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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Morinola
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 148, Zeilen: 1-31, 101-106
Quelle: Vollmer 1969
Seite(n): 152-153, Zeilen: 13-38, 102-105; 1-10, 101
[Zwar kam es unter dem] Protektorat Oliver Cromwells (1649-1653) vorübergehend zu einem Zusammenschluss von England und Schottland. Die Restauration unter Charles II. (1660-1685) stellte jedoch den ursprünglichen Zustand wieder her; er war wiederum nur König von England und König von Schottland. Erst unter Queen Anne (1704 [sic!]-1714) gelang die Vereinigung beider Monarchien zum Vereinigten Königreich von Großbritannien.868 Durch Austausch von Memoranden handelten die gesetzlich ernannten Kommissionäre der beiden nationalen Parlamente869 einen Unionsentwurf aus, der am 22.07.1706 in Westminster unterzeichnet und besiegelt wurde. Im Anschluss daran beriet zunächst das schottische Parlament über den Entwurf und stimmte diesem am 16.01.1707, nachdem man einige sehr wesentliche Änderungen vorgenommen hatte, zu. Zusammen mit einer Reihe von Zusatzgesetzen zum Schutze der presbyterianischen Landeskirche in Schottland sowie mit Regelungen über die geplante Wahl der schottischen Abgeordneten zu dem künftigen Parlament von Großbritannien wurde der ratifizierte Entwurf dem englischen Parlament zugeleitet und diesem anheim gestellt, die abgeänderten Artikel durch einseitige Bestimmungen zur Wahrung und Sicherung der Rechte der anglikanischen Staatskirche zu ergänzen. Das englische Parlament machte von dieser Maßgabe Gebrauch und nahm den im Jahre zuvor erlassenen Church of England (Securing) Act 1706870 in die Unionsurkunde auf und akzeptierte darüber hinaus die vom schottischen Parlament geänderte Fassung mitsamt den schottischen Zusatzgesetzen durch Act of Parliament vom 6.03.1707871. Schließlich wurde am 19.03.1707 eine unter dem Grossen [sic!] Siegel von England beglaubigte Ausfertigung des englischen Act of Union with Scotland auf Geheiß der Königin in die Annalen des schottischen Parlaments aufgenommen. Seit dem 1.05.1707 ist die Union in Kraft.872 Von diesem Zeitpunkt an waren England und Schottland keine selbständigen Völkerrechtssubjekte mehr.873 An ihre Stelle trat gemäß Art. 1 der Unionsurkunde in der Fassung des englischen Ratifikationsgesetzes das Vereinigte Königreich von Großbritannien mit einer Krone, einer Regierung und einem Parlament (Art. 3). Dieses so neu geschaffenen [sic!] Parlament des Vereinigten Königreiches ersetzte die beiden bisherigen Landesparlamente.

868 Vgl. Maitland, History, 331.

869 Vgl. T.B. Smith, P.L. 1957, 99 (103, Anm. 9).

870 5 Anne, c. 5.

871 6 Anne, c. 11.

872 Vgl. T.B. Smith, P.L. 1957, 103 ff.; Taswell / Langmead, 526.

873 Vgl. Vollmer, 153.

Unter CROMWELLS Protektorat (1649-1653) kam es vorübergehend zu einem engeren Zusammenschluß; die Restauration stellte aber den alten Zustand wieder her: CHARLES II. (1660-1685) war wieder bloß König von Schottland und König von England. Erst unter Queen ANNE (1702-1714) gelang die Vereinigung der beiden Monarchien zum Vereinigten Königreich von Großbritannien485.


Die Unionsverhandlungen begannen damit, daß gesetzlich ernannte Kommissionäre der beiden nationalen Parlamente486 durch Austausch von Memoranden einen Unionsentwurf aushandelten, der am 22. Juli 1706 zu Westminster unterzeichnet und gesiegelt wurde. Anschließend beriet zunächst das schottische Parlament über den Entwurf und stimmte diesem nach einigen zum Teil sehr wesentlichen Änderungen am 16. Januar 1707 durch Gesetz zu. Zusammen mit einer Reihe von Zusatzgesetzen zum Schutze der protestantischen Religion und der presbyterianischen Landeskirche in Schottland sowie über die Wahl der schottischen Abgeordneten zu dem künftigen Parlament von Großbritannien wurde dann der ratifizierte Entwurf dem englischen Parlament mit der Maßgabe zugeleitet, daß es diesem freistehe, die abgeänderten Artikel durch einseitige Bestimmungen zur Wahrung und Sicherung der Rechte der anglikanischen Staatskirche in England zu ergänzen. Das englische Parlament machte von dieser Möglichkeit Gebrauch, indem es den bereits im Jahre zuvor erlassenen CHURCH OF ENGLAND (SECURING) ACT487 in die Unionsurkunde aufnahm, und akzeptierte im übrigen die von Edinburgh geänderte Fassung mitsamt den schottischen Zusatzgesetzen durch ACT OF PARLIAMENT vom 6. März 1707488. Am 19. März 1907 wurde eine unter dem

[Seite 153]

Großen Siegel von England beglaubigte Ausfertigung des englischen ACT OF UNION WITH SCOTLAND auf Geheiß der Königin in die Annalen des schottischen Parlaments aufgenommen. Seit dem 1. Mai 1707 ist die Union in Kraft489.

Mit diesem Tage hörten England und Schottland auf, selbständige Völkerrechtssubjekte zu sein. An ihre Stelle trat gemäß Art. 1 der Unionsurkunde in der Fassung des englischen Ratifikationsgesetzes das Vereinigte Königreich von Großbritannien mit einer Krone, einer Regierung und einem Parlament (Art. 3). Letzteres ersetzte die beiden bisherigen Landesparlamente, [...]


485 Vgl. Maitland, History, S. 331.

486 Vgl. T.B. Smith, Union, in P.L. 1957, S. 103 Anm. 9.

487 5 Anne c. 5.

488 6 Anne c. 11.

489 Vgl. T. B. Smith, in P.L. 1957, S.103 ff.; Taswell-Langmead, S. 526.

Anmerkungen

Vollmer ist in Fn 873 zu einer Einzelaussage genannt.

Es wird nicht erkennbar, dass die komplette Druckseite, wenig umformuliert und einschließlich identischer Belegstellen, der Vorlage von Vollmer Satz für Satz folgt.

Bei Taswell-Langmead (Fn 872) ersetzt Rm den Bindestrich durch einen Schrägstrich, unter Verkennung, dass es sich nicht um zwei Autoren handelt, sondern um einen Autor mit Doppelnamen.

Zu Maitlands „Constitutional History of England“ gibt Vollmer im Literaturverzeichnis einen Neudruck aus dem Jahre 1961 der ersten Auflage an, ohne das Jahr dieser Erstauflage (1908) zu nennen. Im Literaturverzeichnis von Rm steht es genauso.

Sichter
(Morinola), SleepyHollow02