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|TextArbeit=In der Theorie erscheint die Sondermeinung von ''Mitchell'', dass sich die durchgreifende Verbindlichkeit der Unionsartikel mit der Begründung halten lässt, dass der ''Act of Union'' einen Verfassungsakt darstellt, der ein Parlament [schuf und gleichzeitig beschränkte, plausibel.]
 
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|TextQuelle=Theoretisch ist in der Tat nichts gegen die ''Mitchell''sche These einzuwenden, daß sich die durchgreifende Verbindlichkeit der Unionsartikel mit der Begründung halten läßt, daß der ACT OF UNION einen Verfassungsakt darstellt, der ein Parlament schuf und gleichzeitig beschränkte.
 
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Version vom 12. März 2013, 16:50 Uhr


Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Morinola
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 159, Zeilen: 29-31
Quelle: Thelen_1973
Seite(n): 57, Zeilen: 17-22
In der Theorie erscheint die Sondermeinung von Mitchell, dass sich die durchgreifende Verbindlichkeit der Unionsartikel mit der Begründung halten lässt, dass der Act of Union einen Verfassungsakt darstellt, der ein Parlament [schuf und gleichzeitig beschränkte, plausibel.] Theoretisch ist in der Tat nichts gegen die Mitchellsche These einzuwenden, daß sich die durchgreifende Verbindlichkeit der Unionsartikel mit der Begründung halten läßt, daß der ACT OF UNION einen Verfassungsakt darstellt, der ein Parlament schuf und gleichzeitig beschränkte.
Anmerkungen

Thelen wird nicht genannt.

Das Fragment setzt sich fort in Fragment_160_01 (Thelen), geht dann unmittelbar über in Fragment_160_03.

Sichter
(Morinola), PlagProf:-)