellt: 31. October 2017, 19:44 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 90, Zeilen: 7-12
Quelle: Laurenz 2006
Seite(n): 52, Zeilen: 21 ff.
5.2.3 KMU-Eignung und Beurteilung der Ertragswertverfahren

Die verschiedenen Ausprägungen des Ertragswertverfahrens erfüllen die Anforderungen an die Entscheidungswertermittlung. Der Ertragswert wird als Barwert zukünftiger Erfolge ermittelt und berücksichtigt somit den Grundsatz der Zukunftsbezogenheit.280 Dieses Bewertungsverfahren orientiert sich an dem subjektiven Entscheidungsumfeld des Investors und vergleicht das Bewertungsobjekt mit potenziellen Alternativanlagen. Damit ist der [Grundsatz der Subjektivität ebenfalls erfüllt.281]


280 Vgl. Pape, U. (Unternehmensführung) 2004, S. 72

281 Vgl. Serfling, K. /Pape, U. (Grundlagen Unternehmensbewertung) 1995, S. 945

3.1.2 Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren in seinen verschiedenen Ausprägungen erfüllt die im Kapitel 1.2.4 dargestellten Anforderungen an die Entscheidungswertermittlung. Der Grundsatz der Zukunftsbezogenheit wird erfüllt, da der Ertragswert als Barwert zukünftiger Erfolge ermittelt wird.281 Der Grundsatz der Subjektivität ist ebenfalls erfüllt, da sich dieses Bewertungsverfahren an dem subjektiven Entscheidungsumfeld des Investors orientiert und das Bewertungsobjekt mit seinen potenziellen Alternativanlagen verglichen wird.282


281 Vgl. Pape, Ulrich 2004, S. 72.

282 Vgl. Serfling, Klaus/Pape, Ulrich 1995b, S. 945.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[27.] Rp/Fragment 089 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 18:21 Schumann
Erstellt: 31. October 2017, 18:22 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 89, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Laurenz 2006
Seite(n): 51-52, Zeilen: 51: 28 ff.; 52: 1 ff.
[Natürlich ist die] Substanz des Unternehmens auch bei derzeitigen Bewertungen sehr wichtig, nicht jedoch das Substanzwertverfahren.273

Zwar sehen die Befürworter der Substanzwertverfahren einen großen Vorteil darin, dass das Problem der Zukunftsprognose vermieden wird, aber es wird der Grundsatz der Zukunftsbezogenheit der Unternehmensbewertung völlig vernachlässigt. Für einen möglichen Erwerber sind nicht die Vermögenswerte, sondern die Ziele, die mit dem Unternehmen erreicht werden können, von entscheidender Bedeutung.274 Daneben wird auch der Grundsatz der Bewertungseinheit missachtet, weil es sich beim Substanzwert um das Resultat einer Einzelbewertung handelt.275 Da weder die individuellen Handlungsmöglichkeiten des potenziellen Investors noch dessen persönliche Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf das zu bewertende Unternehmen in die Bewertung einfließen, verstoßen die Substanzwertverfahren auch gegen den Grundsatz der Entscheidungsfeldbezogenheit. Betriebliche Vermögensgegenstände (z.B Gebäude, Maschinen, Produktionsanlagen) erlangen ihre volle Bedeutung erst im Zusammenspiel mit der Qualität der Mitarbeiter, die sie bedienen, den Vertriebswegen der produzierten Güter u.s.w.276 Der Substanzwert kann damit leicht zu unplausiblen Werten führen.

Folglich kann insbesondere dem Substanzwertverfahren auf Basis von Reproduktionswerten nur eine sehr untergeordnete Rolle im Rahmen der Unternehmensbewertungen zugewiesen werden. Als Kriterium für die Entscheidung „Kauf oder Verkauf des Unternehmens“ muss das Verfahren als ungeeignet angesehen werden.277 Lediglich als absolute Wertuntergrenze hat der Substanzwert auf der Basis von Liquidationswerten eine besondere Bedeutung für rational handelnde Investoren.278


273 Vgl. Mandl, G. / Rabel, K. (Grundlagen) 2005, S. 82

274 Vgl. Behringer, S. (KMU-Bewertung) 2009, S. 103

275 Vgl. Pape, U. (Unternehmensführung) 2004, S. 71

276 Vgl. Behringer, S. (KMU-Bewertung) 2009, S. 103

277 Vgl. Sieben, G. / Maltry, H. (Substanzwert) 2005, S. 400

278 Vgl. Behringer, S. (KMU-Bewertung) 2009, S. 106

Um Missverständnisse zu vermeiden, ist jedoch folgender Zusammenhang zu beachten: „Irrelevant ist der Substanzwert, nicht jedoch die Substanz.“275 Die Vermeidung des Prognoseproblems, die von den

[Seite 52]

Verfechtern des Substanzwertes als größter Vorteil angesehen wird, kann nur durch den Verstoß gegen den Grundsatz der Zukunftsbezogenheit der Unternehmensbewertung erreicht werden. Ein potenzieller Käufer interessiert sich für die dem Bewertungsobjekt innewohnenden Möglichkeiten, eigene Ziele zu erreichen, nicht jedoch für vergangenheitsbezogene Daten.276 Da weder die individuellen Handlungsmöglichkeiten des potenziellen Investors noch dessen persönliche Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf das zu bewertende Unternehmen in die Bewertung einfließen, verstoßen diese Verfahren gegen den Grundsatz der Entscheidungsfeldbezogenheit. Zudem handelt es sich bei dem Substanzwert um das Resultat einer Einzelbewertung, so dass diese Bewertungsverfahren auch den Grundsatz der Bewertungseinheit missachten.277 Maschinen und andere betriebliche Anlagen erlangen ihre volle Bedeutung erst im Zusammenspiel mit der Qualität der Mitarbeiter, die sie bedienen, den Vertriebswegen der produzierten Güter usw.. [sic] 278 Aus all dem folgt, dass insbesondere Substanzwerten auf Basis von Reproduktionswerten nur eine Nebenrolle im Rahmen der Unternehmensbewertung zugewiesen werden kann. Als Kriterium für die Entscheidung „Kauf bzw. Verkauf des Unternehmens“ müssen sie als ungeeignet angesehen werden.279 Im Gegensatz dazu hat der Liquidationswert für die Unternehmensbewertung eine besondere Bedeutung, da er für den rational handelnden Investor die absolute Wertuntergrenze darstellt.280


275 Mandl, Gerwald/Rabel, Klaus 2005, S. 82

276 Vgl. Behringer, Stefan 2004, S. 73.

277 Vgl. Pape, Ulrich 2004, S. 71.

278 Vgl. Behringer, Stefan 2004, S. 73.

279 Vgl. Sieben, Günter/Maltry, Helmut 2005, S. 400.

280 Vgl. Behringer, Stefan 2004, S. 77.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle, die hier teils umformuliert, teils wörtlich übernommen wird.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[28.] Rp/Fragment 088 06 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 18:16 Schumann
Erstellt: 31. October 2017, 17:52 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 88, Zeilen: 6-8
Quelle: Laurenz 2006
Seite(n): 51, Zeilen: 24 ff.
5.2.2 KMU-Eignung und Beurteilung des Substanzwertverfahrens

Im Rahmen der heutigen Unternehmensbewertung kommt den verschiedenen Substanzwertverfahren nur noch eine eingeschränkte Bedeutung zu.272 Natürlich ist die [Substanz des Unternehmens auch bei derzeitigen Bewertungen sehr wichtig, nicht jedoch das Substanzwertverfahren.273]


272 Vgl. Sieben, G. / Maltry, H. (Substanzwert) 2005, S. 399

273 Vgl. Mandl, G. / Rabel, K. (Grundlagen) 2005, S. 82

3.1 Beurteilung der klassischen Verfahren

3.1.1 Substanzwertverfahren

Den dargestellten Varianten des Substanzwertverfahrens kommt im Rahmen der heutigen Unternehmensbewertung nur noch eine sehr eingeschränkte Bedeutung zu.274 Um Missverständnisse zu vermeiden, ist jedoch folgender Zusammenhang zu beachten: „Irrelevant ist der Substanzwert, nicht jedoch die Substanz.“275


274 Vgl. Sieben, Günter/Maltry, Helmut 2005, S. 399.

275 Mandl, Gerwald/Rabel, Klaus 2005, S. 82

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle. Fortsetzung auf der nächsten Seite (Rp/089).

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[29.] Rp/Fragment 070 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 17:50 Schumann
Erstellt: 31. October 2017, 17:04 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 70, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Laurenz 2006
Seite(n): 47, 50-51, Zeilen: 47: 22 ff.; 50: 7 ff.; 51: 1 f.
Rp S70 F13

In dieser Formel entspricht UWB dem Unternehmenswert des Bewertungsobjekts, BB der Bezugsgröße des Bewertungsobjekt [sic], UWV dem Unternehmenswert des Zielobjekts und BV der Bezugsgröße des Zielunternehmens.

4.2.7.2 Multiplikatorverfahren auf der Basis von Erfahrungswerten

In der Bewertungspraxis von KMU-Betrieben werden insbesondere in den USA, aber auch verstärkt im deutschsprachigen Raum häufig Multiplikatorverfahren auf der Basis von Erfahrungswerten eingesetzt.267 Diese „rules-of-thump“ [sic] („Daumenregeln“) basieren auf branchenspezifischen Schätzwerten.268 Der Unternehmenswert wird als potenzieller Marktpreis durch Verknüpfung eines branchenspezifischen Multiplikators im Rahmen einer vorgegebenen Bandbreite (vgl. Abbildung 18) mit einer branchenspezifischen Bezugsgröße (z. B. Gewinn, Umsatz) errechnet.

Die Multiplikatoren können sich in Abhängigkeit von der jeweiligen Branche auf unterschiedliche Vergleichsgrößen beziehen.


267 Vgl. Mandl, G. / Rabel, K. (Grundlagen) 2005, S. 78

268 Vgl. Dreyer, D. (Dienstleistungsunternehmen) 2004, S. 191

Rp S70 F13 q

Dabei entspricht UWV dem Unternehmenswert des Zielunternehmens, BV der Bezugsgröße des Zielunternehmens, UWB dem Unternehmenswert des Bewertungsobjekts und BB der Bezugsgröße des Bewertungsobjekts.

[Seite 50]

2.2.3 Multiplikatorverfahren auf der Basis von Erfahrungswerten

Im Rahmen der KMU-Bewertung werden von der Bewertungspraxis (vor allem in den USA, aber auch verstärkt im deutschsprachigen Raum) häufig Multiplikatorverfahren auf der Basis von Erfahrungswerten eingesetzt.270 Im Unterschied zum CCA basieren diese „Daumenregeln“ („rules-of-thumb“) jedoch nicht auf einem tatsächlich realisierten Marktpreis (Kaufpreis oder Börsenwert) eines entsprechenden Referenzunternehmens, sondern es wird auf branchenspezifische Schätzwerte abgestellt.271 Bei dieser Form der Multiplikatormethode wird der Unternehmenswert als potenzieller Marktpreis durch die Verknüpfung eines branchenspezifischen Multiplikators, der evtl. auch als Bandbreite angegeben wird (vgl. Abb. 14), mit einer branchenspezifischen Bezugsgröße (z. B. Gewinn) gewonnen. [...]

[Seite 51]

In Abhängigkeit von der jeweiligen Branche können sich die Multiplikatoren auf unterschiedliche Vergleichsgrößen beziehen.


255 Hommel, Michael/Braun, Inga 2005, S. 74.

270 Vgl. Mandl, Gerwald/Rabel, Klaus 2005, S. 78.

271 Vgl. Dreyer, Dirk 2004, S. 191.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Rp übernimmt den Anglizismus der Vorlage (Daumenregel statt Faustregel), verwandelt aber die "rule-of-thumb" in eine "rule-of-thump", also eine Bumsregel.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[30.] Rp/Fragment 069 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 17:44 Schumann
Erstellt: 31. October 2017, 16:43 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 69, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Laurenz 2006
Seite(n): 47, Zeilen: 1 ff.
Daraus folgt folgende Formel zur Berechnung des Unternehmenswerts:

(12) Unternehmenswert = Multiplikator * Transfergröße des Untersuchungsobjekts

In der Praxis werden überweigend [sic] die in der Vergangenheit realisierten Marktpreise vergleichbarer Unternehmen (Multiplikatorverfahren auf Basis vergleichbarer Unternehmen) angewendet.262

4.2.7.1 Multiplikatorverfahren

Das Multiplikatorverfahren auf Basis vergleichbarer Unternehmen (Comparative Company Approaches = CCA) bezieht sich auf konkrete Marktpreise bei in der Vergangenheit tatsächlich realisierten Transaktionen.263 Dabei stehen für die Berechnung des Unternehmenswerts zwei Aspekte im Vordergrund:264

• Suche nach möglichst vielen Vergleichsobjekten (sog. Peer-Group) und

• Beschaffung von Informationen über zeitnah realisierte Marktpreise in dieser Gruppe

Der dann gefundene Unternehmenswert des Vergleichsunternehmens ist mit bestimmten Performance-Daten (Cashflows, Gewinngrößen, Dividendenzahlungen) in Relation zu setzen und mit der Bezugsgröße des zu bewerteten [sic] Unternehmens zu multiplizieren.265 Die Anwendung der Comparative Company Approaches (CCA) lässt sich formal wie folgt darstellen:266


262 Vgl. Dreyer, D. (Dienstleistungsunternehmen) 2004, S. 186

263 Vgl. Mandl, G. / Rabel, K. (Grundlagen) 2005, S. 75

264 Vgl. Widmann, B. (Bewertung) 2002, S. 99 ff.

265 Vgl. Mandl, G. / Rabel, K. (Grundlagen) 2005, S. 75

266 Vgl. Hummel, M. / Braun, I. (Unternehmensbewertung) 2005, S. 74

Der gesuchte Unternehmenswert berechnet sich dann wie folgt:

(14) Unternehmenswert = Multiplikator x Transfergröße des Untersuchungsobjekts

Die in der Praxis angewandten Multiplikatorverfahren gehen entweder von in der Vergangenheit realisierten Marktpreisen vergleichbarer Unternehmen (Multiplikatorverfahren auf Basis vergleichbarer Unternehmen) aus oder vergleichen das zu bewertende Unternehmen mit Branchencharakteristika (Multiplikatorverfahren auf der Basis von Erfahrungswerten).251

2.2.2 Multiplikatorverfahren auf Basis vergleichbarer Unternehmen (Comparative Company Approach)

Bei der Anwendung des Comparative Company Approaches (CCA) greift der Bewerter bei der Bestimmung des Unternehmens auf konkrete, in der Vergangenheit tatsächlich realisierte Marktpreise bei Transaktionen vergleichbarer Unternehmen zurück.252 Zwei Aspekte stehen bei der Anwendung dieser Bewertungsmethode im Vordergrund: Die Suche nach einem oder mehreren Vergleichsobjekten (sog. Peer-Group) und die Beschaffung von Informationen über zeitnah realisierte Marktpreise innerhalb dieser Peer-Group, anhand derer der potenzielle Preis des Bewertungsobjektes berechnet werden kann.253 Das Grundprinzip des CCA besteht darin, den bekannten Unternehmenswert des Vergleichsunternehmens mit bestimmten Performance-Daten (z. B. Periodengewinngrößen, Dividendenzahlungen, Cash-flows) in Relation zu setzen und die so ermittelte Verhältniszahl (Multiplikator) mit der Bezugsgröße des zu bewertenden Unternehmens zu multiplizieren.254 Formal lässt sich der CCA wie folgt darstellen:

(15)255 [...]


251 Vgl. Dreyer, Dirk 2004, S. 186.

252 Vgl. Mandl, Gerwald/Rabel, Klaus 2005, S. 75.

253 Vgl. Widmann, Bernd 2002, S. 99 f.

254 Vgl. Mandl, Gerwald/Rabel, Klaus 2005, S. 75.

255 Vgl. Hommel, Michael/Braun, Inga 2005, S. 74.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle, die hier leicht gerafft übernommen wird.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[31.] Rp/Fragment 068 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 16:01 Schumann
Erstellt: 31. October 2017, 16:19 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 68, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Laurenz 2006
Seite(n): 46, Zeilen: 12 ff.
Rp Abb 18

Abbildung 17: Enterprice- [sic] und Equity-Value-Multiplikatoren260

Auch wenn viele unterschiedliche Unternehmenskennzahlen für die Multiplikatoren-Berechnungen herangezogen werden, lassen sie sich bei einer genaueren Prüfung in der Ralität [sic] auf eine einzige Grundformel zurückführen:261

Rp S68 F11


260 Vgl. Achleitner, A.-K. / Nathusius, E. (Wachstumsunternehmen) 2004, S. 128

261 Vgl. Hayn, Marc (Junge Unternehmen) 2003, S. 84 ff.

Rp Abb 18 q

Abb. 13: Unternehmenskennzahlen zur Berechnung von Equity- und Enterprise-Value- Multiplikatoren. Quelle: Achleitner/Nathusius (2004), S. 128.

Die Vielzahl der unterschiedlichen Unternehmenskennzahlen, die für die Multiplikatoren-Berechnung herangezogen werden können,249 täuscht einen Methodenpluralismus vor, der einer genaueren Prüfung in der Realität nicht standhält. Alle Varianten lassen sich vielmehr auf eine einzige Grundformel zurückführen, deren Ausgangsbasis der mathematische Dreisatz ist:250

Rp S68 F11 q


249 Für einen hier nicht zu leistenden detaillierten Überblick über die verschiedenen Varianten des Multiplikatorverfahrens vgl. Krolle, Sigrid/Schmitt, Günter/Schwetzler, Bernhard 2005, S. 20 ff.

250 Vgl. Hayn, Marc 2003, S. 84 f.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle. Aus "Enterprise" wird "Enterprice", aus "Realität" wird "Ralität".

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[32.] Rp/Fragment 067 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 15:59 Schumann
Erstellt: 31. October 2017, 16:04 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 67, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Laurenz 2006
Seite(n): 46, Zeilen: 2 ff.
[Die in] diesen Verfahren verwendeten Kennzahlen werden deshalb auch als Multiplikatoren (multiples) bezeichnet.258

Abhängig davon, ob der zu ermittelnde Unternehmenswert dem Marktwert des gesamten Kapitals (enterprice [sic] value) oder dem Marktwert des Eigenkapitals (equity value) entsprechen soll, werden unterschiedliche Unternehmenskennzahlen als Bezugsgrößen (Transfergrößen) der Wertermittlung verwendet.259 Die verschiedenen Unternehmenskennzahlen zur Berechnung der Enterprice- [sic] und Equity-Value-Multiplikatoren sind in der Abbildung 17 dargestellt:


258 Vgl. Seppelfricke, P. (Unternehmensbewertung) 2005, S. 13

259 Kuhner, C. / Maltry, H. (Unternehmensbewertung) 2006, S. 266

Die in diesen Verfahren verwendeten Kennzahlen werden auch als Multiplikatoren (multiples) bezeichnet, da realisierte Marktpreise ins Verhältnis zu Performancegrößen gesetzt werden.247

Je nachdem, ob die zu ermittelnde Unternehmenswertgröße dem Marktwert des Eigenkapitals (equity value) oder dem Marktwert des gesamten Unternehmens (enterprise value) entsprechen soll, werden unterschiedliche Unternehmenskennzahlen als Bezugsgrößen (Transfergrößen) der Wertermittlung verwendet.248 Eine Gegenüberstellung verschiedener gängiger Unternehmenskennzahlen zur Berechnung von Equity- und Enterprise-Value-Multiplikatoren erfolgt in Abb. 13.


247 Vgl. Seppelfricke, Peter 2005, S. 13.

248 Vgl. Kuhner, Christoph/Maltry, Helmut 2006, S. 266.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle. Aus "enterprise" wird "enterprice".

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[33.] Rp/Fragment 066 04 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 15:58 Schumann
Erstellt: 24. October 2017, 10:42 (Klgn)
Fragment, Gesichtet, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Zinsch 2008

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Klgn
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 66, Zeilen: 4 ff.
Quelle: Zinsch 2008
Seite(n): 53 f., Zeilen: 53: 18 ff; 54: 1 ff.
4.2.7 Vergleichsverfahren

Die Ermittlung des Unternehmenswertes auf Grundlage von Vergleichsverfahren (Multiplikatorverfahren) basiert auf der Ableitung des Wertes des Unternehmens aus Börsenwerten sowie in der Vergangenheit realisierten Marktpreisen vergleichbarer Unternehmen. Eine weitere Methode ist, dass aus den realisierten Marktpreisen branchenspezifische Erfahrungssätze ermittelt und für die Bewertung vergleichbarer Unternehmen verwendet werden. Die Vergleichsverfahren sind somit marktorientierte Bewertungsverfahren, da der Unternehmenswert aufgrund von Marktpreisen vergleichbarer Unternehmen ermittelt wird.255 Aufgrund der starken Kapitalmarktorientierung der Investoren haben diese Vergleichsverfahren in den USA („market approach“) schon lange einen hohen Stellenwert, während die bisherige geringe Bedeutung in Deutschland aus theoretischer Sicht einem Wandel unterliegt.256 Im Gegensatz zur Theorie sind „einfache“ Multiplikatorverfahren nach der sogenannten „Faust- und Daumenregel“ schon seit langer Zeit in der Praxis verankert, gerade im Hinblick auf die Bewertung von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie bei Praxen von Freiberuflern (z.B. Ärzte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte).257

Zur Durchführung einer Bewertung mit Hilfe der Vergleichsverfahren ist eine große Anzahl an branchenspezifischen Informationen über Unternehmenstransaktionen notwendig.


255 Vgl. Mandl, G. / Rabel, K. (Grundlagen) 2005, S. 74 ff.

256 Vgl. Wagner, T. (Multiplikatorverfahren) 2002, S. 1

257 Vgl. Löhnert, P. G. / Böckmann, U. J. (Unternehmensbewertung) 2005, S. [sic]

3.4 Vergleichsverfahren

Die Ermittlung des Unternehmenswertes auf der Grundlage von Vergleichsverfahren (Multiplikatorverfahren) basiert auf der Ableitung des Wertes des Unternehmens aus Börsenwerten sowie in der Vergangenheit realisierten Marktpreisen vergleichbarer Unternehmen. Eine weitere Methode ist, dass aus den realisierten Marktpreisen branchenspezifische Erfahrungssätze ermittelt und für die Bewertung vergleichbarer Unternehmen verwendet werden. Die Vergleichsverfahren sind somit marktorientierte Bewertungsverfahren, da der Unternehmenswert aufgrund von Marktpreisen vergleichbarer Unternehmen ermittelt wird.216 Die Vergleichsverfahren im Rahmen der Unternehmensbewertung sind nicht neu. In den USA haben diese Verfahren schon lange einen hohen Stellenwert. Die Begründung findet sich in der starken Kapitalmarktorientierung der Investoren. Innerhalb der deutschen Bewertungstheorie waren lange Zeit die Multiplikatorverfahren kaum von Bedeutung. Da aber die Kapitalmarktorientierung in Deutschland zunimmt, ist aus theoretischer Sicht ein Wandel zu beobachten.217 Im Gegensatz zur Theorie sind „einfache“ Multiplikatorverfahren nach der so genannten

[Seite 54]

„Faust- oder Daumenregel“ schon seit langer Zeit in der Praxis verankert, gerade im Hinblick auf die Bewertung von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie bei Praxen von Freiberuflern (z.B. Ärzte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte).218 Zur Durchführung einer Bewertung mit Hilfe der Vergleichsverfahren ist eine große Anzahl an Informationen über Unternehmenstransaktionen nötig.


216 Vgl. Wagner, T. (2002), S. 1; Mandl, G./Rabel, K. (2005), S. 74 f.

217 Vgl. Wagner, T. (2002), S. 1.

218 Vgl. Löhnert, P. G./Böckmann, U. J. (2005), S. 405.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(Klgn), PlagProf:-)


[34.] Rp/Fragment 065 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 15:57 Schumann
Erstellt: 27. October 2017, 18:56 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 65, Zeilen: 2 ff. (bis Seitenende)
Quelle: Laurenz 2006
Seite(n): 42-44, Zeilen: 42: letzte Zeile; 43: 1 ff.; 44: 7 ff.
In der Praxis kommen Misch- oder Kombinationsverfahren in Form von Mittelwert oder Übergewinnverfahren zur Anwendung. Als Spezialfall des Übergewinnverfahrens hat das sog. „Stuttgarter Verfahren“ eine praktische Bedeutung.249

4.2.6.1 Mittelwertverfahren

Als arithmetisches Mittel aus dem als Teilreproduktionswert ermittelten Substanzwert und dem Ertragswert errechnet sich der (einfache) Mittelwert mit folgender Formel:250

(9) Unternehmenswert = (Substanzwert + Ertragswert) / 2

Durch unterschiedliche Gewichtung der Substanz- bzw. Ertragswertkomponenten errechnet sich der modifizierte Mittelwert zum Beispiel wie folgt:251

(10) Unternehmenswert = (Substanzwert + 2 * Ertragswert) / 3

Weder für die unterschiedlichen Gewichtungsfaktoren noch für die gleich hohen Gewichtungsfaktoren lässt sich eine überzeugende Begründung finden.252

4.2.6.1 Stuttgarter Verfahren

Dieses Verfahren wurde von der deutschen Finanzverwaltung eingeführt und ist eine Spezialform der Übergewinnverfahren. [...] In der Praxis ist das Stuttgarter Verfahren jedoch noch in vielen Verträgen über Abfindungsregelungen verankert.253


249 Vgl. Ernst, D. / Schneider, S. / Thielen, B. (Unternehmensbewertungen) 2006, S. 5

250 Vgl. Ballwieser, W. (Unternehmensbewertung) 2004, S. 184

251 Vgl. Lanz, A. / Bolfing, A. (Unternehmensbewertung) 2005, S. 78

252 Vgl. Mandl, G. / Rabel, K. (Grundlagen) 2005, S. 84

253 Vgl. Ballwieser, W. (Unternehmensbewertung) 2004, S. 185

Mischverfahren kommen in der Praxis als Mittelwertver-

[S. 43]

fahren oder in Form des Übergewinnverfahrens zur Anwendung. Als Spezialfall des Übergewinnverfahrens gilt das sog. „Stuttgarter Verfahren“.227 Aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung in Theorie und Praxis der Unternehmensbewertung wird im Rahmen dieser Arbeit nur kurz auf diese Verfahrengruppe eingegangen.

2.1.4.1 Mittelwertverfahren

Beim (einfachen) Mittelwertverfahren wird der Unternehmenswert als arithmetisches Mittel aus dem als Teilreproduktionswert ermittelten Substanzwert und dem Ertragswert des Unternehmens berechnet. Rechnerisch ergibt sich demnach:228

(9) Unternehmenswert = (Substanzwert + Ertragswert)/2

Modifizierte Mittelwertverfahren ergeben sich durch unterschiedliche Gewichtung der Substanz- bzw. Ertragswertkomponente. Beispielsweise findet sich in der Bewertungspraxis folgende Bewertungsformel für Bewertungsobjekte, deren Ertragswert wegen bedeutender immaterieller Vermögensgegenstände erheblich über dem Substanzwert liegt.229

(10) Unternehmenswert = (Substanzwert + 2 * Ertragswert)/3

„Eine überzeugende Begründung für unterschiedliche Gewichtungsfaktoren lässt sich jedoch genauso wenig finden wie für gleich hohe Gewichtungsfaktoren.“230

[...]

[S. 44]

2.1.4.3 Stuttgarter Verfahren

Das Stuttgarter Verfahren geht auf einen Erlass des Finanzpräsidenten von Stuttgart zurück und ist eine spezielle Variante der statischen Übergewinnmethode. [...] Das Stuttgarter Verfahren wird auch oft in Verträgen über Abfindungsregelungen verankert.235


227 Vgl. Ernst, Dietmar/Schneider, Sonja/Thielen, Bjoern 2006; S. 5.

228 Vgl. Ballwieser, Wolfgang 2004, S. 184.

229 Vgl. Lanz, Arnold H./Bolfing, Albert 2005, S. 78.

230 Mandl, Gerwald/Rabel, Klaus 2005, S. 84.

235 Vgl. Ballwieser, Wolfgang 2004, S. 185.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle. Im letzten Absatz ist ein Satz mit aktuelleren Informationen nicht von Laurenz übernommen und wurde nicht dokumentiert. Er beeinträchtigt nicht die Zeilenzählung.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[35.] Rp/Fragment 064 20 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 15:56 Schumann
Erstellt: 27. October 2017, 16:38 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 64, Zeilen: 20-22
Quelle: Laurenz 2006
Seite(n): 42, Zeilen: 24 ff.
4.2.6 Kombinations- oder Mischverfahren

Die Kombination aus Werten aufgrund von Einzel- und Gesamtbewertungen werden als Kombinations- oder Mischverfahren bezeichnet.248 Die Erkenntnis, dass neben der Substanz [des zu bewertenden Unternehmens auch dessen Ertragskraft in die Bewertung einzubeziehen ist, führte zu dieser Weiterentwicklung der Einzelbewertungsverfahren.]


248 Vgl. Ballwieser, W. (Unternehmensbewertung) 2004, S. 184

2.1.4 Mischverfahren

Mischverfahren (auch häufig als Kombinationsverfahren bezeichnet) kombinieren Werte aufgrund von Einzel- und Gesamtbewertung.226 Sie entstanden aus der Erkenntnis, dass nicht nur die Substanz des zu bewertenden Unternehmens, sondern auch dessen Ertragskraft in das Bewertungskalkül einzubeziehen ist. Sie sind daher als Weiterentwicklung der Einzelbewertungsverfahren zu betrachten.


226 Vgl. Ballwieser, Wolfgang 2004, S. 184.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle. Fortsetzung auf der nächsten Seite.

Sichter
(PlagProf:-)), SleepyHollow02


[36.] Rp/Fragment 064 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 15:55 Schumann
Erstellt: 19. October 2017, 08:57 (Klgn)
Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Zinsch 2008

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Klgn
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 64, Zeilen: 1-19
Quelle: Zinsch 2008
Seite(n): 51 f., Zeilen: 51: 12 ff.; 52: 1 ff.
4.2.5.4 Equity-Ansatz (Nettokapitalisierung)

Der Equity-Ansatz ist das einzige DCF-Verfahren, das auf dem Konzept der Nettokapitalisierung basiert. Der Marktwert des Eigenkapitals wird im Rahmen der Nettokapitalisierung unmittelbar berechnet und nicht wie im Vergleich zur Bruttokapitalisierung in zwei Schritten. Die zu diskontierenden Cashflows basieren in diesem Verfahren auf den vom Unternehmen zukünftig erwirtschafteten Einzahlungsüberschüssen, die vorbehaltlich den Eigenkapitalgebern zustehen (Flows to Equity). Diese Flows to Equity beinhalten die künftigen Fremdkapitalzinsen sowie die daraus resultierende Steuerersparnis und die Veränderungen des Fremdkapitalbestandes. Die Diskontierung der Flows to Equity wird auf der Grundlage der Renditeforderung der Eigenkapitalgeber für ein verschuldetes Unternehmen vorgenommen. Weiter findet auch hier das CAPM als kapitalmarkt­theoretisches Modell für die Bestimmung der Renditeforderung der Eigenkapitalgeber Anwendung. Darüber hinaus kann im Continuing Value das Wachstum des Unternehmens mit einbezogen werden. Demnach ergibt sich folgende Formel zur Ermittlung des Marktwertes des Eigenkaptials [sic]:247

Rp S.64

Kommt es zu einer Veränderung des Fremdkapitalbestandes im Rahmen der Flows to Equity und damit verbunden auch zu einer Änderung der Kapitalstruktur, muss eine Anpassung der Renditeforderung der Eigenkapitalgeber durchgeführt werden.


247 Vgl. Mandl, G. / Rabel, K. (Grundlagen) 2005, S. 69 ff.

3.3.3 Nettokapitalisierung (Equity-Ansatz)

Der Equity-Ansatz ist das einzige DCF-Verfahren, welches auf dem Konzept der Nettokapitalisierung basiert. Der Marktwert des Eigenkapitals wird im Rahmen der Nettokapitalisierung unmittelbar berechnet und nicht wie im Vergleich zur Bruttokapitalisierung in zwei Schritten. Die zu diskontierenden Cashflows basieren in diesem Verfahren auf den vom Unternehmen zukünftig erwirtschafteten Einzahlungsüberschüssen, die vorbehaltlich den Eigenkapitalgebern zustehen (Flows to Equity). Diese Flows to Equity beinhalten die künftigen Fremdkapitalzinsen sowie die daraus resultierende Steuerersparnis und die Veränderungen des Fremdkapitalbestandes. Die Diskontierung der Flows to Equity wird auf der Grundlage der Renditeforderung der Eigenkapitalgeber für ein verschuldetes Unternehmen vorgenommen. Weiter findet auch hier das CAPM als kapitalmarkttheoretisches Modell für die Bestimmung der Renditeforderung der Eigenkapitalgeber Anwendung. Darüber hinaus kann im Continuing Value das Wachstum des Unternehmens mit einbezogen werden. Demnach ergibt sich folgende Formel zur Ermittlung des Marktwertes des Eigenkapitals:

Rp S.64 Quelle Zintsch 2008 GB S.55

[Seite 52]

Kommt es zu einer Veränderung des Fremdkapitalbestandes im Rahmen der Flows to Equity und damit verbunden auch zu einer Änderung der Kapitalstruktur, muss eine Anpassung der Renditeforderung der Eigenkapitalgeber durchgeführt werden.210


210 Vgl. Mandl, G./Rabel, K. (2005), S. 69 f.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(Klgn), PlagProf:-)


[37.] Rp/Fragment 063 03 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 15:54 Schumann
Erstellt: 19. October 2017, 14:47 (Klgn)
Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Zinsch 2008

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Klgn
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 63, Zeilen: 3 ff.
Quelle: Zinsch 2008
Seite(n): 50 f., Zeilen: 50: 16 ff.; 51: 1 ff.
4.2.5.3 Adjusted-Present-Value-Ansatz (APV-Ansatz)

Im Rahmen des Adjusted-Present-Value-Ansatzes (Konzept des angepassten Barwertes) wird im ersten Schritt der Marktwert des Gesamtkapitals unter Berücksichtigung von Free Cashflows (Annahme der vollständigen Eigenfinanzierung) berechnet.

