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| Untersuchte Arbeit: Seite: 160, Zeilen: 1-3 |
Quelle: Thelen 1973 Seite(n): 57, Zeilen: 17-22 |
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| [In der Theorie erscheint die Sondermeinung von Mitchell, dass sich die durchgreifende Verbindlichkeit der Unionsartikel mit der Begründung halten lässt, dass der Act of Union einen Verfassungsakt darstellt, der ein Parlament] schuf und gleichzeitig beschränkte, plausibel. Die Verfassungspraxis steht ihr aber in der gleichen Weise entgegen wie die Vertragstheorie von T.B. Smith und Middleton. | Theoretisch ist in der Tat nichts gegen die Mitchellsche These einzuwenden, daß sich die durchgreifende Verbindlichkeit der Unionsartikel mit der Begründung halten läßt, daß der ACT OF UNION einen Verfassungsakt darstellt, der ein Parlament schuf und gleichzeitig beschränkte. Die Verfassungspraxis steht ihr aber in gleicher Weise entgegen wie der Vertragstheorie von Smith und K.W.B. Middleton. |
Thelen wird auf der Seite mehrfach genannt. Das Fragment ist die Fortsetzung von Fragment_159_29 (Thelen), geht dann unmittelbar über in Fragment_160_03 (Vollmer), und dieses wiederum unmittelbar in Fragment_160_08 (Thelen). |
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