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Untersuchte Arbeit: Seite: 169, Zeilen: 1-12 |
Quelle: Grote 1998 Seite(n): 128, Zeilen: 3-20 |
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[Das zur Entscheidung des Ausgangsverfahrens zuständige Gericht kann die Kompetenzfrage] dann einem Obergericht970 vorlegen.971 Wird die Kompetenzfrage erstmals vom Court of Session bzw. Court of Appeal aufgeworfen, kann dieser sie seinerseits dem Judicial Committee vorlegen.972 Entscheidet das Obergericht selbst, besteht die Möglichkeit der Berufung zum Judicial Committee.973 Das House of Lords soll im Regelfall auch vorlegen, kann jedoch selbst entscheiden, wenn es dies unter Berücksichtigung aller Umstände für angemessen hält. Ein Rechtsmittel zum Judicial Committee besteht dann nicht.974 Der Einfluss der law officers ist dabei beträchtlich. Zwar ist eine Konzentrationszuständigkeit für devolution issues gesetzlich nicht festgeschrieben, jedoch steht es im Ermessen der law officers diese faktisch herbeizuführen. So kann eine Vorlage zum Judicial Committee durch einen entsprechenden Antrag des Lord Advocate, des Advocate General oder des Attorney General erzwungen werden.975
970 Vgl. dazu oben § 3 B. I. 971 Vgl. Grote, ZAÖV 1998, 109 (128). 972 Vgl. Sched. 6, paras. 10 et seq., 22 et seq. Scotland Act 1998. 973 Vgl. Sched. 6, paras. 12 et seq., 23 et seq. Scotland Act 1998. 974 Vgl. Sched. 6, para. 32 Scotland Act 1998. 975 Vgl. Sched. 6, para. 33 Scotland Act 1998. |
Das zur Entscheidung des Ausgangsverfahrens zuständige Gericht kann die Kompetenzfrage einem in der Anlage 6 zum Regierungsentwurf näher bezeichneten Obergericht (Inner House of the Court of Session in Schottland, High Court bzw. Court of Appeal in England und Wales) vorlegen. Wird die Kompetenzfrage erstmals vor dem Court of Session bzw. dem Court of Appeal aufgeworfen, kann dieser seinerseits dem Judicial Committee vorlegen.108 Entscheidet das Obergericht die Kompetenzfrage selbst, ist eine Berufungsmöglichkeit zum Judicial Committee vorgesehen.109 Das House of Lords soll im Regelfall eine Kompetenzfrage, die in einem bei ihm anhängigen Verfahren auftritt, ebenfalls dem Judicial Committee vorlegen, kann aber auch selbst entscheiden, wenn es dies unter Berücksichtigung aller Umstände für angemessener hält. Ein Rechtsmittel zum Judicial Committee ist dann nicht gegeben.110 Obwohl somit eine Konzentration der Zuständigkeit zur Entscheidung von devolution issues nicht gesetzlich festgeschrieben wird, steht es doch im Ermessen der law officers, eine solche faktisch herbeizuführen. Denn eine Vorlage unmittelbar zum Judicial Committee kann in allen vorgenannten Fällen durch einen entsprechenden Antrag des Lord Advocate, des Advocate General oder des Attorney General erzwungen werden.111
108 Sched. 6, paras. 10 et seq., 22 et seq. Scotland Bill. 109 Sched. 6, paras. 12 et seq., 23, Scotland Bill. 110 Sched. 6, para. 32 Scotland Bill. 111 Sched. 6, para. 33 Scotland Bill. |
Und weiter geht die ungekennzeichnete Übernahme. |
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