Diese Cashflows werden mit der Renditeforderung der Eigenkapitalgeber für ein unverschuldetes Unternehmen diskontiert und ergeben, zuzüglich des Marktwertes des nicht betriebsnotwendigen Betriebsvermögens, den Marktwert des unverschuldeten Unternehmens. Eine Änderung der Kapitalstruktur hat somit im Vergleich zum WACC-Ansatz keine Auswirkung auf den Diskontierungssatz. Im zweiten Schritt wird der Marktwert des unverschuldeten Unternehmens um die aus der steuerlichen Abzugsfähigkeit resultierenden Steuerersparnis erhöhrt [sic] (Tax Shield). Die Diskontierung der Steuerersparnis wird mit einem risikolosen Zins durchgeführt, da die Kapitalbestände für zukünftige Perioden festgelegt sind und somit die Steuerersparnis als sicher angenommen werden kann. Damit ermittelt sich der Marktwert des Gesamtkapitals nach folgender Formel:245

Rp S.63

Die Ermittlung der Renditeforderung der Eigenkapitalgeber für ein unverschuldetes Unternehmen ist durchaus problematisch. In der Realität ist eine solche Renditeforderung nicht zu beobachten, da Unternehmen regelmäßig auch durch Fremdkapital finanziert werden.246 Nach der Konzeption der Bruttokapitalisierung ist nunmehr wieder vom Marktwert des Gesamtkapitals der Marktwert des Fremdkapitals abzuziehen, um als Ergebnis den Marktwert des Eigenkapitals (Shareholder Value) zu erhalten.


245 Vgl. Mandl, G. / Rabel, K. (Grundlagen) 2005, S. 70 ff.

246 Vgl. Baetge, J. /Niemeyer, K. / Kümmel, J. (Bewertungsverfahren) 2005, S. 297 ff.

3.3.2.2 Adjusted-Present-Value-Ansatz (APV-Ansatz)

Im Rahmen des Adjusted-Present-Value-Ansatzes (Konzept des angepassten Barwertes) wird in einem ersten Schritt der Marktwert des Gesamtkapitals unter Berücksichtigung von Free Cashflows (Annahme der vollständigen Eigenfinanzierung) berechnet.

Diese Cashflows werden mit der Renditeforderung der Eigenkapitalgeber für ein unverschuldetes Unternehmen diskontiert und ergeben, zuzüglich des Marktwertes des nicht betriebsnotwendigen Betriebsvermögens, den Marktwert des unverschuldeten Unternehmens. Demnach hat eine Änderung der Kapitalstruktur im Vergleich zum WACC-Ansatz keine Auswirkung auf den Diskontierungssatz. Im zweiten Schritt wird der Marktwert des unverschuldeten Unternehmens um die aus der steuerlichen Abzugsfähigkeit resultierenden Steuerersparnis erhöht (Tax Shield). Die Diskontierung

[Seite 51]

der Steuerersparnis wird mit einem risikolosen Zins durchgeführt, da die Kapitalbestände für zukünftige Perioden festgelegt sind und somit die Steuerersparnis als sicher angenommen werden kann. Damit ermittelt sich der Marktwert des Gesamtkapitals nach folgender Formel:207

Rp S.63 Quelle Zintsch 2008 GB S.54

Die Ermittlung der Renditeforderung der Eigenkapitalgeber für ein unverschuldetes Unternehmen ist durchaus problematisch. In der Realität ist eine solche Renditeforderung nicht zu beobachten, da Unternehmen regelmäßig auch durch Fremdkapital finanziert werden.208 Nach der Konzeption der Bruttokapitalisierung ist nunmehr wieder vom Marktwert des Gesamtkapitals der Marktwert des Fremdkapitals abzuziehen, um als Ergebnis den Marktwert des Eigenkapitals (Shareholder Value) zu erhalten.209


207 Vgl. Mandl, G./Rabel, K. (2005), S. 70 f.

208 Ansätze zur Ermittlung der Renditeforderung der Eigenkapitalgeber für ein unverschuldetes Unternehmen finden sich ausführlich in der Literatur vgl. hierzu Baetge, J./Niemeyer, K./Kümmel, J. (2005), S. 297 ff.; Vgl. Mandl, G./Rabel, K. (2005), S. 71.

209 Der Marktwert des Fremdkapitals und des Eigenkapitals berechnet sich unverändert nach der angegebenen Formel in Kapitel 3.3.2.1.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(Klgn), PlagProf:-)


[38.] Rp/Fragment 062 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 15:53 Schumann
Erstellt: 27. October 2017, 15:22 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 62, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Laurenz 2006
Seite(n): 39-41, Zeilen: 39: 7 ff.; 40: 3 ff.; 41: 1 ff.
[Aus unternehmensspezifischen Gründen] wie z. B. Wettbewerbsnachteile, Qualität des Managements u.s.w. ergeben sich unsystematische Risiken, die sich durch geschickte Diversifikation des Aktienportfolios vom Investor verringern oder sogar gänzlich vermeiden lassen.

Das systematische Risiko wird dagegen beeinflusst durch wirtschaftliche und politische Ereignisse wie Konjunkturschwankungen, Inflation, Wechselkursschwankungen, Kriege, Wahlen und Naturkatastrophen u.s.w.238 Diese länderspezifische „Marktrisikoprämie“ ist für alle Investitionen identisch und berechnet sich als Differenz der erwarteten Marktrendite (rm) und dem risikolosen Zinssatz (rf).239

Der unternehmensspezifische Risikozuschlag errechnet sich durch Multiplikation der Marktrisikoprämie (rm - rf) mit dem Beta-Faktor (βEK) des Unternehmens. Dieser Beta-Faktor ist ein Gradmesser, der angibt, wie stark die Aktie des zu bewertenden Unternehmens im Vergleich zum Markt schwankt. Mittelständische Unternehmen sind jedoch in der Regel nicht börsennotiert Die Ableitung der unternehmensspezifischen Betas für KMU ist deshalb sehr viel problematischer und aufwendiger, weil keine entsprechenden Kapitalmarktdaten vorliegen.240 Der Beta-Faktor hat jedoch im Rahmen dieser Bewertung eine erhebliche Bedeutung. Deshalb werden in der Literatur verschiedene Ansätze zur Schätzung von Beta-Faktoren diskutiert.241 Der erste Ansatz empfiehlt die Verwendung der von der Deutschen Börse AG ermittelten Betas für die im CDAX vertretenden Branchen (Branchenbetas).242 Weil jedoch unternehmensspezifische Besonderheiten ohne Berücksichtigung bleiben, wird alternativ vorgeschlagen, den gesuchten Beta-Faktor aus den Daten einer Vergleichsgruppe (Peer Group) von börsennotierten Unternehmen abzuleiten.243 Dabei muss der Bewerter [darauf achten, dass die Größe und die Branche überein stimmen und eine tatsächliche Vergleichbarkeit auch hinsichtlich der Kapitalstruktur vorliegt.244]


238 Vgl. Pankoke, T. / Petersmeier, K. (Zinssatz) 2005, S. 108

239 Vgl. Pankoke, T. / Petersmeier, K. (Zinssatz) 2005, S. 110

240 Vgl. Timmreck, C. (Eigenkapitalkosten) 2004, S. 65

241 Vgl. Baetge, J. /Niemeyer, K. / Kümmel, J. (Bewertungsverfahren) 2005, S. 296

242 Vgl. Timmreck, C. (Eigenkapitalkosten) 2004, S. 65 ff.

243 Vgl. Seppelfricke, P. (Unternehmensbewertung) 2005, S. 70

244 Vgl. Ernst, D. / Schneider, S. / Thielen, B. (Unternehmensbewertungen) 2006, S. 61

Das unsystematische Risiko ist dadurch gekennzeichnet, dass es unternehmensspezifisch ist und auf Unsicherheiten zurückgeht, die sich z. B. aus der Qualität des Managements, Wettbewerbsnachteilen usw. ergeben. Es ist unabhängig von Einflüssen des Kapitalmarktes und kann durch geschickte Diversifikation des Aktienportfolios vom Investor verringert bzw. im Optimalfall gänzlich vermieden werden. Daher wird diese Komponente des Gesamtrisikos vom Markt nicht vergütet.203

Das systematische Risiko bezieht sich dagegen auf den gesamten Markt. Es wird beeinflusst durch wirtschaftliche oder politische Ereignisse (wie z. B. Konjunkturschwankungen, Inflation, [...] Die länderspezifische Marktrisikoprämie ist für alle Investitionen identisch und berechnet sich als Differenz der erwarteten Marktrendite (rm) und dem risikolosen Zinssatz (rf).206 [...]

[Seite 40]

Gemäß Formel 8 errechnet sich der unternehmensspezifische Risikozuschlag durch Multiplikation der Marktrisikoprämie mit dem Beta-Faktor (Beta) des Unternehmens. Der Beta beschreibt als Volatilitätsmaß, in welchem Umfang die Unternehmensrendite – ausgedrückt durch Aktienkursveränderung – die Wertentwicklung des Gesamtmarktes nachvollzieht (z. B. DAX) und misst somit das oben beschriebene systematische Risiko.209 [...]

Ist das zu bewertende Unternehmen, wie die Mehrzahl der hier betrachteten KMU, nicht börsennotiert, ist die Ableitung des unternehmensspezifischen Betas sehr viel problematischer und aufwendiger, da für diese Unternehmen keine historischen Kapitalmarktdaten vorliegen.214 Da ihrer Ermittlung im

[Seite 41]

Rahmen der Bewertung jedoch eine erhebliche Bedeutung zukommt, werden in der Literatur verschiedene Ansätze diskutiert, mit deren Hilfe ein möglicher Anhaltspunkt zur Schätzung von Betafaktoren nicht börsennotierter Unternehmen gefunden werden soll.215 Der erste Ansatz empfiehlt die Verwendung der von der Deutsche Börse AG ermittelten Betas für die 19 im CDAX vertretenen Branchen (Branchenbetas).216 Da Branchebetas jedoch unternehmensspezifische Besonderheiten nicht abbilden können, wird alternativ vorgeschlagen, den gesuchten Beta-Faktor für das zu bewertende Unternehmen aus den Beta-Faktoren einer Vergleichsgruppe (Peer Group) von börsennotierten Unternehmen vergleichbarer Größe und Branche abzuleiten.217 Bei der Auswahl der Referenzunternehmen muss der Bewerter ein besonderes Augenmerk auf die tatsächliche Vergleichbarkeit dieser Unternehmen hinsichtlich der risikobeeinflussenden Werttreiber legen. Gegebenenfalls ist die Vergleichbarkeit über eine Anpassung der Risikoprämie in Form von Zuschlägen herzustellen.218 Hinzu kommen in vielen Fällen Anpassungen bezüglich der Kapitalstruktur, auf die im Rahmen dieser Arbeit nicht näher eingegangen werden kann.219


201 Vgl. zum risikolosen Zinssatz die Ausführungen im Kapitel 2.1.2.3.

202 Unter Risiko wird hier jede mögliche Abweichung vom Erwartungswert der künftigen Cash-Flows des Unternehmens verstanden – egal ob positiv oder negativ. Eine größere Schwankungsbreite (Volatilität) der künftigen Zahlungsströme aus einer Investition geht daher mit einem höheren Risiko einher. Die mit der größeren Streuung verbundenen Ertragschancen bleiben jedoch unberücksichtigt. Vgl. Ernst, Dietmar/Schneider, Sonja/Thielen, Bjoern 2006, S. 52.

203 Vgl. Mandl, Gerwald/Rabel, Klaus 1997, S. 290.

204 Vgl. Pankoke, Tim/Petersmeier, Kerstin 2005, S. 108.

206 Zur Bestimmung der Marktrisikoprämie vgl. ausführl. Pankoke, Tim/Petersmeier, Kerstin 2005, S. 110 ff.

207 Vgl. Wameling, Hubertus 2004, S. 78.

208 Vgl. Ernst, Dietmar/Schneider, Sonja/Thielen, Bjoern 2006, S. 55.

209 Vgl. Schacht, Ulrich/Fackler, Matthias 2005, S. 194.

214 Vgl. Timmreck, Christian 2004, S. 65

215 Vgl. Baetge, Jörg/Niemeyer, Kai/Kümmel, Jens 2005, S. 296.

216 Vgl. Timmreck, Christian 2004, S. 65 f.

217 Vgl. Seppelfricke, Peter 2005, S. 70.

218 Vgl. Ernst, Dietmar/Schneider, Sonja/Thielen, Bjoern 2006, S. 61.

219 Vgl. zum Prozess des Deleverns/Releverns z. B. Keller, Michael/Hohmann, Bruno 2004, S. 117 f.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle, die hier etwas stärker gerafft präsentiert wird.

Sichter
(PlagProf:-)), SleepyHollow02


[39.] Rp/Fragment 061 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 15:50 Schumann
Erstellt: 27. October 2017, 14:39 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
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PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 61, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Laurenz 2006
Seite(n): 38-39, Zeilen: 38: 1 ff.; 39: 1 ff.
4.2.5.2.4 Eigenkapitalkosten

Wesentlich schwieriger als die Fremdkapitalkosten sind die Eigenkapitalkosten zu bestimmen, weil keine Ableitung aus vertraglich vereinbarten Zinsen oder allgemein bekannten marktüblichen Zinskonditionen möglich ist. Die Eigenkapitalkosten entsprechen grundsätzlich den Renditeerwartungen von risikogleichen Investitionsmöglichkeiten. Grundsätzlich sollten die Eigenkapitalkosten so hoch angesetzt werden, dass potenzielle Investoren Anteile kaufen möchten und die gegenwärtigen Eigentümer ihre Anteile behalten oder noch weitere erwerben möchten.233 Ein Eigenkapitalgeber erwartet eine Rendite, die die Übernahme des Unternehmensrisikos berücksichtigt und sich deshalb aus einem sicheren Basiszinssatz und einem Risikozuschlag zusammensetzt.234 Zur Ableitung unternehmensspezifischer Risikoprämien wird im Rahmen der Discounted Cashflow-Methode das Capital Asset Pricing Model (CAPM) verwendet.235 Durch diesen kapitalmarkttheoretische Ansatz soll das subjektive Ermessen des Bewerters reduziert werden.

Nach dem Capital Asset Pricing Model (CAPM) ergibt sich die künftige Eigenkapitalrendite (rEK) aus der renditefreien Anlage (rf) und der mit dem unternehmensspezifischen Beta-Faktor (βEK) gewichteten Marktrisikoprämie (rm - rf).236 Für die Berechnung der Eigenkapitalkosten gilt folgende Formel:

(8) rEK = rf + βEK *(rm - rf)

Zur Eigenkapitalkostenermittlung müssen also außer der Rendite der risikofreien Anlage noch die Marktrisikoprämie (rm - rf) und der unternehmensspezifische Beta-Faktor (βEK) bestimmt werden. Bei der Ermittlung der Risikoprämie unterscheidet man zwischen unsystematischen und systematischen Risiken.237 Aus unternehmensspezifischen Gründen [wie z. B. Wettbewerbsnachteile, Qualität des Managements u.s.w. ergeben sich unsystematische Risiken, die sich durch geschickte Diversifikation des Aktienportfolios vom Investor verringern oder sogar gänzlich vermeiden lassen.]


233 Vgl. Born, K. (Unternehmensanalyse) 2003, S. 111

234 Vgl. Baetge, J. /Niemeyer, K. / Kümmel, J. (Bewertungsverfahren) 2005, S. 293

235 Vgl. Serfling, K. / Pape, U. (Grundlagen Unternehmensbewertung) 1995, S. 61

236 Vgl. Pankoke, T. / Petersmeier, K. (Zinssatz) 2005, S. 109

237 Vgl. Ernst, D. / Schneider, S. / Thielen, B. (Unternehmensbewertungen) 2006, S. 52

2.1.3.2.2.2 Bestimmung des Eigenkapitalkostensatzes

Während man die Fremdkapitalkosten von vertraglich vereinbarten Zinsen oder allgemein bekannten marktüblichen Zinskonditionen ableiten kann, liegen ähnliche Informationen für die Eigenkapitalkosten nicht vor, so dass diese vergleichsweise schwieriger zu bestimmen sind. Grundsätzlich entsprechen die Eigenkapitalkosten den Renditeerwartungen von anderen Investitionsmöglichkeiten mit vergleichbarem Risiko. Die anzusetzenden Eigenkapitalkosten sollten so hoch bemessen sein, dass potenzielle Investoren veranlasst werden, Anteile am Unternehmen zu erwerben, bzw. die gegenwärtigen Eigentümer bereit sind, ihre Anteile zu behalten und weitere zu erwerben.195 Die risikoäquivalente Renditeforderung der Eigenkapitalgeber, die diese dabei als Ausgleich für die Übernahme des Unternehmensrisikos erwarten, setzt sich zusammen aus einem (quasi) sicheren Basiszinssatz und einem Risikozuschlag.196 „Zur Quantifizierung des Risikos von Unternehmensbeteiligungen nutzt die Discounted-Cashflow-Methode mit dem Capital Asset Pricing Model einen kapitalmarkttheoretisch fundierten Ansatz zur Ableitung unternehmensspezifischer Risikoprämien.“197,198 In dem Versuch, Risikoprämien im Rahmen der DCF-Methode mithilfe von Kapitalmarktdaten zu ermitteln und dadurch das subjektive Ermessen des Bewerters zu reduzieren, wird ein wesentlicher Unterschied dieser Verfahren zum Ertragswertverfahren erkennbar.199

Gemäß CAPM ergibt sich die erwartete Eigenkapitalrendite (rEK) aus der Rendite der risikofreien Anlage (rf) und der mit dem unternehmensspezifischen Beta-Faktor (ßEK) [sic] gewichteten Marktrisikoprämie (rm – rf). Formal gilt für die Berechnung der Eigenkapitalkosten demnach folgender Ausdruck:200

Rp S61 F8 q

Für die praktische Anwendung des CAPM zur Eigenkapitalkostenermittlung müssen neben der Rendite der risikofreien Anlage dementsprechend zwei

[Seite 39]

weitere Größen bestimmt werden:201 die Marktrisikoprämie und der unternehmensspezifische Beta-Faktor.

Mit dem Kauf eines Unternehmens geht der Investor verschiedene Arten von Risiken ein. Je nachdem, welche Faktoren für die jeweilige Schwankung der Zahlungsströme ursächlich sind, unterscheidet man bei der Ermittlung der Risikoprämie zwischen dem unsystematischen und dem systematischen Risiko.202 Das unsystematische Risiko ist dadurch gekennzeichnet, dass es unternehmensspezifisch ist und auf Unsicherheiten zurückgeht, die sich z. B. aus der Qualität des Managements, Wettbewerbsnachteilen usw. ergeben. Es ist unabhängig von Einflüssen des Kapitalmarktes und kann durch geschickte Diversifikation des Aktienportfolios vom Investor verringert bzw. im Optimalfall gänzlich vermieden werden.


195 Vgl. Born, Karl 2003, S. 111.

196 Vgl. Baetge, Jörg/Niemeyer, Kai/Kümmel, Jens 2005, S. 293.

197 Serfling, Klaus/Pape, Ulrich 1996, S. 61.

198 Zur Arbitrage Pricing Theory (APT) als Alternative zum Capital Asset Pricing Model (CAPM) vgl. Schultze, Wolfgang 2003, S. 276-278.

199 Vgl. Dreyer, Dirk 2004, S. 162.

200 Vgl. Pankoke, Tim/Petersmeier, Kerstin 2005, S. 109.

201 Vgl. zum risikolosen Zinssatz die Ausführungen im Kapitel 2.1.2.3.

202 Unter Risiko wird hier jede mögliche Abweichung vom Erwartungswert der künftigen Cash-Flows des Unternehmens verstanden – egal ob positiv oder negativ. Eine größere Schwankungsbreite (Volatilität) der künftigen Zahlungsströme aus einer Investition geht daher mit einem höheren Risiko einher. Die mit der größeren Streuung verbundenen Ertragschancen bleiben jedoch unberücksichtigt. Vgl. Ernst, Dietmar/Schneider, Sonja/ Thielen, Bjoern 2006, S. 52.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle, die Rp hier leicht umformuliert und gekürzt übernimmt.

Sichter
(PlagProf:-)), SleepyHollow02


[40.] Rp/Fragment 060 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 15:47 Schumann
Erstellt: 27. October 2017, 14:08 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
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PlagProf:-)
Gesichtet
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Untersuchte Arbeit:
Seite: 60, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Laurenz 2006
Seite(n): 36-37, Zeilen: 36: 25 ff.; 37: 1 ff.
4.2.5.2.3 Fremdkapitalkosten

Die Berechnung der Fremdkapitalkosten hat eine besonders hohe Bedeutung, weil viele Unternehmen mit einer hohen Fremdfinanzierung arbeiten.227 Der gesamte Fremdkapitalbestand eines Unternehmens setzt sich oftmals aus vielen unterschiedlichen Positionen mit ebenfalls unterschiedlichen Kosten zusammen. Somit errechnet sich der Fremdkapitalzinssatz grundsätzlich als gewogener Kostensatz der einzelnen Fremdkapitalformen des zu bewertenden Unternehmens.228 Es ist jedoch auch möglich, die unterschiedlichen Fremdkapitalkategorien mit ihren jeweiligen Zinssätzen gesondert zu ermitteln. Bei beiden Ansätzen wird davon ausgegangen, dass sich die künftige Fremdkapitalzusammensetzung nicht ändert.229 Maßgeblich für die Berechnung sind nicht die aktuellen Kosten, sondern die Fremdkapitalkosten am Markt zum Bewertungsstichtag.230 Berücksichtigt wird nur verzinsliches Fremdkapital (z. B. Bankkredite, Anleihen usw.) und keine kurzfristigen Verbindlichkeiten (z. B. Lieferantenkredite).231 Da die Fremdkapitalzinsen steuerlich abzugsfähig sind, verringern sich die Fremdkapitalkosten um den Grenzsteuersatz (sog. Tax Shield). Dabei ist zu beachten, dass nach dem derzeit geltenden deutschen Steuerrecht Zinsen für Dauerschulden bei der Berechnung der Gewerbesteuer nur zur Hälfte berücksichtigt werden.232 Unter Berücksichtigung dieses Steuervorteils werden bei der WACC-Ermittlung die Renditeforderungen der Fremdkapitalgeber mit dem Anteil des Fremdkapitals zu Marktwerten am Gesamtwert des Unternehmens multipliziert (vgl. Formel 7).


227 Vgl. Mandl, G. / Rabel, K. (Unternehmensbewertung) 1997, S. 326

228 Vgl. Widmann, B. (Bewertung) 2002, S. 158

229 Vgl. Mandl, G. / Rabel, K. (Unternehmensbewertung) 1997, S. 326

230 Vgl. Schacht, U. / Fackler, M. (DCF-Verfahren) 2005, S. 196

231 Vgl. Pape, U. (Unternehmensführung) 2004, S. 114

232 Vgl. Schacht, U. / Fackler, M. (DCF-Verfahren) 2005, S. 196

2.1.3.2.2.1 Bestimmung des Fremdkapitalkostensatzes

Aufgrund des hohen Anteils der Fremdfinanzierung bei vielen Unternehmen kommt der Berechnung der Fremdkapitalkosten eine besondere Bedeutung zu.186 In der Regel setzt sich der gesamte Fremdkapitalbestand eines Unter-

[Seite 37]

nehmens aus einer Vielzahl unterschiedlicher Positionen mit ebenfalls unterschiedlichen Kosten zusammen, so dass sich zunächst die Frage nach dem zu verwendenden Fremdkapitalzinssatz stellt.187 Auf Basis der erwarteten Zusammensetzung des Fremdkapitals ergeben sich die Fremdkapitalkosten grundsätzlich als gewogener durchschnittlicher Kostensatz der einzelnen Fremdkapitalformen des zu bewertenden Unternehmens.188 Alternativ können in die WACC-Ermittlung auch unterschiedliche Fremdkapitalkategorien mit ihren jeweiligen eigenständigen Zinssätzen (und gegebenenfalls unterschiedlichen Steuerwirkungen) einbezogen werden. In beiden Ansätzen wird implizit davon ausgegangen, dass sich die künftige Fremdkapitalzusammensetzung im Zeitablauf nicht ändert.189 Unabhängig davon, welcher Ansatz im Rahmen der Bewertung gewählt wird, sind nicht die vom Unternehmen aktuell zu zahlenden Fremdkapitalkosten, sondern die zum Bewertungsstichtag am Markt aufzubringenden Fremdkapitalkosten anzusetzen. 190 Zu beachten ist, dass nur verzinsliches Fremdkapital wie z. B. Bankkredite, Anleihen usw., berücksichtigt wird. [...] Aufgrund der ertragsteuerlichen Abzugsfähigkeit des Zinsaufwands verringern sich die Fremdkapitalkosten um den Grenzsteuersatz (sog. Tax Shield). Unter den Bedingungen des deutschen Steuerrechts ist dabei zu beachten, dass Zinsen für Dauerschulden bei der Berechnung der Gewerbesteuer nur hälftig abzugsfähig sind.193

Im WACC-Ansatz werden die Renditeforderungen der Fremdkapitalgeber, unter Berücksichtigung des Steuervorteils (1 – s), schließlich mit dem Anteil des Fremdkapitals zu Marktwerten am Gesamtwert des Unternehmens multipliziert.194


187 Vgl. Ernst, Dietmar/Schneider, Sonja/Thielen, Bjoern 2006, S. 71.

188 Vgl. Widmann, Bernd 2002, S. 158.

189 Vgl. Mandl, Gerwald/Rabel, Klaus 1997, S. 326.

190 Vgl. Born, Karl 2003, S. 111.

191 Vgl. Pape, Ulrich 2004, S. 114.

192 Vgl. Ernst, Dietmar/Schneider, Sonja/Thielen, Bjoern 2006, S. 71.

193 Vgl. Schacht, Ulrich/Fackler, Matthias 2005, S. 196.

194 Vgl. Formel 7.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle. Leicht umformuliert und gerafft.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[41.] Rp/Fragment 059 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 15:45 Schumann
Erstellt: 27. October 2017, 13:53 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

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Verschleierung
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Untersuchte Arbeit:
Seite: 59, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Laurenz 2006
Seite(n): 36, Zeilen: 1 ff.
rFK = Renditeforderung der Fremdkapitalgeber

s = Unternehmenssteuersatz

In der Bewertungspraxis ist die Umsetzung dieser Formel jedoch nicht problemlos möglich. Der Marktwert des Fremdkapitalzins lässt sich zwar relativ einfach ermitteln, aber bei der Ermittlung des Marktwertes des Eigenkapitals ergibt sich ein Zirkularitätsproblem, weil man bei der Gewichtung der Kapitalkosten den Wert des Eigenkapitals als Input benötigt. Der Marktwert des Eigenkapitals, der ja dem gesuchten Nettounternehmenswert entspricht, soll jedoch erst als Ergebnis der Unternehmensbewertung berechnet werden.224 In der Literatur werden zur Lösung dieser Problematik folgende zwei Lösungen vorgeschlagen:225

1. Festlegung einer marktwertgewichteten Zielkapitalstruktur und

2. Lösung durch das mathematische Verfahren der Iteration

Die Ermittlung des Marktwerts des Eigenkapitals durch Iteration ist der methodisch korrekte Ansatz. Mit Hilfe eines Tabellenkalkulationsprogramms werden bei einer ausreichenden Anzahl an Iterationsschritten gute Ergebnisse erzielt. In der Praxis wird jedoch oftmals von der im Bewertungszeitpunkt bestehenden Kapitalstruktur ausgegangen oder eine im Zeitablauf konstante Zielkapitalstruktur auf Marktwertbasis verwendet. Dabei basiert die Festlegung einer Zielkapitalstruktur auf der Analyse der Kapitalstruktur von vergleichbaren Unternehmen.226


224 Vgl. Ernst, D. / Schneider, S. / Thielen, B. (Unternehmensbewertungen) 2006, S. 49

225 Vgl. Seppelfricke, P. (Unternehmensbewertung) 2005, S. 78

226 Vgl. Mandl, G. / Rabel, K. (Unternehmensbewertung) 1997, S. 322

In dieser Formel bezeichnet rEK die Renditeforderung der Eigenkapitalgeber, rFK die Renditeforderung der Fremdkapitalgeber und s den Unternehmenssteuersatz.

Die praktische Umsetzung dieser Formel ist jedoch nicht problemlos. Während der Marktwert des Fremdkapitals prinzipiell relativ einfach ermittelt werden kann, tritt bei der Ermittlung des Marktwerts des Eigenkapitals das sog. Zirkularitätsproblem zutage. Dieses Problem besteht darin, dass man für die Gewichtung der Kapitalkosten den Wert des Eigenkapitals als Input benötigt. Der Marktwert des Eigenkapitals, der ja dem gesuchten Nettounternehmenswert entspricht, soll jedoch erst als Ergebnis der Unternehmensbewertung berechnet werden.183 Zur Lösung dieser Problematik werden in der Literatur grundsätzlich zwei Möglichkeiten vorgeschlagen:184

• Festlegung einer marktwertgewichteten Zielkapitalstruktur;

• Lösung durch das mathematische Verfahren der Iteration.

Der methodisch korrekte Ansatz zur Lösung dieses Problems besteht darin, ausgehend vom Buchwert des Eigenkapitals, den Marktwert des Eigenkapitals mittels mathematischer Iteration zu ermitteln. Obwohl sich dieses Verfahren mit Hilfe eines Tabellenkalkulationsprogramms relativ einfach abbilden lässt und bei einer ausreichenden Anzahl von Iterationsschritten zu guten Ergebnissen führt, wird in der Praxis oftmals entweder von der zum Bewertungszeitpunkt bestehenden Kapitalstruktur des Bewertungsobjektes ausgegangen oder a priori eine im Zeitablauf konstante Zielkapitalstruktur auf Marktwertbasis verwendet. Die Festlegung einer Zielkapitalstruktur basiert dabei zweckmäßigerweise auf der Analyse der Kapitalstruktur vergleichbarer Unternehmen.185


183 Vgl. Ernst, Dietmar/Schneider, Sonja/Thielen, Bjoern 2006, S. 49.

184 Vgl. Seppelfricke, Peter 2005, S. 78.

185 Vgl. Mandl, Gerwald/Rabel, Klaus 1997, S. 322.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[42.] Rp/Fragment 058 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 15:44 Schumann
Erstellt: 27. October 2017, 11:02 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
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PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 58, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Laurenz 2006
Seite(n): 35-36, Zeilen: 35: 8 ff.; 36: 1 ff.
Der WACC-Ansatz als Formel:221

Rp S58 F5

Der Marktwert des Gesamtkapitals (GKMW) vermindert um den Wert des Fremdkapitals (FKMW) ergibt den gesuchten Unternehmenswert (EKMW = Marktwert des Eigenkapitals).

(6) UW = EKMW = GKMW - FKMW

4.2.5.2.2 Kapitalkosten

Neben der exakten Prognose der Cashflows hat die Genauigkeit bei der Ermittlung der Kapitalkosten maßgeblichen Einfluss auf die Aussagefähigkeit der DCF-Methode. Da bei den verschiedenen Entity-Ansätzen Zahlungsüberschüsse, die allen Kapitalgebern zufließen, bewertungsrelevant sind, ist ein Mischzinssatz als Diskontierungszinssatz zu verwenden, der die Fremd- und Eigenkapitalkosten berücksichtigt.222 Die unternehmensbezogenen Kapitalkosten ergeben sich beim WACC-Ansatz aus der Kapitalstruktur. Dabei werden die Eigen- und Fremdkapitalkosten gemäß ihrem relativen Anteil am gesamten investierten Kapital des Unternehmens gewichtet. Als Wertgrundlagen dienen die Marktwerte und nicht die Buchwerte. Der so ermittelte Diskontierungszinssatz wird als WACC (Weighted Average Cost of Capital) oder auch als gewichtete Kapitalkosten bezeichnet.223 Daraus ergibt sich folgende Formel:

Rp S58 F7

rEK = Renditeforderung der Eigenkapitalgeber


221 Vgl. Schacht, U. / Fackler, M. (DCF-Verfahren) 2005, S. 190

222 Vgl. Pape, U. (Unternehmensführung) 2004, S. 109

223 Vgl. Ernst, D. / Schneider, S. / Thielen, B. (Unternehmensbewertungen) 2006, S. 46

Die Ermittlung des Unternehmenswertes nach dem WACC-Ansatz lässt sich formal durch folgenden Ausdruck darstellen:179

Rp S58 F5 q

Der gesuchte Unternehmenswert (EKMW = Marktwert des Eigenkapitals) wird ermittelt, indem der Marktwert des Gesamtkapitals (GKMW) um den Marktwert des Fremdkapitals (FKMW) vermindert wird.

(6) UW = EKMW = GKMW - FKMW

2.1.3.2.2 Bestimmung der Kapitalkosten

Auf die Aussagefähigkeit der DCF-Methode wirkt, neben der exakten Prognose der Free Cash Flows, die Genauigkeit bei der Ermittlung der Kapitalkosten maßgeblich ein. Da bei den Ausprägungen des Entity-Ansatzes diejenigen Zahlungsüberschüsse als bewertungsrelevant ermittelt werden, die allen Kapitalgebern zufließen, ist als Diskontierungszinssatz ein Mischzinssatz zu verwenden, der sowohl die Eigenkapitalkosten als auch die Fremdkapitalkosten berücksichtigt.180 Beim WACC-Ansatz ergeben sich die unternehmensbezogenen Kapitalkosten aus der Kapitalstruktur, indem die Eigen- und Fremdkapitalkosten gemäß ihrem relativen Anteil am gesamten investierten Kapital des Unternehmens gewichtet werden, wobei die Gewichtung nicht auf Basis von Buchwerten, sondern auf Basis von Marktwerten erfolgt. Der auf diese Weise ermittelte Diskontierungszinssatz wird als gewichtete Kapitalkosten oder auch WACC (Weighted Average Cost of Capital) bezeichnet.181 Die rechnerische Ermittlung erfolgt anhand nachstehender Formel:182

[Seite 36]

Rp S58 F7 q

In dieser Formel bezeichnet rEK die Renditeforderung der Eigenkapitalgeber, rFK die Renditeforderung der Fremdkapitalgeber und s den Unternehmenssteuersatz.


