VroniPlag Wiki

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Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 26, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Hillmann 2007
Seite(n): 19-20, Zeilen: 19: 12 ff.; 20: 1 ff.
Eine Einigung exakt auf den Entscheidungswert einer Partei, würde deren wirtschaftliche Situation nicht verändern.88 Der Bestimmung von Entscheidungswerten kommt sowohl in Theorie als auch Praxis eine dominierende Stellung zu.89

3.5.2 Funktion der Vermittlung

Eine Unternehmensbewertung im Rahmen der Vermittlungsfunktion hingegen hat die Aufgabe einen Schiedswert zu bestimmen. Dies kann erforderlich werden, sollten die möglichen Käufer und Verkäufer nicht in der Lage sein, sich auf einen Preis zu verständigen. Der Auftrag hierzu kann entweder von den beteiligten Parteien oder aber von einem Gericht, vor welchem ein Bewertungskonflikt ausgetragen wird, erfolgen.90 Der Bewerter hat in diesem Fall die Aufgabe, in Kenntnis der Höhe und der genauen Art der Ermittlung der Grenzpreise der Parteien, einen fairen Vermittlungspreis vorzuschlagen.91 Dieser Preis wird auch als Arbitriumwert beschrieben.92

Die konfligierenden Parteien werden jeweils nur einen Vermittlungswert akzeptieren, der sie im Vergleich zu ihrem Entscheidungswert besser oder zumindest gleich stellt. Es gilt daher für den Bewerter einen Preis zu ermitteln, der innerhalb des positiven Transaktionsbereiches liegt (siehe Abbildung 8).93 Dieser Transaktionsbereich wird in der Folge zwischen Käufer und Verkäufer mit Hilfe eines durch den Vermittler zu bestimmenden Aufteilungsmodus, beispielsweise jeweils hälftig, verteilt.94

Erfolgt eine Bestimmung eines Vermittlungswertes aufgrund rechtlicher Auflagen, beispielsweise bei der Ermittlung des Abfindungsanspruchs eines ausscheidenden [Gesellschafters, kann der Wert auch in einem negativen Transaktionsbereich liegen.95].


88 Vgl. Peemöller, V. (Werttheorien) 2005, S. 8, Rdn. 22

89 Vgl. Barthel, C. (Unternehmenswert) 2005, S. 32

90 Vgl. Behringer, S. (KMU-Bewertung) 2009, S. 58

91 Vgl. Born, K. (Unternehmensanalyse) 2003, S. 23

92 Vgl. Serfling, K. / Pape, U. (Unternehmensbewertung) 1995, S. 812

93 Vgl. Sieben, G. (Kölner Funktionslehre) [sic] 1999, S. 6

94 Vgl. Neumann, H. (Verfahren und Probleme) 2000, S. 257

95 Vgl. Peemöller, V. (Werttheorien) 2005, S. 10, Rdn. 27

Eine Einigung exakt auf den Entscheidungswert einer Partei, würde deren wirtschaftliche Situation nicht verändern.96 Der Bestimmung von Entscheidungswerten kommt sowohl in Theorie als auch Praxis eine dominierende Stellung zu.97

3.4.1.2 Vermittlungsfunktion

Eine Unternehmensbewertung im Rahmen der Vermittlungsfunktion hingegen hat die Aufgabe einen Schiedswert zu bestimmen. Dies kann erforderlich werden, sollten die möglichen Käufer und Verkäufer nicht in der Lage sein, sich auf einen Preis zu verständigen. Der Auftrag hierzu kann entweder von den beteiligten Parteien oder aber von einem Gericht, vor welchem ein Bewertungskonflikt ausgetragen wird, kommen.98 Der Bewerter hat in diesem Falle die Aufgabe, in Kenntnis der Höhe und der genauen Art der Ermittlung der Grenzpreise der Parteien, einen fairen Vermittlungspreis vorzuschlagen.99 Dieser Preis wird auch als Arbitriumwert beschrieben.100

[Seite 20]

Die konfligierenden Parteien werden jeweils nur einen Vermittlungswert akzeptieren, der sie im Vergleich zu ihrem Entscheidungswert besser oder zumindest gleich stellt. Es gilt daher für den Bewerter einen Preis zu ermitteln, der innerhalb des positiven Transaktionsbereiches liegt (siehe Darstellung 6).101 Dieser Transaktionsbereich wird in der Folge zwischen Käufer und Verkäufer mit Hilfe eines durch den Vermittler zu bestimmenden Aufteilungsmodus, beispielsweise jeweils hälftig, verteilt.102

Erfolgt eine Bestimmung eines Vermittlungswertes aufgrund rechtlicher Auflagen, beispielsweise bei der Ermittlung des Abfindungsanspruchs eines ausscheidenden Gesellschafters, kann der Wert auch in einem negativen Transaktionsbereich liegen.103


96 Vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 8 f, Rdn. 22; vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 113.

97 Vgl. Barthel, Unternehmenswert, 2005, S. 32.

98 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 39.

99 Vgl. Born, Analyse und Bewertung, 2003, S. 23.

100 Vgl. Serfling / Pape, Grundlagen Unternehmensbewertung, 1995, S. 812.

101 Vgl. Sieben, Kölner Funktionenlehre, 1999, S. 6.

102 Vgl. Neumann, Verfahren und Probleme, 2000, S. 257; vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 40.

103 Vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 10, Rdn. 27.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman