(Die Seite wurde neu angelegt: „{{SMWFragment |Bearbeiter=Morinola |Kuerzel=Rm |Typus=Verschleierung |SeiteArbeit=159 |ZeileArbeit=29-31 |Quelle=Thelen_1973 |SeiteQuelle=57 |ZeileQuelle=17-22…“) |
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− | |TextArbeit=In der Theorie erscheint die Sondermeinung von ''Mitchell'', dass sich die durchgreifende Verbindlichkeit der Unionsartikel mit der Begründung halten lässt, dass der ''Act of Union'' einen Verfassungsakt darstellt, der ein Parlament schuf und gleichzeitig beschränkte, plausibel. |
+ | |TextArbeit=In der Theorie erscheint die Sondermeinung von ''Mitchell'', dass sich die durchgreifende Verbindlichkeit der Unionsartikel mit der Begründung halten lässt, dass der ''Act of Union'' einen Verfassungsakt darstellt, der ein Parlament [schuf und gleichzeitig beschränkte, plausibel.] |
|TextQuelle=Theoretisch ist in der Tat nichts gegen die ''Mitchell''sche These einzuwenden, daß sich die durchgreifende Verbindlichkeit der Unionsartikel mit der Begründung halten läßt, daß der ACT OF UNION einen Verfassungsakt darstellt, der ein Parlament schuf und gleichzeitig beschränkte. |
|TextQuelle=Theoretisch ist in der Tat nichts gegen die ''Mitchell''sche These einzuwenden, daß sich die durchgreifende Verbindlichkeit der Unionsartikel mit der Begründung halten läßt, daß der ACT OF UNION einen Verfassungsakt darstellt, der ein Parlament schuf und gleichzeitig beschränkte. |
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|Anmerkungen=''Thelen'' wird nicht genannt. |
|Anmerkungen=''Thelen'' wird nicht genannt. |
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− | Das Fragment setzt sich fort in Rm/ |
+ | Das Fragment setzt sich fort in [[Rm/Fragment_160_01|Fragment_160_01]] (Thelen), geht dann unmittelbar über in [[Rm/Fragment_160_03|Fragment_160_03]]. |
− | |FragmentStatus= |
+ | |FragmentStatus=Gesichtet |
− | |Sichter=(Morinola) |
+ | |Sichter=(Morinola), PlagProf:-) |
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Version vom 12. März 2013, 16:50 Uhr
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Untersuchte Arbeit: Seite: 159, Zeilen: 29-31 |
Quelle: Thelen_1973 Seite(n): 57, Zeilen: 17-22 |
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In der Theorie erscheint die Sondermeinung von Mitchell, dass sich die durchgreifende Verbindlichkeit der Unionsartikel mit der Begründung halten lässt, dass der Act of Union einen Verfassungsakt darstellt, der ein Parlament [schuf und gleichzeitig beschränkte, plausibel.] | Theoretisch ist in der Tat nichts gegen die Mitchellsche These einzuwenden, daß sich die durchgreifende Verbindlichkeit der Unionsartikel mit der Begründung halten läßt, daß der ACT OF UNION einen Verfassungsakt darstellt, der ein Parlament schuf und gleichzeitig beschränkte. |
Thelen wird nicht genannt. Das Fragment setzt sich fort in Fragment_160_01 (Thelen), geht dann unmittelbar über in Fragment_160_03. |
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