179 Vgl. Schacht, Ulrich/Fackler, Matthias 2005, S. 190.

180 Vgl. Pape, Ulrich 2004, S. 109 f.

181 Vgl. Ernst, Dietmar/Schneider, Sonja/Thielen, Bjoern 2006, S. 46.

182 Vgl. ebenda, S. 46 f.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(PlagProf:-)), SleepyHollow02


[43.] Rp/Fragment 057 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 15:43 Schumann
Erstellt: 27. October 2017, 09:45 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
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PlagProf:-)
Gesichtet
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Untersuchte Arbeit:
Seite: 57, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Laurenz 2006
Seite(n): 34-35, Zeilen: 34: 19 ff., 35: 1 ff.
Rp Abb 16

Abbildung 16: Indirekte Ermittlung des „Free Cashflow“219

Bei der Ermittlung des Free Cashflow wird die bilanzielle Ausgangsgröße durch alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen (ergebniserhöhend) und durch alle nicht zahlungswirksamen Erträge (ergebnismindernd) korrigiert.220 Der so ermittelte Free Cashflow stellt das Innenfinanzierungspotenzial des zu bewertenden Unternehmens dar. Für die jeweilige Periode können somit Auszahlungen im Eigen- und Fremdfinanzierungsbereich (Zahlung von Fremdkapitalzinsen, Schuldentilgung oder Dividendenzahlungen) geplant werden.


219 Eigene Darstellung in Anlehnung an Pape (Unternehmensführung) 2004, S. 107

220 Vgl. Baetge, J. /Niemeyer, K. / Kümmel, J. (Bewertungsverfahren) 2005, S. 282

Rp Abb 16 q

Abb. 12: Indirekte Ermittlung des „Free Cash Flow“. Quelle: in Anlehnung an Pape (2004), S. 107.

Bei dieser Ermittlungsmethode wird der Cash Flow durch eine Korrektur der bilanziellen Ausgangsgröße ermittelt, indem alle nicht zahlungswirksamen

[Seite 35]

Aufwendungen ergebniserhöhend und alle nicht zahlungswirksamen Erträge ergebnismindernd in Ansatz gebracht werden.177 Der auf diese Weise ermittelte Free Cash Flow (FCF) spiegelt das Innenfinanzierungspotenzial des zu bewertenden Unternehmens wider. Er entspricht dem Betrag, über den das Unternehmen in der jeweiligen Planperiode verfügen kann, um Auszahlungen im Eigen- und Fremdfinanzierungsbereich (Zahlung von Fremdkapitalzinsen, Schuldentilgung oder Dividendenzahlungen) vorzunehmen.178


177 Vgl. Baetge, Jörg/Niemeyer, Kai/Kümmel, Jens 2005, S. 282.

178 Vgl. Zitzelsberger, Stephan 2001, S. 54.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Die grafische Darstellung wird von Laurenz mitsamt der Quellenangabe "in Anlehnung an Pape" übernommen.

Sichter
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[44.] Rp/Fragment 056 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 15:41 Schumann
Erstellt: 27. October 2017, 09:12 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 56, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Laurenz 2006
Seite(n): 33-34, Zeilen: 33: 20 ff.; 34: 1 ff.
[Die folgenden Ausführungen konzentrieren sich daher auf diese Variante und] lassen sich aufgrund der Ähnlichkeit der einzelnen Varianten auch auf die anderen DCF-Verfahren übertragen.214

4.2.5.2.1 Berechnung des Free Cashflows (FCF)

Beim WACC-Ansatz im Rahmen der DCF-Verfahren entspricht der Free Cashflow den Einzahlungsüberschüssen aus dem operativen Bereich des Bewertungsobjektes nach Durchführung von vorteilhaften Investitionen in das Anlage- und Umlaufvermögen und vor Berücksichtigung der Fremdfinanzierung des Unternehmens. Es wird also eine vollständige Eigenfinanzierung des zu bewertenden Unternehmens unterstellt.215

Vom betrieblichen Cashflow unterscheidet sich der im DCF-Verfahren verwendete Free Cashflow dadurch, dass dessen betrieblich bereits disponierte Bestandteile wieder eliminiert werden.216 Die Plan-Gewinn- und Verlustrechnung und die Plan-Bilanz dienen als Basis für die Ermittlung des Cashflows, der grundsätzlich auf direktem oder indirektem Weg ermittelt werden kann.217 Bei der direkten Methode ergibt sich der Cashflow unmittelbar als Saldo der betrieblichen Einzahlungen und der entsprechenden Auszahlungen aus der laufenden Unternehmenstätigkeit während der Cashflow bei der indirekten Methode über die zahlungsunwirksamen Vorgänge ermittelt wird. In Deutschland wird häufig die indirekte Methode verwendet, weil bei externen Unternehmensbewertungen und -analysen eine vollständige Trennung der zahlungswirksamen von den zahlungsunwirksamen Erfolgsgrößen schwer zu realisieren ist.218 In der Abbildung 16 wird die indirekte Ermittlung des „Free Cashflow“ (FCF) dargestellt.


214 Vgl. Behringer, S. (KMU-Bewertung) 2009, S. 136

215 Vgl. Lanz, A. / Bolfing, A. (Unternehmensbewertung) 2005, S. 85

216 Vgl. Pape, U. (Unternehmensführung) 2004, S. 106

217 Vgl. Ballwieser, W. (DCF-Verfahren) 1998, S. 85

218 Vgl. Pape, U. (Unternehmensführung) 2004, S. 104

Daher konzentrieren sich die folgenden Ausführungen auf diese Variante. Aufgrund der Ähnlichkeit der einzelnen Varianten lassen sich die Aussagen aber auch auf die anderen DCF-Ansätze übertragen.171

2.1.3.2.1 Begriff und Ermittlung des Free Cash Flow (FCF)

In Analogie zu der zu diskontierenden Ertragsgröße im Ertragswertverfahren ist im Rahmen der DCF-Verfahren zunächst ebenfalls die zu verwendende Cash Flow-Größe festzulegen.172 Beim WACC-Ansatz entspricht der Free Cash Flow den Einzahlungsüberschüssen aus dem operativen Bereich des Bewertungsobjektes nach Durchführung von vorteilhaften Investitionen in das

[Seite 34]

Anlage- und Umlaufvermögen und vor Berücksichtigung der Finanzierung des Unternehmens. Insoweit wird also von einer vollständigen Eigenfinanzierung des zu bewertenden Unternehmens ausgegangen.173

Der im Rahmen der DCF-Verfahren verwendete Free Cash Flow unterscheidet sich vom betrieblichen Cash Flow dadurch, dass dessen betrieblich bereits disponierte Bestandteile wieder eliminiert werden.174 Der betriebliche Cash Flow kann grundsätzlich auf direktem oder indirektem Wege ermittelt werden. Als Basis für die Ermittlung des Free Cash Flows dient die Plan-GuV sowie die Plan-Bilanz des Bewertungsobjektes.175 Während sich der Cash Flow bei der direkten Methode unmittelbar als Saldo der betrieblichen Einzahlungen und der entsprechenden Auszahlungen aus laufender Unternehmenstätigkeit ergibt, wird der Cash Flow bei der indirekten Methode über die zahlungsunwirksamen Vorgänge ermittelt. Da bei externen Unternehmensbewertungen und -analysen eine vollständige Trennung der zahlungswirksamen von den zahlungsunwirksamen Erfolgsgrößen kaum realisiert werden kann, wird in Deutschland häufig die indirekte Ermittlungsmethodik verwendet.176 Abb. 12 basiert auf dem Vorschlag von Pape zur indirekten Ermittlung des „Free Cash Flow“.


171 Vgl. Behringer, Stefan 2004, S. 102.

172 Vgl. Dreyer, Dirk 2004, S. 160.

173 Vgl. Lanz, Arnold H./Bolfing, Albert 2005, S. 85.

174 Vgl. Pape, Ulrich 2004, S. 106.

175 Vgl. Ballwieser, Wolfgang 1998, S. 85.

176 Vgl. Pape, Ulrich 2004, S. 104.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle. Rp gibt Laurenz leicht gerafft wieder.

Sichter
(PlagProf:-)), SleepyHollow02


[45.] Rp/Fragment 055 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 15:40 Schumann
Erstellt: 26. October 2017, 18:55 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 55, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Laurenz 2006
Seite(n): 32-33, Zeilen: 32: 16 ff., 33: 1 ff.
[Der Entity-Ansatz (Bruttokapitalisierung) und der Equity-Ansatz (Nettokapitalisierung) unterscheiden sich in der unterschiedlichen Berücksichtigung der Zahlungsströme an die] Fremdkapitalgeber. Bei der Bruttokapitalisierung wird zunächst der Bruttounternehmenswert (Marktwert des Gesamtkapitals), der sich aus den Marktwerten des Eigenkapitals, des Fremdkapitals und des nicht betriebsnotwendigen Vermögens zusammensetzt, ermittelt. Dieser Wert ist unabhängig von der Finanzstruktur des Unternehmens, so dass ein Cashflow zu diskontieren ist, der die erwarteten Zahlungen an die Eigen- und Fremdkapitalgeber umfasst. In einem zweiten Schritt wird dieser Bruttounternehmenswert um den Marktwert des Fremdkapitals vermindert.211

Dagegen wird beim Equity-Ansatz (Nettokapitalisierung) der rechnerische Wert des Eigenkapitals auf direktem Wege ermittelt, in dem die zu erwartenden, nur den Eigenkapitalgebern zustehenden Cashflows (Dividenden, Entnahmen, Ausschüttungen u.s.w.), auf den Bewertungsstichtag abgezinst werden. Dabei wird die risikoäquivalente Renditeforderung der Eigentümer als Kapitalisierungszins verwendet. Obwohl damit der Equity-Ansatz dem weit verbreiteten Ertragswertverfahren sehr ähnlich ist, konnte dieses Verfahren weder in der Theorie noch in der Praxis der deutschen Unternehmensbewertung größere Bedeutung erlangen.212

Der Entity-Ansatz differenziert sich mit dem WACC-Ansatz und dem APV-Ansatz in zwei verschiedenen Ausprägungen, die sich durch die Definition der zu diskontierenden Zahlungsgröße, durch die Ermittlung des zur Diskontierung verwendeten Kapitalkostensatzes sowie durch die Erfassung der verschuldungsbedingten Steuerersparnis zeigt.213

4.2.5.2 Weighted Average Cost of Capital-Ansatz (WACC-Ansatz)

Im Rahmen der DCF-Methoden dominiert in der Praxis der Unternehmensbewertung der WACC-Ansatz. Die folgenden Ausführungen konzentrieren sich daher auf diese Variante und [lassen sich aufgrund der Ähnlichkeit der einzelnen Varianten auch auf die anderen DCF-Verfahren übertragen.214]


211 Vgl. Nowak, Karsten (Unternehmensbewertung) 2003, S. 27

212 Vgl. Behringer, S. (KMU-Bewertung) 2009, S. 134

213 Vgl. Pape, U. (Unternehmensführung) 2004, S. 98

214 Vgl. Behringer, S. (KMU-Bewertung) 2009, S. 136

Die Unterscheidung zwischen der Bruttokapitalisierung (Entity-Ansatz) und Nettokapitalisierung (Equity-Ansatz) resultiert aus der unterschiedlichen Berücksichtigung der Zahlungsströme an die Fremdkapitalgeber. Bei der Bruttokapitalisierung wird der Unternehmenswert in einem zweistufigen Verfahren ermittelt. In einem ersten Schritt wird zunächst der Bruttounternehmenswert (Marktwert des Gesamtkapitals) berechnet, der sich aus den Marktwerten des Eigenkapitals, des Fremdkapitals sowie des nicht betriebsnotwendigen Vermögens zusammensetzt. Der Bruttounternehmenswert ist unabhängig von der Finanzierungsstruktur des Unternehmens, so dass ein Cash Flow zu diskontieren ist, der die erwarteten Zahlungen an die Eigen- und Fremdkapitalgeber

[Seite 33]

umfasst. Um den gesuchten Unternehmenswert zu ermitteln, wird der Bruttounternehmenswert in einem zweiten Schritt um den Marktwert des Fremdkapitals vermindert.168 Im Gegensatz zum Entity-Ansatz ermittelt der Equity-Ansatz (Nettokapitalisierung) den rechnerischen Marktwert des Eigenkapitals auf direktem Wege, indem die erwarteten, nur den Eigenkapitalgebern zustehenden Cash Flows (Dividenden, Entnahmen etc.) auf den Bewertungsstichtag abgezinst werden. Als Kapitalisierungszins wird dabei die risikoäquivalente Renditeforderung der Eigentümer verwendet. Damit weist der Equity- Ansatz zwar eine enge Verwandtschaft mit dem in Deutschland weit verbreiteten Ertragswertverfahren auf, konnte jedoch weder in der Theorie noch in der Praxis der Unternehmensbewertung eine größere Bedeutung erlangen.169

Innerhalb des Entity-Ansatzes lassen sich drei Ausprägungen differenzieren: der TCF-Ansatz, der WACC-Ansatz und der APV-Ansatz. Die einzelnen Varianten unterscheiden sich durch die Definition der zu diskontierenden Zahlungsgröße, durch die Ermittlung des zur Diskontierung verwendeten Kapitalkostensatzes sowie durch die Erfassung der verschuldungsbedingten Steuerersparnis (sog. Tax Shield).170

2.1.3.2 Der Unternehmenswert nach dem WACC-Ansatz

In der Praxis der Unternehmensbewertung dominiert im Rahmen der DCF-Methode der WACC-Ansatz. Daher konzentrieren sich die folgenden Ausführungen auf diese Variante. Aufgrund der Ähnlichkeit der einzelnen Varianten lassen sich die Aussagen aber auch auf die anderen DCF-Ansätze übertragen.171


168 Vgl. Nowak, Karsten 2003, S. 27.

169 Vgl. Behringer, Stefan 2004, S. 101.

170 Vgl. Pape, Ulrich 2004, S. 98.

171 Vgl. Behringer, Stefan 2004, S. 102.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle, die teils wörtlich, teils gekürzt übernommen wird.

Bei der Übernahme von Fußnote 211 (= Fußnote 168 bei Laurenz) vergisst Rp, den Vornamen abzukürzen.

Sichter
(PlagProf:-)), SleepyHollow02


[46.] Rp/Fragment 054 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 15:40 Schumann
Erstellt: 26. October 2017, 18:36 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 54, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite, aber ohne Grafik)
Quelle: Laurenz 2006
Seite(n): 31-32, Zeilen: 31: letzte Zeile; 32: 1 ff.
[Auf den investitions- und kapitalmarkttheoretischen] Grundlagen der Neoklassik aufbauend, werden im Rahmen der DCF-Methode die Erkenntnisse der dynamischen Investitionskalküle auf die Bewertung ganzer Unternehmen übertragen.208 Die Ermittlung des Marktwertes des Eigenkapitals des Bewertungsobjekts („Shareholder Value“) ist das Ziel der DCF-Methode.209 Je nach Definition der bewertungsrelevanten Cashflows und der anzuwendenden Diskontierungssätze haben sich in den vergangenen Jahren in der Literatur und in der Praxis unterschiedliche DCF-Verfahren entwickelt, die in der nachfolgenden Abbildung 15 dargestellt werden.

[Abbildung]

Abbildung 15: Systematisierung der DCF-Verfahren210

Der Entity-Ansatz (Bruttokapitalisierung) und der Equity-Ansatz (Nettokapitalisierung) unterscheiden sich in der unterschiedlichen Berücksichtigung der Zahlungsströme an die [Fremdkapitalgeber.]


208 Vgl. Pape, U. (Unternehmensführung) 2004, S. 96

209 Vgl. Krag, J. / Kasperzak. R. (Grundzüge) 2000, S. 84 ff.

210 Eigene Darstellung in Anlehnung an Ballwieser, W. (Unternehmensbewertung) 2007, S. 116

Aufbauend auf den investitions- und

[Seite 32]

kapitalmarkttheoretischen Grundlagen der Neoklassik werden im Rahmen der DCF-Methode die Erkenntnisse der dynamischen Investitionskalküle auf die Bewertung ganzer Unternehmen übertragen.165 Ziel der DCF-Methode ist die Ermittlung des Marktwertes des Eigenkapitals des Bewertungsobjekts, der auch als „Shareholder Value“ bezeichnet wird.166 Im Laufe der Zeit haben sich in Literatur und Praxis unterschiedliche DCF-Verfahren entwickelt, die je nach Definition der bewertungsrelevanten Cash Flows und der anzuwendenden Diskontierungssätze differieren. Die verschiedenen Varianten der DCF-Methode, die unter bestimmten Voraussetzungen zum selben Unternehmenswert führen,167 können der nachstehenden Abbildung entnommen werden.

[Abbildung]

Abb. 11: Discounted Cashflow-Varianten. Quelle: in Anlehnung an Schultze (2003), S. 360.

Die Unterscheidung zwischen der Bruttokapitalisierung (Entity-Ansatz) und Nettokapitalisierung (Equity-Ansatz) resultiert aus der unterschiedlichen Berücksichtigung der Zahlungsströme an die Fremdkapitalgeber.


165 Vgl. Pape, Ulrich 2004, S. 96.

166 Vgl. Krag, Joachim/Kasperzak, Rainer 2000, S. 84 f.

167 Vgl. ausführlich Ernst, Dietmar/Schneider, Sonja/Thielen, Bjoern 2006, S. 27ff.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle. Die eingefügten Abbildungen unterscheiden sich.

Sichter
(PlagProf:-)), SleepyHollow02


[47.] Rp/Fragment 053 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 15:39 Schumann
Erstellt: 26. October 2017, 16:15 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 53, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Laurenz 2006
Seite(n): 31-32, Zeilen: 31: 2 ff., 32: 1 ff.
[Trotzdem ist auch in diesem Fall die Berücksichtigung der Laufzeit- und Steueräquivalenz sowie ggfs. ein Wachstumsabschlag in der zweiten Phase der Bewertung] erforderlich.200 In der Bewertungspraxis werden anstelle des risikolosen Basiszinssatzes häufig individuelle Hurdle Rates, Durchschnittsrenditen branchengleicher Unternehmen und Zinssätze von ablösbaren Krediten als Vergleichsmaßstab verwendet.201 In diesem Fall ist der so errechnete Zinssatz um einen Risikozuschlag zu erhöhen, der die Risikoäquivalenz herstellt,202 und zudem um den individuellen Steuersatz des Investors (Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer) zu kürzen.203

4.2.5 Discounted Cashflow-Verfahren

4.2.5.1 Einleitung

Die Diskontierung zukünftiger Einzahlungsüberschüsse (Cashflows) mit den Kapitalkosten des Unternehmens ist das charakteristische Merkmal der Discounted Cashflow-Verfahren (DCF-Verfahren) zur Unternehmensbewertung.204 Ausgehend vom betriebsnotwendigen Vermögen werden die Cashflows durch eine Vergangenheitsbereinigung und einen mehrstufigen Planungsprozess prognostiziert.205 Wie beim Ertragswertverfahren wird der Planungszeitraum in eine Detailplanungsphase (Phase 1) und in eine Restwertphase (Phase 2) in Form einer ewigen Rente unterteilt.206

Bestimmend für die Höhe des Diskontsatzes sind die Renditeforderungen des Kapitalgebers, die aus kapitalmarkttheoretischen Modellen, wie zum Beispiel dem Capital Asset Pricing Model (CAPM), gewonnen werden.207 Auf den investitions- und kapitalmarkttheoretischen [Grundlagen der Neoklassik aufbauend, werden im Rahmen der DCF-Methode die Erkenntnisse der dynamischen Investitionskalküle auf die Bewertung ganzer Unternehmen übertragen.208]


200 Vgl. Serf, C. (Ertragswertverfahren) 2005, S. 178 ff.

201 Vgl. Peemöller, V. / Kunowski, S. (Ertragswertverfahren) 2005, S. 241

202 Vgl. Schultze, W. (Methoden) 2003, S. 476

203 Vgl. Serf, C. (Ertragswertverfahren) 2005, S. 179

204 Vgl. Pape, U. (Unternehmensführung) 2004, S. 96

205 Vgl. Nüsser, S./ Nacken, G. (Kauf und Verkauf) 2005, S. 36

206 Vgl. IDW (Unternehmensbewertung) 2008, S. 26

207 Vgl. Mandl, G. / Rabel, K. (Unternehmensbewertung) 1997, S. 286

208 Vgl. Pape, U. (Unternehmensführung) 2004, S. 96

Allerdings ist auch in diesem Fall die Berücksichtigung der Laufzeit- und Steueräquivalenz sowie ggf. ein Wachstumsabschlag in der zweiten Phase der Bewertung erforderlich.157 Anstelle des risikolosen Basiszinssatzes werden in der Bewertungspraxis regelmäßig individuelle Hurdle Rates, Durchschnittsrenditen branchengleicher Unternehmen und Zinssätze von ablösbaren Krediten als Vergleichsmaßstab verwendet.158 Der so gewonnene Zinssatz ist um einen Risikozuschlag zu erhöhen, der die Risikoäquivalenz herstellt,159 und zudem um den individuellen Steuersatz des Investors (Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer) zu kürzen.160

2.1.3 Discounted Cash-flow-Verfahren

2.1.3.1 Konzeption und Systematisierung der DCF-Verfahren

Charakteristisches Merkmal der DCF-Methoden ist die Diskontierung zukünftiger Einzahlungsüberschüsse (Cash Flows) mit den Kapitalkosten des Unternehmens. 161 Die Cash Flows (CF) werden, ausgehend vom betriebsnotwendigen Vermögen, durch eine Vergangenheitsbereinigung und einen mehrstufigen Planungsprozess prognostiziert.162 Der Planungszeitraum wird, wie auch beim Ertragswertverfahren, in zwei Phasen [Detailplanungsphase und Restwert (RW) in Form einer ewigen Rente]163 unterteilt. [...]

Für die Höhe des Diskontierungssatzes sind die Renditeforderungen der Kapitalgeber bestimmend, wobei die Renditeforderungen der Eigenkapitalgeber aus kapitalmarkttheoretischen Modellen, wie z. B. dem Capital Asset Pricing Model (CAPM), gewonnen werden.164 Aufbauend auf den investitions- und

[Seite 32]

kapitalmarkttheoretischen Grundlagen der Neoklassik werden im Rahmen der DCF-Methode die Erkenntnisse der dynamischen Investitionskalküle auf die Bewertung ganzer Unternehmen übertragen.165


157 Vgl. Serf, Christoph 2005, S. 178 f.

158 Vgl. Peemöller, Volker H./Kunowski, Stefan 2005, S. 241; Schultze, Wolfgang 2003, S. 476.

159 Vgl. Schultze, Wolfgang 2003, S. 476.

160 Vgl. Serf, Christoph 2005, S. 179.

161 Vgl. Pape, Ulrich 2004, S. 96.

162 Vgl. Nüsser, Stefan/Nacken, Gert 2005, S. 36.

163 Vgl. Kapitel 2.1.2.1

164 Vgl. Mandl, Gerwald/Rabel, Klaus 1997, S. 286.

165 Vgl. Pape, Ulrich 2004, S. 96.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(PlagProf:-)), SleepyHollow02


[48.] Rp/Fragment 052 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 15:37 Schumann
Erstellt: 25. October 2017, 15:21 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 52, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Laurenz 2006
Seite(n): 30-31, Zeilen: 30: 1 ff.; 31: 1 ff.
[Eine andere Form der Risikoadjustierung kann dadurch erfolgen, dass man die Erwartungswerte der künftigen Erfolgsströme unverändert lässt und stattdessen den Basiszinssatz um einen Risikozuschlag] erweitert (Risikozuschlagsmethode bzw. Zinszuschlagsmethode).194 Die Risikozuschlagsmethode wird in der Bewertungspraxis bevorzugt, weil sie den Vorteil aufweist, dass sie sich auf empirisch beobachtbares Verhalten stützen kann und zudem eine marktorientierte Vorgehensweise (z.B. nach den Grundsätzen des CAPM195) bei der Bemessung von Risikozuschlägen erlaubt.196 Der Rückgriff auf Kapitalmarktpreisbildungsmodelle (z. B. CAPM) dient nach Auffassung des IDW nur als Orientierungshilfe. Die einzelfallbezogene und unternehmensindividuelle Risikoeinschätzung des Bewerters kann damit nicht ersetzt werden.197 Wird in der Bewertungspraxis der Risikozuschlag auf der Grundlage von Ermessen, Erfahrung oder nach allgemeiner Übung festgelegt, so kann der Ansatz grundsätzlich nicht überprüft werden.198

Für die Phase 2 (Phase der ewigen Rente) ist bei der Ermittlung des Kalkulationszinssatzes unter Umständen noch ein Inflations- bzw. Wachstumsabschlag zu berücksichtigen. Dieser Ansatz kann jedoch in Zeiten niedriger Inflationsraten unterbleiben, weil im landesüblichen Zinssatz bereits eine Geldentwertung berücksichtigt ist. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass das Bewertungsobjekt sich in der Phase 2 in einem Gleichgewichtszustand befindet. Wird dennoch von einem vorsichtigen Wachstum ausgegangen, tritt an die Stelle des Inflationsabschlags ein Wachstumsabschlag, der sowohl inflationäre Entwicklungen als auch Wachstumsbestrebungen umfasst.199

Im Rahmen der subjektiven Unternehmenswertermittlung richtet sich die Bestimmung des Kapitalisierungszinssatzes stärker nach den individuellen Verhältnissen des Investors. Maßgeblich sind dabei seine persönlichen Renditeerwartungen und subjektiven Risikoeinschätzungen. Trotzdem ist auch in diesem Fall die Berücksichtigung der Laufzeit- und Steueräquivalenz sowie ggfs. ein Wachstumsabschlag in der zweiten Phase der Bewertung [erforderlich.200]


194 Vgl. Serf, C. (Ertragswertverfahren) 2005, S. 173

195 Vgl. Behringer, S. (KMU-Bewertung) 2009, S. 134 ff.

196 Vgl. IDW S. 1 n.F. (Grundsätze) 2008, S. 18

197 Vgl. Serf, C. (Ertragswertverfahren) 2005, S. 174

l98 Vgl. Mandl, G. / Rabel, K. (Unternehmensbewertung) 1997, S. 227

199 Vgl. Peemöller, V. / Kunowski, S. (Ertragswertverfahren) 2005, S. 240

200 Vgl. Serf, C. (Ertragswertverfahren) 2005, S. 178 ff.

Zum anderen kann die Risikoadjustierung dadurch erfolgen, dass man die Erwartungswerte der künftigen Erfolgsströme unverändert lässt und stattdessen den Basiszinssatz um einen Risikozuschlag erweitert (Risikozuschlagsmethode bzw. Zinszuschlagsmethode).150 Die nationale und internationale Bewertungspraxis bevorzugt die Risikozuschlagsmethode, die den Vorteil aufweist, dass sie sich auf empirisch beobachtbares Verhalten stützen kann und zudem eine marktorientierte Vorgehensweise (z. B. nach den Grundsätzen des CAPM151) bei der Bemessung von Risikozuschlägen erlaubt.152 Nach Auffassung des IDW dient der Rückgriff auf Kapitalmarktpreisbildungsmodelle wie bspw. das CAPM lediglich als Orientierungshilfe, die die einzelfallbezogene, unternehmensindividuelle Risikoeinschätzung des Wirtschaftsprüfers als Bewerter nicht ersetzen kann.153 In der Praxis wird der Risikozuschlag vom Bewerter daher auf der Grundlage von Ermessen, Erfahrung oder nach allgemeiner Übung festgelegt und kann daher grundsätzlich nicht nachgeprüft werden.154

[...]

Bei der Ermittlung des Kalkulationszinssatzes der Phase der ewigen Rente (Phase 2) ist u. U. noch ein Inflations- bzw. Wachstumsabschlag zu berücksichtigen. In Zeiten niedriger Inflationsraten unterbleibt der Ansatz eines Inflationsabschlags, da die Geldentwertung bereits im landesüblichen Zinssatz enthalten ist. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass sich das Bewertungsobjekt in der Phase 2 in einem Gleichgewichtszustand befindet. Wird dennoch von einem vorsichtigen Wachstum ausgegangen, tritt an die Stelle des Inflationsabschlags ein Wachstumsabschlag, der sowohl inflationäre Entwicklungen als auch Wachstumsbestrebungen umfasst.156

Die Bestimmung des Kapitalisierungszinssatzes im Rahmen der subjektiven Unternehmenswertermittlung richtet sich stärker nach den individuellen

[Seite 31]

Verhältnissen des Investors. Hierbei sind seine persönlichen Renditeerwartungen und subjektive Risikoeinschätzung maßgeblich. Allerdings ist auch in diesem Fall die Berücksichtigung der Laufzeit- und Steueräquivalenz sowie ggf. ein Wachstumsabschlag in der zweiten Phase der Bewertung erforderlich.157


150 Vgl. Serf, Christoph 2005, S. 173.

151 Vgl. zum CAPM (Capital Asset Pricing Model) die Ausführungen im Kapitel 2.1.3.2.2.2.

152 Vgl. IDW S 1, 2000, S. 834.

153 Vgl. Serf, Christoph 2005, S. 174.

154 Vgl. Mandl, Gerwald/Rabel, Klaus 1997, S. 227.

156 Vgl. Peemöller, Volker H./Kunowski, Stefan 2005, S. 240.

157 Vgl. Serf, Christoph 2005, S. 178 f.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(PlagProf:-)), SleepyHollow02


[49.] Rp/Fragment 051 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 15:33 Schumann
Erstellt: 24. October 2017, 19:08 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 51, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Laurenz 2006
Seite(n): 29-30, Zeilen: 29: 9 ff.; 30: 1 ff.
Berechnung des Kalkulationszinssatzes

Rp Abb 14

Abbildung 14: Berechnung des Kalkulationszinssatzes191

In der Praxis erfolgt die Ermittlung des Basiszinssatzes im Rahmen der objektivierten Unternehmenswertermittlung durch Rückgriff auf den landesüblichen Zins, der der durchschnittlichen Umlaufrendite inländischer öffentlicher Anleihen entspricht.192

Die voraussichtlichen künftigen finanziellen Überschüsse des Bewertungsobjekts sind mit vielen Unsicherheiten behaftet. Um die geforderte Risikoäquivalenz zwischen Unternehmenskauf und alternativer Geldanlage herzustellen, hat die Unternehmensbewertungslehre zwei Vorgehensweisen entwickelt, die die unsicheren Erwartungen bei der Bewertung von Unternehmen berücksichtigen193 Die Erwartungen bezüglich der finanziellen Überschüsse kann man im Zähler um einen Risikoabschlag vermindert und das verbleibende Sicherheitsäquivalent mit dem risikolosen Kalkulationszinssatz diskontieren (Sicherheitsäquivalenzmethode bzw. Ergebnisabschlagmethode). Eine andere Form der Risikoadjustierung kann dadurch erfolgen, dass man die Erwartungswerte der künftigen Erfolgsströme unverändert lässt und stattdessen den Basiszinssatz um einen Risikozuschlag [erweitert (Risikozuschlagsmethode bzw. Zinszuschlagsmethode).194]


191 Vgl. Peemöller, V. / Kunowski, S. (Ertragswertverfahren) 2005, S. 237

192 Vgl. Schultze, W. (Methoden) 2003, S. 476

193 Vgl. Pape, U. (Unternehmensführung) 2004, S. 67

194 Vgl. Serf, C. (Ertragswertverfahren) 2005, S. 173

Rn Abb 14 q

Abb. 10: Ermittlung des Kalkulationszinssatzes. Quelle: in Anlehnung an Peemöller/Kunowski (2005), S. 237.

Die Ermittlung des Basiszinssatzes im Rahmen der objektivierten Unternehmenswertermittlung erfolgt in der Praxis im Allgemeinen durch Rückgriff auf den landesüblichen Zins, welcher der durchschnittlichen Umlaufrendite inländischer öffentlicher Anleihen entspricht.147

Die von dem Bewertungsobjekt in der Zukunft erwirtschafteten finanziellen Überschüsse stehen nicht mit Sicherheit fest, sondern sind regelmäßig mit Unsicherheit behaftet.148 Um die geforderte Risikoäquivalenz zwischen Unternehmenskauf und alternativer Geldanlage herzustellen, hat die Unternehmensbewertungslehre zwei Vorgehensweisen entwickelt, die unsichere Erwartungen bei der Bewertung von Unternehmen berücksichtigen.149 Zum einen kann man die Erwartungen bezüglich der finanziellen Überschüsse im Zähler um einen Risikoabschlag vermindern und das verbleibende Sicherheitsäquivalent mit dem risikolosen Kalkulationszinssatz diskontieren

[Seite 30]

(Sicherheitsäquivalenzmethode bzw. Ergebnisabschlagmethode). Zum anderen kann die Risikoadjustierung dadurch erfolgen, dass man die Erwartungswerte der künftigen Erfolgsströme unverändert lässt und stattdessen den Basiszinssatz um einen Risikozuschlag erweitert (Risikozuschlagsmethode bzw. Zinszuschlagsmethode).150


146 Vgl. Serf, Christoph 2005, S. 175.

147 Vgl. Schultze, Wolfgang 2003, S. 476; Krag, Joachim/Kasperzak, Rainer 2000, S. 56.

148 Vgl. Mandl, Gerwald/Rabel, Klaus 2005, S. 62.

149 Vgl. Pape, Ulrich 2004, S. 67.

150 Vgl. Serf, Christoph 2005, S. 173.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Aus "Quelle: in Anlehnung an Peemöller/Kunowski" wird "Vgl. Peemöller, V. / Kunowski".

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[50.] Rp/Fragment 050 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 15:29 Schumann
Erstellt: 24. October 2017, 16:30 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 50, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Laurenz 2006
Seite(n): 28-29, Zeilen: 28: 1 ff.; 29: 1 ff.
Rp Abb13

Abbildung 13: Einzahlungsüberschüsse189

4.2.3.2 Kalkulationszinsfuß

Für die Festlegung des Kalkulationszinsfußes wird bei der Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte zunächst von einem Basiszinssatz ausgegangen, der um einen Risikozuschlag zu erhöhen ist. Auch wenn die tatsächlichen steuerlichen Verhältnisse der (potenziellen) Eigentümer davon abweichen, wird typisierend eine persönliche Ertragsteuerbelastung von derzeit 35% unterstellt, um die Äquivalenz zur Kapitalisierungsgröße herzustellen.190 Daraus ergibt sich das in Abbildung 14 dargestellte grundsätzliche Berechnungschema. [sic]


189 Vgl. Mandl, G./ Rabel, K. (Unternehmensbewertung) 1997, S. 116

190 Vgl. Serf, C. (Ertragswertverfahren) 2005, S. 175; Behringer, S. (KMU-Bewertung) 2009, S. 125 ff

Die Einzahlungsüberschüsse können mit dem in der folgenden Abb. 9 enthaltenen Schema ermittelt werden.

Rp Abb13 q

Abb. 9: Schema der Einzahlungsüberschüsse. Quelle: Mandl/Rabel (1997), S. 116.

[Seite 29]

2.1.2.3 Ermittlung des Kalkulationszinsfußes

Bei der Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte wird für die Festlegung des Kalkulationszinsfußes zunächst von einem Basiszinssatz ausgegangen, der um einen Risikozuschlag zu erhöhen ist. Um die Äquivalenz zur Kapitalisierungsgröße herzustellen, wird typisierend eine persönliche Ertragsteuerbelastung von derzeit 35 % unterstellt, auch wenn die tatsächlichen steuerlichen Verhältnisse der (potenziellen) Eigentümer davon abweichen.146 Daraus ergibt sich dann folgendes grundsätzliches Berechnungsschema:


146 Vgl. Serf, Christoph 2005, S. 175.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Aus dem Verweis "Quelle: Mandl/Rabel" wird "Vgl. Mandl, G. / Rabel, K.".

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[51.] Rp/Fragment 049 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 15:27 Schumann
Erstellt: 24. October 2017, 16:04 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 49, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Laurenz 2006
Seite(n): 27-28, Zeilen: 27: 11 ff.; 28: 1 ff.
[Besonders geeignet ist die Bewertung auf Basis der Netto-Ausschüttungen des Unternehmens für Bewertungsanlässe, bei denen das] Unternehmen nach dem Erwerb unverändert fortgeführt wird.185 Bezogen auf kleine und mittelständische Unternehmen, die nach dem Kauf durch das Ausscheiden des bisherigen prägenden Unternehmers und den Eintritt eines neuen prägenden Unternehmers einem Strukturbruch unterliegen, muss die Anwendbarkeit der Ertragswertermittlung auf Basis von Netto-Ausschüttungen als sehr eingeschränkt bezeichnet werden.186

Bei der Unternehmenswertermittlung auf Grundlage des Ertragsbegriffs Einzahlungsüberschüsse des Unternehmens verengt sich der Blickwinkel des Bewerters ausschließlich auf das zu bewertende Unternehmen.187 Als Ergebnis einer reinen Liquiditätsbetrachtung ergeben sich die Einzahlungsüberschüsse des Unternehmens als Saldogröße aus prognostizierten Einzahlungen und Auszahlungen pro Periode. Alle zu erwartenden Zahlungsströme zwischen dem zu bewertenden Unternehmen und Dritten sind in die Ermittlung einzubeziehen, während alle Zahlungen zwischen Unternehmen und Eigentümer unberücksichtigt bleiben, weil gerade deren (maximale) Höhe aus dem Saldo der beiden übrigen Zahlungsströme abgeleitet werden soll.188 Mit dem in Abbildung 13 dargestellten Schema können die Einzahlungsüberschüsse ermittelt werden.


185 Vgl. Seppelfricke, P (Unternehmensbewertung) 2005, S. 31

186 Vgl. Behringer, S. (KMU-Bewertung) 2009, S. 210 ff.

187 Vgl. Seppelfricke, P (Unternehmensbewertung) 2005, S. 31

188 Vgl. Mandl, G. / Rabel, K. (Unternehmensbewertung) 1997, S. 116

Nach Ansicht von Seppelfricke eignen sich die Netto-Ausschüttungen insbesondere für Bewertungsanlässe, bei denen das Bewertungsobjekt nach dem Erwerb unverändert fortgeführt wird.139 Die Anwendbarkeit auf die hier betrachtete Zielgruppe der personenbezogenen KMU muss daher als sehr eingeschränkt bezeichnet werden, da es nach dem Kauf eines KMU durch das Ausscheiden des bisherigen prägenden Unternehmers und den Eintritt des neuen prägenden Unternehmers automatisch zu einem vorhersehbaren Strukturbruch kommt.140

Wird bei der Unternehmenswertermittlung der Ertragsbegriff Einzahlungsüberschüsse des Unternehmens verwendet, verengt sich der Blickwinkel des Bewerters auf das zu bewertende Unternehmen.141 Die Einzahlungsüberschüsse des Unternehmens sind das Ergebnis einer reinen Liquiditätsbetrachtung und ergeben sich als Saldogröße von prognostizierten Einzahlungen und Auszahlungen pro Periode. Als bewertungsrelevant sind dabei grundsätzlich alle zu erwartenden Zahlungsströme zwischen dem zu bewertenden Unternehmen und Dritten in die Ermittlung einzubeziehen, während alle Zahlungen zwischen Unternehmen und Eigner ausgeklammert werden, da gerade deren

[Seite 28]

(maximale) Höhe aus dem Saldo der beiden übrigen Zahlungsströme abgeleitet werden soll.142 Die Einzahlungsüberschüsse können mit dem in der folgenden Abb. 9 enthaltenen Schema ermittelt werden.


139 Vgl. Seppelfricke, Peter 2005, S. 31.

140 Vgl. Behringer, Stefan 2004, S. 184 f.

141 Vgl. Seppelfricke, Peter 2005, S. 31.

142 Vgl. Mandl, Gerwald/Rabel, Klaus 1997, S. 116.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle, der Rp Satz für Satz und Fußnote für Fußnote folgt. Die meisten Sätze werden umgestellt, ohne dabei ihren Sinn zu verändern.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[52.] Rp/Fragment 048 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 15:26 Schumann
Erstellt: 24. October 2017, 15:43 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 48, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Laurenz 2006
Seite(n): 26-27, Zeilen: 26: 13 ff.; 27: 1 ff.
[Während alle übrigen Definitionen mehr oder weniger starke Vereinfachungen darstellen, repräsentieren aus theoretischer Sicht allein die Netto-Cashflows (NCF) beim (potenziellen)] Investor den richtigen Ertragswertbegriff.179 Abhängig vom Bewertungsanlass und dem gewünschten Grad der Komplexitätsreduktion der Bewertung ist zu entscheiden, welcher Ertragsbegriff in einer konkreten Bewertungssituation Anwendung findet.180 Diese Arbeit beschränkt sich in der Darstellung auf die in der Bewertungspraxis gängigen Ertragsbegriffe „Netto-Cashflows beim Eigner“, „Netto-Ausschüttungen aus dem Unternehmen“ und „Ertragsüberschüsse des Unternehmens“.181

Als periodenspezifischer Saldo aller zu erwarteten Zu- und Abflüsse beim (potenziellen) Eigentümer, die ihm durch eine Entscheidung für den Kauf bzw. Fortführung des Unternehmens erwachsen würden, werden die Netto-Cashflows definiert. Diese weite Bewertung umfasst damit nicht nur Zahlungsströme zwischen Unternehmen und Eigner, sondern auch Zahlungen zwischen dem Unternehmen und Dritten, die ursächlich mit dem Bewertungsobjekt in Zusammenhang stehen wie etwa persönliche Steuern und/oder Synergieeffekte bei anderen Unternehmen des Eigentümers („externe Synergien“).182

Alternativ kann der Ertragswert auch auf Basis von Netto-Ausschüttungen aus dem Unternehmen ermittelt werden. Bei diesem Konzept wird das Unternehmen einer isolierten Betrachtung unterzogen („stand-alone“-Betrachtung) In diesem Bewertungskalkül bleiben externe Synergien, die der Eigner bei anderen Unternehmen realisiert, unberücksichtigt. Somit sind in diesem Modell nur die Zahlungen zwischen Unternehmen und Eigentümer, allenfalls erweitert um persönliche Steuern des Eigentümers, bewertungsrelevant.183 Ebenso wie die oben erläuterten Netto-Cashflows erfordert die Ermittlung der Netto-Ausschüttungen ein ähnlich umfangreiches Planungsszenario.184 Besonders geeignet ist die Bewertung auf Basis der Netto-Ausschüttungen des Unternehmens für Bewertungsanlässe, bei denen das [Unternehmen nach dem Erwerb unverändert fortgeführt wird.185]


179 Vgl. Mandl, G. / Rabel, K. (Unternehmensbewertung) 1997, S. 33

180 Vgl. Seppelfricke, P (Unternehmensbewertung) 2005, S. 30

181 Vgl. Mandl, G. / Rabel, K. (Unternehmensbewertung) 1997, S. 122

182 Vgl. Mandl, G. / Rabel, K. (Grundlagen) 2005, S. 53

183 Vgl. Seppelfricke, P (Unternehmensbewertung) 2005, S. 31

184 Vgl. Mandl, G. / Rabel, K. (Grundlagen) 2005, S. 54

185 Vgl. Seppelfricke, P (Unternehmensbewertung) 2005, S. 31

Aus theoretischer Sicht repräsentieren allein die Netto-Cashflows (NCF) beim (potenziellen) Investor den richtigen Ertragsbegriff, während alle übrigen Definitionen mehr oder weniger starke Vereinfachungen im Vergleich zu diesem theoretisch richtigen Ertragsbegriff darstellen.133 Welcher Ertragsbegriff in einer konkreten Bewertungssituation Verwendung findet, ist abhängig vom Bewertungsanlass und dem gewünschten Grad der Komplexitätsreduktion der Bewertung.134 Um den Rahmen dieser Arbeit nicht zu sprengen, beschränken sich die folgenden Ausführungen auf die Darstellung der Ertragsbegriffe „Netto-Cashflows beim Eigner“, „Netto-Ausschüttungen aus dem Unternehmen“ und „Einzahlungsüberschüsse des Unternehmens“.135

Die Netto-Cashflows werden als periodenspezifischer Saldo aller erwarteten Zu- und Abflüsse beim (potenziellen) Eigentümer definiert, die ihm durch eine Entscheidung für den Kauf bzw. die Fortführung des Unternehmens erwachsen würden. Damit umfasst diese weite Definition nicht nur Zahlungsströme zwischen Unternehmen und Eigner, sondern auch Zahlungen zwischen dem Unternehmen und Dritten, die ursächlich mit dem Bewertungsobjekt in Zusammenhang stehen, wie etwa persönliche Steuern und [sic] oder Synergie-

[Seite 27]

effekte bei anderen Unternehmen des Eigentümers („externe“ Synergien).136

Alternativ kann der Ertragswert auch auf Basis von Netto-Ausschüttungen aus dem Unternehmen ermittelt werden. Bei diesem Konzept wird das Unternehmen einer isolierten Betrachtung unterzogen („stand-alone“-Betrachtung). Externe Synergien, die der Eigner bei anderen Unternehmen realisiert, bleiben in diesem Bewertungskalkül unberücksichtigt. Bewertungsrelevant sind in diesem Modell daher nur die Zahlungen zwischen Unternehmen und Eigentümer, allenfalls erweitert um persönliche Steuern des Eigners.137 Die Ermittlung der Netto-Ausschüttungen des Unternehmens erfordert ein ähnlich umfangreiches Planungsszenario wie die oben erläuterten Netto-Cashflows.138 Nach Ansicht von Seppelfricke eignen sich die Netto-Ausschüttungen insbesondere für Bewertungsanlässe, bei denen das Bewertungsobjekt nach dem Erwerb unverändert fortgeführt wird.139


131 Vgl. Mandl, Gerwald/Rabel, Klaus 2005, S. 53.

132 Vgl. Seppelfricke, Peter 2005, S. 30; Mandl, Gerwald/Rabel, Klaus 1997, S. 33.

133 Vgl. Mandl, Gerwald/Rabel, Klaus 1997, S. 33.

134 Vgl. Seppelfricke, Peter 2005, S. 30.

135 [...] Vgl. hierzu Mandl, Gerwald/Rabel, Klaus 1997, S. 122 ff.

136 Vgl. Mandl, Gerwald/Rabel, Klaus 2005, S. 53 f. [...]

137 Vgl. Seppelfricke, Peter 2005, S. 31.

138 Vgl. Mandl, Gerwald/Rabel, Klaus 2005, S. 54.

139 Vgl. Seppelfricke, Peter 2005, S. 31.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[53.] Rp/Fragment 047 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 15:25 Schumann
Erstellt: 23. October 2017, 18:52 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 47, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Laurenz 2006
Seite(n): 25-26, Zeilen: 25: 20 ff.; 26: 1 ff.
[Je nach vorgefundener Situation wird entweder von einer pauschalen Fortführung der Planungsrechnungen auf einem bestimmten Niveau ausgegangen oder es wird eine konstante Wachstumsrate bzw. ein bestimmter] Restwert angenommen.175 Der Unternehmenswert auf Grundlage des Phasenmodells des IDW ergibt sich aus der folgenden Berechnungsformel:176

Rp S47 F3

Die folgenden Ausführen [sic] beschäftigen sich mit den Überlegungen zu den relevanten Ertragsgrößen des Ertragswertverfahrens, anschließend wird der Kalkulationszinssatz abgeleitet.

4.2.3.1 Erfolgsgrößen

Im Laufe der Zeit haben sich in der Literatur und der Bewertungspraxis unterschiedliche Ertragsbegriffe entwickelt. Abhängig von der jeweils definierten Erfolgsgröße ergeben sich für das Ertragswertverfahren unterschiedliche Ausprägungen.177 Im Rahmen des Ertragswertverfahrens werden zur Messung der finanziellen Zukunftserträge folgende Ertragsbegriffe unterschieden:178

• Netto-Cashflows beim (potenziellen) Eigner

• Netto-Ausschüttungen aus dem Unternehmen

• Einzahlungsüberschüsse des Unternehmens

• Periodenerfolge des Unternehmens

• Residualgewinne des Unternehmens

Während alle übrigen Definitionen mehr oder weniger starke Vereinfachungen darstellen, repräsentieren aus theoretischer Sicht allein die Netto-Cashflows (NCF) beim (potenziellen) [Investor den richtigen Ertragswertbegriff.179]


175 Vgl. Peemöller, V. / Kunowski, S. (Ertragswertverfahren) 2005, S. 230

176 Vgl. Mandl, G. / Rabel, K. (Grundlagen) 2005, S. 59

177 Vgl. Mandl. G. / Rabel, K. (Grundlagen) 2005, S. 53

178 Vgl. Seppelfricke, P. (Unternehmensbewertung) 2005, S. 30

179 Vgl. Mandl, G. / Rabel, K. (Unternehmensbewertung) 1997, S. 33

Je nach vorgefundener Situation wird entweder von einer pauschalen Fortführung der Planungsrechnungen auf einem bestimmten Niveau ausgegangen oder eine konstante Wachstumsrate bzw. ein bestimmter Restwert angenommen. 129 Der Unternehmenswert auf Grundlage des Phasenmodells des IdW ergibt sich dann aus folgender Berechnungsformel:130

Rp S47 F3 q

Im Folgenden werden zunächst einige Überlegungen zu den relevanten Erfolgsgrößen des Ertragswertverfahrens angestellt, bevor anschließend der Kalkulationszinssatz abgeleitet wird.

[Seite 26]

2.1.2.2 Ertragsgrößen im Ertragswertverfahren

Literatur und Bewertungspraxis haben im Laufe der Zeit unterschiedliche Ertragsbegriffe entwickelt. In Abhängigkeit von der jeweils definierten Erfolgsgröße ergeben sich dann unterschiedliche Ausprägungen des Ertragswertverfahrens.131 Zur Messung der finanziellen Zukunftserträge im Rahmen des Ertragswertverfahrens werden insbesondere folgende Ertragsbegriffe unterschieden:132

• Netto-Cashflows beim (potenziellen) Eigner

• Netto-Ausschüttungen aus dem Unternehmen

• Einzahlungsüberschüsse des Unternehmens

• Periodenerfolge des Unternehmens

• Residualgewinne des Unternehmens.

Aus theoretischer Sicht repräsentieren allein die Netto-Cashflows (NCF) beim (potenziellen) Investor den richtigen Ertragsbegriff, während alle übrigen Definitionen mehr oder weniger starke Vereinfachungen im Vergleich zu diesem theoretisch richtigen Ertragsbegriff darstellen.133


129 Vgl. Peemöller, Volker H./Kunowski, Stefan 2005, S. 230.

130 Vgl. Mandl, Gerwald/Rabel, Klaus 2005, S. 59, mit CVT = ET+1/i.

131 Vgl. Mandl, Gerwald/Rabel, Klaus 2005, S. 53.

132 Vgl. Seppelfricke, Peter 2005, S. 30; Mandl, Gerwald/Rabel, Klaus 1997, S. 33.

133 Vgl. Mandl, Gerwald/Rabel, Klaus 1997, S. 33.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[54.] Rp/Fragment 046 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 15:24 Schumann
Erstellt: 23. October 2017, 18:34 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 46, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Laurenz 2006
Seite(n): 24-25, Zeilen: 24: 25 ff.; 25: 1 ff.
[Aus der] bestmöglichen alternativen Anwendungsmöglichkeit des Unternehmenseigners (Investor) wird der Kalkulationszinssatz abgeleitet.171

Falls in den zukünftigen Perioden die Unternehmenserträge konstant sind und kein nicht betriebsnotwendiges Vermögen zu berücksichtigen ist, reduziert sich die Unternehmenswertberechnung auf die Formel der ewigen Rente, in der E den konstanten (uniformen) Unternehmensertrag repräsentiert:172

(2)

Da einerseits die explizite Berücksichtigung sämtlicher zukünftiger Planungsperioden praktisch unmöglich ist, aber andererseits die in der Praxis zuweilen zu beobachtende Verwendung des „Rentenmodells“ die Komplexität zu stark reduziert, kann das Phasenmodell des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) als praxisorientierter Kompromiss zwischen analytischer und pauschaler Methode betrachtet werden.173 Der Prognosezeitraum wird hierbei in zwei Phasen mit abnehmender Genauigkeit unterteilt. Da sich die voraussichtliche Entwicklung des zu bewertenden Unternehmens für einen naheliegenden und überschaubaren Zeitraum einfacher und genauer als für einen weiter in der Zukunft liegenden Zeitraum zu prognostizieren ist, wird eine Aufteilung in folgende zwei Phasen vorgenommen.174 Die erste Phase („Nähere Phase“) umfasst einen überschaubaren Zeitraum von drei bis fünf Jahren, für die eine detaillierte Planung der relevanten Erfolgsgrößen erstellt wird. In der sich anschließenden zweiten Phase („Ferne Phase“) erfolgt eine Fortschreibung der finanziellen Überschüsse der näheren Phase. Je nach vorgefundener Situation wird entweder von einer pauschalen Fortführung der Planungsrechnungen auf einem bestimmten Niveau ausgegangen oder es wird eine konstante Wachstumsrate bzw. ein bestimmter [Restwert angenommen.175]


171 Vgl. Wameling, H. (Steuerberücksichtigung) 2004, S. 67

172 Vgl. Mandl, G. / Rabel, K. (Grundlagen) 2005, S. 52

173 Vgl. Serfling, K. / Pape, U. (Grundlagen Unternehmensbewertung) 1995, S. 942

174 Vgl. Wameling, H. (Steuerberücksichtigung) 2004, S. 69

175 Vgl. Peemöller, V. / Kunowski, S. (Ertragswertverfahren) 2005, S. 230

Der Kalkulationszinssatz wird aus der bestmöglichen alternativen Kapitalverwendungsmöglichkeit des Unternehmenseigners (Investors) abgeleitet.125

Wird vereinfachend angenommen, dass die zukünftigen Unternehmenserträge

[Seite 25]

in allen Perioden konstant sind und kein nicht betriebsnotwendiges Vermögen zu berücksichtigen ist, so reduziert sich die Unternehmenswertberechnung auf die Formel der ewigen Rente, wobei E nun den konstanten (uniformen) Unternehmensertrag repräsentiert:126

(2)

Da einerseits die explizite Berücksichtigung sämtlicher zukünftiger Planungsperioden praktisch unmöglich ist, aber andererseits die in der Praxis zuweilen zu beobachtende Verwendung des „Rentenmodells“ die Komplexität zu stark reduziert, kann das Phasenmodell des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IdW) als praxisorientierter Kompromiss zwischen analytischer und pauschaler Methode betrachtet werden.127 Hierbei wird der Prognosezeitraum in zwei Phasen mit abnehmender Prognosegenauigkeit unterteilt. Diese Aufteilung wird vorgenommen, da sich die voraussichtliche Entwicklung des zu bewertenden Unternehmens für einen naheliegenden und überschaubaren Zeitraum wesentlich einfacher und genauer prognostizieren lässt als für einen weiter in der Zukunft liegenden Zeitraum.128 Die erste Phase („Nähere Phase“) umfasst einen überschaubaren Zeitraum von drei bis fünf Jahren, für die eine detaillierte Planung der relevanten Erfolgsgrößen erstellt wird. In der sich anschließenden zweiten Phase („Fernere Phase“) erfolgt eine Fortschreibung der finanziellen Überschüsse der näheren Phase. Je nach vorgefundener Situation wird entweder von einer pauschalen Fortführung der Planungsrechnungen auf einem bestimmten Niveau ausgegangen oder eine konstante Wachstumsrate bzw. ein bestimmter Restwert angenommen. 129


125 Vgl. Wameling, Hubertus 2004, S. 67.

126 Vgl. Mandl, Gerwald/Rabel, Klaus 2005, S. 52.

127 Vgl. Serfling, Klaus/Pape, Ulrich 1995b, S. 942.

128 Vgl. Wameling, Hubertus 2004, S. 69.

129 Vgl. Peemöller, Volker H./Kunowski, Stefan 2005, S. 230.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[55.] Rp/Fragment 045 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 15:22 Schumann
Erstellt: 23. October 2017, 15:55 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 45, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Laurenz 2006
Seite(n): 24, Zeilen: 1 ff.
[Eine Ursache ist darin zu sehen, dass für Wirtschaftsprüfer in ihrer Funktion als neutrale Gutachter das Ertragswertverfahren lange] Zeit zwingend vorgeschrieben war. In den letzten Jahren sind allerdings die Discounted Cash-flow-Verfahren (DCF-Verfahren), die ursprünglich bei internationalen Transaktionen zum Einsatz kamen, gleichberechtigt hinzu gekommen.165

Die theoretische Grundlage für das Ertragswertverfahren bildet die Kapitalwertmethode aus der Investitionsrechnung.166 Nach diesem Verfahren erfolgt die Unternehmensbewertung auf Grundlage der prognostizierten künftigen Ertragsüberschüsse. Diese Überschüsse werden mit den Renditeforderungen der Eigenkapitalgeber auf den Bewertungsstichtag abgezinst.167 Es handelt sich also um ein einstufiges Verfahren, das den Nettounternehmenswert direkt als rechnerischen Wert des Eigenkapitals ermittelt. Falls eine Abgrenzung möglich ist, werden die nicht betriebsnotwendigen Vermögensgegenstände gesondert mit ihren fiktiven Veräußerungserlösen bewertet und dem Ertragswert hinzugerechnet.168 Wird eine unendliche Unternehmensdauer unterstellt und bezeichnet Et(den prognostizierten Unternehmensertrag in der Periode t, i den Kalkulationszinsfuss [sic] und N0 den Barwert der erwarteten Liquidationserlöse aus der Veräußerung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens, hat die Grundformel zur Bestimmung des Unternehmenswertes UW folgendes allgemeines Erscheinungsbild:169

(1) Rp S45 01

Unter dem Unternehmensertragswert E wird generell die Summe aller Vorteile verstanden, die der Eigentümer des Unternehmens aus diesem zukünftig erwarten darf.170


165 Vgl. Nölle, J.-U. (Grundlagen) 2005, S. 24

166 Vgl. Dreyer, D. (Dienstleistungsunternehmen) 2004, S. 144

167 Vgl. Seppelfricke, P. (Unternehmensbewertung) 2005, S. 29

168 Vgl. Pape, U. (Unternehmensführung) 2004, S. 59

169 Vgl. Mandl, G. / Rabel, K. (Grundlagen) 2005, S. 52

170 Vgl. Seppelfricke, P (Unternehmensbewertung) 2005, S. 30

Die Ursache hierfür ist insbesondere darin zu sehen, dass für Wirtschaftsprüfer in ihrer Funktion als neutrale Gutachter das Ertragswertverfahren lange Zeit zwingend vorgeschrieben war. Inzwischen sind die Discounted Cash-flow-(DCF)-Verfahren, die ursprünglich vorwiegend bei internationalen M&A-Transaktionen zum Einsatz kamen, gleichberechtigt daneben getreten.119

Die Kapitalwertmethode aus der Investitionsrechnung bildet die theoretische Grundlage für das Ertragswertverfahren.120 Die Unternehmensbewertung nach diesem Verfahren erfolgt, indem die prognostizierten zukünftigen „Ertragsüberschüsse“ mit den Renditeforderungen der Eigenkapitalgeber auf den Bewertungsstichtag abgezinst werden.121 Beim Ertragswertverfahren handelt es sich also um ein einstufiges Verfahren, welches den Nettounternehmenswert unmittelbar als rechnerischen Wert des Eigenkapitals ermittelt. Sofern eine Abgrenzung von betriebnotwendigem und nicht betriebsnotwendigem Vermögen möglich ist, werden die nicht betriebsnotwendigen Vermögensgegenstände gesondert mit ihren fiktiven Veräußerungserlösen bewertet und dem Ertragswert hinzugerechnet.122 Wird eine unendliche Unternehmensdauer unterstellt und bezeichnet Et den prognostizierten Unternehmensertrag in der Periode t, i den Kalkulationszinsfuß und N0 den Barwert der erwarteten Liquidationserlöse aus der Veräußerung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens, hat die Grundformel zur Bestimmung des Unternehmenswertes UW folgendes allgemeine Erscheinungsbild:123

Rp S45 01 q

Unter dem Unternehmensertrag E wird generell die Summe aller Vorteile verstanden, die der Eigentümer des Unternehmens aus diesem zukünftig erwarten darf.124


119 Vgl. Nölle, Jens-Uwe 2005, S. 24.

120 Vgl. Dreyer, Dirk 2004, S. 144.

121 Vgl. Seppelfricke, Peter 2005, S. 29.

122 Vgl. Pape, Ulrich 2004, S. 59.

123 Vgl. Mandl, Gerwald/Rabel, Klaus 2005, S. 52.

124 Vgl. Seppelfricke, Peter 2005, S. 30.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[56.] Rp/Fragment 044 02 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 15:21 Schumann
Erstellt: 7. November 2017, 20:07 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 44, Zeilen: 2-5
Quelle: Laurenz 2006
Seite(n): 23-24, Zeilen: 23: 25 ff.; 24: 1 ff.
4.2.3 Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren ist seit einigen Jahrzehnten eines der in der Bewertungspraxis bevorzugten und anerkannten Bewertungsverfahren.164 Eine Ursache ist darin zu sehen, dass für Wirtschaftsprüfer in ihrer Funktion als neutrale Gutachter das Ertragswertverfahren lange [Zeit zwingend vorgeschrieben war.]


164 Vgl. Peemöller, V. H. / Bömelburg, P. / Denkmann, A. (Unternehmensbewertung) 1997 [sic], S. 743

2.1.2 Ertragswertverfahren

2.1.2.1 Bewertungskonzeption

Das Ertragswertverfahren entwickelte sich seit den 70er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts zum bevorzugten Bewertungsverfahren der deutschen Unternehmensbewertungslehre.117 Empirische Untersuchungen zeigen, dass dieses Verfahren zwischenzeitlich von der Bewertungspraxis grundsätzlich

[Seite 24]

anerkannt ist.118 Die Ursache hierfür ist insbesondere darin zu sehen, dass für Wirtschaftsprüfer in ihrer Funktion als neutrale Gutachter das Ertragswertverfahren lange Zeit zwingend vorgeschrieben war.


117 Vgl. Kapitel 1.2.3.

118 Vgl. Peemöller/Bömelburg/Denkmann (1994), S. 743.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Im Literaturverzeichnis wird Peemöller / Bömelburg / Denkmann korrekt mit 1994 angegeben.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[57.] Rp/Fragment 043 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 15:19 Schumann
Erstellt: 7. November 2017, 19:57 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 43, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Laurenz 2006
Seite(n): 22-23, Zeilen: 22: 22 ff.; 23: 1 ff.
[Bei der Ermittlung eines Vollrekonstruktionswerts werden zusätzlich selbst geschaffene] immaterielle Werte (z. B. Firmenwert, Know-how, Kundenstamm, Markenwert) berücksichtigt.158 Da die Bewertung dieser immateriellen Vermögenswerte sehr schwierig ist, beschränkt sich die praktische Anwendung der Substanzwertverfahren auf Basis von Reproduktionswerten überwiegend auf die Bestimmung des Teilrekonstruktionswertes.159

Bei der Ermittlung des Substanzwerts auf Basis von Liquidationswerten wird die Zerschlagung (Liquidation) des Unternehmens unterstellt. Als Liquidationswert des Unternehmens wird die Summe der Veräußerungspreise für den Fall der Einzelveräußerung der Vermögensgegenstände angesetzt. Um den Liquidationsnettowert zu errechnen, wird die Summe der Liquidationswerte um die Schulden des Unternehmens und die Veräußerungskosten (z. B. Abbruch- und Sanierungskosten) und weitere Nebenkosten (z. B. Sozialplanverpflichtungen und Steuerbelastungen) gekürzt. 160Die [sic] Höhe der Liquidationswerte wird stark von der Zerschlagungsgeschwindigkeit (Zeitdruck) und der Zerschlagungsintensität (Einzelveräußerungsgrad) beeinflusst.161

Der Substanzwert auf Basis von Liquidationswerten dient einem Investor häufig als Wertuntergrenze, weil dieser Wert im Falle einer Weiterveräußerung immer zu erreichen ist.162


158 Vgl. Widmann, B. (Unternehmensbewertung) 2002, S. 107

159 Vgl. Schulze, W. (Methoden) 2003, S. 153

160 Vgl. Widmann, B. (Unternehmensbewertung) 2002, S. 110

161 Vgl. Mandl, G. / Rabel, K. (Unternehmensbewertung) 1997, S. 49

162 Vgl. Behringer, S. (KMU-Bewertung) 2009, S. 106

In Abhängigkeit davon, ob lediglich die materiellen und selbständig verkehrsfähigen immateriellen oder sämtliche Vermögensgegenstände, d. h. auch selbst geschaffene immaterielle Werte wie Firmenwert, Know-how, Kundenbeziehungen, Qualität des Managements, Marken etc., bei der Substanzwertermittlung berücksichtigt werden, haben sich zwei unterschiedliche Konzepte der Substanzwertermittlung entwickelt: Teilrekonstruktionswert und Vollrekonstruktionswert.111 Allerdings sind in der praktischen Anwendung die Werte der immateriellen Vermögensgegenstände kaum quantifizierbar, so dass sich die Unternehmensbewertungspraxis meist auf die Bestimmung des Teilrekonstruktionswertes beschränkt.112

[Seite 23]

2.1.1.2 Substanzwert auf Basis von Liquidationswerten

Unter dem Liquidationswert eines Unternehmens versteht man die Summe der Preise, die sich erzielen lassen, wenn die Gegenstände des Unternehmens veräußert werden. Im Gegensatz zum Substanzwertverfahren auf Basis von Reproduktionswerten geht das Liquidationswertverfahren von einer Zerschlagung (Liquidation) des Unternehmens aus. Werden vom Liquidationswert die Schulden der Gesellschaft sowie die mit der Liquidation einhergehenden Veräußerungskosten, wie bspw. Sozialplanverpflichtungen, Abbruch- und Sanierungskosten usw., abgezogen, gelangt man zum sogenannten Liquidationsnettowert.113 Daraus ergibt sich für den Substanzwert als Liquidationswert folgendes Berechnungsschema:114

Liquidationswert des gesamten betrieblichen Vermögens

- Bei Unternehmensauflösung zu bedeckende Schulden

= Substanzwert auf Basis von Liquidationswerten

Abb. 8: Berechnungsschema Liquidationswert. Quelle: in Anlehnung an Mandl/Rabel (1997), S. 47.

Bei der Ermittlung des Liquidationswertes ist zu berücksichtigen, dass der realisierbare Reinerlös erheblich von der Zerschlagungsgeschwindigkeit (Zeitdruck der Liquidation) und der Zerschlagungsintensität (Einzelveräußerungsgrad) beeinflusst wird und sich dadurch, je nach Situation, unterschiedlich hohe Liquidationswerte ergeben können.115

Der Liquidationswert ist für die Unternehmensbewertung insofern von besonderer Bedeutung, da er für den rational handelnden Investor die absolute Wertuntergrenze darstellt.116


111 Vgl. Widmann, Bernd 2002, S. 107.

112 Vgl. Schultze, Wolfgang 2003, S. 153.

113 Vgl. Widmann, Bernd 2002, S. 110.

114 Vgl. Mandl, Gerwald/Rabel, Klaus 1997, S. 48.

115 Vgl. Mandl, Gerwald/Rabel, Klaus 1997, S. 49.

116 Vgl. Behringer, Stefan 2004, S. 77.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle, die hier gerafft paraphrasiert, teils wörtlich wiedergegeben wird.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[58.] Rp/Fragment 042 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 15:17 Schumann
Erstellt: 7. November 2017, 19:23 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 42, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Laurenz 2006
Seite(n): 21-22, Zeilen: 21: 21 ff.; 22: 1 ff.
[Die klassischen Marktbewertungsverfahren sind der Comparative Company Approach (CCA) und das Multiplikatorverfahren, die Börsen- oder Transaktionswerte von vergleichbaren Unternehmen] (CCA) oder betriebswirtschaftlichen Kennzahlen (Cash flow, Umsatz oder Gewinn) mit einem Faktor multipliziert als Grundlagen der Bewertung heranziehen.155

Die verschiedenen Einzel- und Gesamtbewertungsverfahren führen in der Praxis oft zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Um diese Differenzen zu vermeiden, werden Ertrags- und Substanzwertverfahren in den Kombinationswertverfahren miteinander vereint. Praktische Anwendung finden dabei das einfache Mittelwertverfahren oder das Übergewinnverfahren. Das Stuttgarter Verfahren ist dabei eine eigenständige Spezialform des Übergewinnverfahrens.156

4.2 Analyse einzelner Bewertungsverfahren

4.2.1 Einzelbewertungsverfahren

Folgende zwei verschiedene Substanzwertverfahren bestimmen in der Praxis das Einzelbewertungsverfahren:

Die Bewertung in Form des Substanzwertverfahrens auf Basis von Reproduktionswerten geht von einer Fortführung des Unternehmens (Going Concern) aus. Dabei werden die Reproduktionswerte des notwendigen Betriebsvermögens als Wertansatz gewählt. Es werden die Wiederbeschaffungskosten bzw. Zeitwerte unter der Vorgabe der Fortführung des Unternehmens ermittelt.157 Sofern das Vermögen auch nicht betriebsnotwendige Gegenstände umfasst, so werden diese Wirtschaftsgüter mit dem Liquidationswert erfasst. Zur Ermittlung des Substanzwerts werden davon die Schulden im Fall der Unternehmensfortführung abgezogen.

