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Untersuchte Arbeit: Seite: 155, Zeilen: 1-4 |
Quelle: Thelen 1973 Seite(n): 57, Zeilen: 8-13 |
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[Nach Mitchell ist es daher nicht möglich, die] Verbindlichkeit der Unionsartikel durch die Behauptung nachzuweisen, dass die Doktrin, dass sich das Parlament nicht binden könne, eine ausschließlich englische Lehre ohne jedes schottische Gegenstück und daher für die Verfassungstheorie des Vereinigten Königreichs nicht annehmbar sei. | Nach Mitchell ist es daher nicht möglich, die Verbindlichkeit der Unionsartikel - so wie Lord Cooper in MAC CORMICK V. LORD ADVOCATE, 1953, dies tut - durch die Behauptung nachzuweisen, daß die Doktrin, daß sich das Parlament nicht binden könne, eine rein englische Lehre ohne jedes schottische Gegenstück und daher für die Verfassungstheorie des UK nicht annehmbar sei. |
Fortsetzung von Fragment 154 01. |
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