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Untersuchte Arbeit: Seite: 27, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite) |
Quelle: Hillmann 2007 Seite(n): 20, Zeilen: 7 ff. |
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[Erfolgt eine Bestimmung eines Vermittlungswertes aufgrund rechtlicher Auflagen, beispielsweise bei der Ermittlung des Abfindungsanspruchs eines ausscheidenden] Gesellschafters, kann der Wert auch in einem negativen Transaktionsbereich liegen.95. In diesem Fall sollte der Vermittlungswert sich an dem Entscheidungswert der Partei orientieren, die die Änderung der Eigentumsverhältnisse nicht verhindern kann.96
3.5.3 Funktion der Argumentation Die Aufgabe des Bewerters in der Argumentationsfunktion ist es, einer der Verhandlungsparteien vorwiegend bei Preisverhandlungen geeignete Argumente gegenüber der gegnerischen Partei zu liefern.97 Somit soll ein möglichst hoher Anteil an dem Transaktionsspielraum sichergestellt werden, was für den Auftraggeber ein günstigeres Verhandlungsresultat bedeutet.98 Der Argumentationswert stellt weniger einen für sich genommenen Wert, sondern eine Ansammlung von Argumenten dar.99 Er sollte folglich möglichst nahe am Entscheidungswert der Gegenpartei liegen. Es ist daher empfehlenswert zu versuchen, neben einem Argumentationswert auch den Entscheidungswert der gegnerischen Partei näherungsweise zu ermitteln.100 Im Gegensatz zu dem eigenen Entscheidungswert, der weiterhin die Grenze der Konzessionsbereitschaft symbolisiert, wird der Argumentationswert offensiv in Form des vorgeblichen Entscheidungswertes nach außen getragen, um den Gegenüber zu täuschen.101 Um diesen Wert erfolgreich vertreten zu können, wird er mit einer möglichst hohen Zahl verschiedener Parameter gestützt.102 Dazu zählen etwa Synergieeffekte, unorganischer [Aufbau des Betriebes oder eine zu geringe Eigenkapitalausstattung.103] 95 Vgl. Peemöller, V. (Werttheorien) 2005, S. 10, Rdn. 27 96 Vgl. Born, K. (Unternehmensanalyse) 2003, S. 23 97 Vgl. Sieben, G. (Kölner Funktionslehre) [sic] 1999, S. 7 98 Vgl. Hinz, H. / Behringer, S. (Unternehmensbewertung) 2000, S. 23 99 Vgl. Masche [sic], M. / Brösel, G. (Unternehmensbewertung) 2005, S. 503 100 Vgl. Born, K. (Unternehmensanalyse) 2003, S. 24 101 Vgl. Hering, T. / Brösel, G. (Argumentationswert) 2004, S. 940 102 Vgl. Meis, T. (Kauf eines KMU) 2000, S. 124 [103 Vgl. Peemöller, V. (Werttheorien) 2005, S. 10, Rdn. 28] |
Erfolgt eine Bestimmung eines Vermittlungswertes aufgrund rechtlicher Auflagen, beispielsweise bei der Ermittlung des Abfindungsanspruchs eines ausscheidenden Gesellschafters, kann der Wert auch in einem negativen Transaktionsbereich liegen.103 In diesem Fall sollte der Vermittlungswert sich an dem Entscheidungswert der Partei orientieren, die die Änderung der Eigentumsverhältnisse nicht verhindern kann.104
3.4.1.3 Argumentationsfunktion Die Aufgabe des Bewerters in der Argumentationsfunktion ist es, einer der Verhandlungsparteien vorwiegend bei Preisverhandlungen geeignete Argumente gegenüber der gegnerischen Partei zu liefern.105 Somit soll ein möglichst hoher Anteil an dem Transaktionsspielraum sichergestellt werden, was für den Auftraggeber ein günstigeres Verhandlungsresultat bedeutet.106 Der Argumentationswert stellt weniger einen für sich genommenen Wert, sondern eine Ansammlung von Argumenten dar.107 Er sollte folglich möglichst nahe am Entscheidungswert der Gegenpartei liegen. Es ist daher empfehlenswert zu versuchen, neben einem Argumentationswert auch den Entscheidungswert der gegnerischen Partei näherungsweise zu ermitteln.108 Im Gegensatz zu dem eigenen Entscheidungswert, der weiterhin die Grenze der Konzessionsbereitschaft symbolisiert, wird der Argumentationswert offensiv in Form des vorgeblichen Entscheidungswertes nach außen getragen, um den Gegenüber zu täuschen.109 Um diesen Wert erfolgreich vertreten zu können, wird er mit einer möglichst hohen Zahl verschiedener Parameter gestützt.110 Dazu zählen etwa Synergieeffekte, unorganischer Aufbau des Betriebes oder eine zu geringe Eigenkapitalausstattung.111 103 Vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 10, Rdn. 27. 104 Vgl. Born, Analyse und Bewertung, 2003, S. 23; vgl. Mayer, Schiedswerte, 2005, S. 41. 105 Vgl. Sieben, Kölner Funktionenlehre, 1999, S. 7. 106 Vgl. Hinz / Behringer, Unternehmensbewertung, 2000, S. 23. 107 Vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 503. 108 Vgl. Born, Analyse und Bewertung, 2003, S. 24. 109 Vgl. Hering / Brösel, Argumentationswert, 2004, S. 940. 110 Vgl. Meis, Kauf eines KMU, 2000, S. 124. 111 Vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 10, Rdn. 28. |
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