Werden lediglich die materiellen und selbständig verkehrsfähigen immateriellen Vermögensgegenstände erfasst, so handelt es sich um einen Teilrekonstruktionswert. Bei der Ermittlung eines Vollrekonstruktionswerts werden zusätzlich selbst geschaffene [immaterielle Werte (z. B. Firmenwert, Know-how, Kundenstamm, Markenwert) berücksichtigt.158]


155 Vgl. Behringer, S. (KMU-Bewertung) 2009, S. 147 ff.

156 Vgl. Enst, [sic] D. / Schneider, S. / Thielen, B. (Unternehmensbewertungen) 2006, S. 6

157 Vgl. Mandl, G. / Rabel, K. (Unternehmensbewertung) 1997, S. 47

158 Vgl. Widmann, B. (Unternehmensbewertung) 2002, S. 107

Der Comparative Company Approach (CCA) und das Multiplikatorverfahren werden zur Gruppe der Marktbewertungsverfahren gezählt. Diese Verfahren sind marktwertorientiert, da sie entweder an Börsen- oder Transaktionswerten vergleichbarer Unternehmen ansetzen, oder eine betriebswirtschaftliche Kennzahl (z. B. Gewinn, Umsatz oder Cash flow) mit einem Faktor multiplizieren, der einem Marktwert entspricht.108

Aufgrund ihrer vollkommen unterschiedlichen Konzepte führen Einzel- und Gesamtbewertung i. d. R. zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen. Kombinationsverfahren versuchen daher über eine Kombination von Substanz- und Ertragswertverfahren die Problemfelder beider Verfahren zu relativieren.

[Seite 22]

Kombinationsverfahren treten in der Praxis als einfache Mittelwertverfahren oder in Form des Übergewinnverfahrens auf, wobei dem Stuttgarter Verfahren als Spezialfall des Übergewinnverfahrens eine eigenständige Bedeutung zugemessen wird.109

2.1 Klassische Verfahren

2.1.1 Substanzwertverfahren

2.1.1.1 Substanzwert auf Basis von Reproduktionswerten

Im Rahmen des Substanzwertverfahrens auf Basis von Reproduktionswerten wird von einer Fortführung des Unternehmens ausgegangen (Going Concern Prämisse). Ausgangspunkt dieser Bewertungsmethode ist die Vorstellung, das zu bewertende Unternehmen zu reproduzieren und die dabei entstehenden Kosten als Wertansatz heranzuziehen. Die Reproduktionswerte der betriebsnotwendigen Vermögensgegenstände entsprechen daher den „Wiederbeschaffungsaltwerten“ bzw. „Zeitwerten“.110 Die Substanzwertermittlung auf Basis von Reproduktionswerten ergibt sich nach folgendem Schema:

Reproduktionswert des betriebsnotwendigen Vermögens

+ Liquidationswert des nicht betriebsnotwendigen Vermögens

- Schulden (bei Unternehmensfortführung)

= Substanzwert auf Basis von Reproduktionswerten

Abb. 7: Schema der Substanzwertermittlung. Quelle: in Anlehnung an Mandl/Rabel (1997), S. 47.

In Abhängigkeit davon, ob lediglich die materiellen und selbständig verkehrsfähigen immateriellen oder sämtliche Vermögensgegenstände, d. h. auch selbst geschaffene immaterielle Werte wie Firmenwert, Know-how, Kundenbeziehungen, Qualität des Managements, Marken etc., bei der Substanzwertermittlung berücksichtigt werden, haben sich zwei unterschiedliche Konzepte der Substanzwertermittlung entwickelt: Teilrekonstruktionswert und Vollrekonstruktionswert.111


108 Vgl. Behringer, Stefan 2004, S. 113.

109 Vgl. Ernst, Dietmar/Schneider, Sonja/Thielen, Bjoern 2006, S. 6.

110 Vgl. Mandl, Gerwald/Rabel, Klaus 1997, S. 47.

111 Vgl. Widmann, Bernd 2002, S. 107.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle, die hier leicht gerafft paraphrasiert, teils wörtlich übernommen wird.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[59.] Rp/Fragment 041 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 15:16 Schumann
Erstellt: 7. November 2017, 18:52 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 41, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Laurenz 2006
Seite(n): 20-21, Zeilen: 20: 11 ff.; 21: 1 ff.
4.1.1 Einzelbewertungsverfahren

Bei den Einzelbewertungsverfahren wird der Unternehmenswert zu einem bestimmten Stichtag aus der Summe der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden (Unternehmensbestandteile) ermittelt. Dabei rückt der Substanzwert in den Mittelpunkt der entsprechenden Wertkonzeption, während Verbundeffekte vernachlässigt werden. Erfolgt die Bewertung unter der Vorgabe der Unternehmensfortführung, wird der Reproduktionswert ermittelt, während bei der Bewertung unter der Prämisse der Unternehmenseinstellung ein Liquidationswert ermittelt wird. Der Unternehmenswert ergibt sich aus der Summe der isolierten Einzelwerte.

4.1.2 Gesamtbewertungsverfahren

Bei den Gesamtbewertungsverfahren wird hingegen das Unternehmen als Bewertungseinheit betrachtet. Im Mittelpunkt dieser Verfahren steht der Wert der zukünftigen Nutzung aller Unternehmensteile des zu bewertenden Unternehmens. Es werden auch Synergieeffekte und Verbundpotenziale berücksichtigt. Der künftige Erfolgswert wird bei diesen Verfahren zur bestimmenden Größe.151 Bei den Kapitalwertverfahren wird dieser Wert auf der Basis der Barwertermittlung künftiger Erträge ermittelt, wahrend das Marktbewertungsverfahren auf der Basis der Marktwerte durchgeführt wird. 152Das [sic] Ertragswertverfahren und die verschiedenen Formen des Discounted Cash Flow-Verfahrens sind die klassischen Verfahren zur Ermittlung des Kapitalwerts. Daneben gibt es noch den Realoptionsansatz, der den anhand der vorgenannten Verfahren ermittelten Unternehmenswert um bewertete Flexibilitätspotenziale des Managements ergänzt.153 Teilweise wird dieses Verfahren in der Literatur jedoch nicht als eigenständiges Bewertungsverfahren anerkannt.154 Die klassischen Marktbewertungsverfahren sind der Comparative Company Approach (CCA) und das Multiplikatorverfahren, die Börsen- oder Transaktionswerte von vergleichbaren Unternehmen [(CCA) oder betriebswirtschaftlichen Kennzahlen (Cash flow, Umsatz oder Gewinn) mit einem Faktor multipliziert als Grundlagen der Bewertung heranziehen.155]


151 Vgl. Dreyer, D. (Dienstleistungsunternehmen) 2004, S. 40

152 Vgl. Tschöpel, A. (Unternehmensbewertung) 2004, S. 24 ff.

153 Vgl. Peemöller, V / Beckmann, C. (Realoptionsansatz) 2005, S. 797 ff.

154 Vgl. Mandl, G. / Rabel, K. (Unternehmensbewertung) 1997, S. 51 ff.

155 Vgl. Behringer, S. (KMU-Bewertung) 2009, S. 147 ff.

Bei den Einzelbewertungsverfahren wird der Unternehmenswert aus der Summe der einzelnen „Unternehmensbestandteile“ (Vermögensgegenstände und Schulden) zu einem bestimmten Stichtag ermittelt. Verbundeffekte werden dadurch vernachlässigt, und der Substanzwert rückt in den Mittelpunkt der entsprechenden Wertkonzeption. Dies ist bei der Ermittlung von Substanzwerten auf der Basis von Reproduktions- und Liquidationswerten der Fall, je nachdem, ob die Bewertung unter der Prämisse der Fortführung (Reproduktionswert) oder der Liquidation (Liquidationswert) des Unternehmens durchgeführt wird.

[Seite 21]

Im Gegensatz zu den Einzelbewertungsverfahren, die Unternehmen als Summe isolierter Einzelwerte interpretieren, betrachten die Gesamtbewertungsverfahren Unternehmen als Bewertungseinheit. Diese Verfahren stellen den zukünftigen Nutzen, den die Gesamtheit aller Unternehmensteile dem Bewertungssubjekt erbringen kann, in den Mittelpunkt ihrer Wertkonzeption. Sie berücksichtigen bei der Wertermittlung auch Synergiepotenziale und Verbundeffekte, so dass der erwartete Zukunftserfolgswert zur bestimmenden Größe bei der Anwendung dieser Verfahren wird.104 In Abhängigkeit davon, ob der Unternehmenswert auf der Basis des Kapitalwertkalküls, also der Ba rwertermittlung zukünftiger „Erträge“, oder anhand der Vergleichswertermittlung auf Basis von Marktdaten erfolgt, lassen sich bei den Gesamtbewertungsverfahren Kapitalwertverfahren und Marktbewertungsverfahren unterscheiden.105 Klassische Vertreter der Kapitalwertverfahren sind das Ertragswertverfahren und die verschiedenen Ausprägungen des DCF-Verfahrens. Aber auch die in jüngster Zeit verstärkt diskutierten Realoptionsansätze, denen von Teilen der Literatur die Berechtigung als eigenständiges Unternehmensbewertungsverfahren abgesprochen wird,106 werden im Rahmen der vorliegenden Arbeit dieser Verfahrensklasse zugeordnet. Im Ergebnis liefert der Realoptionsansatz einen „erweiterten Kapitalwert“, der den auf Basis der klassischen Kapitalwertverfahren ermittelten „statischen Unternehmenswert“ um die bewerteten Flexibilitätspotenziale des Managements ergänzt.107 Der Comparative Company Approach (CCA) und das Multiplikatorverfahren werden zur Gruppe der Marktbewertungsverfahren gezählt. Diese Verfahren sind marktwertorientiert, da sie entweder an Börsen- oder Transaktionswerten vergleichbarer Unternehmen ansetzen, oder eine betriebswirtschaftliche Kennzahl (z. B. Gewinn, Umsatz oder Cash flow) mit einem Faktor multiplizieren, der einem Marktwert entspricht.108


104 Vgl. Dreyer, Dirk 2004, S. 40.

105 Vgl. Tschöpel, Andreas 2004, S. 24 f.

106 Vgl. Mandl, Gerwald/Rabel, Klaus 1997, S. 51 ff.

107 Vgl. Peemöller, Volker H./Beckmann, Christoph 2005, S. 797 ff.

108 Vgl. Behringer, Stefan 2004, S. 113.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle, die hier leicht gerafft paraphrasiert, teils wörtlich übernommen wird.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[60.] Rp/Fragment 040 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 15:12 Schumann
Erstellt: 7. November 2017, 16:32 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 40, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Laurenz 2006
Seite(n): 20, Zeilen: 1 ff.
4. KMU-Unternehmensbewertung

4.1 Übersicht über die verschiedenen Verfahren

In der Literatur und auch in der praktischen Anwendung der Unternehmensbewertung gibt es ca. 150 verschiedene entwickelte und angewandte Bewertungsverfahren.148 In Abbildung 11 wird eine in der Literatur weit verbreitete Systematisierung von Bewertungsverfahren dargestellt. Die Unterteilung in Bezug auf die jeweils zugrunde liegende Vorgehensweise in Einzelbewertungsverfahren, Gesamtbewertungsverfahren und Kombinationsverfahren ist in der Literatur weit verbreitet.149

Rp Abb 11

Abbildung 11: Verfahren der Unternehmensbewertung150


148 Vgl. Hölscher, L. (Bewertungsverfahren) 1998, S. 43

149 Vgl. Mandl, G. / Rabel K. (Unternehmensbewertung) 1997, S. 29 ff.

150 Vgl. Mandl, G. / Rabel, K. (Grundlagen) 2005, S. 51

2. Verfahren der Unternehmensbewertung für KMU

Sowohl in der Literatur als auch in der Unternehmensbewertungspraxis existiert eine Vielzahl entwickelter bzw. angewandter Bewertungsverfahren, deren Zahl auf ca. 150 geschätzt wird.102 Eine in der Literatur weit verbreitete Systematisierung von Bewertungsverfahren ist die in Abb. 6 dargestellte Unterteilung in Einzelbewertungsverfahren, Gesamtbewertungsverfahren und Kombinationsverfahren, die sich in bezug auf die ihnen jeweils zugrunde liegende Vorgehensweise unterscheiden.103

Rp Abb 11 q

Abb. 6: Verfahren der Unternehmensbewertung. Quelle: in Anlehnung an Tschöpel (2004), S. 25 und Mandl/Rabel (2005), S. 51.


102 Vgl. Hölscher, Luise 1998, S. 43.

103 Vgl. hierzu und zu den folgenden Ausführungen Mandl, Gerwald/Rabel, Klaus 1997, S. 29 ff.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[61.] Rp/Fragment 039 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 15:11 Schumann
Erstellt: 20. October 2017, 20:07 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Hillmann 2007, KomplettPlagiat, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 39, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Hillmann 2007
Seite(n): 28, Zeilen: 2 ff.
[Im Allgemeinen wird eine Unternehmensbewertung aufgrund einer nicht dominierten Situation vorgenommen, in der keine Partei eine Veränderung der Eigentumsverhältnisse] ohne Mitwirkung und gegen den erklärten Willen der Gegenpartei durchsetzen kann.144 Voraussetzung für die Zustimmung zu einer Transaktion ist, dass der präsumtive Käufer oder Verkäufer einen ökonomischen Vorteil für sich erachtet.

Beispiele für einen nicht beherrschten Bewertungsanlass sind der Kauf oder Verkauf eines Unternehmens oder Unternehmensteiles oder Verschmelzungen. Letztgenannten kommt in dem Bereich der Unternehmensbewertung eine Sonderrolle zu, da hier kein Kaufpreis [sic] sondern ein Anteil an dem neu entstehenden Unternehmen ermittelt wird.145

In der Praxis kommt von allen gängigen Anlässen der Bewertungsanlass des Kaufs oder des Verkaufs eines Unternehmens oder Unternehmensteils die größte Relevanz zu.146 Besonders im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen ist diese Situation von eminenter Bedeutung. Gefördert durch die ungelöste Nachfolgefrage im Mittelstand werden Unternehmen weit häufiger veräußert als zu früheren Zeiten.147


144 Vgl. Behringer, S. (KMU-Bewertung) 2009, S. 62

145 Vgl. Widmann, B. (Bewertung) 2002, S. 78, Rdn. 6

l46 Vgl. Sieben, G. (Unternehmensbewertung) 1993, Sp. 4321

147 Vgl. Freund, W. (Unternehmensnachfolgen) 2004, S. 57 ff.

Im Allgemeinen wird eine Unternehmensbewertung aufgrund einer nicht dominierten Situation unternommen, in der keine Partei eine Veränderung der Eigentumsverhältnisse ohne Mitwirkung und gegen den erklärten Willen der Gegenpartei durchsetzen kann.148 Voraussetzung für die Zustimmung zu einer Transaktion ist, dass der präsumtive Käufer oder Verkäufer einen ökonomischen Vorteil für sich erachtet.

Beispiele für einen nicht beherrschten Bewertungsanlass sind etwa der Kauf oder Verkauf eines Unternehmens oder Unternehmensteiles oder Verschmelzungen. Letztgenannten kommt in dem Bereich der Unternehmensbewertung eine Sonderrolle zu, da hier kein Kaufpreis [sic] sondern ein Anteil an dem neu entstehenden Unternehmen ermittelt wird.149

In der Praxis kommt von allen gängigen Anlässen der Bewertungsanlass des Kaufs oder des Verkaufs eines Unternehmens oder Unternehmensteils die größte Relevanz zu.150 Besonders im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen ist diese Situation von eminenter Bedeutung. Befördert durch die ungelöste Nachfolgefrage im Mittelstand werden Unternehmen weit häufiger veräußert, als zu früheren Zeiten.151


148 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 35; vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 14.

149 Vgl. Widmann, Bewertung, 2002, S. 78, Rdn. 6.

150 Vgl. Sieben, Unternehmensbewertung, 1993, Sp. 4321.

151 Vgl. Freund, Unternehmensnachfolgen, 2004; vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 35, 144 ff.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[62.] Rp/Fragment 038 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 15:10 Schumann
Erstellt: 20. October 2017, 18:58 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Hillmann 2007, KomplettPlagiat, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 38, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Hillmann 2007
Seite(n): 27-28, Zeilen: 27: 5 ff.; 28: 1 ff.
[So werden im Falle einer Kauf- oder Verkaufsituation regelmäßig Argumentationswerte] ermittelt, um eine Verhandlungssituation im eigenen Sinne zu beeinflussen. Sollte dies hingegen nicht zu einer Einigung führen, so kann diese Aufgabe einem Schiedsgutachter zufallen, der im Anschluss einen fairen Schiedswert feststellen wird.139

Bei nicht transaktionsbezogenen Anlässen kann eine Unternehmensbewertung beispielsweise durch gesetzliche Vorschriften erforderlich werden. Hierunter fällt eine Bestimmung der Bemessungsgrundlage für die Besteuerung bei Substanzsteuern im Erbschaftsfall.140 Weitere Situationen ohne Eigentumswechsel sind beispielsweise die Ermittlung von Beleihungsgrenzen bei Kreditwürdigkeitsprüfungen oder Unternehmenssanierungen.141

Innerhalb der transaktionsbezogenen Anlässe wird, je nach Abhängigkeit der zugrunde liegenden Konfliktsituation, zwischen dominierte (beherrschte) und nicht dominierte (nicht beherrschte) Bewertungsanlässe unterschieden.

Von einem dominierten Bewertungsanlass wird gesprochen, wenn eine Partei in der Lage ist, einseitig eine Änderung der Eigentumsverhältnisse eines Unternehmens oder Unternehmensteils gegen den Willen der Gegenseite durchzusetzen. Bedingung für den Eintritt einer beherrschten Situation ist, dass sich ein einseitig anwendbares Recht der beherrschenden Partei zur Änderung der Eigentumsverhältnisse entweder aus einer vertraglichen Kausalität oder einem Gesetz ableitet.142

Beispiele sind die Enteignungen nach Art. 14 oder 15 GG, das Ausscheiden eines Personengesellschafters bei Kündigung sowie der Ausschluss oder die Abfindung von Minderheitsgesellschaftern.143

Im Allgemeinen wird eine Unternehmensbewertung aufgrund einer nicht dominierten Situation vorgenommen, in der keine Partei eine Veränderung der Eigentumsverhältnisse [ohne Mitwirkung und gegen den erklärten Willen der Gegenpartei durchsetzen kann.144]


139 Vgl. Sieben, G. (Kölner Funktionslehre) [sic] 1999, S. 9 ff.

140 Vgl. Peemöller, V. (Werttheorien) 2005, S. 12, Rdn. 34

141 Vgl. Widmann, B. (Bewertung) 2002, S. 77, Rdn. 4

142 Vgl. Mandel, [sic] G. / Rabel, K. (Unternehmensbewertung) 1997, S. 14

143 Vgl. Behringer, S. (KMU-Bewertung) 2009, S. 60

144 Vgl. Behringer, S. (KMU-Bewertung) 2009, S. 62

So werden im Falle einer Kauf- oder Verkaufsituation regelmäßig Argumentationswerte ermittelt, um eine Verhandlungssituation im eigenen Sinne zu beeinflussen. Sollte dies hingegen nicht zu einer Einigung führen, so kann diese Aufgabe einem Schiedsgutachter zufallen, der im Anschluss einen fairen Schiedswert feststellen wird.143

Bei nicht transaktionsbezogenen Anlässen kann eine Unternehmensbewertung beispielsweise durch gesetzliche Vorschriften erforderlich werden. Hierunter fällt etwa eine Bestimmung der Bemessungsgrundlage für die Besteuerung bei Substanzsteuern im Erbschaftsfall.144 Weitere Situationen ohne Eigentumswechsel sind beispielsweise die Ermittlung von Beleihungsgrenzen bei Kreditwürdigkeitsprüfungen oder Unternehmenssanierungen.145

Innerhalb der transaktionsbezogenen Anlässe wird je nach Abhängigkeit der zugrunde liegenden Konfliktsituation, in dominierte (beherrschte) und nicht dominierte (nicht beherrschte) Bewertungsanlässe unterschieden.

3.5.1 Dominierte Bewertungsanlässe

Die transaktionsbezogenen Anlässe werden in dominierte (beherrschte) und nicht dominierte (nicht beherrschte) Anlässe unterschieden. Von einem dominierten Bewertungsanlass wird gesprochen, wenn eine Partei in der Lage ist, einseitig eine Änderung der Eigentumsverhältnisse eines Unternehmens oder Unternehmensteils gegen den Willen der Gegenseite durchzusetzen. Bedingung für den Eintritt einer beherrschten Situation ist, dass sich ein einseitig anwendbares Recht der beherrschenden Partei zur Änderung der Eigentumsverhältnisse entweder aus einer vertraglichen Kausalität oder einem Gesetz ableitet.146

Beispiele sind etwa Enteignungen nach Art. 14 oder 15 GG, das Ausscheiden eines Personengesellschafters bei Kündigung oder Ausschluss oder die Abfindung von Minderheitsgesellschaftern.147

[Seite 28]

3.5.2 Nicht dominierte Bewertungsanlässe

Im Allgemeinen wird eine Unternehmensbewertung aufgrund einer nicht dominierten Situation unternommen, in der keine Partei eine Veränderung der Eigentumsverhältnisse ohne Mitwirkung und gegen den erklärten Willen der Gegenpartei durchsetzen kann.148


143 Vgl. Sieben, Kölner Funktionenlehre, 1999, S. 9 f.

144 Vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 12, Rdn. 34.

145 Vgl. Widmann, Bewertung, 2002, S. 77, Rdn. 4; Vgl. Born, Analyse und Bewertung, 2003, S. 2.

146 Vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 14.

147 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 33 ff.

148 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 35; vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 14.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[63.] Rp/Fragment 037 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 15:09 Schumann
Erstellt: 20. October 2017, 18:49 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Hillmann 2007, KomplettPlagiat, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 37, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Hillmann 2007
Seite(n): 26-27, Zeilen: 26: 14 ff.; 27: 1 ff.
Bewertungsanlässe

Rp Abb10

Abbildung 10: Bewertungsanlässe137

Im Rahmen der transaktionsbezogenen Anlässe sollen für Käufer oder Verkäufer primär mittels der Beratungsfunktion mit entsprechenden subjektiven Entscheidungswerten (Grenzpreise) Entscheidungsgrundlagen geschaffen werden.138 Im Verlauf einer Bewertungssituation können Bewerter allerdings in verschiedenen Funktionen beteiligt sein So werden im Falle einer Kauf- oder Verkaufsituation regelmäßig Argumentationswerte [ermittelt, um eine Verhandlungssituation im eigenen Sinne zu beeinflussen.]


137 Vgl. Serfling, K. / Pape, U. (Grundlagen der Unternehmensbewertung) 1995, S. 808

138 Vgl. Mandel, [sic] G. / Rabel K. (Unternehmensbewertung) 1997, S. 18

Darstellung 9: Bewertungsanlässe

Rp Abb10 q

Quelle: Serfling / Pape, Grundlagen Unternehmensbewertung, 1995, S. 808.

[Seite 27]

Im Rahmen der transaktionsbezogenen Anlässe sollen für Käufer oder Verkäufer primär mittels der Beratungsfunktion mit entsprechenden subjektiven Entscheidungswerten (Grenzpreise) Entscheidungsgrundlagen geschaffen werden.142 Im Verlauf einer Bewertungssituation können Bewerter allerdings in verschiedenen Funktionen beteiligt sein. So werden im Falle einer Kauf- oder Verkaufsituation regelmäßig Argumentationswerte ermittelt, um eine Verhandlungssituation im eigenen Sinne zu beeinflussen.


142 Vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 18; vgl. Sieben, Kölner Funktionenlehre, 1999, S. 9.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[64.] Rp/Fragment 036 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 15:08 Schumann
Erstellt: 20. October 2017, 18:38 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Hillmann 2007, KomplettPlagiat, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 36, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Hillmann 2007
Seite(n): 26, Zeilen: 4 ff.
[Den Hauptfunktionen lassen sich all jene] Anlässe zuordnen, die die Lösung von strittigen Auseinandersetzungen über die Konditionen einer geplanten oder bereits eingetretenen Änderung der Eigentumsverhältnisse eines Unternehmens zum Inhalt haben (transaktionsbezogene Anlässe).

Ergänzend kommen mit den Nebenfunktionen jene .Anlässe hinzu, die nicht im Kontext zu einem solchen Wechsel der Eigentumsverhältnisse eines Unternehmens stehen (nicht transaktionsbezogene Anlässe).135 Hierunter fallen ebenfalls Bewertungen aus Planungsgründen im Zuge einer wertorientierten Unternehmensführung, die nicht zu einer Änderung der Eigentumsverhältnisse führen.136 Die folgende Darstellung zeigt die gängigen Bewertungsanlässe.


135 Vgl. Masche, [sic] M. / Brösel, G. (Unternehmensbewertung) 2005, S. 75

136 Vgl. Widmann, B. (Bewertung) 2002, S. 77, Rdn. 4

Den Hauptfunktionen lassen sich all jene Anlässe zuordnen, die die Lösung von strittigen Auseinandersetzungen über die Konditionen einer geplanten oder bereits eingetretenen Änderung der Eigentumsverhältnisse eines Unternehmens zum Inhalt haben (transaktionsbezogene Anlässe). Ergänzend kommen mit den Nebenfunktionen jene Anlässe hinzu, die nicht im Kontext zu einem solchen Wechsel der Eigentumsverhältnisse eines Unternehmens stehen (nicht transaktionsbezogene Anlässe).140 Hierunter fallen ebenfalls Bewertungen aus Planungsgründen im Zuge einer wertorientierten Unternehmensführung, die nicht zu einer Änderung der Eigentumsverhältnisse führen.141 Die folgende Darstellung zeigt die gängigen Bewertungsanlässe.

140 Vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 75.

141 Vgl. Widmann, Bewertung, 2002, S. 77, Rdn. 4.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[65.] Rp/Fragment 035 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 00:30 Schumann
Erstellt: 20. October 2017, 18:27 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Hillmann 2007, KomplettPlagiat, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 35, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Hillmann 2007
Seite(n): 25-26, Zeilen: 25: 24 ff.; 26: 1 ff.
Verschiedene Bewertungsanlässe können demnach aufgrund ihrer Zweckorientierung verschiedene Unternehmenswerte ergeben.133 Die Abbildung 9 soll diesen Zusammenhang am Beispiel eines Unternehmen [sic] verdeutlichen.

Anlass, Zweck und Funktion der Unternehmensbewertung

Rp Abb09

Abbildung 9: Anlass, Zweck und Funktion der Unternehmensbewertung134

Eine erste Einteilung der verschiedenen Anlässe stellt die Unterscheidung in die zuvor benannten Haupt- und Nebenfunktionen dar. Den Hauptfunktionen lassen sich all jene [Anlässe zuordnen, die die Lösung von strittigen Auseinandersetzungen über die Konditionen einer geplanten oder bereits eingetretenen Änderung der Eigentumsverhältnisse eines Unternehmens zum Inhalt haben (transaktionsbezogene Anlässe).]


133 Vgl. Masche, [sic] M. / Brösel, G. (Unternehmensbewertung) 2005, S. 75

134 Eigene Darstellung

Verschiedene Bewertungsanlässe können demnach aufgrund ihrer Zweckorientierung verschiedene Unternehmenswerte ergeben.139 Die Darstellung 8 auf der folgenden Seite soll diesen Zusammenhang am Beispiel eines Unternehmenskaufs oder -verkaufs verdeutlichen.

[Seite 26]

Darstellung 8: Zusammenhang von Anlass, Zweck und Funktion der Unternehmensbewertung

Rp Abb09 q

Quelle: Eigene Darstellung.

Eine erste Einteilung der verschiedenen Anlässe stellt die Unterscheidung in die zuvor benannten Haupt- und Nebenfunktionen dar. Den Hauptfunktionen lassen sich all jene Anlässe zuordnen, die die Lösung von strittigen Auseinandersetzungen über die Konditionen einer geplanten oder bereits eingetretenen Änderung der Eigentumsverhältnisse eines Unternehmens zum Inhalt haben (transaktionsbezogene Anlässe).


139 Vgl. Hinz / Behringer, Unternehmensbewertung, 2000, S. 21, vgl. Matschke / Brösel, Unternehmens-bewertung, 2005, S. 75; vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 2002, Sp. 2007.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[66.] Rp/Fragment 034 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 00:30 Schumann
Erstellt: 20. October 2017, 17:46 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Hillmann 2007, KomplettPlagiat, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 34, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Hillmann 2007
Seite(n): 24-25, Zeilen: 24: 27 ff.; 25: 1 ff.
Gemäß IDW erfolgt im Anschluss an die Ermittlung des objektivierten Wertes ggf. eine zweite Stufe, in der, je nach Bedarf, der subjektive Entscheidungswert bzw. Einigungswert zu bestimmen ist. Hierbei werden die bei der Bestimmung objektivierter Unternehmenswerte verwandten typisierten Wertfaktoren mit individuellen Konzepten bzw. Annahmen des betreffenden Wirtschaftssubjektes ersetzt.129

Das Konzept des objektivierten Unternehmenswertes war häufig Ziel der Kritik. Zentraler Kritikpunkt ist die Annahme der Fortführung des Unternehmens mit unverändertem Konzept unter der Annahme eines fiktiven Käufers oder Verkäufers mit realistischen Zukunftserwartungen.130 Da sich der Wert eines Unternehmens jedoch erst aus dem künftigen Nutzen ergibt, den ein konkretes Bewertungssubjekt aus dem Unternehmen gewinnt, stellt sich die Frage nach dem Aussagegehalt eines Unternehmenswertes, der von noch nicht initiierten zukünftigen Vorhaben sowie individuellen Wertfaktoren abstrahiert.131 Im Bereich der Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen entsteht hieraus mitunter ein schwer zu lösendes Problem. Im Fall eines Eigentümer-Unternehmers, der eine exponierte Stellung im Unternehmen selbst, aber auch nach außen hin innehat, lässt sich nur schwer eine verlässliche Aussage in Hinblick auf die Ertragsentwicklung nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen treffen.

3.6 Anlässe für Unternehmensbewertungen

Unternehmensbewertungen werden stets in Relation zu konkreten Zwecken unternommen (zum Thema Zweckabhängigkeit siehe Seite 17) Eine Einteilung der unterschiedlichen Bewertungsanlässe soll herausstellen, zu welchem Bewertungszweck die jeweilige Unternehmensbewertung erfolgt. Ausgangspunkt sind stets konkrete Anlässe, die in der Folge den Zweck der Bewertung und dementsprechend auch die Funktion der Bewertung bestimmen, wodurch auch das jeweilige Vorgehen und die Festlegung eines angemessenen [Bewertungsverfahrens determiniert werden.132]


129 Vgl. IDW, IDW S 1 n.F., 2005, S. 1309, Ziff. 56

130 Vgl. Masche, [sic] M. / Brösel. G. (Unternehmensbewertung) 2005, S. 53

131 Vgl. Ballweiser, [sic] W. (Unternehmensbewertung) 2004, S. 4

132 Vgl. Peemöller, V. (Anlässe) 2005, S. 17, Rdn. 101

Gemäß dem IDW erfolgt im Anschluss an die Ermittlung des objektivierten Wertes ggf. eine zweite Stufe, in der, je nach Bedarf, der subjektive Entscheidungswert bzw. Einigungswert zu bestimmen ist. Hierbei werden die bei der Bestimmung objektivier-

[Seite 25]

ter Unternehmenswerte verwandten typisierten Wertfaktoren mit individuellen Konzepten bzw. Annahmen des betreffenden Wirtschaftssubjektes ersetzt.135

Das Konzept des objektivierten Unternehmenswertes war häufig Ziel der Kritik. Zentraler Kritikpunkt ist die Annahme der Fortführung des Unternehmens mit unverändertem Konzept unter der Annahme eines fiktiven Käufers oder Verkäufers mit realistischen Zukunftserwartungen.136 Da sich der Wert eines Unternehmens jedoch erst aus dem künftigen Nutzen ergibt, den ein konkretes Bewertungssubjekt aus dem Unternehmen gewinnt, stellt sich die Frage nach dem Aussagegehalt eines Unternehmenswertes, der von noch nicht initiierten zukünftigen Vorhaben sowie individuellen Wertfaktoren abstrahiert.137 Im Bereich der Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen, entsteht hieraus mitunter ein schwer zu lösendes Problem. Im Falle eines Eigentümer-Unternehmers, der eine exponierte Stellung im Unternehmen selbst, aber auch nach außen hin innehat, lässt sich nur schwerlich eine verlässliche Aussage in Hinblick auf die Ertragsentwicklung nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen treffen.

3.5 Bewertungsanlässe

Unternehmensbewertungen werden stets in Relation zu konkreten Zwecken unternommen (zum Thema Zweckabhängigkeit siehe Seite 17). Eine Einteilung der unterschiedlichen Bewertungsanlässe soll herausstellen, zu welchem Bewertungszweck die jeweilige Unternehmensbewertung erfolgt. Ausgangspunkt sind stets konkrete Anlässe, die in der Folge den Zweck der Bewertung und dementsprechend auch die Funktion der Bewertung bestimmen, wodurch auch das jeweilige Vorgehen und die Festlegung eines angemessenen Bewertungsverfahrens determiniert werden.138


135 Vgl. Westerfelhaus, IDW ES 1, 2000, S. 1450; vgl. IDW, IDW S 1 n.F., 2005, S. 1309, Ziff. 56.

136 Vgl. Brösel, Unternehmenswerte, 2003, S. 134; vgl. Hering / Brösel, Argumentationswert, 2004, S. 939; vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 53 f; vgl. Hommel u.a., Neue Wege, 2001, S. 342, 347, vgl. Born, Analyse und Bewertung, 2003, S. 19 f.

