von Dr. Reiner Petersen
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[1.] Rp/Fragment 050 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2018-01-13 15:29:32 Schumann | Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 50, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite) |
Quelle: Laurenz 2006 Seite(n): 28-29, Zeilen: 28: 1 ff.; 29: 1 ff. |
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Abbildung 13: Einzahlungsüberschüsse189 4.2.3.2 Kalkulationszinsfuß Für die Festlegung des Kalkulationszinsfußes wird bei der Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte zunächst von einem Basiszinssatz ausgegangen, der um einen Risikozuschlag zu erhöhen ist. Auch wenn die tatsächlichen steuerlichen Verhältnisse der (potenziellen) Eigentümer davon abweichen, wird typisierend eine persönliche Ertragsteuerbelastung von derzeit 35% unterstellt, um die Äquivalenz zur Kapitalisierungsgröße herzustellen.190 Daraus ergibt sich das in Abbildung 14 dargestellte grundsätzliche Berechnungschema. [sic] 189 Vgl. Mandl, G./ Rabel, K. (Unternehmensbewertung) 1997, S. 116 190 Vgl. Serf, C. (Ertragswertverfahren) 2005, S. 175; Behringer, S. (KMU-Bewertung) 2009, S. 125 ff |
Die Einzahlungsüberschüsse können mit dem in der folgenden Abb. 9 enthaltenen Schema ermittelt werden.
Abb. 9: Schema der Einzahlungsüberschüsse. Quelle: Mandl/Rabel (1997), S. 116. [Seite 29] 2.1.2.3 Ermittlung des Kalkulationszinsfußes Bei der Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte wird für die Festlegung des Kalkulationszinsfußes zunächst von einem Basiszinssatz ausgegangen, der um einen Risikozuschlag zu erhöhen ist. Um die Äquivalenz zur Kapitalisierungsgröße herzustellen, wird typisierend eine persönliche Ertragsteuerbelastung von derzeit 35 % unterstellt, auch wenn die tatsächlichen steuerlichen Verhältnisse der (potenziellen) Eigentümer davon abweichen.146 Daraus ergibt sich dann folgendes grundsätzliches Berechnungsschema: 146 Vgl. Serf, Christoph 2005, S. 175. |
Kein Hinweis auf die Quelle. Aus dem Verweis "Quelle: Mandl/Rabel" wird "Vgl. Mandl, G. / Rabel, K.". |
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