VroniPlag Wiki

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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 147, Zeilen: 1-9
Quelle: Grote 1998
Seite(n): 135, Zeilen: 9-17
[Im Hinblick auf die] walisische Nationalversammlung stellt sich das Problem der Einschränkung der Parlamentssouveränität nicht, da sie über keine eigenen Gesetzgebungsbefugnisse verfügt.861 Es ist hingegen von Bedeutung für das Verhältnis zwischen Westminster Parlament und schottischem Parlament, da das mit der Einschränkung substantieller Gesetzgebungsrechte an die schottische Legislative verfolgte Ziel, über schottische Angelegenheiten schottische Volksvertreter entscheiden zu lassen, verfehlt würde, wenn das Parlament in Westminster künftig weiterhin gesetzliche Regelungen in den übertragenen Angelegenheiten erlassen könnte.862

861 Vgl. Grote (FN 857), 135.

862 Vgl. Grote (FN 857), 135.

Im Hinblick auf die walisische Nationalversammlung stellt sich dabei die Frage nach einer Einschränkung der Parlamentssouveränität nicht, da diese Versammlung über keine eigenen Gesetzgebungsbefugnisse verfügen wird. Sie ist hingegen von Bedeutung für das Verhältnis zwischen dem Parlament von Westminster und dem neuen schottischen Parlament, da das mit der Einräumung substantieller Gesetzgebungsbefugnisse an die schottische Legislative verfolgte Ziel, über schottische Angelegenheiten schottische Volksvertreter entscheiden zu lassen, verfehlt würde, wenn das britische Parlament künftig weiterhin gesetzliche Regelungen in den übertragenen Angelegenheiten erlassen könnte.
Anmerkungen

Quelle ist in beiden Fn. genannt. Die wörtliche Übernahme geht daraus nicht hervor.

Sinnentstellend ist der Wechsel von Einräumung zu Einschränkung im zweiten Satz - Legislativbefugnisse sind dem neuen schottischen Parlament ja überhaupt erst gewährt (und nicht beschränkt) worden.

Sichter
(SleepyHollow02) Morinola