137 Vgl. Ballwieser, Unternehmensbewertung, 2004, S. 4; vgl. Brösel, Unternehmenswerte, 2003, S. 134; vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 54; vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 11, Rdn. 30.

138 Vgl. Peemöller, Anlässe, 2005, S. 17, Rdn. 101; vgl. Widmann, Bewertung, 2002, S. 76, Rdn. 3

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Das Thema "Zweckabhängigkeit" wird zwar auf S. 17 bei Hillmann angesprochen, aber bei Rp befindet sich diese ebenfalls übernommene Passage auf Seite 22 und nicht, wie hier kopiert, auch auf S. 17.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[67.] Rp/Fragment 033 03 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 00:29 Schumann
Erstellt: 20. October 2017, 17:40 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Hillmann 2007, KomplettPlagiat, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 33, Zeilen: 3 ff. (bis Seitenende)
Quelle: Hillmann 2007
Seite(n): 24, Zeilen: 18 ff.
Das IDW bezeichnet den objektivierten Wert als einen intersubjektiv nachprüfbaren Wert, "der sich bei Fortführung des Unternehmens in unverändertem Konzept und mit allen realistischen Zukunftserwartungen im Rahmen der Marktchancen, -risiken und finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens sowie sonstigen Einflussfaktoren ergibt."126 Individuelle Wertfaktoren bleiben bei der Ermittlung unberücksichtigt Es wird ein typisierter Käufer bzw. Verkäufer angenommen mit gleichsam typisierten Wertfaktoren.127 So werden typisierte Annahmen über Synergieeffekte, Ausschüttungsverhalten, Faktoren des Managements, Ertragssteuern der Unternehmenseigner oder eingeleitete bzw. geplante Maßnahmen getroffen.128

126 Vgl. IDW, IDW S 1 n.F., 2005, S. 1308, Ziff. 41

127 Vgl. Peemöller, V / Kunowski, S. (Ertragswertverfahren) 2005, S. 212, Rdn. 32

128 Vgl. IDW, IDW S 1 n.F., 2005, S. 1308 ff., Ziff. 42-55

Das IDW bezeichnet den objektivierten Wert als einen intersubjektiv nachprüfbaren Wert, "der sich bei Fortführung des Unternehmens in unverändertem Konzept und mit allen realistischen Zukunftserwartungen im Rahmen der Marktchancen, -risiken und finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens sowie sonstigen Einflussfaktoren ergibt."132 Individuelle Wertfaktoren bleiben bei der Ermittlung unberücksichtigt, es wird ein typisierter Käufer bzw. Verkäufer angenommen mit gleichsam typisierten Wertfaktoren.133 So werden typisierte Annahmen über Synergieeffekte, Ausschüttungsverhalten, Faktoren des Managements, Ertragssteuern der Unternehmenseigner oder eingeleitete bzw. geplante Maßnahmen getroffen.134

132 IDW, IDW S 1 n.F., 2005, S. 1308, Ziff. 41.

133 Vgl. Born, Analyse und Bewertung, 2003, S. 19; vgl. Peemöller / Kunowski, Ertragswertverfahren, 2005, S. 212, Rdn. 32.

134 IDW, IDW S 1 n.F., 2005, S. 1308 f, Ziff. 42-55.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[68.] Rp/Fragment 032 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 00:28 Schumann
Erstellt: 20. October 2017, 16:40 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Hillmann 2007, KomplettPlagiat, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 32, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Hillmann 2007
Seite(n): 24, Zeilen: 1 ff.
Neben den Gemeinsamkeiten mit der Beratungs- und Vermittlungsfunktion existieren gleichwohl auch Abweichungen. So negiert das IDW die Argumentationsfunktion. Eine Parteinahme für den Auftraggeber und in der Folge die Beeinflussung der Gegenpartei durch eine einseitige Informationsdarstellung, stehe nach Auffassung des IDW den Berufsgrundsätzen der Wirtschaftsprüfer entgegen.121 Als einen weiteren Unterschied betrachtet das IDW den Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Unternehmensbewertung in der Funktion als einen neutralen Gutachter. Als neutraler Gutachter im Sinne des IDW fällt dem jeweiligen Wirtschaftsprüfer die Aufgabe zu, einen sogenannten objektivierten Unternehmenswert zu ermitteln. Dieser objektivierte Wert bildet gemäß IDW gleichzeitig die Basis für einen daraus im zweiten Schritt abzuleitenden subjektiven Entscheidungswert bzw. Einigungswert je nach geforderter Funktion des Wirtschaftsprüfers.122 Die angewandte Funktion des Wirtschaftsprüfers und das zugrunde liegende Wertkonzept (objektivierter Unternehmenswert, subjektiver Entscheidungswert oder Einigungswert) müssen zu Beginn der Bewertung entschieden und in dem abschließenden Bewertungsgutachten benannt werden.123 Tabelle 3 fasst die Funktionslehre des IDW auf einen Blick zusammen.

121 Vgl. Peemöller, V. / Kunowski, S. (Ertragswertverfahren) 2005, S. 214, Rdn. 35

122 Vgl. Peemöller, V. / Kunowski, S. (Ertragswertverfahren) 2005, S. 214, Rdn. 57

123 Vgl. IDW, IDW S 1 n.F., 2005, S. 1320, Ziff. 186

Neben den Gemeinsamkeiten mit der Beratungs- und Vermittlungsfunktion existieren gleichwohl auch Abweichungen. So negiert das IDW die Argumentationsfunktion. Eine Parteinahme für den Auftraggeber und in der Folge die Beeinflussung der Gegenpartei durch eine einseitige Informationsdarstellung, stehe nach Auffassung des IDW den Berufsgrundsätzen der Wirtschaftsprüfer entgegen.129 Als einen weiteren Unterschied betrachtet das IDW den Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Unternehmensbewertung in der Funktion als einen neutralen Gutachter. Als neutraler Gutachter im Sinne des IDW fällt dem jeweiligen Wirtschaftsprüfer die Aufgabe zu, einen sogenannten objektivierten Unternehmenswert zu ermitteln. Dieser objektivierte Wert bildet gemäß dem IDW gleichzeitig die Basis für einen daraus im zweiten Schritt abzuleitenden subjektiven Entscheidungswert bzw. Einigungswert, je nach geforderter Funktion des Wirtschaftsprüfers.130 Die angewandte Funktion des Wirtschaftsprüfers und das zugrunde liegende Wertkonzept (objektivierter Unternehmenswert, subjektiver Entscheidungswert oder Einigungswert) müssen zu Beginn der Bewertung entschieden und in dem abschließenden Bewertungsgutachten benannt werden.131 Darstellung 7 auf der vorherigen Seite fasst die Funktionslehre des IDW auf einen Blick zusammen.

129 Vgl. Peemöller / Kunowski, Ertragswertverfahren, 2005, S. 214, Rdn. 35; vgl. Hering / Brösel, Argumentationswert, 2004, S. 939.

130 Vgl. Peemöller / Kunowski, Ertragswertverfahren, 2005, S. 220, Rdn. 57; vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 26; vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 52; vgl. Westerfelhaus, IDW ES 1, 2000, S. 1450.

131 Vgl. IDW, IDW S 1 n.F., 2005, S. 1320, Ziff. 186; vgl. Peemöller / Kunowski, Ertragswertverfahren, 2005, S. 214, Rdn. 35.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Rp übernimmt in Fußnote 123 den Verweis auf IDW, Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen, in der (bei Hillmann 2007 aktuellen) Fassung von 2005, während an anderen Stellen (z.B. S. 31, 52) die Fassung von 2008 zitiert wird.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[69.] Rp/Fragment 031 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 00:27 Schumann
Erstellt: 20. October 2017, 16:23 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Hillmann 2007, KomplettPlagiat, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 31, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Hillmann 2007
Seite(n): 22-23, Zeilen: 22: 22 ff.; 23: 1 ff.
Die Vertragsgestaltungsfunktion widmet sich der gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsprobleme künftiger Konfliktsituation. Die Aufgabe ist es, bereits im Gesellschaftsvertrag Bestimmungen zu der Lösung eines Konfliktes vor deren Eintreten zu fixieren.116 Auf diese Weise soll Vorsorge getroffen werden, um beispielsweise bei Ausscheiden eines Gesellschafters ein Weiterbestehen des Unternehmens abzusichern.117 Es können in einer Abfindungsklausel das zugrunde gelegte Bewertungsverfahren, eine Abfindung zum Buchwert, die Wahl der Art des [sic] Bewertung oder aber zu beachtende Ziele, wie den Erhalt der Liquidität geregelt sein.118

3.5.5 Funktionen nach IDW

Neben der zuvor beschriebenen Kölner Funktionenlehre und deren Schematisierung, [sic] existiert die Auffassung des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.) und dessen Einteilung in verschiedene Funktionen des Wirtschaftsprüfers im Rahmen der Unternehmensbewertung. Das IDW beschreibt in seiner 1983 veröffentlichten Stellungnahme des Hauptfachausschusses (HFA) eine Einteilung in verschiedene Funktionen, die mit der Kölner Funktionenlehre eine weitgehende Übereinstimmung zeigt.119 Ersetzt wurde diese Stellungnahme durch den Bewertungsstandard IDW S 1, der in seiner derzeitigen Fassung vom 02.04.2008 vorliegt.120

Demnach ermittelt der Wirtschaftsprüfer in der Beratungsfunktion für Käufer oder Verkäufer einen subjektiven Entscheidungswert, also eine Preisobergrenze respektive Preisuntergrenze. Ebenfalls beschrieben wird die Vermittlungsfunktion, deren Aufgabe in der Feststellung eines Einigungswertes unter der Berücksichtigung der verschiedenen subjektiven Wertvorstellungen der Parteien besteht.


116 Vgl. Masche, [sic] M./ Brösel, G. (Unternehmensbewertung) 2005, S. 67

117 Vgl. Behringer, S. (KMU-Bewertung) 2009, S. 85

118 Vgl. Peemöller, V. (Werttheorien) 2005, S. 12, Rdn. 34

119 Vgl. IDW, Stellungnahme HFA 2/1983, 1983, S. 472 ff.

120 Vgl. IDW (Unternehmensbewertung), IDW S 1 n.F., 2008, S. 3

Die Vertragsgestaltungsfunktion widmet sich der gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsprobleme künftiger Konfliktsituation. Die Aufgabe ist es, bereits im Gesellschaftsvertrag Bestimmungen zu der Lösung eines Konfliktes, vor deren Eintreten zu fixieren.124 Auf diese Weise soll Vorsorge getroffen werden, um beispielsweise bei Ausscheiden eines Gesellschafters ein Weiterbestehen des Unternehmens abzusichern.125 Es können in einer Abfindungsklausel das zugrunde gelegte Bewertungsverfahren, eine Abfindung zum Buchwert, die Wahl der Art des Bewerters oder aber zu beachtende Ziele, wie den Erhalt der Liquidität, geregelt sein.126

[Seite 23]

3.4.3 Funktionslehre des IDW

Neben der zuvor beschriebenen Kölner Funktionenlehre und deren Schematisierung, [sic] existiert die Auffassung des IDW und dessen Einteilung in verschiedene Funktionen des Wirtschaftsprüfers im Rahmen der Unternehmensbewertung. Das IDW beschreibt in seiner 1983 veröffentlichten Stellungnahme des Hauptfachausschusses (HFA) eine Einteilung in verschiedene Funktionen, die mit der Kölner Funktionenlehre eine weitgehende Übereinstimmung zeigt.127 Ersetzt wurde diese Stellungnahme durch den Bewertungsstandard IDW S 1, der in seiner derzeitigen Fassung vom 18.10.2005 vorliegt.128

Demnach ermittelt der Wirtschaftsprüfer in der Beratungsfunktion für Käufer oder Verkäufer einen subjektiven Entscheidungswert, also eine Preisobergrenze respektive Preisuntergrenze. Ebenfalls dort beschrieben wird die Vermittlungsfunktion, deren Aufgabe in der Feststellung eines Einigungswertes unter der Berücksichtigung der verschiedenen subjektiven Wertvorstellungen der Parteien liegt.


124 Vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 67.

125 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 58.

126 Vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 13, Rdn. 35.

127 Vgl. IDW, Stellungnahme HFA 2/1983, 1983, S. 472 f.

128 Vgl. IDW, IDW S 1 n.F., 2005, S. 1305, Ziff. 12.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Ein Kommafehler im vorletzten Absatz wird mit übernommen.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[70.] Rp/Fragment 030 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 00:26 Schumann
Erstellt: 20. October 2017, 16:06 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Hillmann 2007, KomplettPlagiat, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 30, Zeilen: 1-21, 23-24
Quelle: Hillmann 2007
Seite(n): 21-22, Zeilen: 21: 21 ff.; 22: 1 ff.
Die Bilanzfunktion soll Eigen- oder Fremdkapitalgebern im Rahmen der Rechnungslegung normierte planungs- und entscheidungsrelevante Informationen von Unternehmen oder abgrenzbaren Unternehmensteilen zukommen lassen. Dies kann sich ebenfalls auf eine separate Betrachtung verbundener Tochterunternehmen beziehen. Das jeweilige Rechnungslegungssystem wie beispielsweise HGB, US-GAAP oder IFRS, schreibt die zur Wertermittlung maßgeblichen Normen vor.111 Nicht die Erstellung und Weitergabe eines einzelnen Wertes, sondern des Jahresabschlusses, sowie dessen anschließende Analyse auf Investorenseite, unter Berücksichtigung des verwandten Rechnungslegungssystems, stellt somit den Inhalt der Bilanzfunktion dar.

Der Steuerbemessungsfunktion kommt die Aufgabe zu, Bemessungsgrundlagen für die Besteuerung der Substanz und des Ertrages zu ermitteln, wobei das jeweilige Vorgehen bei der Ermittlung des Steuerbemessungswertes durch genaue rechtliche Vorgaben festgelegt ist.112 In Deutschland sind diese steuerlichen Regelungen in erster Linie im Bewertungsgesetz definiert.113

Während für börsennotierte Kapitalgesellschaften nach §11 Abs 2 BewG als Bemessungsgrundlage der Marktpreis der Aktien anzusetzen ist, ist hingegen für nicht börsennotierte Kapitalgesellschaften der gemeine Wert maßgeblich. Sollte sich dieser nicht aus Verkäufen ableiten lassen, die weniger als ein Jahr zurückliegen, so ist er unter Berücksichtigung des Vermögens und der Ertragsaussichten der Kapitalgesellschaft zu schätzen Diese Wertschätzung erfolgte viele Jahre nach dem Stuttgarter Verfahren, welches sowohl den Substanz- als auch Ertragswert berücksichtigt. Seit 1. Jan. 2009 erfolgt eine Bewertung in Form eines vereinfachten Ertragswertverfahren [sic] bezogen auf die Vergangenheitswerte.114 Diese Funktion dient folglich der Bestimmung der Bemessungsgrundlage für die Besteuerung bei Ertrags-, Verkehrs- und Substanzsteuern.115


111 Vgl. Masche, [sic] M./ Brösel, G. (Unternehmensbewertung) 2005, S. 73 ff.

112 Vgl. Masche, [sic] M./ Brösel. G. (Unternehmensbewertung) 2005, S. 71

113 Vgl. Behringer, S. (KMU-Bewertung) 2009, S. 79

114 §§ 199 bis 203 des Bewertungsgesetzes

115 Vgl. Peemöller, V. (Werttheorien) 2005, S. 12, Rdn. 34

Die Bilanzfunktion soll Eigen- oder Fremdkapitalgebern im Rahmen der Rechnungslegung normierte planungs- und entscheidungsrelevante Informationen von Unternehmen oder abgrenzbaren Unternehmensteilen zukommen lassen. Dies kann sich ebenfalls auf eine separate Betrachtung verbundener Tochterunternehmen beziehen. Das jeweilige Rechnungslegungssystem wie beispielsweise HGB, US-GAAP oder IFRS, schreibt die zur Wertermittlung maßgeblichen Normen vor.118 Nicht die Erstellung und Weitergabe eines einzelnen Wertes, sondern des Jahresabschlusses, sowie dessen anschließende Analyse auf Investorenseite, unter Berücksichtigung des verwandten Rechnungslegungssystems, stellt somit den Inhalt der Bilanzfunktion dar.

[Seite 22]

Der Steuerbemessungsfunktion kommt die Aufgabe zu, Bemessungsgrundlagen für die Besteuerung der Substanz und des Ertrages zu ermitteln, wobei das jeweilige Vorgehen bei der Ermittlung des Steuerbemessungswertes durch genaue rechtliche Vorgaben festgelegt ist.119 In Deutschland sind diese steuerlichen Regelungen in erster Linie im Bewertungsgesetz definiert.120

Während für börsennotierte Kapitalgesellschaften nach §11 Abs. 2 BewG als Bemessungsgrundlage der Marktpreis der Aktien anzusetzen ist, ist hingegen für nicht börsennotierte Kapitalgesellschaften der gemeine Wert maßgeblich. Sollte sich dieser nicht aus Verkäufen ableiten lassen, die weniger als ein Jahr zurückliegen, so ist er unter Berücksichtigung des Vermögens und der Ertragsaussichten der Kapitalgesellschaft zu schätzen. Diese Wertschätzung erfolgt nach dem Stuttgarter Verfahren, welches sowohl den Substanz- als auch Ertragswert berücksichtigt. [...]

Diese Funktion dient folglich der Bestimmung der Bemessungsgrundlage für die Besteuerung bei Ertrags-, Verkehrs- und Substanzsteuern.123


118 Vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 73 f.

119 Vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 71.

120 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 51.

123 Vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 12, Rdn. 34.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Rp schiebt einen Satz mit einer Aktualisierung ein, der in der Zeilenzählung nicht berücksichtigt wird.

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(PlagProf:-)), WiseWoman


[71.] Rp/Fragment 029 03 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 00:25 Schumann
Erstellt: 20. October 2017, 15:48 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Hillmann 2007, KomplettPlagiat, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 29, Zeilen: 3 ff. (bis Seitenende)
Quelle: Hillmann 2007
Seite(n): 21, Zeilen: 10 ff.
3.5.4 Untergeordnete Funktionen

Richten sich die zuvor beschriebenen Hauptfunktionen nach Anlässe [sic] vor dem Hintergrund einer Änderung der Eigentumsverhältnisse, so befassen sich im Gegensatz dazu die Nebenfunktionen mit all jenen Anlässen, bei denen Unternehmen nicht im Zuge einer Änderung der Eigentumsverhältnisse bewertet werden. Nebenfunktionen sind keinesfalls als weniger bedeutsam anzusehen, sondern stellen den originären Ausdruck von Bewertungsaufgaben dar.109 Die hierbei zumeist genannten Nebenfunktionen sind die Bilanz- oder auch Informationsfunktion, die Steuerbemessungsfunktion und die Vertragsgestaltungsfunktion (siehe Abbildung 7).110 Sowohl die Bilanz- als auch die Steuerbemessungsfunktion sind durch externe Normen bestimmt.


109 Vgl. Masche, [sic] M./ Brösel, G. (Unternehmensbewertung) 2005, S. 57 ff.

110 Vgl. Nölle, J.-U. (Grundlagen) 2005, S. 21

3.4.2 Nebenfunktionen und ihre Wertarten

Richten sich die zuvor beschriebenen Hauptfunktionen an Anlässe vor dem Hintergrund einer Änderung der Eigentumsverhältnisse, so befassen sich im Gegensatz dazu die Nebenfunktionen mit all jenen Anlässen, bei denen Unternehmen nicht im Zuge einer Änderung der Eigentumsverhältnisse bewertet werden. Nebenfunktionen sind keinesfalls als weniger bedeutsam anzusehen, sondern stellen den originären Ausdruck von Bewertungsaufgaben dar.116 Die hierbei zumeist genannten Nebenfunktionen sind die Bilanz- oder auch Informationsfunktion, die Steuerbemessungsfunktion und die Vertragsgestaltungsfunktion (siehe Darstellung 5, Seite 17).117 Sowohl die Bilanz- als auch die Steuerbemessungsfunktion sind durch externe Normen bestimmt.


116 Vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 57 f.

117 Vgl. Serfling / Pape, Grundlagen Unternehmensbewertung, 1995, S. 812; vgl. Sieben, Funktionen, 1983, S. 539; vgl. Nölle, Grundlagen, 2005, S. 21.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle. Im ersten Satz tauscht Rp "an" gegen "nach" aus und vergisst dabei, dazu passend "Anlässe" in "Anlässen" zu ändern.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[72.] Rp/Fragment 028 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 00:23 Schumann
Erstellt: 20. October 2017, 15:36 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Hillmann 2007, KomplettPlagiat, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 28, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Hillmann 2007
Seite(n): 20-21, Zeilen: 20: 27 ff.; 21: 1 ff.
[Dazu zählen etwa Synergieeffekte, unorganischer] Aufbau des Betriebes oder eine zu geringe Eigenkapitalausstattung.103 Es zählt hier mitunter eher die Quantität als die Qualität der einzelnen Argumente.104 Diese sollten aber nachvollziehbar sein, um so deren Glaubwürdigkeit zu stützen.105 Insbesondere durch die Beauftragung einer bekannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kann der Wert an Glaubwürdigkeit gewinnen.106

Eine wie bereits angeführt möglichst hohe Zahl von Komponenten des Argumentationswertes ermöglicht es auch, im Zuge von Kaufpreisverhandlungen in Hinblick auf die Vorgehensweise der Gegenseite flexibel reagieren zu können

Kommt es bei der Erstellung des Argumentationswertes nachweislich zu Unregelmäßigkeiten wie etwa Verfälschungen, so kann dies strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen haben.107


103 Vgl. Peemöller, V. (Werttheorien) 2005, S. 10, Rdn. 28

104 Vgl. Born, K. (Unternehmensanalyse) 2003, S. 23

105 Vgl. Meis, T. (Kauf eines KMU) 2000, S. 124

106 Vgl. Behringer, S. (KMU-Bewertung) 2009, S. 70

107 Vgl. Neumann, H. (Verfahren und Probleme) 2000, S. 257

Dazu zählen etwa Synergieeffekte, unorganischer Aufbau des Betriebes oder eine zu geringe Eigenkapitalausstattung.111 Es zählt hier mitunter eher die Quantität als die Qualität der einzelnen

[Seite 21]

Argumente,112 diese sollten aber nachvollziehbar sein, um so deren Glaubwürdigkeit zu stützen.113 Insbesondere durch die Beauftragung einer bekannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kann der Wert an Glaubwürdigkeit gewinnen.114

Eine wie bereits angeführt möglichst hohe Zahl von Komponenten des Argumentationswertes ermöglicht es auch, im Zuge von Kaufpreisverhandlungen in Hinblick auf die Vorgehensweise der Gegenseite flexibel reagieren zu können.

Kommt es bei der Erstellung des Argumentationswertes nachweislich zu Unregelmäßigkeiten wie etwa Verfälschungen, so kann dies strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen haben.115


111 Vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 10, Rdn. 28.

112 Vgl. Born, Analyse und Bewertung, 2003, S. 23.

113 Vgl. Meis, Kauf eines KMU, 2000, S. 124.

114 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 43.

115 Vgl. Neumann, Verfahren und Probleme, 2000, S. 257.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[73.] Rp/Fragment 027 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 00:22 Schumann
Erstellt: 20. October 2017, 15:19 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Hillmann 2007, KomplettPlagiat, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 27, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Hillmann 2007
Seite(n): 20, Zeilen: 7 ff.
[Erfolgt eine Bestimmung eines Vermittlungswertes aufgrund rechtlicher Auflagen, beispielsweise bei der Ermittlung des Abfindungsanspruchs eines ausscheidenden] Gesellschafters, kann der Wert auch in einem negativen Transaktionsbereich liegen.95. In diesem Fall sollte der Vermittlungswert sich an dem Entscheidungswert der Partei orientieren, die die Änderung der Eigentumsverhältnisse nicht verhindern kann.96

3.5.3 Funktion der Argumentation

Die Aufgabe des Bewerters in der Argumentationsfunktion ist es, einer der Verhandlungsparteien vorwiegend bei Preisverhandlungen geeignete Argumente gegenüber der gegnerischen Partei zu liefern.97 Somit soll ein möglichst hoher Anteil an dem Transaktionsspielraum sichergestellt werden, was für den Auftraggeber ein günstigeres Verhandlungsresultat bedeutet.98 Der Argumentationswert stellt weniger einen für sich genommenen Wert, sondern eine Ansammlung von Argumenten dar.99 Er sollte folglich möglichst nahe am Entscheidungswert der Gegenpartei liegen. Es ist daher empfehlenswert zu versuchen, neben einem Argumentationswert auch den Entscheidungswert der gegnerischen Partei näherungsweise zu ermitteln.100

Im Gegensatz zu dem eigenen Entscheidungswert, der weiterhin die Grenze der Konzessionsbereitschaft symbolisiert, wird der Argumentationswert offensiv in Form des vorgeblichen Entscheidungswertes nach außen getragen, um den Gegenüber zu täuschen.101 Um diesen Wert erfolgreich vertreten zu können, wird er mit einer möglichst hohen Zahl verschiedener Parameter gestützt.102 Dazu zählen etwa Synergieeffekte, unorganischer [Aufbau des Betriebes oder eine zu geringe Eigenkapitalausstattung.103]


95 Vgl. Peemöller, V. (Werttheorien) 2005, S. 10, Rdn. 27

96 Vgl. Born, K. (Unternehmensanalyse) 2003, S. 23

97 Vgl. Sieben, G. (Kölner Funktionslehre) [sic] 1999, S. 7

98 Vgl. Hinz, H. / Behringer, S. (Unternehmensbewertung) 2000, S. 23

99 Vgl. Masche [sic], M. / Brösel, G. (Unternehmensbewertung) 2005, S. 503

100 Vgl. Born, K. (Unternehmensanalyse) 2003, S. 24

101 Vgl. Hering, T. / Brösel, G. (Argumentationswert) 2004, S. 940

102 Vgl. Meis, T. (Kauf eines KMU) 2000, S. 124

[103 Vgl. Peemöller, V. (Werttheorien) 2005, S. 10, Rdn. 28]

Erfolgt eine Bestimmung eines Vermittlungswertes aufgrund rechtlicher Auflagen, beispielsweise bei der Ermittlung des Abfindungsanspruchs eines ausscheidenden Gesellschafters, kann der Wert auch in einem negativen Transaktionsbereich liegen.103 In diesem Fall sollte der Vermittlungswert sich an dem Entscheidungswert der Partei orientieren, die die Änderung der Eigentumsverhältnisse nicht verhindern kann.104

3.4.1.3 Argumentationsfunktion

Die Aufgabe des Bewerters in der Argumentationsfunktion ist es, einer der Verhandlungsparteien vorwiegend bei Preisverhandlungen geeignete Argumente gegenüber der gegnerischen Partei zu liefern.105 Somit soll ein möglichst hoher Anteil an dem Transaktionsspielraum sichergestellt werden, was für den Auftraggeber ein günstigeres Verhandlungsresultat bedeutet.106 Der Argumentationswert stellt weniger einen für sich genommenen Wert, sondern eine Ansammlung von Argumenten dar.107 Er sollte folglich möglichst nahe am Entscheidungswert der Gegenpartei liegen. Es ist daher empfehlenswert zu versuchen, neben einem Argumentationswert auch den Entscheidungswert der gegnerischen Partei näherungsweise zu ermitteln.108

Im Gegensatz zu dem eigenen Entscheidungswert, der weiterhin die Grenze der Konzessionsbereitschaft symbolisiert, wird der Argumentationswert offensiv in Form des vorgeblichen Entscheidungswertes nach außen getragen, um den Gegenüber zu täuschen.109 Um diesen Wert erfolgreich vertreten zu können, wird er mit einer möglichst hohen Zahl verschiedener Parameter gestützt.110 Dazu zählen etwa Synergieeffekte, unorganischer Aufbau des Betriebes oder eine zu geringe Eigenkapitalausstattung.111


103 Vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 10, Rdn. 27.

104 Vgl. Born, Analyse und Bewertung, 2003, S. 23; vgl. Mayer, Schiedswerte, 2005, S. 41.

105 Vgl. Sieben, Kölner Funktionenlehre, 1999, S. 7.

106 Vgl. Hinz / Behringer, Unternehmensbewertung, 2000, S. 23.

107 Vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 503.

108 Vgl. Born, Analyse und Bewertung, 2003, S. 24.

109 Vgl. Hering / Brösel, Argumentationswert, 2004, S. 940.

110 Vgl. Meis, Kauf eines KMU, 2000, S. 124.

111 Vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 10, Rdn. 28.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[74.] Rp/Fragment 026 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 00:22 Schumann
Erstellt: 20. October 2017, 14:56 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Hillmann 2007, KomplettPlagiat, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 26, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Hillmann 2007
Seite(n): 19-20, Zeilen: 19: 12 ff.; 20: 1 ff.
Eine Einigung exakt auf den Entscheidungswert einer Partei, würde deren wirtschaftliche Situation nicht verändern.88 Der Bestimmung von Entscheidungswerten kommt sowohl in Theorie als auch Praxis eine dominierende Stellung zu.89

3.5.2 Funktion der Vermittlung

Eine Unternehmensbewertung im Rahmen der Vermittlungsfunktion hingegen hat die Aufgabe einen Schiedswert zu bestimmen. Dies kann erforderlich werden, sollten die möglichen Käufer und Verkäufer nicht in der Lage sein, sich auf einen Preis zu verständigen. Der Auftrag hierzu kann entweder von den beteiligten Parteien oder aber von einem Gericht, vor welchem ein Bewertungskonflikt ausgetragen wird, erfolgen.90 Der Bewerter hat in diesem Fall die Aufgabe, in Kenntnis der Höhe und der genauen Art der Ermittlung der Grenzpreise der Parteien, einen fairen Vermittlungspreis vorzuschlagen.91 Dieser Preis wird auch als Arbitriumwert beschrieben.92

Die konfligierenden Parteien werden jeweils nur einen Vermittlungswert akzeptieren, der sie im Vergleich zu ihrem Entscheidungswert besser oder zumindest gleich stellt. Es gilt daher für den Bewerter einen Preis zu ermitteln, der innerhalb des positiven Transaktionsbereiches liegt (siehe Abbildung 8).93 Dieser Transaktionsbereich wird in der Folge zwischen Käufer und Verkäufer mit Hilfe eines durch den Vermittler zu bestimmenden Aufteilungsmodus, beispielsweise jeweils hälftig, verteilt.94

Erfolgt eine Bestimmung eines Vermittlungswertes aufgrund rechtlicher Auflagen, beispielsweise bei der Ermittlung des Abfindungsanspruchs eines ausscheidenden [Gesellschafters, kann der Wert auch in einem negativen Transaktionsbereich liegen.95].


88 Vgl. Peemöller, V. (Werttheorien) 2005, S. 8, Rdn. 22

89 Vgl. Barthel, C. (Unternehmenswert) 2005, S. 32

90 Vgl. Behringer, S. (KMU-Bewertung) 2009, S. 58

91 Vgl. Born, K. (Unternehmensanalyse) 2003, S. 23

92 Vgl. Serfling, K. / Pape, U. (Unternehmensbewertung) 1995, S. 812

93 Vgl. Sieben, G. (Kölner Funktionslehre) [sic] 1999, S. 6

94 Vgl. Neumann, H. (Verfahren und Probleme) 2000, S. 257

95 Vgl. Peemöller, V. (Werttheorien) 2005, S. 10, Rdn. 27

Eine Einigung exakt auf den Entscheidungswert einer Partei, würde deren wirtschaftliche Situation nicht verändern.96 Der Bestimmung von Entscheidungswerten kommt sowohl in Theorie als auch Praxis eine dominierende Stellung zu.97

3.4.1.2 Vermittlungsfunktion

Eine Unternehmensbewertung im Rahmen der Vermittlungsfunktion hingegen hat die Aufgabe einen Schiedswert zu bestimmen. Dies kann erforderlich werden, sollten die möglichen Käufer und Verkäufer nicht in der Lage sein, sich auf einen Preis zu verständigen. Der Auftrag hierzu kann entweder von den beteiligten Parteien oder aber von einem Gericht, vor welchem ein Bewertungskonflikt ausgetragen wird, kommen.98 Der Bewerter hat in diesem Falle die Aufgabe, in Kenntnis der Höhe und der genauen Art der Ermittlung der Grenzpreise der Parteien, einen fairen Vermittlungspreis vorzuschlagen.99 Dieser Preis wird auch als Arbitriumwert beschrieben.100

[Seite 20]

Die konfligierenden Parteien werden jeweils nur einen Vermittlungswert akzeptieren, der sie im Vergleich zu ihrem Entscheidungswert besser oder zumindest gleich stellt. Es gilt daher für den Bewerter einen Preis zu ermitteln, der innerhalb des positiven Transaktionsbereiches liegt (siehe Darstellung 6).101 Dieser Transaktionsbereich wird in der Folge zwischen Käufer und Verkäufer mit Hilfe eines durch den Vermittler zu bestimmenden Aufteilungsmodus, beispielsweise jeweils hälftig, verteilt.102

Erfolgt eine Bestimmung eines Vermittlungswertes aufgrund rechtlicher Auflagen, beispielsweise bei der Ermittlung des Abfindungsanspruchs eines ausscheidenden Gesellschafters, kann der Wert auch in einem negativen Transaktionsbereich liegen.103


96 Vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 8 f, Rdn. 22; vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 113.

97 Vgl. Barthel, Unternehmenswert, 2005, S. 32.

98 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 39.

