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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 163, Zeilen: 1-10, 101-103
Quelle: Grote 1998
Seite(n): 111, 135, Zeilen: S.111,3-13.101-105 und S.135,17-21
[Die bisherigen Bemühungen der britischen Regierung um eine Dezentralisierung des politischen Entscheidungsprozesses haben sich stets an dem engen, auf der ungeschmälerten Fortgeltung des Grundsatzes der Parlamentssouveränität] basierenden Begriff der devolution orientiert. Damit wird die Frage nach einem wirksamen verfassungsrechtlichen Schutz der Schottland durch die devolution eingeräumten Autonomiebefugnisse aufgeworfen. Denn auf der Grundlage der Parlamentssouveränität entschied das britische Parlament im Scotland Act 1998 nicht nur frei darüber, welche Kompetenzen es an Schottland abtritt, sondern hat - jedenfalls in der Theorie - jederzeit die Möglichkeit, den Scotland Act 1998 ganz oder teilweise zu widerrufen. So kann das heutige Westminster Parlament künftige Parlamente nicht durch ein von ihm erlassenes Gesetz binden und folglich auch nicht durch die ausdrückliche oder implizite Änderung des Autonomiegesetzes durch ein späteres Gesetz verhindern.946

946 Vgl. Dicey, 68: „The logical reason why Parliament has failed in its endeavours to enact unchangeable enactments is that a sovereign power cannot, while retaining its sovereign character, restrict its own powers by any particular enactment ..."

[Seite 111]

Die bisherigen Bemühungen der britischen Regierung um eine Dezentralisierung des politischen Entscheidungsprozesses haben sich stets an dem engen, auf der ungeschmälerten Fortgeltung des Grundsatzes der Parlamentssouveränität basierenden Begriff der devolution orientiert. Damit wird freilich die Frage nach einem wirksamen verfassungsrechtlichen Schutz der den Regionen durch die devolution eingeräumten Autonomiebefugnisse aufgeworfen. Denn auf der Grundlage des Dogmas von der Parlamentssouveränität entscheidet das britische Parlament nicht nur frei darüber, welche Kompetenzen es an die gewählten parlamentarischen Versammlungen in den Regionen abtritt, sondern hat auch jederzeit die Möglichkeit, diese Abtretung durch Gesetz, welches das ursprüngliche Autonomiegesetz ganz oder teilweise aufhebt, zu widerrufen. [...]10


10 Zu diesem Aspekt der Parlamentssouveränität s. die klassische Formulierung von A.V. Dicey, Introduction to the Study of the Law of the Constitution, 10. Aufl., London 1959, 68: "The logical reason why Parliament has failed in its endeavours to enact unchangeable enactments is that a sovereign power cannot, while retaining its sovereign character, restrict its own powers by any particular enactment ...".

[Seite 135]

Genau diese Konsequenz ist aber auf dem Boden des geltenden Verfassungsrechts unvermeidbar, da das heutige Parlament künftige Parlamente nicht durch ein von ihm erlassenes Gesetz binden und folglich auch nicht die ausdrückliche oder implizite Änderung des Autonomiegesetzes durch ein späteres Gesetz verhindern kann.

Anmerkungen

Ein Zusammenschnitt wörtlich übernommener Passagen ohne jede Kennzeichnung.

Sichter
(Graf Isolan), SleepyHollow02