99 Vgl. Born, Analyse und Bewertung, 2003, S. 23.

100 Vgl. Serfling / Pape, Grundlagen Unternehmensbewertung, 1995, S. 812.

101 Vgl. Sieben, Kölner Funktionenlehre, 1999, S. 6.

102 Vgl. Neumann, Verfahren und Probleme, 2000, S. 257; vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 40.

103 Vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 10, Rdn. 27.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[75.] Rp/Fragment 025 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 00:20 Schumann
Erstellt: 20. October 2017, 10:20 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Hillmann 2007, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 25, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Hillmann 2007
Seite(n): 18-19, Zeilen: 18: 24 ff.; 19: 1 ff.
[Der Verhandlungsspielraum] wird durch die Entscheidungswerte der beiden Parteien markiert.83 Nur wenn diese Entscheidungswerte in solcher Art auseinander liegen, dass es zu einem positiven Transaktionsspielraum kommt, sind Verhandlungen denkbar (siehe Abbildung 6).84 Der Entscheidungswert ist daher mit der Grenze der Konzessionsbereitschaft gleichzusetzen, die es folgerichtig geheim zu halten gilt, um die eigene Position in den Verhandlungen nicht zu schwächen.85

Verhandlungsspielraum

Rp Abb8

Abbildung 8: Verhandlungsspielraum86

Liegt beispielsweise die Kaufpreisforderung des Verkäufers unter dem Entscheidungswert des präsumtiven Käufers, so ist für diesen der Kauf von Vorteil, da sich aus der Differenz anderweitig verwendbare Investitionsmittel ergeben. Sollte hingegen der geforderte Kaufpreis den Entscheidungswert des präsumtiven Käufers übersteigen, so sollte sich dieser von dem Vorhaben distanzieren, da ansonsten die Differenz bei anderen Investitionsvorhaben fehlen würde bzw. die entstehende Investitionslücke durch Fremdkapital geschlossen werden müsste.87


83 Vgl. Peemöller, V. (Werttheorien) 2005, S. 8, Rdn. 22

84 Vgl. Sieben, G. (Kölner Funktionslehre) [sic] 1999, S. 3

85 Vgl. Peemöller, V. (Werttheorien) 2005, S. 9, Rdn. 23

86 Eigene Darstellung in Anlehnung an Sieben, Kölner Funktionslehre [sic], 1999, S. 3

87 Vgl. Sieben, G. (Kölner Funktionslehre) [sic] 1999, S. 4

Der Verhandlungsspielraum wird durch die Entscheidungswerte der beiden Parteien markiert.92 Nur wenn diese Entscheidungswerte in solcher Art auseinander liegen, dass es zu einem positiven Transaktionsspielraum kommt, sind Verhandlungen denkbar (siehe Darstellung 6).93 Der Entscheidungswert ist daher mit der Grenze der Konzessionsbereit-

[Seite 19]

schaft gleichzusetzen, die es folgerichtig geheim zu halten gilt, um die eigene Position in den Verhandlungen nicht zu schwächen.94

Darstellung 6: Transaktionsspielraum

Rp Abb8 q

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Sieben, Kölner Funktionenlehre, 1999, S. 3.

Liegt beispielsweise die Kaufpreisforderung des Verkäufers unter dem Entscheidungswert des präsumtiven Käufers, so ist für diesen der Kauf von Vorteil, da sich aus der Differenz anderweitig verwendbare Investitionsmittel ergeben. Sollte hingegen der geforderte Kaufpreis den Entscheidungswert des präsumtiven Käufers übersteigen, so sollte sich dieser von dem Vorhaben distanzieren, da ansonsten die Differenz bei anderen Investitionsvorhaben fehlen würde bzw. die entstehende Investitionslücke durch Fremdkapital geschlossen werden müsste.95


92 Vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 8, Rdn. 22.

93 Vgl. Sieben, Kölner Funktionenlehre, 1999, S. 3.

94 Vgl. Sieben, Kölner Funktionenlehre, 1999, S. 3; vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 9, Rdn. 23; vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 50.

95 Vgl. Sieben, Kölner Funktionenlehre, 1999, S. 4.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[76.] Rp/Fragment 024 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 00:19 Schumann
Erstellt: 18. October 2017, 15:47 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Hillmann 2007, KomplettPlagiat, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 24, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Hillmann 2007
Seite(n): 18, Zeilen: 2 ff.
[Jedoch sind die ermittelten Werte intersubjektiv] überprüfbar, sofern deren Zustandekommen nachvollziehbar ist, d.h eine rational erklärbare Vorgehensweise zugrunde liegt, die frei von Werturteilen ist.76 Bei den Funktionen werden außer den bereits genannten Beratungs-, Vermittlungs- und Argumentationsfunktion als Hauptfunktionen auch eine Reihe von Nebenfunktionen unterschieden, wobei die letzteren überwiegend durch externe Normen vorgeschrieben sind.77

3.5 Verschiedene Funktionen der Unternehmensbewertung

3.5.1 Funktion der Beratung

Eine Unternehmensbewertung im Rahmen der Beratungsfunktion soll für Käufer oder Verkäufer Entscheidungsgrundlagen für alle möglichen transaktionsbezogenen Bewertungsanlässe schaffen.78 Der Bewerter übernimmt als Berater die Aufgabe, für das betreffende Entscheidungssubjekt individuelle Grenzpreise zu bestimmen, ausgehend von dessen subjektivem Zielplan und Entscheidungsfeld.79 Dieser Entscheidungswert genannte Grenzpreis stellt für den präsumtiven Käufer eine Preisobergrenze bzw. den Verkäufer eine Preisuntergrenze dar, bis zu denen eine Transaktion von ökonomischen Vorteil ist.80 Anhand dieses Entscheidungswertes vermag der Auftraggeber im Vergleich zu dem erzielten Verhandlungsergebnis entscheiden, ob der Preis für ihn akzeptabel erscheint oder nicht.81

Die Entscheidungswerte von Käufer und Verkäufer liegen in der Regel aufgrund verschiedener Zielpläne und Entscheidungsfelder auseinander.82 Der Verhandlungsspielraum [wird durch die Entscheidungswerte der beiden Parteien markiert.83]


76 Vgl. Peemöller, V. (Werttheorien) 2005, S. 7, Rdn. 18

77 Vgl. Prokopp, [sic] J. (Bewertung) 2003, S. 11

78 Vgl. Mandel, [sic] K. / Rabel (Unternehmensbewertung) 1997, S. 18

79 Vgl. Behringer, S. (KMU-Bewertung) 2009, S. 55

80 Vgl. Brösel G. (Unternehmenswerte) 2003, S. 133

81 Vgl. Behringer, S. (KMU-Bewertung) 2009, S. 55

82 Vgl. Sieben, G. (Kölner Funktionslehre) [sic] 1999, S. 3

Jedoch sind die ermittelten Werte intersubjektiv überprüfbar, sofern deren Zustandekommen nachvollziehbar ist, d.h. eine rational erklärbare Vorgehensweise zugrunde liegt, die frei von Werturteilen ist.85

Bei den Funktionen werden, außer den bereits genannten Beratungs-, Vermittlungs- und Argumentationsfunktion als Hauptfunktionen, auch eine Reihe von Nebenfunktionen unterschieden, wobei die letzteren überwiegend durch externe Normen vorgeschrieben sind.86

3.4.1 Hauptfunktionen und ihre Wertarten

3.4.1.1 Beratungsfunktion

Eine Unternehmensbewertung im Rahmen der Beratungsfunktion soll für Käufer oder Verkäufer Entscheidungsgrundlagen für alle möglichen transaktionsbezogenen Bewertungsanlässe schaffen.87 Der Bewerter übernimmt als Berater die Aufgabe, für das betreffende Entscheidungssubjekt individuelle Grenzpreise zu bestimmen, ausgehend von dessen subjektivem Zielplan und Entscheidungsfeld.88 Dieser Entscheidungswert genannte Grenzpreis stellt für den präsumtiven Käufer eine Preisobergrenze bzw. den Verkäufer eine Preisuntergrenze dar, bis zu denen eine Transaktion von ökonomischen Vorteil ist.89 Anhand dieses Entscheidungswertes vermag der Mandant im Vergleich zu dem erzielten Verhandlungsergebnis entscheiden, ob es für ihn akzeptabel erscheint oder nicht.90

Die Entscheidungswerte von Käufer und Verkäufer liegen in der Regel aufgrund verschiedener Zielpläne und Entscheidungsfelder auseinander.91 Der Verhandlungsspielraum wird durch die Entscheidungswerte der beiden Parteien markiert.92


84 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 32; vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 23; vgl. Sieben, Unternehmensbewertung, 1993, Sp. 4315.

85 Vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 7, Rdn. 18; vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 23.

86 Vgl. Prokop, Bewertung, 2003, S. 11; vgl. Sieben, Kölner Funktionenlehre, 1999, S. 2.

87 Vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 18.

88 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 37; vgl. Sieben, Kölner Funktionenlehre, 1999, S. 3; vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 50.

89 Vgl. Brösel, Unternehmenswerte, 2003, S. 133.

90 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 37.

91 Vgl. Sieben, Kölner Funktionenlehre, 1999, S. 3.

92 Vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 8, Rdn. 22.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Mehrere Flüchtigkeitsfehler beim Kopieren von Autorennamen und Kurztiteln.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[77.] Rp/Fragment 023 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 00:18 Schumann
Erstellt: 18. October 2017, 15:32 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Hillmann 2007, KomplettPlagiat, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 23, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Hillmann 2007
Seite(n): 17-18, Zeilen: 17: 14 ff; 18: 1 ff.
[Auf diese Weise soll den im Zuge eines Bewertungsfalles] möglichen Zwecksetzungen durch Zuweisung einer Funktion begegnet werden.73 Die folgende Darstellung zeigt die üblichen Bewertungszwecke sowie deren jeweilige Funktion der Bewertung.

Rp Abb07

Abbildung 7: Funktionen und Zwecke der Unternehmensbewertung74

Dabei werden bei der Bewertung eines Objektes, wie zuvor, die subjektiven Zielsetzungen des Entscheidungsträgers zugrunde gelegt.75 Jedoch sind die ermittelten Werte intersubjektiv [überprüfbar, sofern deren Zustandekommen nachvollziehbar ist, d.h eine rational erklärbare Vorgehensweise zugrunde liegt, die frei von Werturteilen ist.76]


73 Vgl. Sieben, G. (Kölner Funktionslehre [sic]) 1999, S. 2

74 Eigene Darstellung

75 Vgl. Behringer, S. (KMU-Bewertung) 2009, S. 59

[76 Vgl. Peemöller, V. (Werttheorien) 2005, S. 7, Rdn. 18]

Auf diese Weise soll den im Zuge eines Bewertungsfalles möglichen Zwecksetzungen durch Zuweisung einer Funktion begegnet werden.83 Die folgende Darstellung zeigt die üblichen Bewertungszwecke sowie deren jeweilige Funktion der Bewertung.

Darstellung 5: Funktionale Unternehmensbewertung

Rp Abb07 q

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Sieben, Kölner Funktionenlehre, 1999, S. 2.

[Seite 18]

Dabei werden bei der Bewertung eines Objektes, wie zuvor, die subjektiven Zielsetzungen des Entscheidungsträgers zugrunde gelegt.84 Jedoch sind die ermittelten Werte intersubjektiv überprüfbar, sofern deren Zustandekommen nachvollziehbar ist, d.h. eine rational erklärbare Vorgehensweise zugrunde liegt, die frei von Werturteilen ist.85


83 Vgl. Sieben, Kölner Funktionenlehre, 1999, S. 2.

84 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 32; vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 23; vgl. Sieben, Unternehmensbewertung, 1993, Sp. 4315.

85 Vgl. Peemöller, Werttheorien, 2007, S. 7, Rdn. 18; vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung 2005, S. 23.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Aus "Eigene Darstellung in Anlehnung an Sieben" wird "Eigene Darstellung".

Die von Sieben beschriebene "Kölner Funktionenlehre" wird bei Hillmann und Rp im Literaturverzeichnis so wiedergegeben. Ebenso bei Hillmann in Fußnote 83, dagegen "Kölner Funktionslehre" bei Rp. in Fußnote 73.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[78.] Rp/Fragment 022 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 00:14 Schumann
Erstellt: 18. October 2017, 08:53 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Hillmann 2007, KomplettPlagiat, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 22, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Hillmann 2007
Seite(n): 16-17, Zeilen: 16: 19 ff.; 17: 1 ff.
[Die Kritik setzt vor allem bei der einseitigen Betrachtung an, da] sie nur den Wert aus der Sicht eines Subjektes wiedergibt und folglich keinen intersubjektiv nachvollziehbaren Wert liefert.67 So versagt sie bei kontroversen Bewertungsanlässen, in denen es gilt, einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der betroffenen Parteien zu vermitteln.68

3.4 Aufgabenabhängiger Unternehmenswert

Gegen Mitte der 1970er Jahre gelang es in dem Dissens zwischen objektiver und subjektiver Werttheorie mithilfe der funktionalen Unternehmensbewertung, zu einem Kompromiss zu gelangen.69 Diese geht auf die "Kölner Schule", namentlich auf die Arbeiten von Busse, Colbe, Engels, Jaensch, Münstermann, Sieben und Matschke zurück.70

Die Kernaussage der funktionalen Werttheorie ist es nun, dass Unternehmensbewertungen aus einer Vielzahl unterschiedlicher Zwecke unternommen werden, die einen erheblichen Einfluss auf das Verfahren und somit auch auf das Ergebnis haben. Aus dieser sogenannten Zweckabhängigkeit des Unternehmenswertes folgt, dass ein Unternehmen nicht nur für jedes Wirtschaftssubjekt einen individuellen Wert aufweist, sondern auch je nach Bewertungszweck einen unterschiedlichen Wert erhalten kann.71 Zu Anfang einer Unternehmensbewertung hat somit die Feststellung des Zweckes der Bewertung zu erfolgen.72 War bis dahin die Unternehmensbewertung der subjektiven Werttheorie überwiegend durch die Beratungsfunktion, d.h. die Ermittlung von Entscheidungswerten für Käufer oder Verkäufer geprägt, wurde diese nun durch die Vermittlungs- und Argumentationsfunktion ergänzt. Auf diese Weise soll den im Zuge eines Bewertungsfalles [möglichen Zwecksetzungen durch Zuweisung einer Funktion begegnet werden.73]


67 Vgl. Behringer, S. (KMU-Bewertung) 2009, S. 57, vgl. Peemöller, V. (Werttheorien) 2005, S. 7, Rdn. 17

68 Vgl. Widmann, B. (Bewertung) 2002, S. 79, Rdn. 10

69 Vgl. Brösel, G. (Unternehmensbewertung) 2005, S. 132

70 Vgl. Peemöller, V. (Werttheorien) 2005, S. 7, Rdn. 18

71 Vgl. Nölle, J.-U. (Grundlagen) 2005, S. 19

72 Vgl. Mandel [sic], K. / Rabel (Unternehmensbewertung) 1997, S. 9

[Seite 23]

73 Vgl. Sieben, G. (Kölner Funktionslehre) [sic] 1999, S. 2

Die Kritik setzt vor allem bei der einseitigen Betrachtung an, da sie nur den Wert aus der Sicht eines Subjektes wiedergibt und folglich keinen intersubjektiv nachvollziehbaren Wert liefert.77 So versagt sie bei kontroversen Bewertungsanlässen, in denen es gilt, einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der betroffenen Parteien zu vermitteln.78

3.4 Funktionale Werttheorien

Gegen Mitte der 1970er Jahre gelang es in dem Dissens zwischen objektiver und subjektiver Werttheorie mithilfe der funktionalen Unternehmensbewertung zu einem

[Seite 17]

Kompromiss zu gelangen.79 Diese geht auf die „Kölner Schule“, namentlich die Arbeiten von Busse von Colbe, Engels, Jaensch, Münstermann, Sieben und Matschke, zurück.80

Die Kernaussage der funktionalen Werttheorie ist es nun, dass Unternehmensbewertungen aus einer Vielzahl unterschiedlicher Zwecke unternommen werden, die einen erheblichen Einfluss auf das Verfahren und somit auch auf das Ergebnis haben. Aus dieser sogenannten Zweckabhängigkeit des Unternehmenswertes folgt, dass ein Unternehmen nicht nur für jedes Wirtschaftssubjekt einen individuellen Wert aufweist, sondern auch je nach Bewertungszweck einen unterschiedlichen Wert erhalten kann.81 Zu Anfang einer Unternehmensbewertung hat somit die Feststellung des Zweckes der Bewertung zu erfolgen.82 War bis dahin die Unternehmensbewertung der subjektiven Werttheorie überwiegend durch die Beratungsfunktion, d.h. die Ermittlung von Entscheidungswerten für Käufer oder Verkäufer geprägt, wurde diese nun durch die Vermittlungs- und Argumentationsfunktion ergänzt. Auf diese Weise soll den im Zuge eines Bewertungsfalles möglichen Zwecksetzungen durch Zuweisung einer Funktion begegnet werden.83


77 Vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 8; vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 7, Rdn. 17; vgl. Neumann, Verfahren und Probleme, 2000, S. 257; vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 31 f.

78 Vgl. Widmann, Bewertung, 2002, S. 79, Rdn. 10; vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 8.

79 Vgl. Sieben, Kölner Funktionenlehre, 1999, S. 1 f; vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 9; vgl. Brösel, Unternehmenswerte, 2003, S. 132.

80 Vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 9; vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 7, Rdn. 18.

81 Vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 23; vgl. Nölle, Grundlagen, 2005, S. 19.

82 Vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 9.

83 Vgl. Sieben, Kölner Funktionenlehre, 1999, S. 2.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle. Beim ungeprüften Kopieren "verschlimmbessert" Rp den Text: Aus dem Autor Busse von Colbe werden die zwei Autoren Busse und Colbe.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[79.] Rp/Fragment 021 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. January 2018, 00:12 Schumann
Erstellt: 17. October 2017, 18:37 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Hillmann 2007, KomplettPlagiat, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 21, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Hillmann 2007
Seite(n): 16, Zeilen: 1 ff.
Dieser stellt einen Grenzwert dar, der für den präsumtiven Käufer eine Preisobergrenze bzw. den Verkäufer eine Preisuntergrenze markiert.60

Da sich aus den vergangenen Unternehmenserfolgen nur wenig Aussagekraft für die Zukunft ableiten lässt, gilt es demzufolge stattdessen künftige Erfolge zu bewerten.61 Anstelle des auf einer Einzelbewertung von Vermögen und Schulden beruhenden Substanzwertverfahrens, wurde zu diesem Zweck fortan ein zukünftiger Ertragswert ermittelt.62

Der Tatsache folgend, dass das Ganze mehr Wert ist als die Summe seiner Teile, betrachtet auch ein Gesamtbewertungsverfahren das Unternehmen als gesamte wirtschaftliche Einheit und nicht seine Einzelwerte.63 Bei dieser Methode der Bewertungsverfahren wird davon ausgegangen, dass die künftige Ertragskraft den zu ermittelnden Unternehmenswert bestimmt.64

Unter Zuhilfenahme investitionstheoretischer Grundlagen gilt es hierbei, den Barwert aller zukünftig zu erwartenden Unternehmenserfolge als Zahlungsströme zu messen.65 Deren Wert wird zum Bewertungsstichtag hin als Barwert abgezinst. Als Bewertungsmaßstab dienen Kapitalisierungszinsfüße der besten alternativen Kapitalverwendungsmöglichkeiten des Bewertungssubjektes.66

Die subjektive Unternehmensbewertung kann allerdings nicht allen Anforderungen an die Bewertung gerecht werden. Die Kritik setzt vor allem bei der einseitigen Betrachtung an, da [sie nur den Wert aus der Sicht eines Subjektes wiedergibt und folglich keinen intersubjektiv nachvollziehbaren Wert liefert.67]


60 Vgl. Widmann, B. (Bewertung) 2002, S. 79, Rdn. 9

61 Vgl. Mandel [sic], M. / Brösel G. (Unternehmensbewertung) 2005, S. 19

62 Vgl. Peemöller, V. (Werttheorien) 2005, S. 7, Rdn. 15

63 Vgl. Masche [sic], M. / Brösel, G. (Unternehmensbewertung) 2005, S. 20

64 Vgl. Mandel [sic], K. [sic] / Rabel, K. (Unternehmensbewertung) 1997, S. 31

65 Vgl. Mayer, S. (Schiedswerte) 2005, S.39

66 Vgl. Masche [sic], M. / Brösel, G. (Unternehmensbewertung) 2005, S. 20

67 Vgl. Behringer, S. (KMU-Bewertung) 2009, S. 57, vgl. Peemöller, V. (Werttheorien) 2005, S. 7, Rdn. 17

Dieser stellt

[Seite 16]

einen Grenzwert dar, der für den präsumtiven Käufer eine Preisobergrenze bzw. den Verkäufer eine Preisuntergrenze markiert.70

Da sich aus den vergangenen Unternehmenserfolgen nur wenig Aussagekraft für die Zukunft ableiten lässt, gilt es demzufolge stattdessen künftige Erfolge zu bewerten.71 Anstelle des auf einer Einzelbewertung von Vermögen und Schulden beruhenden Substanzwertverfahrens, wurde zu diesem Zweck fortan ein zukünftiger Ertragswert ermittelt.72

Der Tatsache folgend, dass das Ganze mehr ist als die Summe seiner Teile, betrachtet auch ein Gesamtbewertungsverfahren das Unternehmen als gesamte wirtschaftliche Einheit und nicht seine Einzelwerte.73 Bei dieser Methode der Bewertungsverfahren wird davon ausgegangen, dass die künftige Ertragskraft den zu ermittelnden Unternehmenswert bestimmt.74

Unter Zuhilfenahme investitionstheoretischer Grundlagen gilt es hierbei, den Barwert aller zukünftig zu erwartenden Unternehmenserfolge als Zahlungsströme zu messen.75 Deren Wert wird zum Bewertungsstichtag hin als Barwert abgezinst. Als Bewertungsmaßstab dienen Kapitalisierungszinsfüße der besten alternativen Kapitalverwendungsmöglichkeiten des Bewertungssubjektes.76

Die subjektive Unternehmensbewertung kann allerdings nicht allen Anforderungen an die Bewertung gerecht werden. Die Kritik setzt vor allem bei der einseitigen Betrachtung an, da sie nur den Wert aus der Sicht eines Subjektes wiedergibt und folglich keinen intersubjektiv nachvollziehbaren Wert liefert.77


70 Vgl. Widmann, Bewertung, 2002, S. 79, Rdn. 9; vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 7 f.

71 Vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 19.

72 Vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 8; vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 7, Rdn. 15.

73 Vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 20.

74 Vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 31.

75 Vgl. Mayer, Schiedswerte, 2005, S. 39; vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 20.

76 Vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 20; vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 8.

77 Vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 8; vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 7, Rdn. 17; vgl. Neumann, Verfahren und Probleme, 2000, S. 257; vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 31 f.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[80.] Rp/Fragment 020 01 - Diskussion
Bearbeitet: 12. January 2018, 23:59 Schumann
Erstellt: 17. October 2017, 18:23 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Hillmann 2007, KomplettPlagiat, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 20, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Hillmann 2007
Seite(n): 15, Zeilen: 6 ff.
Auch ist die fiktive Annahme eines „durchschnittlich befähigten“53 Unternehmensleiters als Basis der Bewertungsüberlegungen nicht empirisch bestimmbar Dadurch wird dieser Unternehmensleiter zu einer „Kunstfigur“ des jeweiligen Bewerters.54

Vor allem aber wurde der Einwand vorgebracht, die Feststellung eines objektiven Unternehmenswertes sei sogar grundsätzlich unerreichbar, da sich der Wert erst aus den jeweiligen subjektiven Erwartungen bzw. Risikoeinschätzungen ergibt.55 In Folge der vorgebrachten Kritik schwand die Bedeutung der objektiven Unternehmensbewertung in der Theorie und die subjektive Unternehmensbewertung gewann an Stellenwert. Die Praxis ist den oben monierten Punkten jedoch nur zum Teil gefolgt. So findet sich im objektivierten Unternehmenswert des IDW der Ansatz des objektiven Unternehmenswertes wieder.56

3.3 Subjektiver Unternehmenswert

In den 1960er Jahren entwickelte sich aus der oben genannten Kritik heraus die subjektive Werttheorie. Das Konzept des subjektiven Unternehmenswertes bestand aus den Prinzipien der Subjektivität, der Zukunftsbezogenheit und der Gesamtbewertung.57 Danach stellt ein Unternehmenswert keineswegs einen allgemein gültigen Wert dar, sondern ist bestimmt durch den Nutzen, den ein konkretes Bewertungssubjekt aus dem Unternehmen gewinnt.58 Folglich kann sich unter der Berücksichtigung der jeweiligen Ziele, Möglichkeiten und Erwartungen eines jeden Bewertungssubjektes ein grundverschiedener, [individueller Wert für das Unternehmen ergeben.59]


52 Vgl. Mandel [sic], K. / Rabel (Unternehmensbewertung) 1997, S. 7

53 Vgl. Mandel [sic], K. / Rabel (Unternehmensbewertung) 1997, S. 6

54 Vgl. Mandel [sic], M. / Brösel G. (Unternehmensbewertung) 2005, S. 16

55 Vgl. Peemöller, V. (Werttheorien) 2005, S. 5, Rdn. 11

56 Vgl. Peemöller, V. (Werttheorien) 2005, S. 6, Rdn. 12

57 Vgl. Mandel [sic], M. / Brösel G. (Unternehmensbewertung) 2005, S. 18

58 Vgl. Mandel [sic], K. / Rabel (Unternehmensbewertung) 1997, S. 7

Auch ist die fiktive Annahme eines „durchschnittlich befähigten“62 Unternehmensleiters als Basis der Bewertungsüberlegungen nicht empirisch bestimmbar. Dadurch wird dieser Unternehmensleiter zu einer „Kunstfigur“63 des jeweiligen Bewerters.64

Vor allem aber wurde der Einwand vorgebracht, die Feststellung eines objektiven Unternehmenswertes sei sogar grundsätzlich unerreichbar, da sich der Wert erst aus den jeweiligen subjektiven Erwartungen bzw. Risikoeinschätzungen ergibt.65 In der Folge der vorgebrachten Kritik schwand die Bedeutung der objektiven Unternehmensbewertung in der Theorie und die subjektive Unternehmensbewertung gewann an Stellenwert. Die Praxis ist den oben monierten Punkten jedoch nur zum Teil gefolgt. So findet sich im objektivierten Unternehmenswert des IDW der Ansatz des objektiven Unternehmenswertes wieder.66

3.3 Subjektive Werttheorie

In den 1960er Jahren entwickelte sich aus der oben genannten Kritik heraus die subjektive Werttheorie. Das Konzept des subjektiven Unternehmenswertes bestand aus den Prinzipien der Subjektivität, der Zukunftsbezogenheit und der Gesamtbewertung.67

Danach stellt ein Unternehmenswert keineswegs einen allgemein gültigen Wert dar, sondern ist bestimmt durch den Nutzen, den ein konkretes Bewertungssubjekt aus dem Unternehmen gewinnt.68 Folglich kann sich unter der Berücksichtigung der jeweiligen Ziele, Möglichkeiten und Erwartungen eines jeden Bewertungssubjektes ein grundverschiedener, individueller Wert für das Unternehmen ergeben.69


60 Vgl. Matschke, Argumentationswert, 1976, S. 517.

61 Vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 7.

62 Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 6 f.

63 Vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 16.

64 Vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 16; vgl. Mayer, Schiedswerte, 2005, S. 38.

65 Vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 5, Rdn. 11; vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 7.

66 Vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 6, Rdn. 12; vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 7.

67 Vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 18; vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 8; vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 7, Rdn. 15.

68 Vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 7.

69 Vgl. Brösel, Unternehmenswerte, 2003, S. 132; vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 31 f.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[81.] Rp/Fragment 018 01 - Diskussion
Bearbeitet: 12. January 2018, 23:58 Schumann
Erstellt: 18. October 2017, 08:19 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Hillmann 2007, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 18, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Hillmann 2007
Seite(n): 13-14, Zeilen: 13: 23 ff.; 14: 1 ff.
[Vielmehr steht ein Preis am Ende eines Verhandlungsprozesses zwischen den verschiedenen Wirtschaftssubjekten, deren] Handeln durch ökonomische, jedoch auch durch taktische und psychologische Faktoren bestimmt wird.44

Wert und Preis eines Gutes stellen somit unterschiedliche Größen dar, eine Interaktion zwischen beiden soll durch den folgenden Vergleich dargestellt werden:

Rp Abb06


Abbildung 6: Verhältnis Wert und Preis45


44 Vgl. Behringer, S. (KMU-Bewertung), 2009, S. 57

45 Eigene Darstellung

Vielmehr steht ein Preis am Ende eines Verhandlungsprozesses zwischen den verschiedenen Wirtschaftssubjekten, deren Handeln durch ökonomische, jedoch auch durch taktische und psychologische Faktoren bestimmt wird.54

Wert und Preis eines Gutes stellen somit unterschiedliche Größen dar, eine Interaktion zwischen beiden soll durch den folgenden Vergleich dargestellt werden:

[Seite 14]

Darstellung 4: Entscheidungswert der Wirtschaftssubjekte

Rp Abb06 q

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 30.


54 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 29.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Die Abbildung, in der Quelle als "Eigene Darstellung in Anlehnung an Behringer [...]" bezeichnet, wird leicht abgewandelt zu "Eigene Darstellung".

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[82.] Rp/Fragment 014 01 - Diskussion
Bearbeitet: 12. January 2018, 23:57 Schumann
Erstellt: 21. October 2017, 08:32 (Klgn)
Fragment, Gesichtet, Hillmann 2007, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Klgn
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 14, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Hillmann 2007
Seite(n): 10 f., Zeilen: 10: 24 ff.; 11: 1 ff.
[Daher gelten KMU durch ihre erhöhte] Innovationskraft auch als Keimzelle der Wirtschaft und dies insbesondere in jungen Industriezweigen.34 Durch die Vielzahl der Marktanbieter fördern sie den Wettbewerb und stärken so die Funktionsfähigkeit der Marktwirtschaft. Besonders in konjunkturell schwachen Phasen wirken sie daher gesamtwirtschaftlich stabilisierend.35

Die exponierte Stellung der mittelständischen Unternehmen lässt sich zuvorderst an deren nominellem Anteil an Unternehmen in Deutschland ablesen. So gehörten nach der Definition des IfM in 2012 99,6 % aller umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen dem Mittelstand an. In realen Zahlen ausgedrückt bedeutet dies 3,65 Mio. Unternehmen mit insgesamt 15,97 Mio. Beschäftigten und einem Umsatz von 2.149 Mrd. Euro.36 Auch andere europäische und amerikanische Volkswirtschaften zeichnen sich durch einen ähnlichen Stellenwert der kleinen und mittleren Unternehmen aus.

Die folgende Darstellung verdeutlicht den Wert des Mittelstandes für die deutsche Volkswirtschaft.


34 Vgl. Behringer, S. (KMU-Bewertung) 2004, S. 24

35 Vgl. Bussiek, J. (BWL für KMU) 1994, S. 21

36 Vgl. Statistisches Bundesamt (Unternehmensregister) 2014

Daher gelten KMU durch ihre erhöhte Innovationskraft auch als Keimzelle der Wirtschaft und dies insbesondere von jungen Industriezweigen.43 Durch die Vielzahl der Marktanbieter fördern sie den Wettbewerb und stärken so die die [sic] Funktionsfähigkeit der Marktwirtschaft. Besonders in konjunkturell schwachen Phasen wirken sie daher gesamtwirtschaftlich stabilisierend.44

Die exponierte Stellung der mittelständischen Unternehmen lässt sich zuvorderst an deren nominellem Anteil an Unternehmen in Deutschland ablesen. So gehörten nach

[Seite 11]

der Definition des IfM in 2003 99,7% aller umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen dem Mittelstand an. In realen Zahlen ausgedrückt bedeutet dies 3,268 Mio. Unternehmen mit insgesamt 19,98 Mio. Beschäftigten.45 Auch andere europäische und amerikanische Volkswirtschaften zeichnen sich durch einen ähnlichen Stellenwert der kleinen und mittleren Unternehmen aus.46

[...] Die folgende Darstellung verdeutlicht noch einmal den Wert des Mittelstandes für die deutsche Volkswirtschaft.


43 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 24.

44 Vgl. Bussiek, BWL für KMU, 1994, S. 21; vgl. Schuster, Steuerung, 1991, S. 25.

45 Vgl. IfM, Mittelstand, 2005.

46 Vgl. Bussiek, BWL für KMU, 1994, S. 21; vgl. Helbling, Unternehmensbewertung, 1998, S. 191.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(Klgn), PlagProf:-)


[83.] Rp/Fragment 011 01 - Diskussion
Bearbeitet: 12. January 2018, 23:53 Schumann
Erstellt: 12. November 2017, 17:03 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Hillmann 2007, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 11, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Hillmann 2007
Seite(n): 8-9, Zeilen: 8: unterer Teil der Tabelle sowie folgender Text; 9: 1 ff.
Rp Tab1 2

Tabelle 1: Qualitative Abgrenzung KMU von Großunternehmen23

Die einzelnen Merkmalskataloge unterscheiden sich sowohl in puncto Umfang als auch in einer möglichen Gewichtung einzelner Merkmale. Mit der Zunahme des Umfangs nimmt jedoch auch das Risiko der fehlerhaften Reduzierung der Anzahl der untersuchten Betriebe zu.24 Desweiteren [sic] sind einzelne Merkmale des Kataloges kritikwürdig. So werden bei Kriterien wie einer fehlenden Planung vorbildliche mittelständische Unternehmen ausgegrenzt, was betriebswirtschaftlichen Bemühungen des Mittelstandes entgegenwirkt.25 Entsprechend reduziert sich die Auswahl an qualitativen Merkmalen überwiegend auf die folgende in der Literatur stets wiederholte Synthese:26


23 Vgl. Pfohl, H.-C., (KMU-Abgrenzung) 1997, S. 19 ff.

24 Vgl. Mugler, J. (Betriebswirtschaftslehre) 1998, S. 20

25 Vgl. Wossidlo, P. (Mittelstand) 1993, S. 2890

26 Vgl. Behringer, S., (KMU-Bewertung) 2004, S. 11

Darstellung 2: Ausgewählte Merkmale der qualitativen Abgrenzung mittelständischer Unternehmen

Rp Tab1 q

Quelle: Pfohl. [sic], Abgrenzung KMU, 1997, S. 19 ff.

[Seite 9]

Einzelne Merkmalskataloge unterscheiden sich sowohl in einer möglichen Gewichtung einzelner Merkmale als auch in puncto Umfang. Mit der Zunahme des Umfangs nimmt jedoch auch das Risiko der fehlerhaften Reduzierung der Anzahl der untersuchten Betriebe einher.33 Aber einzelne Merkmale des Kataloges sind auch durchaus kritikwürdig. So werden bei Merkmalen wie etwa einer fehlenden Planung gerade vorbildliche mittelständische Unternehmen ausgegrenzt, was betriebswirtschaftlichen Bemühungen des Mittelstandes entgegenwirkt.34

Daher reduziert sich die Auswahl an qualitativen Merkmalen überwiegend auf die folgende, in der Literatur stets wiederholte, Synthese:35


33 Vgl. Mugler, Betriebswirtschaftslehre, 1998, S. 20.

34 Vgl. Wossidlo, Mittelstand, 1993, S. 2890.

35 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 11; vgl. Bussiek, BWL für KMU, 1994, S. 18 ff; vgl. Kosmider, Controlling, 1993, S. 30 ff; vgl. Mugler, Betriebswirtschaftslehre, 1998, S. 20 ff; vgl. Wossidlo, Mittelstand, 1993, S. 2890; vgl. Fischer / Schaefer, Besonderheiten Mittelstand, 2001, S. 59.

Anmerkungen

Fortsetzung der Tabelle von der Vorseite. Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[84.] Rp/Fragment 010 01 - Diskussion
Bearbeitet: 12. January 2018, 23:52 Schumann
Erstellt: 12. November 2017, 16:54 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Hillmann 2007, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 10, Zeilen: 1 + Tabelle (ganze Seite)
Quelle: Hillmann 2007
Seite(n): 8, Zeilen: 1 ff.
Qualitative Abgrenzung KMU von Großunternehmen

Rp Tab1 1

[Tabelle 1: Qualitative Abgrenzung KMU von Großuntrnehmen23]


23 Vgl. Pfohl, H.-C., (KMU - Abgrenzung) 1997, S. 19 ff.

Darstellung 2: Ausgewählte Merkmale der qualitativen Abgrenzung mittelständischer Unternehmen

Rp Tab1 q

Quelle: Pfohl. [sic], Abgrenzung KMU, 1997, S. 19 ff.

Anmerkungen

Fortsetzung der Tabelle auf der nächsten Seite.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[85.] Rp/Fragment 019 01 - Diskussion
Bearbeitet: 12. January 2018, 14:27 Schumann
Erstellt: 17. October 2017, 17:49 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Hillmann 2007, KomplettPlagiat, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 19, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Hillmann 2007
Seite(n): 14-15, Zeilen: 14: 3 ff.; 15: 1 ff.
3.2 Objektiver Unternehmenswert

Bis Anfang der 1960er Jahre lag der Fokus in der Literatur auf dem Gebiet der Unternehmensbewertung auf der Bestimmung eines sogenannten objektiven Unternehmenswertes, der für jedermann gültig sei.46 Das Ziel war hierbei, einen Wert unabhängig von Personen und deren Interessen zu ermitteln. Er sollte vielmehr von einem „durchschnittlich befähigten Unternehmensleiter ... unter normalen Umständen“47 zu realisieren sein und stellte eine dem Unternehmen selbst innewohnende Eigenschaft dar.48 Die objektive Unternehmensbewertung hatte in erster Linie eine Gegenwarts- und Vergangenheitsorientierung, nicht die zu erwartenden Entwicklungen.49

Der Zweck war es, einen unparteiischen Wert zu schaffen, um so die Interessenkonflikte der beteiligten Parteien überwinden zu können, ohne die Interessen der Parteien zu berücksichtigen.50 Die Bewertungen erfolgten in der Regel mittels des Substanzwertverfahrens (siehe Kapitel 4.2).

Dass die objektive Werttheorie über Jahrzehnte das Feld der Unternehmensbewertung dominierte, lag zum Teil darin begründet dass „der Begriff des Objektiven im Sprachgebrauch mit Wissenschaftlichkeit, Redlichkeit, Bestimmtheit, Nachprüfbarkeit und Allgemeingültigkeit in Verbindung gebracht wird“51. Bereits zum Ende der 1950er Jahre wurde diese Werttheorie zunehmend kritisiert So wurde bemängelt, dass der objektive Unternehmenswert, hervorgerufen durch seinen Grundsatz der Abstraktion, die besonderen Interessen der jeweiligen Bewertungssubjekte außer Acht lässt und demzufolge auch keine [hinreichende Entscheidungsunterstützung für die Parteien bietet.52]


46 Vgl. Mandel [sic], G. / Rabel, K. (Unternehmensbewertung) 1997, S. 6 ff.

47 Vgl. Mandel [sic], G. / Rabel, K. (Unternehmensbewertung) 1997, S. 6 ff.

48 Vgl. Peemöller, V. (Wertheorien) [sic] 2005, S. 4

49 Vgl. Masche [sic], M./ Brösel, G. (Unternehmensbewertung) 2005, S. 14

50 Vgl. Brösel G. (Unternehmenswerte) 2003, S. 132

51 Vgl. Maschke [sic], M. (Argumentationswert) 1976, S. 517

52 Vgl. Mandel [sic], K. [sic] / Rabel (Unternehmensbewertung) 1997, S. 7

3.2 Objektive Werttheorie

Bis Anfang der 1960er Jahre lag der Fokus der Literatur auf dem Gebiet der Unternehmensbewertung auf der Bestimmung eines sogenannten objektiven Unternehmenswertes, der für jedermann gültig sei.55 Das Ziel war es hierbei, einen Wert unabhängig von Personen und deren Interessen zu ermitteln. Er sollte vielmehr von einem „durchschnittlich befähigten Unternehmensleiter ... unter normalen Umständen“56 zu realisieren sein und stellte eine dem Unternehmen selbst innewohnende Eigenschaft dar.57 Die objektive Unternehmensbewertung hatte in erster Linie eine Gegenwarts- und Vergangenheitsorientierung, nicht die zu erwartenden Entwicklungen.58

Der Zweck war es, einen unparteiischen Wert zu schaffen, um so die Interessenkonflikte der beteiligten Parteien überwinden zu können, ohne die Interessen der Parteien zu berücksichtigen.59 Die Bewertungen erfolgten in der Regel mittels des Substanzwertverfahrens (siehe Kapitel 4.2).

Dass die objektive Werttheorie über Jahrzehnte das Feld der Unternehmensbewertung dominierte, lag zum Teil darin begründet, dass „der Begriff des Objektiven im Sprachgebrauch mit Wissenschaftlichkeit, Redlichkeit, Bestimmtheit, Nachprüfbarkeit

[Seite 15]

und Allgemeingültigkeit in Verbindung gebracht wird“60. Zum Ende der 1950er Jahre wurde diese Werttheorie zunehmend kritisiert. So wurde bemängelt, dass der objektive Unternehmenswert, hervorgerufen durch seinen Grundsatz der Abstraktion, die besonderen Interessen der jeweiligen Bewertungssubjekte außer Acht lässt und demzufolge auch keine hinreichende Entscheidungsunterstützung für die Parteien böte.61


55 Vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 6; vgl. Serfling / Pape, Grundlagen Unternehmensbewertung, 1995, S. 811.

56 Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 6 f.

57 Vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 4, Rdn. 8.

58 Vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 14; vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 7.

59 Vgl. Brösel, Unternehmenswerte, 2003, S. 132.

60 Vgl. Matschke, Argumentationswert, 1976, S. 517.

61 Vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 7.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[86.] Rp/Fragment 017 03 - Diskussion
Bearbeitet: 12. January 2018, 14:19 Schumann
Erstellt: 17. October 2017, 10:03 (Klgn)
Fragment, Gesichtet, Hillmann 2007, KomplettPlagiat, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Klgn
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 17, Zeilen: 3-22
Quelle: Hillmann 2007
Seite(n): 13, Zeilen: 3 ff.
3. Unternehmensbewertung

3.1 Einleitung

Die grundsätzliche Aufgabe der Unternehmensbewertung besteht in der Ermittlung des Wertes von Unternehmen. Dabei muss im Wesentlichen zwischen dem Wertbegriff im philosophischen Sinn in Abgrenzung zu einer Wertdefinition im ökonomischen Kontext unterschieden werden. Unter dem betriebswirtschaftlichen Wert eines Unternehmens, Produktes, Dienstleistung oder Information versteht man den Nutzen, den ein Wirtschaftssubjekt einem Gut beimisst. Die Festlegung eines Wertes unterliegt stets einer subjektiven Schätzung, da Individuen Gütern eine unterschiedliche, zeitlich zudem nicht konstante Bedeutung beimessen.40

Ein Unternehmen stellt eine Gesamtheit von Gütern und Rechten dar Der Nutzen besteht dabei in den finanziellen Überschüssen, die dieses Unternehmen erwirtschaftet und an die Anteilseigner ausschüttet und von diesen für die Befriedigung privater Konsumbedürfnisse eingesetzt werden kann.41 Jedoch kann auch ein Unternehmen für ein Wirtschaftssubjekt einen Nutzen haben, der nicht allein bzw. zusätzlich, durch monetäre Faktoren geprägt ist (z.B Fortführung eines Familienbetriebes aus Tradition, Unterhaltung eines Unternehmens aus Image- oder Zulieferungsgründen).

Neben der Betrachtung des Wertes eines Unternehmens, ist der Begriff des Preises abzugrenzen. Der Preis ist ein Synonym für einen bestimmten, in Geldeinheiten bezifferten Tauschwert für Güter, der sich in Verhandlungen bzw. auf Märkten durch Angebot und Nachfrage ergibt.42 Für ein Unternehmen gibt es keinen Marktpreis im herkömmlichen Sinne.43 Vielmehr steht ein Preis am Ende eines Verhandlungsprozesses zwischen den verschiedenen Wirtschaftssubjekten, deren [Handeln durch ökonomische, jedoch auch durch taktische und psychologische Faktoren bestimmt wird.44]


40 Vgl. Born, K. (Unternehmensanalyse) 2003, S. 5 ff.

41 Vgl. Behringer, S. (KMU-Bewertung), 2009, S. 54

42 Vgl. Seppelfricke, P. (Unternehmensbewertung) 2005, S. 2

43 Vgl. Neumann, H. (Verfahren und Probleme) 2000, S. 257

44 Vgl. Behringer, S. (KMU-Bewertung), 2009, S. 57

3. Grundlagen der Unternehmensbewertung

3.1 Wert und Preis eines Unternehmens

Die grundsätzliche Aufgabe der Unternehmensbewertung besteht in der Ermittlung des Wertes von Unternehmen. Dabei muss im Wesentlichen zwischen dem Wertbegriff im philosophischen Sinn in Abgrenzung zu einer Wertdefinition im ökonomischen Kontext unterschieden werden. Unter dem betriebswirtschaftlichen Wert eines Unternehmens, Produktes, Dienstleistung oder Information versteht man den Nutzen, den ein Wirtschaftssubjekt einem Gut beimisst. Die Festlegung eines Wertes unterliegt stets einer subjektiven Schätzung, da Individuen Gütern eine unterschiedliche, zeitlich zudem nicht konstante Bedeutung beimessen.50

Ein Unternehmen stellt eine Gesamtheit von Gütern und Rechten dar. Der Nutzen besteht dabei in den finanziellen Überschüssen, die dieses Unternehmen erwirtschaftet und an die Anteilseigner ausschüttet und von diesen für die Befriedigung privater Konsumbedürfnisse eingesetzt werden kann.51 Jedoch kann auch ein Unternehmen für ein Wirtschaftssubjekt einen Nutzen haben, der nicht allein bzw. zusätzlich, durch monetäre Faktoren geprägt ist (z.B. Fortführung eines Familienbetriebes aus Tradition, Unterhaltung eines Unternehmens aus Image- oder Zulieferungsgründen).

Neben der Betrachtung des Wertes eines Unternehmens, ist der Begriff des Preises abzugrenzen. Der Preis ist ein Synonym für einen bestimmten, in Geldeinheiten bezifferten Tauschwert für Güter, der sich in Verhandlungen bzw. auf Märkten durch Angebot und Nachfrage ergibt.52 Für ein Unternehmen gibt es keinen Marktpreis im herkömmlichen Sinne.53 Vielmehr steht ein Preis am Ende eines Verhandlungsprozesses zwischen den verschiedenen Wirtschaftssubjekten, deren Handeln durch ökonomische, jedoch auch durch taktische und psychologische Faktoren bestimmt wird.54


50 Vgl. Born, Analyse und Bewertung, 2003, S. 5 f; vgl. Serfling / Pape, Grundlagen Unternehmensbewertung, 1995, S. 811.

51 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 29.

52 Vgl. Hewel / Neubäumer, Einführung VWL, 2001, S. 18; vgl. Seppelfricke, Handbuch, 2005, S. 2.

53 Vgl. Neumann, Verfahren und Probleme, 2000, S. 257.

54 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 29.

Anmerkungen

Die Quelle wird nicht erwähnt.

Sichter
(Klgn), PlagProf:-)


[87.] Rp/Fragment 012 01 - Diskussion
Bearbeitet: 12. January 2018, 14:14 Schumann
Erstellt: 22. October 2017, 10:35 (Klgn)
Fragment, Gesichtet, Hillmann 2007, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Klgn
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 12, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Hillmann 2007
Seite(n): 9 f., Zeilen: 9: 10 ff.; 10: 1 ff.
• bei einem kleinen und mittleren Unternehmen handelt es sich um eine rechtlich und wirtschaftlich unabhängige Unternehmung

• mit einer überschaubaren Organisationsstruktur sowie einer engen Beziehung zwischen Unternehmensleitung und Mitarbeitern

• mit einem oder mehreren Eigentümer-Unternehmern, dessen wirtschaftliche Existenz wesentlich von der Unternehmung abhängig ist

• die ohne Zugang zur Börse ist

Der Aspekt der Nichtemissionsfähigkeit wird jedoch tendenziell an Bedeutung verlieren. Dies ist dann begründet, dass beispielsweise mit den neuen Marktsegmenten “M:access" an der Börse München oder dem „Entry Standard" als Teilbereich des Freiverkehrs der Frankfurter Wertpapierbörse bereits spezielle Börsen für mittelständische Unternehmen existieren.27 So liegen die jährlichen Kosten am „Entry Standard“ bei 5.000 €, gegenüber 200.000 € oder mehr bei einer Notierung in einem traditionellen Segment.28 Ferner besteht für kleine und mittlere Unternehmen mittels Unternehmensbeteiligungsgesellschaften die Möglichkeit eines indirekten Zugangs zum Kapitalmarkt.29

2.4 KMU-Definition dieser Arbeit

Durch die Kombination verschiedener quantitativer und qualitativer Merkmale ergibt sich eine Vielzahl möglicher Definitionen. Wie bereits angeführt, existieren circa 200 unterschiedliche Definitionen. Um zu einer nachhaltig belastbaren Abgrenzung mit einer hohen Allgemeingültigkeit zu gelangen, sind an dieser Stelle die wichtigsten in der Literatur genannten Kriterien zu einer Arbeitsdefinition zusammengeführt.

Kleine und mittlere Unternehmen sind:


27 Vgl. Mugler, J. (Betriebswirtschaftslehre) 1998, S. 23, vgl. Behringer, S. (KMU-Bewertung) 2004, S. 11

28 Vgl. Deutsche Börse, Entry Standard, 2006, S. 18

29 Vgl. Mugler, J. (Betriebswirtschaftslehre) 1998, S. 23

• Bei einem kleinen oder mittleren Unternehmen handelt es sich um eine rechtlich und wirtschaftlich unabhängige Unternehmung,

• mit einer überschaubaren Organisationsstruktur sowie einer engen Beziehung zwischen Unternehmensleitung und Mitarbeitern,

• mit einem oder mehreren Eigentümer-Unternehmern, dessen wirtschaftliche Existenz wesentlich von der Unternehmung abhängig ist und

• die ohne Zugang zur Börse ist.

Der Aspekt der Nichtemissionsfähigkeit wird jedoch tendenziell auch an Bedeutung verlieren. Die Ursache liegt darin begründet, dass beispielsweise mit den neuen Marktsegmenten “M:access” an der Börse München oder dem „Entry Standard“ als Teilbereich des Freiverkehrs der Frankfurter Wertpapierbörse bereits spezielle Börsen für mittelständische Unternehmen existieren.36 So liegen die jährlichen Kosten am „Entry Standard“ bei 5.000 €, gegenüber 200.000 € oder mehr bei einer Notierung in einem traditionellen Segment.37 Ferner besteht für kleine und mittlere Unternehmen mittels Unternehmensbeteiligungsgesellschaften die Möglichkeit eines indirekten Zugangs zum Kapitalmarkt.38

2.3 Arbeitsdefinition KMU

Durch die Kombination verschiedener quantitativer und qualitativer Merkmale ergibt sich eine Vielzahl möglicher Definitionen. Wie bereits auf Seite 4 angeführt, existieren circa 200 unterschiedliche Definitionen. Um zu einer nachhaltig belastbaren Abgrenzung mit einer hohen Allgemeingültigkeit zu gelangen, sind an dieser Stelle die

[Seite 10]

wichtigsten, weil in der Literatur zumeist genannten Kriterien, hier zu einer Arbeitsdefinition zusammengeführt.

Kleine und mittlere Unternehmen sind:


36 Vgl. Mugler, Betriebswirtschaftslehre, 1998, S. 23; vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 11.

37 Vgl. o.V., Entry Standard, 2006; vgl. Deutsche Börse, Entry Standard, 2006, S. 18.

38 Vgl. Mugler, Betriebswirtschaftslehre, 1998, S. 23.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle. Von der übernimmt Rp auch "Wie bereits [...] angeführt, existieren circa 200 unterschiedliche Definitionen."
Tatsächlich wird diese Zahl hier erstmals erwähnt. Auf S. 3 und 6 erwähnt Rp nur unterschiedliche Bewertungsverfahren bwz. Abgrenzungskriterien, und auch das, ohne eine Zahl zu nenenn.

Sichter
(Klgn), PlagProf:-)


[88.] Rp/Fragment 066 01 - Diskussion
Bearbeitet: 1. December 2017, 22:32 WiseWoman
Erstellt: 27. October 2017, 20:10 (PlagProf:-))
Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 66, Zeilen: 1-3
Quelle: Laurenz 2006
Seite(n): 45, Zeilen: 15-17
Bei dem Stuttgarter Verfahren handelt es sich um ein Kombinationsverfahren, bei dem der Substanzwert mit 68 % und der Ertragswert mit 32 % in den ermittelten Unternehmenswert einfließen.254

254 Vgl. Wameling, H. (Steuerberücksichtigung) 2004, S. 104

Damit handelt es sich bei dem Stuttgarter Verfahren um ein Kombinationsverfahren, bei dem der Substanzwert mit 68 % (ca. 2/3) und der Ertragswert mit 32 % (ca. 1/3) in den ermittelten Unternehmenswert einfließen.243

243 Vgl. Wameling, Hubertus 2004, S. 109.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle. Direkter Anschluss an Fragment 065 01.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman


[89.] Rp/Fragment 013 01 - Diskussion
Bearbeitet: 20. November 2017, 16:32 PlagProf:-)
Erstellt: 22. October 2017, 09:00 (Klgn)
Fragment, Gesichtet, Hillmann 2007, KomplettPlagiat, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Klgn
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 13, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Hillmann 2007
Seite(n): 10, Zeilen: 4 ff.
• rechtlich und wirtschaftlich unabhängig

• eine überschaubare Organisationsstruktur sowie eine enge Beziehung zwischen Unternehmensleitung und Mitarbeitern

• ein oder mehrere Eigentümer-Unternehmer, deren wirtschaftliche Existenz wesentlich von der Unternehmung abhängig ist

• fehlender Zugang zur Börse

• der jährliche Umsatz beträgt bis zu 50 Millionen Euro

• die Bilanzsumme beträgt bis zu 43 Millionen Euro

• die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl beträgt weniger als 250

Da von einer weiteren Standardisierung der EU-Definition auszugehen ist, findet diese Größenbegrenzung entgegen der bisher verbreiteten Definition des IfM Berücksichtigung.30

2.5 Volkswirtschaftliche Bedeutung von kleinen und mittleren Unternehmen

Nachdem Großunternehmen bis Ende der 70er Jahre als „Träger der Modernisierung industrieller Volkswirtschaften und Garanten gesellschaftlichen Fortschritts“31 galten, haben Klein- und Mittelunternehmen seit Anfang der 80er Jahre eine Renaissance erlebt. Die kleinen und mittleren Unternehmen gelten in allen Volkswirtschaften der Welt als Motor der Wirtschaft.32 Im Gegensatz zu Großunternehmen sind sie angesichts der schlechteren Wettbewerbsposition gezwungen, sich auf verändernde Marktgegebenheiten flexibler und kreativer einzustellen, wozu die Großunternehmen auch aufgrund deren langer Entscheidungswege nicht in der Lage sind.33 Daher gelten KMU durch ihre erhöhte [Innovationskraft auch als Keimzelle der Wirtschaft und dies insbesondere in jungen Industriezweigen.34]


30 Vgl. Wossidlo (Mittelstand) 1993, S. 2893

31 Vgl. Georg, W. (Qualifikationsentwicklung) 1998, S. 143

32 Vgl. Philipp, S. (Mittelstand) 2011, S. 1

33 Vgl. Georg, W. (Qualifikationsentwicklung) 1998, S. 144

34 Vgl. Behringer, S. (KMU-Bewertung) 2004, S. 24

• Rechtlich und wirtschaftlich unabhängig

• Eine überschaubare Organisationsstruktur sowie eine enge Beziehung zwischen Unternehmensleitung und Mitarbeitern

• Ein oder mehrere Eigentümer-Unternehmer, dessen wirtschaftliche Existenz wesentlich von der Unternehmung abhängig ist

• Ohne Zugang zur Börse

• Der jährliche Umsatz beträgt bis zu 50 Millionen Euro

• Bilanzsumme bis 43 Millionen Euro

• Die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl beträgt weniger als 250.

Da von einer weiteren Standardisierung der EU-Definition auszugehen ist, findet diese Größenbegrenzung entgegen der bisher verbreiteten Definition des IfM Berücksichtigung.39

2.4 Die gesamtwirtschaftliche Bedeutung von KMU

Nachdem den Großunternehmen bis Ende der 70er Jahre als „Träger der Modernisierung industrieller Volkswirtschaften und Garanten gesellschaftlichen Fortschritts“40 galten, haben Klein- und Mittelunternehmen seit Anfang der 80er Jahre eine Renaissance erlebt. Die kleinen und mittleren Unternehmen gelten in allen Volkswirtschaften der Welt als Motor der Wirtschaft.41 Im Gegensatz zu Großunternehmen sind sie angesichts der schlechteren Wettbewerbsposition gezwungen, sich auf verändernde Marktgegebenheiten flexibler und kreativer einzustellen, wozu die Großunternehmen auch aufgrund deren langer Entscheidungswege nicht in der Lage sind.42 Daher gelten KMU durch ihre erhöhte Innovationskraft auch als Keimzelle der Wirtschaft und dies insbesondere von jungen Industriezweigen.43


39 Vgl. Wossidlo, Mittelstand, 1993, S. 2893.

40 Georg, Deutsche KMU, 1998, S. 143.

41 Vgl. Mugler, Betriebswirtschaftslehre, 1998, S. 32; vgl. o.V. Mittelstandspolitk [sic], 2005.

42 Vgl. Georg, Deutsche KMU, 1998, S. 144; vgl. Schuster, Steuerung, 1991, S. 25.

43 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 24

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(Klgn), PlagProf:-)


[90.] Rp/Fragment 009 01 - Diskussion
Bearbeitet: 20. November 2017, 16:24 PlagProf:-)
Erstellt: 22. October 2017, 15:04 (Klgn)
Fragment, Gesichtet, Hillmann 2007, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Klgn
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 9, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Hillmann 2007
Seite(n): 7, Zeilen: 18 ff.
2.3 Abgrenzung nach qualitativen Kriterien

Anhand der quantitativen Merkmale lässt sich zwar die die Zuordnung eines Unternehmens zu einer bestimmten Unternehmenskategorie exakt festlegen, aber erst durch die Betrachtung von qualitativen Merkmalen wird „der Einblick in das Wesen der Betriebe erleichtert“.20 Aus der Literatur ergibt sich eine große Anzahl unterschiedlicher Merkmale. So existieren als mehrdimensionaler Ansatz etwa umfangreiche Merkmalskataloge, die jeweils auf einer Reihe verschiedener Kategorien basieren.

Eine ausführliche Vorstellung eines solchen Kataloges qualitativer Merkmale begeht Pfohl.21 Tabelle 1 zeigt eine Auswahl wesentlicher Merkmale dieses Kataloges. Pfohl unterzieht hier alle gängigen Bereiche eines Unternehmens einer charakteristischen Untersuchung mit Hinblick auf Verschiedenartigkeiten bei KMU gegenüber Großbetrieben. Auf den einzelnen Betrieb müssen allerdings nicht alle Merkmale zutreffen, es ist hingegen eine Häufung von Merkmalen bestimmend.22


20 Vgl. Mugler, J., (Betriebswirtschaftslehre), 1998, S. 19

21 Vgl. Pfohl, H.-C., (KMU-Abgrenzung) 1997, S. 10 ff.

22 Vgl. Dechant, H. (Controlling), 1998, S. 13

2.2 Qualitative Abgrenzung von KMU

Zwar lässt sich die Zugehörigkeit eines Unternehmens zu einer bestimmten Größenkategorie anhand quantitativer Merkmale exakt festlegen, aber erst durch die Betrachtung von qualitativen Merkmalen wird „der Einblick in das Wesen der Betriebe erleichtert“30. Die Literatur benennt hierzu eine große Bandbreite unterschiedlicher Merkmale. So existieren als mehrdimensionaler Ansatz etwa umfangreiche Merkmalskataloge, die jeweils auf einer Reihe verschiedener Kategorien basieren.

Eine ausführliche Vorstellung eines solchen Kataloges qualitativer Merkmale begeht Pfohl.31 Darstellung 2 zeigt eine Auswahl wesentlicher Merkmale dieses Kataloges. Pfohl unterzieht hier alle gängigen Bereiche eines Unternehmens einer charakteristischen Untersuchung mit Hinblick auf Verschiedenartigkeiten bei KMU gegenüber Großbetrieben. Auf den einzelnen Betrieb müssen allerdings nicht alle Merkmale zutreffen, es ist hingegen eine Häufung von Merkmalen bestimmend.32


30 Mugler, Betriebswirtschaftslehre, 1998, S. 19.

31 Vgl. Pfohl, Abgrenzung KMU, 1997, S. 19 ff.

32 Vgl. Dechant, Investitions-Controlling, 1998, S. 13.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(Klgn), PlagProf:-)


[91.] Rp/Fragment 110 01 - Diskussion
Bearbeitet: 20. November 2017, 16:12 PlagProf:-)
Erstellt: 26. October 2017, 11:42 (Klgn)
Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, Kurtkowiak und Finnern 2011, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Klgn
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 110, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Kurtkowiak und Finnern 2011
Seite(n): 5 f., Zeilen: 5: mittlere Spalte, vorletzte Zeile; rechte Spalte; 6: linke Spalte
Demgegenüber ist das Multiplikatorverfahren einfach zu handhaben und nachzuvollziehen. In der Theorie liegt dem Marktwertansatz die Idee des „Law-of-one-Price“ zugrunde. Danach werden für ähnliche Sachverhalte keine unterschiedlichen Preise erzielt. Oder vereinfacht gesagt: Ähnliche Unternehmen werden ähnlich bewertet wie das zu bewertende Unternehmen.

Grundgedanke des Multiplikatorverfahrens ist, dass zwischen einer Bezugsgröße und dem Wert des Unternehmens ein direkter Zusammenhang besteht. In der oder den Bezugsgrößen sollten sich also die für das Unternehmen oder die spezifische Branche wichtigsten Werttreiber widerspiegeln.

Multiplikator * Bezugsgröße
= Unternehmenswert

Die starke Vereinfachung im Ansatz wird, insbesondere in der Bewertungstheorie, stark kritisiert, da Besonderheiten des zu bewertenden Unternehmens unter Umständen keine Berücksichtigung finden. In der Praxis spielen die marktwertorientierten Verfahren wie Multiplikatormethode oder Börsenwertansätze aber eine große Rolle. Große Bedeutung erlangen die marktorientierten Verfahren in einer frühen Phase eines möglichen Unternehmenskaufs, wenn noch keine oder nur sehr wenige Daten und Informationen des zu bewertenden Unternehmens vorliegen.

Als Bezugsgrößen, auf die ein Multiplikator angewandt wird, kommen Kennziffern oder Größen aus dem Rechnungswesen des Unternehmens in Betracht. Häufig verwendete Größe ist beispielsweise das „EBIT" (earnings before interest and taxes), also das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gemäß Gewinn-und-Verlust-Rechnung (§ 275 Abs. 2 Nr. 14 HGB), jedoch vor Beteiligungsergebnis und nach sonstigen Steuern. Nach der Identifizierung einer Bezugsgröße, die für das zu bewertende Unternehmen und dessen Branche als wertbestimmend angesehen wird, erfolgt die Ermittlung der Multiplikatoren.

Da Marktdaten Grundlage des Multiplikatorverfahrens sind, werden die Multiplikatoren aus verfügbaren/ermittelten Daten von vergleichbaren Unternehmen errechnet. Wenn es eine [Vielzahl von Unternehmen gibt, kann sich eine Vielzahl von (unterschiedlichen) Multiplikatoren ergeben.]

Demgegenüber sind die Marktwertmethoden einfach zu handhaben und nachzuvollziehen. In der Theorie liegt dem Marktwertansatz die Idee des „Law-of-one-Price“ zugrunde. Danach werden für ähnliche Sachverhalte keine unterschiedlichen Preise erzielt. Oder vereinfacht gesagt: Ähnliche Unternehmen werden ähnlich bewertet wie das zu bewertende Unternehmen.

Im Folgenden werden wir das Multiplikatorverfahren als das am weitesten verbreitete Marktwertverfahren vorstellen. Grundgedanke des Multiplikatorverfahrens ist, dass zwischen einer Bezugsgröße und dem Wert des Unternehmens ein direkter Zusammenhang besteht. In der oder den Bezugsgrößen sollten sich also die für das Unternehmen oder die spezifische Branche wichtigsten Werttreiber widerspiegeln.

Multiplikator * Bezugsgröße
= Unternehmenswert

Die starke Vereinfachung im Ansatz wird, insbesondere in der Bewertungstheorie, stark kritisiert, da Besonderheiten des zu bewertenden Unternehmens unter Umständen keine Berücksichtigung finden. In der Praxis spielen die marktwertorientierten Verfahren wie Multiplikatormethode oder Börsenwertansätze aber eine große Rolle. So wenden zwischen 13 % und 54 % der Bewertungspraktiker die Marktwertmethoden an. Große Bedeutung erlangen die marktorientierten Verfahren in einer frühen Phase eines möglichen Unternehmenskaufs, wenn noch keine oder nur sehr wenige Daten und Informationen des zu bewertenden Unternehmens vorliegen.

Als Bezugsgrößen, auf die ein Multiplikator angewandt wird, kommen Kennziffern oder Größen aus dem Rechnungswesen des Unternehmens

[S. 6]

in Betracht. Häufig verwendete Größe ist beispielsweise das „EBIT“ (earnings before interest and taxes), also das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gemäß Gewinn-und-Verlust-Rechnung (§ 275 Abs. 2 Nr. 14 HGB), jedoch vor Beteiligungsergebnis und nach sonstigen Steuern. Nach der Identifizierung einer Bezugsgröße, die für das zu bewertende Unternehmen und dessen Branche als wertbestimmend angesehen wird, erfolgt die Ermittlung der Multiplikatoren.

Da Marktdaten Grundlage des Multiplikatorverfahrens sind, werden die Multiplikatoren aus verfügbaren/ermittelten Daten von vergleichbaren Unternehmen errechnet. Wenn es eine Vielzahl von Unternehmen gibt, kann sich eine Vielzahl von (unterschiedlichen) Multiplikatoren ergeben.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(Klgn), PlagProf:-)


[92.] Rp/Fragment 111 01 - Diskussion
Bearbeitet: 20. November 2017, 16:08 PlagProf:-)
Erstellt: 26. October 2017, 14:45 (Klgn)
Fragment, Gesichtet, Kurtkowiak und Finnern 2011, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Klgn
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 111, Zeilen: 1-11
Quelle: Kurtkowiak und Finnern 2011
Seite(n): 6, Zeilen: mittlere Spalte; rechte Spalte
[Wenn es eine] Vielzahl von Unternehmen gibt, kann sich eine Vielzahl von (unterschiedlichen) Multiplikatoren ergeben. Hieraus ist ein Mittelwert oder eine Bandbreite des Multiplikators zu ermitteln.

In einem letzten Schritt wird der so ermittelte Multiplikator auf die Bezugsgröße des zu bewertenden Unternehmens angewendet und ergibt den Unternehmenswert (ggf. vor Korrekturen um die Netto-Verschuldung). Die Berechnungsbeispiele haben gezeigt, dass nach Ermittlung des Multiplikators recht schnell ein Wert für das Unternehmen bestimmt werden kann. Es wird lediglich eine einzige Größe (Jahresüberschuss oder Jahresumsatz) des zu bewertenden Unternehmens benötigt Selbst bei nicht börsennotierten Unternehmen dürften entsprechende Bezugsgrößen von Unternehmen für eine „Schnellbewertung“ gut verfügbar sein, z. B. durch offengelegte Jahresabschlüsse.

Wenn es eine Vielzahl von Unternehmen gibt, kann sich eine Vielzahl von (unterschiedlichen) Multiplikatoren ergeben. Hieraus ist ein Mittelwert oder eine Bandbreite des Multiplikators zu ermitteln.

In einem letzten Schritt wird der so ermittelte Multiplikator auf die Bezugsgröße des zu bewertenden Unternehmens angewendet und ergibt den Unternehmenswert (ggf. vor Korrekturen um die Netto-Verschuldung). Das Berechnungsbeispiel oben zeigt, dass nach Ermittlung des Multiplikators recht schnell ein Wert für das Unternehmen bestimmt werden kann. Es wird lediglich eine einzige Größe (hier: „Jahresüberschuss“) des zu bewertenden Unternehmens benötigt. Selbst bei nicht börsennotierten Unternehmen dürften entsprechende Bezugsgrößen von Unternehmen für eine „Schnellbewertung“ gut verfügbar sein, z. B. durch offengelegte Jahresabschlüsse.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(Klgn), PlagProf:-)